CDU und SPD – halbiert bis gevierteilt

Langenhagen. CDU und SPD waren einmal Volksparteien, die bisweilen Regierungen alleine stellen konnten, weil sie über die Hälfte der Bürger hinter sich versammelten. Diese Zeiten sind offensichtlich vorbei. Nicht nur in Deutschland, auch in unseren EU-Nachbarstaaten. Es geht mit der Sozialdemokratie und den ehemals Christlich-Konservativen deutlich bergab.
In vielen Kommunen, und im Stadtrat Langenhagen ist es nicht viel anders, stellen CDU und SPD jeweils nur noch rund ein Viertel der Ratssitze.

Für den Niedergang in Deutschland ist nicht nur der Kanzler Angela Merkel verantwortlich. Es sind die selbstherrlichen Parteien und ihre „Volksvertreter“, die sich zwar gerne wählen lassen aber dann das Mandat mißbrauchen, indem sie es nicht für den Wähler wahrnehmen.
Vielmehr sehen sich diese Parteien wohl mehr in der Aufgabe, die Wähler und das Volk zu formen. Einigkeit und Recht und Freiheit werden dabei mit Füssen getreten. Mehr noch – die Hauptprotagonisten der Parteien gehen soweit, die Existenz des Volkes zu bestreiten – sowieso sei eine spezifisch deutsche Kultur für sie nicht erkennbar. Die Medien unterstützen hier oft mit Begeisterung.
In Langenhagen ist es die linksgedrehte und kritikwürdige Schulpolitik; auf Landes- und Bundesebene zusätzlich die Sicherheits- und Rechtspolitik, die an den Wünschen der Bürger vorbeiführen. Der gewesene deutsche Rechts- und Sozialstaat ist bereits erheblich ramponiert.

Der aufmerksame und kritische Bürger zweifelt daran, daß es noch einen Weg zurück gibt, der ohne große Verwerfungen in jeglicher Hinsicht beschritten werden kann.
Die Noch-Optimisten unter den Bürgern stehen vorwiegend unter der Fuchtel der  deutschen Leitmedien, die gerne Themen unterdrücken, die “den Bürger verunsichern“ könnten. Oder haben Sie schon etwas vom UN-Vertrag zur weltweiten Migration, dem Global Compact for Migration, gehört? Wenn nicht, so ist das kein Wunder.

Wer sich informieren will, ist inzwischen auf ausländische Medien angewiesen oder auf private Internet-Blogs, wie etwa die nachfolgenden.

Neue Zürcher Zeitung – NZZ News – Aktuelle Nachrichten –
https://www.nzz.ch/
Basler Zeitung – Nachrichten, Analysen, Bilder und Video zu Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur, Wissen, Technik, Auto und mehr
https://bazonline.ch/

Philosophia Perennis
https://philosophia-perennis.com/

Michael Mannheimer Blog
https://michael-mannheimer.net/

Hadmut Danish – Ansichten eines Informatikers
http://www.danisch.de/blog/

Denken erwünscht – der Kelle-Blog
Bahn frei für gesunden Menschenverstand und ein bisschen mehr Freiheit!
https://denken-erwuenscht.com/

 

Der Sultan ist da – Erdogans langer Arm reicht bis zur Moschee Langenhagen

Langenhagen. Heute ist er in Berlin pünktlich gelandet und wird von seinen in Deutschland lebenden Untertanen heiß erwartet, die ihn erst kürzlich mit teilweise bis zu 70 Prozent der abgegebenen Stimmen zum Präsidenten der Türkei gewählt haben. Bis Sonnabend wird die Spannung noch einmal steigen. Denn dann wird der Islamförderer Erdogan die dominierende türkische DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld einweihen.
Die Macht des Sultans, der von einigen gläubigen Muslimen bereits als letzter Mahdi gesehen wird, wächst beständig und reicht mittlerweile bis in die kleinste DITIB-Moscheegemeinde.

Davon ist die DITIB-Gemeinde in Langenhagen selbstredend nicht ausgenommen. Die aktuelle Ausgabe der Wochenzeitung “Junge Freiheit (JF)“ thematisiert den Erdogan-Besuch als Schwerpunkt und weist explizit auf das folgende Buch hin, das anhand der DITIB-Satzungen und in mehreren Kapiteln auch am Beispiel Langenhagens, die integrations- und rechtsstaatsfeindlichen Strukturen des bundesweit agierenden DITIB-Systems offen legt:

Schwachstelle Christentum: Erdoğan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland. Taschenbuch – Juni 2018 – von Hermann J. Redel:

https://tinyurl.com/y7vt2ze6

Aus der JF 40/2018 vom 28.09.2018, Seite 5:

JF40_2018_S5_DITIB

 

 

Langenhagener Moschee als Titelbild

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland
Lichtzeichen-Verlag 2018

Langenhagen. Ein brandneues Buch beschreibt die Probleme der Stadt Langenhagen mit dem türkischen  DITIB-Islam.

Rückblick: Vor zwei Jahren stellte der DITIB-Gemeindeverband Langenhagen e.V. (die türkische Moscheegemeinde) den Bauantrag für eine neue Moschee beim Bauamt der Stadt Langenhagen. Ein Jahr darauf wurde seitens der DITIB-Gemeinde der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Während der Bauantrag für die Moschee behördenintern im Eilverfahren genehmigt wurde, zieht sich die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hin. Zweimal bereits wurde die Entscheidung im Jugendhilfeausschuß (JHA) vertagt, weil u.a. die WAL kritische Anfragen und Anträge zum Thema stellte.

In den Ausschußsitzungen wurde offensichtlich, daß Verwaltung und Rat teilweise völlig ahnungslos und naiv agieren. Insbesondere die Verwaltung scheint keinerlei Berührungsängste mit einer Institution des türkischen Erdogan-Staates zu haben.
Beim Besuch der Moschee in der Karl-Kellner-Straße im Februar 2017 wurde das schon einmal deutlich. Der Bericht dazu hier: http://derdreizack.de/2017/02/19/buergermeister-versteht-die-welt-nicht/

Lesen gefährdet die Dummheit, heißt es. Aber wer weitreichende und wohlmöglich in der Auswirkung irreparable Entscheidungen treffen muß, kann sich keine Dummheiten leisten.

Das Cover-Bild des neuen Buches von Hermann J. Redel zeigt die Langenhagener Moschee im Rohbau.
Es ist erschienen im Lichtzeichen-Verlag, ISBN: 978-3-86954-356-7,  unter dem Titel:

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland.

Quelle:
https://lichtzeichen-shop.com/Buecher/Studienliteratur/Schwachstelle-Christentum.html

Das Buch beschreibt die aktuelle, durch Unterdrückung und Verfolgung der Opposition gekennzeichnete, politische Situation in der Türkei; die Entwicklung Erdogans zum autokratischen Führer und seine ergebene Haltung zum Islam.
Das DITIB-System wird ausführlich beschrieben anhand der Vereinssatzungen, beginnend mit der übergeordneten Bundesverbandssatzung (Köln), der Landesverbandssatzung Niedersachsen-Bremen, bis zur Vereinssatzung des Langenhagener DITIB-Gemeindeverbandes. Die drei Satzungen sind eng miteinander verwoben. Für die Moscheegemeinde gelten alle drei Satzungen als unmittelbar bindend. Es wird deutlich, wie die DITIB das deutsche Vereinsrecht als „Trojanisches Pferd“ mißbraucht.

Für Langenhagen sind jene Kapitel besonders interessant, die sich mit dem Bauantrag und dem Bauherrn der Langenhagener Moschee befassen – sowie das zwölfte Kapitel: “Die DITIB – Träger der Jugendpflege?“
Die aus der eingetretenen Situation zu ziehenden Schlußfolgerungen werden ebenso dargestellt, wie auch Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Textauszug aus dem Kapitel „Der Bauantrag – Langenhagens neue Moschee“:

“Sowohl Bürgermeister Heuer als auch Stadtbaurat Hettwer machten im weiteren Gang deutlich, daß es sich bei dem Moscheeprojekt um eine private Bauge­nehmi­gung handle, bei der Emotionen und Weltanschauungen keine Rolle spielen. Entschieden werde nach Recht und Gesetz, und so sei es auch in diesem speziellen Fall.
Leider war den höchsten Beamten der Langenhagener Stadtverwaltung offensichtlich nicht bewußt, was es mit dem islamischen Recht und den Prinzipien und Zielen der DITIB auf sich hat, und daß auch sie in der Pflicht stehen, die Normen und Werte des Grundgesetzes zu verteidigen.
Der Bau einer DITIB-Moschee ist eben keine Privat­sache; sondern hochpolitisch.
Insbesondere Stadtbaurat Hettwer sollte lernen, daß das Grundgesetz über dem Baurecht steht. Die Ratsmit­glieder haben insoweit das Recht und die Pflicht, der Stadtverwaltung auf die Finger zu schauen, Akteneinsicht zu nehmen und weitere Infos zur Sache einzufordern.
Nur so kann geprüft werden, ob die Stadtverwaltung im Genehmi­gungsverfahren oder bei der Verweigerung von Akteneinsichtnahme vielleicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat.“

Gerriet Kohls, Langenhagen

Kanakisierung unserer Gesellschaft

Langenhagen. Die linke “Initiative Offene Gesellschaft Langenhagen“ setzt sich für die uneingeschränkte Zuwanderung der Bedürftigen dieser Welt ein. “Wir“ sollen “offen“ sein wie ein Scheunentor. Nicht nur das Land an sich, sondern auch jeder einzelner Bürger in seiner geistigen Haltung und was noch wichtiger ist, aber nicht so gesagt wird, in seiner Zahlungsbereitschaft als Spenden- und Steuerzahler.

Im Übrigen soll der zahlende Bürger die Klappe halten. Kritik am Vorhaben ist nicht erwünscht.

Wie bereits im Beitrag vom 28.02.2018 thematisiert wurde, geht es um ein großes „Experiment“ am deutschen Volk. Die „Umvolkung“ ist das Ziel. Warum, war nicht immer ganz klar. Ein guter Freund sandte mir nun die folgende Begründung:

In der Anlage findet Ihr den Scan eines Artikel aus der neuesten JF, der einen neuen provozierenden Eskalierungsversuch der herrschenden Kulturmarxisten beschreibt, die sich nach außen durch sogenannte „Linke“ vertreten lassen.
Die Lektüre dieses Aufsatzes wird bei jedem, der noch einen Rest von politischer Verantwortung den Linken zugestehen wollte, keinen Zweifel mehr darüber lassen, um was für Schurken es sich bei diesen handelt.
Sie wollen nun, da sie keiner mehr wählt, ihre hirnrissige Ideologie retten und den Sturz des Kapitalismus mit Hilfe von eingeschleusten Proleten ferner Länder herbeiführen.
Von wegen Flüchtende oder Schutzsuchende – es sind instrumentalisierte Ideologievollstrecker, sozusagen „revolutionäre Fachkräfte“.

Gerriet Kohls, Langenhagen

JF-Beitrag:

KanakisierungderGesellschaft

Kind im neuen Bad verunglückt – Stadt bekommt keine Informationen

Langenhagen. Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein sechsjähriges Mädchen, das im Außenbereich des neuen Bades ’Wasserwelt’ bewußtlos im Wasser treibend entdeckt und wohl rechtzeitig herausgezogen wurde. Das Kind wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Wie es zu dem Vorfall kommen konnte, ist noch nicht geklärt. Die Polizei ermittelt in Richtung des Verdachts einer Straftat.

Nun ist dem Bericht der HAZ zu entnehmen, daß die Stadt Langenhagen zu dem Vorfall unter ’Hinweis auf das laufende Verfahren’ keine weitergehenden Informationen von der Polizei erhält. Das muß schon sehr verwundern! Denn es geht bei dieser Sache nicht nur um Strafverfolgung, sondern vor allem auch um Gefahrenabwehr, solange keine vorsätzliche Tat nachgewiesen wurde und daher auch andere Ursachen dafür in Betracht kommen, daß das Mädchen ins Schwimmbecken geraten ist und dort bewußtlos wurde. Der Grundsatz lautet: Gefahrenabwehr geht vor Strafverfolgung. Es ist also zu erforschen, ob es hier eine Ursache gibt, die mit dem aktiven Tun eines Menschen nicht im Zusammenhang steht. Eine alte Erfahrung lautet: “Man kann nicht so dumm denken, wie es kommen kann.“
An dieser Stelle ist die Stadt Langenhagen als örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Nds. SOG zuförderst in der Pflicht, mögliche Gefahren aufzudecken und abzustellen.

Die Polizei muß nach der geltenden Gesetzeslage die Verwaltung bei der Gefahrenabwehr nach Kräften unterstützen, also Amtshilfe leisten. Nach dem Nds. SOG haben Verwaltung und Polizei gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. In erster Linie aber ist die Verwaltung gefragt. Die Verwaltung selbst kann Ermittlungen durchführen, u.a. Personalien feststellen und Leute befragen.

Kurz gesagt: Die Polizei muß liefern; die Verwaltung auf die Lieferung der Infos bestehen.

Es ist nicht zu begreifen, daß ranghohe Polizei- und Verwaltungsbeamte hier anscheinend klaffende rechtliche Wissenslücken  haben. Oder handelt es sich hier um ein weiteres schlimmes Beispiel dafür, wie der angebliche Datenschutz die Köpfe verwirrt?
Der Bürger hat jedenfalls ein Recht darauf, daß potentielle Gefahren im öffentlichen Raum identifiziert und beseitigt werden. Daß Behörden sich gegenseitig behindern, ist dabei nicht zielführend.

Für alle, die es genauer wissen wollen, sind nachfolgend die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften angeführt, die der Polizei und der Stadtverwaltung nochmals dringend ans Herz zu legen sind.
Gerriet Kohls, Langenhagen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 35:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
vom 19.01.2005 (Nds.GVBl.2/2005 S.9) – letzte Modifizierung 2017
  • § 1 – Aufgaben der Verwaltungsbehörden und der Polizei

(1) 1Die Verwaltungsbehörden und die Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. 2Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können.

(2) 1Die Polizei wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Verwaltungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. 2Verwaltungsbehörden und Polizei unterrichten sich gegenseitig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

  • § 2 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Verwaltungsbehörde:

die nach § 97 zuständigen Verwaltungsbehörden sowie für sie die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamten;

  1. Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamte:

im Dienst einer Verwaltungsbehörde stehende oder sonst von ihr weisungsabhängige Personen, die allgemein oder im Einzelfall zum Vollzug von Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Bestellung ermächtigt sind;

  • § 97 – Sachliche Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden

(1) Zuständige Verwaltungsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr sind die Gemeinden, soweit für diese Aufgaben keine besondere Zuständigkeitsregelung besteht.

(2) Für die zur Einhaltung von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist die Behörde zuständig, der nach der jeweiligen Rechtsvorschrift die Aufgabenerfüllung im Übrigen obliegt, soweit keine andere Zuständigkeitsregelung besteht.

  • § 99 – Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeit

Die Verwaltungsbehörden haben sicherzustellen, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden können.

  • § 100 – Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche örtliche Zuständigkeit

(1) 1Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Polizeibehörden ist grundsätzlich auf ihren Bezirk beschränkt. 2Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

  • § 11 – Allgemeine Befugnisse

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln.

  • § 12 – Befragung und Auskunftspflicht

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen jede Person befragen, von der Angaben erwartet werden können, die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe nach § 1 erforderlich sind.

(2) Die befragte Person ist zur Auskunft über Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift der Hauptwohnung und Staatsangehörigkeit verpflichtet, wenn dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.

 

 

 

Die „gesellschaftliche Landnahme“ geht weiter

Langenhagen. Die neue DITIB-Moschee in der Karl-Kellner-Straße ist noch im Rohbau, da beantragt die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde zu Langenhagen e.V. bei der Stadtverwaltung die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die DITIB möchte eine eigene Kindertagesstätte (KiTa) in Langenhagen auf dem Grundstück der entstehenden Moschee errichten.

In der Jugendhilfeausschußsitzung (JHA) vom 19.04.2018 standen drei DITIB-Vertreter den Ausschußmitgliedern Rede und Antwort. Von der Moscheegemeinde Langenhagen war die Stellvertretende Vorsitzende Esma Yatakci, vom DITIB-Landesverband Hannover-Bremen die Geschäftsführerin Emine Oguz anwesend. Als Sachverständiger war das Mitglied, Faruk Sahin, der muslimischen KITA Lâlezâr – Tulpengarten in Mannheim mit von der Partie.

Zuvor hatten die Fraktionen bereits schriftlich Fragen über die Verwaltung an die DITIB-Gemeinde gerichtet. Die Antworten dazu wurden aber leider erst am Sitzungstage den Ratsmitgliedern zugestellt. Sie kamen daher in der Sitzung nicht mehr zum Tragen.

Die DITIB-Vertreter waren bemüht, wie in einem Bewerbungsgespräch, eine gute Figur abzugeben.
Sie konnten jedoch nicht die schwerwiegenden Bedenken der Ratsmitglieder im JHA ausräumen. Vor allem mit Blick auf die aktuelle Politik in der Türkei und die Abhängigkeit der DITIB von Ankara, scheint die frühere Naivität im Bezug auf den DITIB-Islam einer neuen  Nachdenklichkeit gewichen zu sein.

Ratsherr Andreas Eilers (WAL) richtete alleine schon 21 Fragen zur geplanten KiTa an die DITIB-Gemeinde. Hier ein Auszug seiner Fragen:

Wer trägt im DITIB-Verein die tatsächliche Verantwortung für die KiTa-Trägerschaft? (Bitte Personen und Zuständigkeiten benennen)

Unterliegen die Führung und die Arbeit in der KiTa der Aufsicht und Prüfung durch Dachverbände des Trägervereins?

Ist der von der Türkei entsandte Islamgelehrte (Imam) für die korrekte Lehre in der KiTa mit verantwortlich oder in diesem Zusammenhang anderweitig mit eingebunden?

Untersteht der Imam der Aufsicht des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen?

Welche Zuständigkeiten obliegen dem Imam im Bezug auf die geplante KiTa – wird er dort auch selbst tätig?

Wieviel Zeit pro Woche wird auf das Studium des Korans mit den Kindern verwendet werden?

Findet die Kindererziehung in deutscher oder türkischer Sprache statt?

Wird bei der Erziehung der Kinder die körperliche Züchtigung, wenn auch nur symbolisch, toleriert?

Am 31. Mai 2018 wird sich der JHA erneut mit dem Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe der DITIB-Moscheegemeinde auseinandersetzen.
Dann sollte auch die Frage geklärt werden, ob gerade die DITIB ein Garant für die Integration junger Muslime in die deutsche Gesellschaft ist.
Oder handelt es sich dabei eher um den entgegen gesetzten Weg, um eine weitere „gesellschaftliche Landnahme“ durch Muslime (Zitat von Heinz Buschkowsky, 14 Jahre Bürgermeister des arabisch-türkisch geprägten Stadtteils von Berlin-Neukölln)?

Gerriet Kohls, Langenhagen

Der österreichische Bundeskanzler Kurz sieht durch die Einrichtung von muslimischen Kindergärten die staatlichen Integrationsbemühungen in Frage gestellt. Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=7-2wLNGzuAw

 

“Initiative Offene Gesellschaft Langenhagen“ – und das wahre Motiv

Langenhagen. Ein „Flashmob“ sollte es sein, womit sich die illustere Gesellschaft, die sich “Initiative Offene Gesellschaft Langenhagen“ nennt, im Sommer in die Öffentlichkeit spielte.

Der Bericht vom 10. September 2017 darüber findet sich unter dem Dreizack-Link: http://derdreizack.de/2017/09/10/flashmob-linke-parteiaktivisten-praesentieren-zehn-thesen/

Die “Initiative Offene Gesellschaft Langenhagen“ wünscht sich ein offenes Deutschland, in dem Zugewanderte u.a. „TEILHABE“  erfahren. Eine Besserstellung gegenüber den Einheimischen soll wohl das weitere Ziel sein.

Aber nicht nur, wie wir seit ein paar Tagen wissen.

Es geht um ein großes gesellschaftliches Experiment am lebenden Volk. Deutschland soll vorsätzlich ein Multikulti-Land werden. Demokratie heißt in diesem Zusammenhang, daß das deutsche Volk als Souverän dazu keinesfalls befragt wird. Es wird einfach gemacht, wie so viele andere Dinge auch einfach gemacht werden, die verfassungswidrig sind.

In den ARD-Tagesthemen vom 20.02.2018 erklärte der Politikwissenschaftler Yascha Mounk:

dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische und monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln. Das kann klappen, das wird, glaube ich, auch klappen, dabei kommt es aber natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“

Ist das wahre Motiv also die Umvolkung, die mit schweren Verwerfungen einhergehen wird? … siehe:

https://www.journalistenwatch.com/2018/02/22/ard-tagesthemen-verkuendet-umvolkung-laeuft-mit-martin-sellner-video/

Gerriet Kohls, Langenhagen

Das linke Netzwerk

Langenhagen. So läuft es eben bei der SPD. Die Sozialdemokraten lassen aus Solidarität niemanden fallen. Dafür gibt es parteinahe Einrichtungen wie etwa die Politikerwohlfahrt (PWO). Ab Juli wird der gewesene SPD-Landtagsabgeordneter Brunotte aus Langenhagen die hauptamtliche Führung des PWO-Bezirkverbandes Hannover übernehmen.
(Die Umbenennung der ehemaligen AWO erscheint mir angemessen und nötig, weil Arbeiter schon lange nicht mehr zur Zielgruppe der SPD gehören).

http://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/marco-brunotte-geht-zur-awo-d74586.html

 

IGS-Süd? Wir brauchen die IGS-Nord!

Langenhagen. Die chaotische Schulpolitik in Langenhagen geht weiter. Der Hauptgrund ist, dass die rot-grünen Ratsmitglieder in ihrer Mehrheit die Schulen unbedingt im Stadtzentrum konzentrieren wollen. Das soll dann etwas mit Chancengleichheit zu tun haben – führt aber dazu, dass im Massenbetrieb mit den benachbarten Schulen die Schüler nur schwer die Übersicht erlangen und anschließend behalten. Und wohl nicht wenige Schüler und Lehrer werden sich auf Dauer in ihrer Situation eingeengt fühlen.

Was rot-grüne Politiker in der landwirtschaftlichen Massentierhaltung vehement kritisieren, wird hier den Kindern anderer Leute mit Leichtigkeit zugemutet. (Siehe auch Konrad Lorenz: „Die Verhausschweinung des Menschen“).

Hinzu kommt der intensive Buspendelverkehr, der dabei ebenso in Kauf genommen wird.

Die aktuelle Diskussion um die IGS-Süd und der RKS kann schon deswegen nicht offen und nach den Anforderungen geführt werden, weil schon die äußeren physikalischen Bedingungen Beschränkungen auferlegen. Der Platz an den Standorten ist nicht ausreichend und die verkehrsmäßige Situation nicht optimal.

Beharrlich wird zudem ausgeblendet, dass aufgrund der Schülerzahlen und die damit verbundenen Verkehrsströme eine Schule im Norden der Stadt dringend von Nöten ist.

Bei 9000 Einwohnern in Kaltenweide pendeln rund eintausend Schüler (und zukünftig bis zu 1400 Schüler?) täglich in das Stadtzentrum, um die weiterführenden Schulen zu erreichen.
Der Rat hat im Sommer beschlossen, das Weiherfeld in Richtung Osten zu erweitern. Das Ausbauziel dürfte bei über 12000 Einwohnern für Kaltenweide liegen. Die Schülerzahlen werden also noch weiter ansteigen.

Bei der gegenwärtigen und erst recht der zukünftigen Einwohnerzahl Kaltenweides ist zudem das Vorhalten von nur einer Grundschule im Ort viel zu wenig. Insbesondere, weil eine Grundschule (nach den bestehenden Richtlinien „eigentlich“) nur vierzügig sein darf.

Die ohnehin sehr beengte und durch die Schulleitung leider miserabel geführte Grundschule Kaltenweide bleibt so aber mindestens fünfzügig, wobei die Sechszügigkeit bereits in Aussicht steht.
Die beratungsresistente und Hilfe ablehnende Grundschule Kaltenweide wäre gegenwärtig schon vollends überfordert, wenn nicht schon jetzt (notgedrungen) Schüler aus Kaltenweide entweder zur Grundschule Krähenwinkel oder zu Privatschulen gehen würden.

Zu möglichen, zukünftigen Schulstandorten im Bereich Kaltenweide / Krähenwinkel wurden verschiedene Vorschläge gemacht.
Infrage käme 1. die Fläche nördlich des Kreisels Weiherfeldallee Richtung Biogasanlage. Sowie 2. nördlich der Straße Orthleut / Scheerenbosteler Höhe (Rodelberg). Oder 3. westlich der Wagenzeller Straße / Oberer Trentelgraben.
Diese Vorschläge wurden leider nur zum Teil zur Kenntnis genommen, aber nicht tiefgehend diskutiert.

Neuer Vorschlag für den Standort einer weiterführenden Schule im Norden

Die Wählergemeinschaft Alternative für Langenhagen (WAL) bringt einen weiteren Vorschlag für einen Schulstandort ins Spiel, der verkehrsmäßig sehr gut erreichbar ist. Und zwar sowohl von den Schülern aus den Ortschaften Kaltenweide und Krähenwinkel als auch von Schülern, die per Bus oder Bahn anreisen müssen.
Als neuer Schulstandort wird das etwa fünf Hektar große Gelände südlich des IKEP / Pfeifengrasweg von der WAL vorgeschlagen.

Die zentrale Lage im östlichen Weiherfeld bietet eine gute fußläufige Erreichbarkeit.
Bahn- und Buslinien befinden sich in der Nähe. Der vorhandene Freizeitraum “IKEP“ könnte von der Schule mitgenutzt werden.

Es wird weiter vorgeschlagen, vom Norden her, vom Kreisel Hainhäuser Weg aus, eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge zu bauen. Auf dem Gelände selbst oder aber auch nördlich der Firma “event-mietservice GmbH“ könnte ein ausreichend großer Parkplatz für Pkw eingerichtet werden. Der “Untere Trentelgraben“ müßte evtl. über eine gewisse Strecke verrohrt werden.

Zur Verdeutlichung wird auf die nachfolgende Karte verwiesen:

SchuleIkep2
Das vorgeschlagene Gelände ist rot eingerahmt.
Die Zufahrt erfolgt von Norden aus – vom Kreisel her.

Die Fußwege zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln sind gelb markiert.

Es ist nun Aufgabe der Politik eine sachgerechte und zukunftsweisende Entscheidung herbei zu führen. Ein wachsender Ortsteil muß auch mit der benötigten Infrastruktur ausgestattet werden. Wir brauchen die IGS-Nord!

Gerriet Kohls, Langenhagen

Andreas Eilers tritt zur Landtagswahl an

Langenhagen. Die Auswahl für den Wähler wird größer. Nicht nur die etablierten Parteien stehen am 15. Oktober zur Landtagswahl auf dem Wahlzettel. Im Wahlkreis 31 (Langenhagen, Isernhagen und Burgwedel) tritt Andreas Eilers als Einzelkandidat an.

In Langenhagen hat Eilers sich bereits einen Namen gemacht. Seit der letzten Kommunalwahl ist er für die Wählergemeinschaft Alternative für Langenhagen (WAL) Mitglied im Stadtrat Langenhagen sowie im Ortsrat Kaltenweide. Hier ist er zudem der 2. stellv. Ortsbürgermeister.

Ein Interessensschwerpunkt von Eilers ist die Schulpolitik: „Gerade in der Schulpolitik hat die amtierende rot-grüne Landesregierung schwer versagt. Es ist nicht nur der Lehrermangel, der ständig für Schlagzeilen sorgt. Nein, insbesondere die Art und Weise der Umsetzung der Integration und Inklusion sorgt an den Schulen für Dauerstress bei allen Beteiligten“, so Eilers.

Besonders dankt Eilers all jenen Bürgern, die ihm mit Ihrer Unterstützerunterschrift den Zugang zur Wahl eröffnet haben. „Bei den vielen interessanten und lehrreichen Gesprächen habe ich Erkenntnisse gewonnen, die mit Sicherheit auch in unsere Ratsarbeit mit einfließen werden“, erläutert Eilers weiter.
„Wichtig ist mir auch, dass der Wähler mit mir eine weitere wählbare und verlässliche Option hat. Denn die bekannten Politiker haben spürbar an Vertrauen gegenüber dem Bürger verspielt.
Daher bitte ich um die 1. Stimme für mich als Direktkandidat.“

Weitere Infos zum Landtagskandidaten Andreas Eilers gibt es unter der Internetseite https://wal-info.de/