Es besteht kein Zweifel mehr

Langenhagen. Es besteht kein Zweifel mehr, wir sind verarscht worden – und wir werden es noch immer. Die „Corona-Epidemie“ hat es als Epidemie nie gegeben.
Meine „Berechnungen“ zur möglichen Ausbreitung der Krankheit in der Region Hannover (aufgrund des Schachbrett-Beispiels vom 11. März 2020 und der angenommenen und von der Regierung propagierten exponentiellen Ansteckungsrate von 1,3) sind zu keiner Zeit eingetreten. Ganz im Gegenteil, als der Lockdown im März 2020 in die Tat umgesetzt wurde, gingen die Zahlen bereits deutlich zurück.

Wenn zudem das durchschnittliche Sterbealter der „Corona-Toten“ höher liegt, als das übliche durchschnittliche Sterbealter, stimmt ebenfalls etwas an der Erzählung der Regierung nicht. Wo sind also die Toten, wo ist die Übersterblichkeit? Die mittelalterliche Pest, die teilweise ganze Ortschaften und Landstriche entvölkerte, mag als Schreckgespenst für „Corona“ dienen, beschreibt aber nicht die diesbezügliche Gesundheitslage des Jahres 2020/21 in der Welt und erst recht nicht in Deutschland.

Wenn die Medizin schädlicher ist als die Krankheit, taugt sie nichts. Sie ist nicht geeignet, nicht erforderlich und als gefahrenabwehrende Maßnahme vor allem nicht verhältnismäßig. Und da das offensichtlich ist, sind alle „Corona-Maßnahmen“ gesetzwidrig. Alle Verbote, alle Zwangsmaßnahmen, jede von der Verwaltung angefertigte und durchgezogene Anzeige – ALLE sind sie nicht zu rechtfertigen!

Wo bleiben da „unsere“ demokratisch gewählten Volksvertreter?

Was wir seit einem Jahr erleben ist die „Corona-Diktatur“! Jürgen Elsässer bringt es im neuen „COMPACT“ auf den Punkt:
„Wer braucht noch Wahlen, wenn die Parlamente ohnedies nichts mehr zu sagen haben? Seit fast einem Jahr fallen alle wichtigen Entscheidungen in Merkels Politbüro, pardon: der Bund-Länder-Kommission, einem im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen und damit illegalen Gremium.
Selbst diese Runde ist überflüssig, denn nach den Buchstaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes von 2020 kann der Bundesgesundheitsminister alle Corona-Maßnahmen im Alleingang beschließen und muss sich von den Ministerpräsidentchen gar nicht dreinreden lassen – jedenfalls solange ihn die Kanzlerin nicht feuert.
Nach der Maßgabe dieses veritablen Ermächtigungsgesetzes können die beiden Gruselgestalten munter fortfahren mit der Suspendierung von Grundrechten und der Stilllegung der Wirtschaft – bis alles in Scherben fällt.“

Quelle:

COMPACT 3/2021: Kinder des Lockdowns. Wie sie leiden. Wie wir sie schützen.



Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Gendersprache verhunzt die deutsche Sprache – und was macht die Langenhagener Verwaltung?

Langenhagen. Geschlechtergerechtigkeit wird nicht durch Sprachverhunzung erreicht. Offenbar geht es auch nicht mehr um das Ziel der „Gerechtigkeit“ zwischen Mann und Frau, sondern um Gleichsetzung und im weiteren um die Zerstörung der gewachsenen gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere der Familien. Ist „Gender-Gaga“ (Birgit Kelle) dabei nur ein Werkzeug? 
Aktuell hat die Verwaltung der Stadt Langenhagen eine Liste vorgelegt, die Einsparmöglichkeiten im städtischen Haushalt aufzeigen soll. Auffällig dabei ist, daß überall meist lächerlich kleine Summen gefunden wurden, auf die die Verwaltung (?)  gut und gerne verzichten oder andere bezahlen lassen kann. Unter anderem kann sie gut auf Ortsräte verzichten und sich eine Erhöhung der Hundesteuer und sonstige Abgaben vorstellen, die dann natürlich der ohnehin schon genug geschröpfte Bürger bezahlen soll. Was die Verwaltung aber offenbar überhaupt nicht kann ist – bei sich selbst zu suchen (!).  

Und hier kommt die obige Fragestellung wieder ins Spiel:
Wozu dient beispielsweise überhaupt eine Gleichstellungsbeauftragte, die immer nur eine Frau sein darf und die direkt dem Bürgermeister verantwortlich ist? Was macht die Gleichstellungsbeauftragte aktuell und was hat sie an nützlichen Dingen bisher so umgesetzt?

Und, liebe Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte soll nur ein markantes Beispiel sein. Wo gibt es bei EUCH mit Blick auf die anstehenden „Corona-bedingten“ Steuereinbußen Einsparmöglichkeiten, die über einige hundert Millionen Euro bezogen auf die kommenden Jahre hinausgehen?

Was wird dem steuerzahlenden Bürger wohl wichtiger sein? Endlich schülerfreundliche Schulen ohne Container-Anbau für die eigenen Kinder zu bekommen oder ein tolles neues Rathaus für eine ohnehin überbordende und weitgehend wertschöpfungsfreie Verwaltung finanzieren zu „dürfen“? Zudem für eine Verwaltung, die nicht nur aufgrund von Genehmigungsvorbehalten und eigenwilligen Auslegungen von Vorschriften kontraproduktiv auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Einfluß nimmt, sondern auch selbst politisch agiert.

Hier geht es zur Petition „Nein zum Gender-Deutsch“

https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zum-gender-deutsch/

Erlauben die Schülerzahlen eine Weiherfelderweiterung Nordost?

Langenhagen. Aufgrund einer Ratsanfrage erfahren wir, daß die Stadtverwaltung das Gebiet 8 Weiherfeld Nordost kurzfristig bebauen möchte. Der geltende Beschluss des Rates, nicht vor 2027 eine Bauleitplanung aufzustellen, soll also revidiert werden.
Begründet wird dies damit, daß die vorhandene Infrastruktur eine frühere Bebauung zulassen würde, weil die Schülerzahlen ab dem Jahr 2025 deutlich sinken würden.
Sinnvoll sei es daher, die Bauleitplanung zeitlich so zu terminieren, daß zum Zeitpunkt 2025 neues Bauland in die Vermarktung gehen könne, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Aber diese Aussage erfährt durch die neueste Bevölkerungsprognose für Langenhagen bereits Widerspruch. Denn in der Prognose wird festgestellt, daß „im Lauf der nächsten 15 Jahre die Kinderzahlen in allen Altersbereichen in Langenhagen erst deutlich ansteigen und dann zum Ende hin leicht sinken (werden).“ Bezogen auf die Grundschülerzahlen bedeutet dies einen Anstieg von derzeit etwa 2070 Grundschülern auf schlappen 2500 Grundschülern in fünf Jahren. Anschließend wird nach dieser Prognose ein Niveau von etwa 2450 Grundschülern jahrelang gehalten.

Angeblich abnehmende Schülerzahlen wurden bereits 2017 als Argument für die Weiherfelderweiterung vorgebracht. Stadtbaurat Hettwer befürchtete schon damals ein „Ausbluten“ der Grundschule Kaltenweide. Siehe:
http://derdreizack.de/2017/08/13/methoden-den-rat-zu-veralbern/

Die Verwaltung lehrt uns hier zweierlei. Notfalls arbeitet die Führungsetage gerne mit statistischen Daten, die völlig aus der Luft gegriffen sind, denn der Verwaltungswille muß politisch ja irgendwie durchgesetzt werden.
Zweitens wissen wir aus leidvoller Erfahrung, daß die Stadtverwaltung mit ihren Prognosen zu den Schülerzahlen und allgemein zu den Anforderungen der Schulen zu keiner Zeit viel Glück hatte. Mit anderen Worten: Die städtischen Prognosen gingen regelmäßig in die Hose. Stets waren die Zahlen viel zu niedrig angesetzt. Und so wird es auch diesmal mit der vorliegenden neuen Prognose kommen. Und zwar zwangsläufig – und in diesem Fall ohne ein individuelles Versagen einzelner damit beauftragter Angestellter in der Stadtverwaltung.

Das “Corona-Jahr“ wird uns nämlich einige gesellschaftliche und wirtschaftliche Verwerfungen bescheren. Vorliegende Prognosen jeglicher Art sind Makulatur. Niemand weiß, wie wir am Ende des Jahres dastehen werden. Die Wirtschaft hat durch das Herunterfahren des öffentlichen Lebens schon jetzt einen unüberschaubaren Schaden erlitten. Die diesjährigen Steuereinnahmen der Stadt sind quasi pulverisiert. Alles was bezahlt werden muß, geht nur noch aus Kreditaufnahmen. Hinzu kommt die im Moment „vergessene“ Eurokrise mit ihren überbordenden Staatsschulden, die sich durch die neue Lage noch rasant vermehren werden. Wir schauen auf viele Unwägbarkeiten, bis hin zur Frage, in welcher Währung wir zukünftig überhaupt wohl noch bezahlen werden.

Wovon wir aber aus historischer Erfahrung mit einiger Sicherheit ausgehen können ist, daß durch die Corona-Krise und die daraufhin erfolgten umfangreichen politischen Reaktionen der Rückzug ins Private und die neue Wertschätzung der Familie nachhaltig ausgelöst wurden, mit der Folge, daß ab Januar 2021 die Geburtenzahlen signifikant ansteigen werden. Ab dem Jahr 2026 ist daher mit deutlich ansteigenden und nicht mit fallenden Schülerzahlen zu rechnen.
Zuvor aber, und zwar sehr kurzfristig, stellt sich die Frage, ob die vorhanden Kapazitäten im Krippen- und Kindergartenbereich noch ausreichen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Frage aufgeworfen werden, ob es aus vielerlei Gründen nicht viel besser ist, die Kleinkinder mindestens für die ersten drei Jahre in der Familie zu belassen und dafür die Mütter (oder Väter) finanziell deutlich zu unterstützen.
Der staatsgläubige Bürger darf schon mal gespannt sein, ob es der Politik und der Verwaltung gelingen wird, hierzu sachgerechte Lösungen zu finden und ob dann dafür das Geld überhaupt vorhanden sein wird.

Ich wünsche allen Langenhagenern einen schönen Wonnemonat Mai 2020 und empfehle, in einer vielleicht mal trostlosen Situation, ein erbauendes Gedicht oder in der Bibel zu lesen. Irgendwann wird es auch eine „Nach-Corona-Zeit“ geben.

Gerriet Kohls, Langenhagen-Kaltenweide

Der Wonnemonat Mai:

https://www.literatpro.de/gedicht/020517/mailied

Grundrechte heißen Grundrechte, weil Grundrechte nun mal immer gelten

Langenhagen. Corona-Tage sind offenbar “Wünsch-Dir-Was-Tage“ für Politik und Verwaltung. Die Verwirrung ist perfekt und gelungen. Seit Wochen prasseln widersprüchliche Aussagen und Meldungen auf den einzelnen Bürger nieder. Sie werden wie Vieh getrieben von jenen “Getriebenen“, wie Robin Alexander sie in seinem Buchtitel benennt.

Auf das grundgesetzwidrige Formulieren von Gesetzen und Verordnungen, folgt das grundgesetzwidrige Handeln von Exekutive und Judikative. Völlig überzogene Maßnahmen auf unsicherer Rechtsgrundlage treffen den im Grunde genommen gesetzestreuen Bürger.

Obwohl sich die Deutschen und die meisten hier lebenden Ausländer bislang angemessen, ja vorbildlich verhalten haben, um dabei mitzuhelfen die (angebliche) Corona-Epidemie unter Kontrolle zu halten, werden die Daumenschrauben seitens der Politik und Verwaltung immer stärker angezogen.

Das führt auch in Langenhagen zu Blüten. Da werden Gästen einer Gartenparty hohe Bußgelder angedroht. Da wird behauptet, das KiTa-Notgruppen nur bis zu fünf Kindern aufnehmen dürften. Da wird die Arbeit des Rates und seiner Ausschüsse quasi unterbunden. Vor allem aber, es wird versucht, jeden kritischen Ansatz zu einer Diskussion abzuwürgen.

Gott sei Dank sind Telefon und Internet aber noch nicht abgeschaltet. Und so muss „man“ dann erfahren, dass der Ordnungsdienst der Stadt Langenhagen sich offenbar berufen fühlt, die Welt zu retten. Auch dadurch, dass spielende Kinder völlig unnötig und stark verängstigt werden.

Wenn zwei Schulfreunde zusammen auf der Parkbank sitzen und damit der (angeordnete?) „Sicherheitsabstand“ nicht eingehalten wird, ist das noch lange kein Grund, diese Beiden völlig unsensibel und mit etwa diesen Worten anzusprechen: „Wisst Ihr überhaupt was ihr da tut? Ihr bringt Eure Oma um!“ Und wenn dann bei dieser oder anderer Gelegenheit auch noch mit der (bösen) Polizei gedroht wird, ist dies nicht nur nicht besonders hilfreich sondern auch erheblich kontraproduktiv.

Bringen wir unseren Kindern denn nicht immer bei, dass sie sich in hilfloser Lage möglichst an einen Polizisten (dem Freund und Helfer) wenden sollen, bevor ein wildfremder Mensch angesprochen wird? 

Es darf also nicht sein, dass unseren Kindern seitens des Langenhagener Ordnungsdienstes mit dem Buhmann, hier der Polizei, gedroht wird. So baut man kein Vertrauen auf. 

Augenmaß, Verhältnismäßigkeit, Bürgersinn – in diesen Tagen droht vieles verloren zu gehen, was einmal zu den grundlegenden Werten unserer (inzwischen gewesenen?) gesunden Gesellschaft gehörte.

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Langenhagener Moschee als Titelbild

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland
Lichtzeichen-Verlag 2018

Langenhagen. Ein brandneues Buch beschreibt die Probleme der Stadt Langenhagen mit dem türkischen  DITIB-Islam.

Rückblick: Vor zwei Jahren stellte der DITIB-Gemeindeverband Langenhagen e.V. (die türkische Moscheegemeinde) den Bauantrag für eine neue Moschee beim Bauamt der Stadt Langenhagen. Ein Jahr darauf wurde seitens der DITIB-Gemeinde der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Während der Bauantrag für die Moschee behördenintern im Eilverfahren genehmigt wurde, zieht sich die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hin. Zweimal bereits wurde die Entscheidung im Jugendhilfeausschuß (JHA) vertagt, weil u.a. die WAL kritische Anfragen und Anträge zum Thema stellte.

In den Ausschußsitzungen wurde offensichtlich, daß Verwaltung und Rat teilweise völlig ahnungslos und naiv agieren. Insbesondere die Verwaltung scheint keinerlei Berührungsängste mit einer Institution des türkischen Erdogan-Staates zu haben.
Beim Besuch der Moschee in der Karl-Kellner-Straße im Februar 2017 wurde das schon einmal deutlich. Der Bericht dazu hier: http://derdreizack.de/2017/02/19/buergermeister-versteht-die-welt-nicht/

Lesen gefährdet die Dummheit, heißt es. Aber wer weitreichende und wohlmöglich in der Auswirkung irreparable Entscheidungen treffen muß, kann sich keine Dummheiten leisten.

Das Cover-Bild des neuen Buches von Hermann J. Redel zeigt die Langenhagener Moschee im Rohbau.
Es ist erschienen im Lichtzeichen-Verlag, ISBN: 978-3-86954-356-7,  unter dem Titel:

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland.

Quelle:
https://lichtzeichen-shop.com/Buecher/Studienliteratur/Schwachstelle-Christentum.html

Das Buch beschreibt die aktuelle, durch Unterdrückung und Verfolgung der Opposition gekennzeichnete, politische Situation in der Türkei; die Entwicklung Erdogans zum autokratischen Führer und seine ergebene Haltung zum Islam.
Das DITIB-System wird ausführlich beschrieben anhand der Vereinssatzungen, beginnend mit der übergeordneten Bundesverbandssatzung (Köln), der Landesverbandssatzung Niedersachsen-Bremen, bis zur Vereinssatzung des Langenhagener DITIB-Gemeindeverbandes. Die drei Satzungen sind eng miteinander verwoben. Für die Moscheegemeinde gelten alle drei Satzungen als unmittelbar bindend. Es wird deutlich, wie die DITIB das deutsche Vereinsrecht als „Trojanisches Pferd“ mißbraucht.

Für Langenhagen sind jene Kapitel besonders interessant, die sich mit dem Bauantrag und dem Bauherrn der Langenhagener Moschee befassen – sowie das zwölfte Kapitel: “Die DITIB – Träger der Jugendpflege?“
Die aus der eingetretenen Situation zu ziehenden Schlußfolgerungen werden ebenso dargestellt, wie auch Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Textauszug aus dem Kapitel „Der Bauantrag – Langenhagens neue Moschee“:

“Sowohl Bürgermeister Heuer als auch Stadtbaurat Hettwer machten im weiteren Gang deutlich, daß es sich bei dem Moscheeprojekt um eine private Bauge­nehmi­gung handle, bei der Emotionen und Weltanschauungen keine Rolle spielen. Entschieden werde nach Recht und Gesetz, und so sei es auch in diesem speziellen Fall.
Leider war den höchsten Beamten der Langenhagener Stadtverwaltung offensichtlich nicht bewußt, was es mit dem islamischen Recht und den Prinzipien und Zielen der DITIB auf sich hat, und daß auch sie in der Pflicht stehen, die Normen und Werte des Grundgesetzes zu verteidigen.
Der Bau einer DITIB-Moschee ist eben keine Privat­sache; sondern hochpolitisch.
Insbesondere Stadtbaurat Hettwer sollte lernen, daß das Grundgesetz über dem Baurecht steht. Die Ratsmit­glieder haben insoweit das Recht und die Pflicht, der Stadtverwaltung auf die Finger zu schauen, Akteneinsicht zu nehmen und weitere Infos zur Sache einzufordern.
Nur so kann geprüft werden, ob die Stadtverwaltung im Genehmi­gungsverfahren oder bei der Verweigerung von Akteneinsichtnahme vielleicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat.“

Gerriet Kohls, Langenhagen

Kind im neuen Bad verunglückt – Stadt bekommt keine Informationen

Langenhagen. Noch einmal glimpflich davon gekommen ist ein sechsjähriges Mädchen, das im Außenbereich des neuen Bades ’Wasserwelt’ bewußtlos im Wasser treibend entdeckt und wohl rechtzeitig herausgezogen wurde. Das Kind wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Wie es zu dem Vorfall kommen konnte, ist noch nicht geklärt. Die Polizei ermittelt in Richtung des Verdachts einer Straftat.

Nun ist dem Bericht der HAZ zu entnehmen, daß die Stadt Langenhagen zu dem Vorfall unter ’Hinweis auf das laufende Verfahren’ keine weitergehenden Informationen von der Polizei erhält. Das muß schon sehr verwundern! Denn es geht bei dieser Sache nicht nur um Strafverfolgung, sondern vor allem auch um Gefahrenabwehr, solange keine vorsätzliche Tat nachgewiesen wurde und daher auch andere Ursachen dafür in Betracht kommen, daß das Mädchen ins Schwimmbecken geraten ist und dort bewußtlos wurde. Der Grundsatz lautet: Gefahrenabwehr geht vor Strafverfolgung. Es ist also zu erforschen, ob es hier eine Ursache gibt, die mit dem aktiven Tun eines Menschen nicht im Zusammenhang steht. Eine alte Erfahrung lautet: “Man kann nicht so dumm denken, wie es kommen kann.“
An dieser Stelle ist die Stadt Langenhagen als örtlich und sachlich zuständige Verwaltungsbehörde nach dem Nds. SOG zuförderst in der Pflicht, mögliche Gefahren aufzudecken und abzustellen.

Die Polizei muß nach der geltenden Gesetzeslage die Verwaltung bei der Gefahrenabwehr nach Kräften unterstützen, also Amtshilfe leisten. Nach dem Nds. SOG haben Verwaltung und Polizei gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. In erster Linie aber ist die Verwaltung gefragt. Die Verwaltung selbst kann Ermittlungen durchführen, u.a. Personalien feststellen und Leute befragen.

Kurz gesagt: Die Polizei muß liefern; die Verwaltung auf die Lieferung der Infos bestehen.

Es ist nicht zu begreifen, daß ranghohe Polizei- und Verwaltungsbeamte hier anscheinend klaffende rechtliche Wissenslücken  haben. Oder handelt es sich hier um ein weiteres schlimmes Beispiel dafür, wie der angebliche Datenschutz die Köpfe verwirrt?
Der Bürger hat jedenfalls ein Recht darauf, daß potentielle Gefahren im öffentlichen Raum identifiziert und beseitigt werden. Daß Behörden sich gegenseitig behindern, ist dabei nicht zielführend.

Für alle, die es genauer wissen wollen, sind nachfolgend die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften angeführt, die der Polizei und der Stadtverwaltung nochmals dringend ans Herz zu legen sind.
Gerriet Kohls, Langenhagen

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 35:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
vom 19.01.2005 (Nds.GVBl.2/2005 S.9) – letzte Modifizierung 2017
  • § 1 – Aufgaben der Verwaltungsbehörden und der Polizei

(1) 1Die Verwaltungsbehörden und die Polizei haben gemeinsam die Aufgabe der Gefahrenabwehr. 2Sie treffen hierbei auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können.

(2) 1Die Polizei wird in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Verwaltungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. 2Verwaltungsbehörden und Polizei unterrichten sich gegenseitig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

  • § 2 – Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

  1. Verwaltungsbehörde:

die nach § 97 zuständigen Verwaltungsbehörden sowie für sie die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamten;

  1. Verwaltungsvollzugsbeamtinnen oder Verwaltungsvollzugsbeamte:

im Dienst einer Verwaltungsbehörde stehende oder sonst von ihr weisungsabhängige Personen, die allgemein oder im Einzelfall zum Vollzug von Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Bestellung ermächtigt sind;

  • § 97 – Sachliche Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden

(1) Zuständige Verwaltungsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr sind die Gemeinden, soweit für diese Aufgaben keine besondere Zuständigkeitsregelung besteht.

(2) Für die zur Einhaltung von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts notwendigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr ist die Behörde zuständig, der nach der jeweiligen Rechtsvorschrift die Aufgabenerfüllung im Übrigen obliegt, soweit keine andere Zuständigkeitsregelung besteht.

  • § 99 – Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeit

Die Verwaltungsbehörden haben sicherzustellen, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden können.

  • § 100 – Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche örtliche Zuständigkeit

(1) 1Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Polizeibehörden ist grundsätzlich auf ihren Bezirk beschränkt. 2Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die zu schützenden Interessen verletzt oder gefährdet werden.

  • § 11 – Allgemeine Befugnisse

Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht die Vorschriften des Dritten Teils die Befugnisse der Verwaltungsbehörden und der Polizei besonders regeln.

  • § 12 – Befragung und Auskunftspflicht

(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen jede Person befragen, von der Angaben erwartet werden können, die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe nach § 1 erforderlich sind.

(2) Die befragte Person ist zur Auskunft über Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift der Hauptwohnung und Staatsangehörigkeit verpflichtet, wenn dies für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist.

 

 

 

Methoden, den Rat zu veralbern

Langenhagen. Flächenbevorratung war das Argument, um für die Zukunft handlungsfähig zu bleiben. Das konnten die SPD-Ratsmitglieder und ein paar „Spezialisten“ aus der CDU-Fraktion gut verstehen – die Grünen sowieso. Und so wurde der wiederholte Vorstoß der Verwaltung diesmal auch von einer knappen Ratsmehrheit unterstützt und kurz vor den naß-kühlen Sommerferien beschlossen.

Die Flächen östlich des Weiherfeldes wurden von der Stadt Langenhagen gekauft. In zehn Jahren – und auf keinen Fall vorher, so hieß es – sollen diese Flächen auch bebaut werden, wenn dann der Bedarf dafür besteht. Bis dahin müßte allerdings das Areal aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet entlassen und der Flächennutzungsplan geändert werden.
Das wird aber klappen. Dies ist mit der Region Hannover schon längst abgekaspert.

Siehe auch:
http://derdreizack.de/2017/06/13/langenhagen-ist-saturiert-seelze-hingegen-unbebaut/

Die Sommerferien sind für viele Verreiste anscheinend zu heiß und erlebnisreich gewesen. Nur dadurch ist vielleicht zu erklären, daß kurz nach den Sommerferien die verabredeten zehn Jahre nach dem knappen Ratsbeschluß für einige Urlaubs-Heimkehrer „gefühlt“ schon herum sind.

Der Stadtbaurat nutzt jedenfalls die Gelegenheit und da sich zudem und sehr plötzlich eine bislang unvorhersehbare Gefahr aufgetan hat, alarmiert er die Öffentlichkeit: „Die Grundschule Kaltenweide blutet aus!“ Wo Blut fließt, muß aber schleunigst gehandelt werden. Und siehe da, es gibt ein probates Mittel, diese Blutung zu stoppen. Wir sind gerettet!

Der Stadtbaurat Hettwer schlägt nämlich die unverzügliche Bebauung des frisch gekauften Areals östlich des Weiherfeldes vor. Damit sollen weitere Familien nach Kaltenweide ziehen können. Ihre mitziehenden und hier bald zusätzlich geborenen lieben Kleinen sorgen dann für die benötigte Blutauffrischung der Grundschule Kaltenweide.

Donnerwetter, eine echte „Blut- und Bodenpolitik“ habe ich der Stadtverwaltung Langenhagen bis dato gar nicht zugetraut. Oder haben die etwa von Schäuble gelernt? Und werden vielleicht auch deshalb weitere Wohnbauflächen zur Blutauffrischung benötigt? Denn hunderttausende Migranten haben inzwischen einen Aufenthaltsstatus und damit das Recht auf Familiennachzug. Nach den Wahlen wird man uns das klar machen.

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Siehe Langenhagener Echo:
http://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/kaltenweider-schule-blutet-aus-d70658.html

Langenhagen ist saturiert – Seelze hingegen unbebaut

Langenhagen. Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 08. Juni. Stadtbaurat Hettwer spricht im Eingangsstatement vom „Gesocks“ – „Leute, die man dort nicht haben wolle“. Damit lenkt er die Diskussion von der sachlichen auf die emotionale Ebene. Das ist zwar nicht fair und der tatsächlichen Situation auch nicht angemessen, aber aus Sicht der Verwaltung anscheinend doch nötig, wenn das Baugebiet Weiherfeld-Ost durchgesetzt werden soll. Denn wer schwache Argumente hat, greift zu solchen Stilmitteln, um Kritiker herabzuwürdigen und die Diskussion zu verengen.

Ausgangslage ist, daß die rot-grüne Verwaltung der Region Hannover wünscht, unter anderem das Baugebiet „Weiherfeld“ in Langenhagen-Kaltenweide noch deutlich zu erweitern. Nach „Berechnungen“ sieht Hannover für die kommenden Jahre nämlich einen großen Bedarf an neuem Wohnraum. Am liebsten wäre es den Antreibern dieser Idee, das angepeilte Ziel von schlappen dreißigtausend Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 zu erreichen. Die Kommunen im „Speckgürtel Hannovers“ sollen sich dieser Aufgabe stellen und preiswerte kleine Wohnungen für Singles bauen.
Wie diese „Berechnungen“ zustande kommen und warum ausgerechnet Singles unterstützt werden müssen, bleibt unklar. Erfahrungen zeigen doch, daß ausgerechnet berufstätige Singles in Hannover in die List oder Südstadt ziehen. Dort suchen sie nicht nach billigem Wohnraum, sondern nach „schönem“ Wohnraum. Langweiliges hat die Stadt Hannover genügend zu bieten.

Hinzu kommt, warum soll ich auf „Berechnungen“ von jenen Leuten vertrauen, die nachweislich unnütze Umweltzonen in ihrer Stadt einrichten, Windenergie dort erzeugen, wo diese Energie nicht gebraucht wird und Leuten vorschreiben wollen, was sie essen sollen? Aber dies nur nebenbei.

Die Kaltenweider haben sich eindeutig positioniert. Sie wollen keine Erweiterung des Baugebietes. Eintausendfünfhundert Bürgerunterschriften stützen diesen Willen. Ebenso mehrere Ortsratsbeschlüsse.

Nach rasantem Wachstum muß sich der Ort mit aktuell fast neuntausend Einwohnern erst mal selbst finden und konsolidieren.

Dieser Bürgerwille wird aber vor allem von den rot-grünen Akteuren in Langenhagens Politik und Verwaltung ignoriert.
Die Verwaltung der Stadt Langenhagen möchte die Ideen der Region Hannover umsetzen und den Flächennutzungsplan ändern. Bevor das geschieht, will die Stadtverwaltung aber „die günstige Gelegenheit“ ergreifen, die ins Auge gefaßten Erweiterungsflächen zu kaufen. Und just mit der Behauptung der „günstigen Gelegenheit“ wird der mündige Bürger für dumm verkauft.  Denn vielmehr will man sich einen Brückenkopf schaffen und den Sprung zur Ost‑Erweiterung vorbereiten.

Die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen nämlich außerhalb des bebauten Bereichs im Landschaftsschutzgebiet und werden landwirtschaftlich im Ackerbau genutzt. So sieht es auch der Flächennutzungsplan der Stadt Langenhagen vor. Nach der Bodenrichtwertkarte Niedersachsen kostet ein Quadratmeter Ackerboden um die zwei Euro.

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Entweder um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, das Landschaftsbild zu schützen oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist. Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet. Allgemein ist aber eine Bebauung von Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich verboten.

Aus diesem Grund kann auch kein privater Investor, der zum Beispiel eine Gewerbehalle errichten möchte, ein Interesse an dem Kauf eines Grundstückes im Landschaftsschutzgebiet haben. Denn dafür würde er keine Baugenehmigung bekommen. Ansonsten müßte zuvor das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden; zweitens müßte der kommunale Flächennutzungsplan auf „Ansiedlung von Gewerbe“ umgeändert werden. Das Risiko, daß dies politisch nicht umgesetzt wird, wäre für einen Investor viel zu hoch und auch zeitraubend.

Der Stadtverwaltung erwächst also keine Konkurrenz. Flächen auf „Vorrat“ zu kaufen, ist im diesem Fall und vor allem an diesem Ort nicht nötig.

Auf „Vorrat“ kaufen, obwohl zehn Jahre lang die neu erworbene Fläche nicht bebaut werden soll? So wird es von der Stadtverwaltung und der befürwortenden SPD-Fraktion behauptet.

Das bedeutet aber, daß bei einer zu erwerbenden Fläche von rund sechs Hektar (also 60000 Quadratmeter) eine Kaufsumme von circa 2,2 Mio. Euro fällig wäre.
Warum soviel? Im Falle des Ankaufs zahlt die Stadt dem Grundeigentümer nicht die zwei Euro, die unter Landwirten nach der Bodenrichtwerttabelle gezahlt werden würde. Die Stadt zahlt ein Vielfaches. Das kann sie vielleicht auch mit ruhigem Gewissen tun, denn sobald diese sechs Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen worden sind und der Flächennutzungsplan auf „Wohnbebauung“ umgestellt worden ist, wird Reibach gemacht.

Wenn es den Euro in zehn Jahren noch geben sollte und wenn es sonst keine währungspolitischen Störungen gibt, darf man aus heutiger Sicht wohl auf einen Preis von 300 Euro pro Quadratmeter Bauland tippen. Das wären dann 18 Mio. Euro. Fast neunmal soviel, wie zuvor eingesetzt.

Aber zehn Jahre lang nach dem Kauf zu warten, bevor mit der Vermarktung eingesetzt wird? Das hieße, rund 2,2 Mio. Euro Steuergeld zu binden, für eine Fläche, die ohnehin kein möglicher Konkurrent kaufen und bebauen kann. Dabei hat Langenhagen aktuellen Investitionsbedarf an vielen Ecken. Alleine die Schulen müssen mit viel Geld voran gebracht werden. Kaltenweides Grundschule wird wieder fünfzügig werden.

Und wenn es so kommen sollte, daß zukünftige Räte die Osterweiterung des Weiherfeldes ablehnen, so wären die investierten 2,2 Mio. Euro Steuergeld nicht nur totes Kapital, sondern verbranntes Kapital. Denn ein Verkauf als landwirtschaftliche Nutzfläche würde nach der Bodenrichtwerttabelle nur einen Erlös von zwanzigtausend Euro je Hektar Ackerland einbringen. Also ein sattes Minusgeschäft.

Warum also mißachten der Stadtplanungsausschuß und vor allem die SPD-Mandatsträger die örtlichen Entscheidungen?

Am Stadtpark mitten in Langenhagen entstehen zurzeit neue Wohnungen. Bald auch in Kaltenweide auf der Fläche zwischen REWE und S-Bahn. Das Baugebiet Engelbostel entsteht. Im Westen von Kaltenweide gibt es noch Flächen und im gesamten Stadtgebiet sind viele Lücken noch nicht baulich genutzt worden.
Warum will man jetzt trotzdem gegen den Widerstand des Ortsteils Kaltenweide ausgerechnet dort in das Landschaftsschutzgebiet hineinbauen? Weil die Region etwas „berechnet“ hat?

Das Geld wird dringender für andere Projekte gebraucht und falls – und wirklich falls – in zehn Jahren Bauflächen in Langenhagen benötigt werden, dann können die jetzt ins Auge genommenen Flächen noch immer gekauft werden.

Da der Wunsch nach weiteren Bauflächen aber von der Region Hannover ausgeht, ist es legitim und auch erforderlich, sich die Situation in der gesamten Region anzuschauen, um zu einer vernünftigen Bewertung zu kommen.
Und so zeige ich auf das verkehrsgünstig gelegene Baugebiet Seelze-Süd. Etwa zeitgleich mit dem „Weiherfeld“ wurde dort ein ähnlich großes Wohnbauvorhaben auf den Weg gebracht. Von Beginn an war dort eine verdichte Bebauung durch Mehrfamilienhäuser oder durch Geschoßwohnungen vorgesehen. Man zielte nicht auf Familien in Einzelhäusern und man lockte auch nicht mit dem Baukindergeld. So stört in Seelze kein Landschaftsschutzgebiet und alles ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Bei der Gestaltung der Baupläne für die einzelnen Bauabschnitte sind Rat und Verwaltung der Stadt Seelze zudem inzwischen recht flexibel geworden.
Im Gegensatz zum „Weiherfeld“ sind aber rund 90 Prozent der potentiellen Wohnbaufläche in Seelze-Süd noch frei!
Hier sollte die Region Hannover den Genossen in Seelze massiv Entwicklungshilfe leisten.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Vor der Wahl noch mal kurz durchgeboxt

Langenhagen. In den letzten Sitzungen vor der Sommerpause und vor der Wahl am 11. September demonstrieren die Langenhagener rot-grünen Kommunalpolitiker nochmals ihre „unübertroffenen Fähigkeiten“.

Weder im Ortsrat Kaltenweide noch im Rat der Stadt ließen sie sich durch fehlende Informationen irritieren.

Ohne die durch den Schulelternrat der Grundschule Kaltenweide aktuell durchgeführte Elternbefragung abzuwarten, wurde die bisherige Linie zementiert. Rot-Grün will die gebundene Ganztagsschule – egal was die Eltern davon halten.
Das gleiche Bild ergibt sich im Rat der Stadt Langenhagen. Mit ihrer knappen Mehrheit haben die rot-grünen Ratsmitglieder gegen den Rest und gegen Bürgermeister Heuer die Eigenreinigung beschlossen. Damit bekommt die Stadtverwaltung quasi eine ganz neue Firma „aufs Auge gedrückt“. Wird die Reinigung der öffentlichen Einrichtungen in Eigenregie statt durch Fremdvergabe durchgeführt, sind dafür laut Heuer 29 neue Stellen für 53 (Teilzeit‑)Angestellte einzurichten. Diese müssen dann verwaltet, geführt, untergebracht und ausgerüstet werden. Was das kosten wird, weiß noch niemand.

Ja, die rot-grünen Ratsmitglieder „haben es voll drauf“! Auf der Grundlage nicht vorhandenen Wissens können sie weitreichende Entscheidungen für den dafür zahlenden Bürger treffen.

Gerriet Kohls, Langenhagen