Der Nanny-Staat gibt sich die Ehre

Langenhagen. Aufgabe der kommunalen Selbst-Verwaltung ist es, das Recht im eigenen und übertragenen Wirkungskreis umzusetzen. Dabei hat die Verwaltung in neutraler Weise dem Bürger gegenüber aufzutreten. So war es mal gedacht. Rechtssicherheit und Rechtsgehorsam liegen zudem im Interesse der bürgerlichen Gemeinschaft.
Vom Grundsatz hat sich die Verwaltung mehr und mehr entfernt. Soweit entfernt, daß es schon fast nicht mehr auffällt, wie übergriffig diese Verwaltung geworden ist und wie locker und missbräuchlich Steuergeld für eine politische Einflussnahme ausgegeben wird.
Es ist eben nicht die Aufgabe der Verwaltung, Politik zu betreiben und Menschen zu indoktrinieren, gar politisch zu beeinflussen.  

Beispiele:

Frage: „Woher kommst Du?“ Antwort: „Vom Bäcker!“          

Mit einer Plakatkampagne glaubte die Langenhagener Stadtverwaltung Einfluß auf die Bürger nehmen zu müssen, weil „man“ ihnen pauschal latenten Rassismus unterstellt?  
Belege gibt es dafür nicht. Vor allem wird hier der Souverän mißachtet, der durchaus eine politische Meinung äußern darf und muß, wenn wir weiterhin in einer Demokratie leben wollen. Dabei sind auch sehr abweichende Einzelmeinungen legitim und erwünscht. Sonst gäbe es keine Diskussion und keinen Fortschritt.

Ich komme zum Beispiel aus Ostfriesland. Und mir geht es gewaltig auf den Keks, wenn die Administration mir die „richtige“ Gesinnung auf Kosten des Steuerzahlers beibringen will. Wobei noch nicht einmal festgestellt ist, ob meine ethischen und moralischen Ansprüche überhaupt aufpoliert werden müssen. Vielleicht ist es ja umkehrt und die Verwaltung braucht einen Lehrgang – vor allem in den Fächern Staatsbürgerkunde und Verfassungsrecht.

Bei der Region geht es munter weiter. Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover äußert sich im Netz:

„Ich bin fassungslos, dass Schwangerschaftsabbrüche noch heute ein Gegenstand des Strafrechts sind. Sie müssen selbstverständlich Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Frauen sein,“ meint Petra Mundt?

Das eine schließt das andere doch nicht aus! Dann betreiben Sie doch eine ordentliche Gesundheitsvorsorge und Lebensnachsorge für Mutter und Kind, lautet die Antwort. Was hält Sie davon ab? „Unser“ Staat bezahlt auch locker pro Monat über 5000 Euro für Migrantenkinder u. – jugendliche, die „ohne Begleitung“ der Region Hannover zugeteilt worden sind. Wo liegt also Ihr Problem? Im Übrigen haben Sie sich als Verwaltung an Recht und Gesetz zu halten und nicht durch Überschreitung Ihrer Amtsbefugnisse auf eine Änderung des Strafrechts hinzuwirken. Das obliegt in der repräsentativen Demokratie der Legislative.

Keine Probleme hat die Verwaltung auch damit, den Bürgern mit Gendersprache und „Neue deutsche Rechtschreibung“ auf die Nerven zu gehen.
Auch das hat mit einer neutralen Amtsführung nichts zu tun und mißachtet das Grundgesetz.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Art 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Weiterführend dazu Birgit Kelle:

https://www.amazon.de/GenderGaga-absurde-Ideologie-unseren-erobern/dp/3863340450

Bürgermeisterkandidat Andreas Eilers

Langenhagen. Im September finden in Niedersachsen die Kommunal-wahlen statt. Die WAL hat dazu in ihrer Aufstellungsversammlung Andreas Eilers als Kandidat für das Bürgermeisteramt der Stadt Langenhagen gewählt.
Eilers ist bereits seit fünf Jahren Ratsmitglied in Langenhagen und Stellv. Ortsbürgermeister von Kaltenweide.

Die Kommunalwahl ist für den 12. September 2021 vorgesehen. Die zu erwartende Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Bewerbern findet zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Hierzu das Langenhagener Echo:

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/er-will-als-kapitaen-auf-der-bruecke-sein-d146176.html

Der Bürger bürgt – und zwar immer!

Langenhagen. Über ein Jahr lang Corona-Lockdown. Die Grundrechte werden zunehmend mit Füßen getreten. Aber: Auch die Verwaltung (Exekutive) besitzt eine Eigenverpflichtung, die verfassungsmäßigen Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat Geltung zu verschaffen. Denn diese Rechte sind die Grundlagen unserer Demokratie. Selbstverantwortung und Freiheitsrechte sind die Basis unserer bisherigen staatlichen Ordnung. Diese staatliche Ordnung wird aber ausgerechnet von den staatlichen Organen unterminiert – der Bürger zum zahlenden Befehlsempfänger degradiert und in weiten Teilen entmündigt. Was die Stadtverwaltung dabei nicht schafft, schafft das Gesundheitsamt oder die Region Hannover – oft auch arbeitsteilig und mit wachsender Begeisterung.

Gesetze werden mißachtet, Schulden ohne jegliche Hemmungen durch Politik und Verwaltungen in die Höhe getrieben, der Verwaltungsapparat aufgeblasen. Der Bürger wird ausgebootet oder belogen und gleichzeitig am „Aufmucken“ gehindert, indem er unter dem Vorwand der Pandemie-bekämpfung zu Hause eingesperrt wird. Die mediale Dauerberieselung mit Corona, Klima und anderen Kunstthemen betäuben ihn obendrein.

Die Überschuldungen der EU-Staaten, Deutschlands und der Bundesländer sind nicht wieder einzufangen. In den meisten Kommunen ist es genauso. Die Stadt Langenhagen sieht am Horizont schon die Marke von einer Milliarden Euro Schulden auf sich zukommen. Und das bei rund 56000 Einwohnern und eintausend Menschen in der Stadtverwaltung. Eine Verwaltung, die völlig überdimensioniert ist – zumal viele Aufgaben an die bürgerfernen grün-roten Apparatschiks der Region Hannover abgegeben wurden.

Bevor es zum finalen Kollaps kommt, wird der Bürger geschröpft werden. Und die Fantasie kennt hier keine Grenzen. Neben dem Staat versuchen u.a. auch Krankenkassen und Sparkassen an das Geld ihrer Kunden zu kommen. Der „Tag der Wahrheit“ soll so weit wie möglich nach hinten hinausgeschoben werden. Aber es wird nichts nützen – der Schneeball rollt. Viele Bürger, die die Augen nicht geschlossen halten mögen,  reagieren darauf.

Die themenübergreifenden Berichte aus den Medien markieren die Lage. Hier eine beispielhafte Auswahl:

„25 Prozent Steuern auf den gestiegenen Wert des Eigenheims in Planung?
Steuerzahlende Mittelständler suchen mit zunehmender Ernsthaftigkeit nach Alternativen.“ 


„Von den 27 Millionen Produktiven in Deutschland sind aber wiederum rund zwölf Millionen direkt oder indirekt vom Staat abhängig. Diese werden also auch wieder von den Steuern und Abgaben der restlichen 15 Millionen bezahlt.“

https://schweizerzeitung.ch/deutschland-von-82-millionen-einwohnern-sind-bloss-noch-15-mio-netto-steuerzahler/


„Im zweiten Jahr seit Beginn der Pandemie stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor einer finanziellen Schieflage. Im Jahr 2022 drohe eine Finanzlücke von bis zu 19 Milliarden Euro.
Eine Beitragserhöhung wird die Folge sein.“  

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitssystem-kassen-warnen-vor-milliardenloch-versicherten-droht-beitragserhoehung/27140186.html

„Sparkasse Unna-Kamen erhöht drastisch Gebühren. Zum 1. Juli 2021 steigen die Kontoführungsgebühren für ein Onlinekonto von bisher 3,90 € im Monat auf 9 Euro. Das bedeutet einen Sprung um 130 Prozent.“  

„Der Lufthansa-Konzernumsatz sank um 60 Prozent auf nur noch 2,56 Milliarden Euro. Gleichzeitig konnten die operativen Aufwendungen um 51 Prozent auf vier Milliarden Euro gedrückt werden, auch durch Personalabbau. Die Zahl der Mitarbeiter schrumpfte binnen Jahresfrist um 19 Prozent auf insgesamt 111.262.“  

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fluggesellschaft-lufthansa-verbucht-erneut-milliardenverlust-frachtgeschaeft-erzielt-rekordgewinn/27142410.html

„Studie zu Lockdowns aus Kanada: Der Schaden, den die rigiden Maßnahmen anrichten, ist ungleich höher als ihr Nutzen. Fraser-Ökonom Allen folgert daraus: „Dies bedeutet, dass der Lockdown möglicherweise als eines der größten politischen Versäumnisse in Friedenszeiten in die Geschichte Kanadas eingehen wird.“

https://reitschuster.de/post/neue-studie-zu-lockdowns-schaeden-deutlich-hoeher-als-ihr-nutzen/

Die Lügen der „Experten“ und NGOs – es ist der große Ärger, der aufkommt, wenn man sich anschaut, was den Bürgern seit 20 Jahren mantraartig von Seiten der sogenannten Wolfsexperten und der NGOs, wie beispielsweise dem Naturschutzbund Deutschland, über das Wesen der großen Spitzenprädatoren erzählt wurde.

„Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter weiter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“

https://www.deutschlandfunk.de/klimaklagen-vor-dem-verfassungsgericht-deutsches.2897.de.html?dram:article_id=496452

„Der Druck in der Wohnraumsuche auf Langenhagen ist groß“ – aber warum denn das?

Wir haben doch Platz! Und wir sind deswegen laut Ratsbeschluß aus September 2020 ein „sicherer Hafen“. Langenhagen gehört seitdem zu den rund 180 deutschen Kommunen, die sich bereit erklären, zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen.

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/langenhagen-wird-ein-sicherer-hafen-d136295.html

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz hält nach dem wegweisenden Klimaschutzurteil steigende CO2-Preise längerfristig für möglich. „Es ist gut, dass diese Bundesregierung eine CO2-Bepreisung eingeführt hat“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Spätestens ab Mitte des Jahrzehnts werde sich der CO-Preis an der Menge des zulässigen Kohlendioxid-Ausstoßes orientieren.“

Autofahren, Heizöl und Gas werden teurer: Scholz hält steigende CO2-Preise für denkbar › Jouwatch (journalistenwatch.com)

Koste es, was es wolle – der (doofe) Bürger wird es schon zahlen (?)

Gerriet Kohls, Langenhagen

CDU und SPD beschließen einen illusorischen Haushalt

Langenhagen. Die Ratssitzungen zum Haushalt haben es offenbart: Die Mitglieder der Ratsfraktionen von CDU und SPD führen ein unbekümmertes Dasein. Offenbar lassen sie sich durch nichts beeindrucken – weder durch Zahlen noch durch den Blick auf das konkrete Leben, als gäbe es die ganzen „Corona-Maßnahmen“ und all die anderen politischen Verwerfungen nicht, die uns so zugemutet worden sind. Dabei hätten sie nur mit offenen Augen und Maske im Gesicht seit nunmehr über einem Jahr durch Langenhagen oder Hannover gehen müssen. Besonders die letzten Monate waren für eine Feldstudie interessant.

Unsere Welt hat sich fundamental verändert. Die Finanzlage der Kommunen ist mehr als bedrohlich geworden. Obwohl die Steuergeld-einnahmen wegbrechen, wird agiert, als sei die „alte Welt“ noch vorhanden. Dabei stehen uns die schlimmsten Auswirkungen der verfehlten Politik der letzten Jahre noch bevor – und danach wird nichts mehr so sein, wie es einmal war.

Der aktuelle Haushalt sieht in Langenhagen, einer der reichsten Kommunen Niedersachsens, noch „schön“ aus, weil das Defizit durch die „Corona-Unterstützungen“ und durch eigene Rückstellungen ausgeglichen wurde. Aber das wird sich bald dramatisch anders darstellen. Bund und Länder sind selbst gnadenlos überschuldet und werden daher kaum ein zweites Mal Geld in dieser Größenordnung in die Kommunen geben können. Da zum kommenden Haushalt das Defizit noch höher ausfallen wird (und „Corona“ immer mehr Betriebe in die Insolvenz schickt), werden die verbliebenen Rücklagen keinesfalls mehr ausreichen. Der „ausgeglichene Haushalt“ ist damit Vergangenheit – denn der aktuelle Haushalt wurde schon als „ausgeglichen“ herbeigeschummelt.

Rettung ist nicht in Sicht. Merkels Bundesregierung aus CDU und SPD vermittelt inzwischen noch nicht einmal mehr den Anschein, als wolle sie die Bundestagswahl im September gewinnen. Bei dem, was uns blüht, ist das sogar verständlich – wenn auch im höchsten Maß niederträchtig und feige.

In dieser Situation den Neubau eines teuren Rathauses zu beschließen, ist unverantwortlich.
Die Bürger Langenhagens haben allen Grund sich diesen Vorgang bis zur Kommunalwahl im September zu merken und darauf zu hoffen, daß sich dann genügend geeignete Leute zur Wahl stellen, die willens und bereit sind, die Dinge in Zukunft besser zu regeln. Und zwar auf allen politischen Ebenen. Die Mitglieder der „eingefahrenen“ politischen Parteien gehören ganz sicher nicht dazu.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Es besteht kein Zweifel mehr

Langenhagen. Es besteht kein Zweifel mehr, wir sind verarscht worden – und wir werden es noch immer. Die „Corona-Epidemie“ hat es als Epidemie nie gegeben.
Meine „Berechnungen“ zur möglichen Ausbreitung der Krankheit in der Region Hannover (aufgrund des Schachbrett-Beispiels vom 11. März 2020 und der angenommenen und von der Regierung propagierten exponentiellen Ansteckungsrate von 1,3) sind zu keiner Zeit eingetreten. Ganz im Gegenteil, als der Lockdown im März 2020 in die Tat umgesetzt wurde, gingen die Zahlen bereits deutlich zurück.

Wenn zudem das durchschnittliche Sterbealter der „Corona-Toten“ höher liegt, als das übliche durchschnittliche Sterbealter, stimmt ebenfalls etwas an der Erzählung der Regierung nicht. Wo sind also die Toten, wo ist die Übersterblichkeit? Die mittelalterliche Pest, die teilweise ganze Ortschaften und Landstriche entvölkerte, mag als Schreckgespenst für „Corona“ dienen, beschreibt aber nicht die diesbezügliche Gesundheitslage des Jahres 2020/21 in der Welt und erst recht nicht in Deutschland.

Wenn die Medizin schädlicher ist als die Krankheit, taugt sie nichts. Sie ist nicht geeignet, nicht erforderlich und als gefahrenabwehrende Maßnahme vor allem nicht verhältnismäßig. Und da das offensichtlich ist, sind alle „Corona-Maßnahmen“ gesetzwidrig. Alle Verbote, alle Zwangsmaßnahmen, jede von der Verwaltung angefertigte und durchgezogene Anzeige – ALLE sind sie nicht zu rechtfertigen!

Wo bleiben da „unsere“ demokratisch gewählten Volksvertreter?

Was wir seit einem Jahr erleben ist die „Corona-Diktatur“! Jürgen Elsässer bringt es im neuen „COMPACT“ auf den Punkt:
„Wer braucht noch Wahlen, wenn die Parlamente ohnedies nichts mehr zu sagen haben? Seit fast einem Jahr fallen alle wichtigen Entscheidungen in Merkels Politbüro, pardon: der Bund-Länder-Kommission, einem im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen und damit illegalen Gremium.
Selbst diese Runde ist überflüssig, denn nach den Buchstaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes von 2020 kann der Bundesgesundheitsminister alle Corona-Maßnahmen im Alleingang beschließen und muss sich von den Ministerpräsidentchen gar nicht dreinreden lassen – jedenfalls solange ihn die Kanzlerin nicht feuert.
Nach der Maßgabe dieses veritablen Ermächtigungsgesetzes können die beiden Gruselgestalten munter fortfahren mit der Suspendierung von Grundrechten und der Stilllegung der Wirtschaft – bis alles in Scherben fällt.“

Quelle:

COMPACT 3/2021: Kinder des Lockdowns. Wie sie leiden. Wie wir sie schützen.



Der ewige Lockdown – und was nun?

Langenhagen. Der von der Politik angeordnete Lockdown greift mit noch unabsehbaren Folgen in jeden Lebensbereich des Bürgers ein. Das Private ist genau so betroffen wie das Wirtschaftliche. In einer Art von Salami-Taktik werden Verbote und Gebote von der Politik in einem Auf und Ab verkündet, eingefordert und wieder aufgehoben. Der bayerische Ministerpräsident Söder gibt sich dabei als Vorreiter und Hasardeur.

Das „Schauspiel“, welches uns seit März 2020 geboten wird, ist für viele Menschen unverständlich, die Gründe scheinen nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar zu sein. Ein Gedanke greift aber um sich: „Corona“ (also Covid 19) ist nicht der Grund, sondern das Vehikel für die Durchsetzung des Lock­downs – und der Lockdown ist die Umgebung, die benötigt wird, um den „Great Reset“ in die Tat umzusetzen.

Dies geschieht durchaus nicht völlig im Geheimen. Der von den aktiven Kreisen sehr beachtete Gründer und Vorstands­vorsitzende des Weltwirtschaftsforums, Prof. Klaus Schwab, offenbart das Ziel in seinem Buch „COVID-19: DER GROSSE UMBRUCH“.

Der Titel des Buches ist dabei das weltweite Programm. Es geht also um einen großen politischen und gesellschaftlichen Umbruch, in Englisch um einen „Reset“. Dieses Schlagwort, welches bereits von Hillary Clinton vor Jahren prominent eingeführt wurde, begegnet uns immer wieder.

Das heißt auch für die Langenhagener, es wird keine „Nach-Corona-Zeit“ geben. Nichts soll mehr so sein, wie es vor 2020 war. Die „Elite“-Sozialisten wollen (wieder einmal) das Glück der Menschen auf dieser Erde erzwingen. Gründe für ein rigoroses Eingreifen gibt es für sie zur Genüge. Überbevölkerung, Umweltprobleme und eine gigantische Verschuldung aller Staaten und Institutionen, sind nicht mehr in den Griff zu kriegen. Der Demokratie und dem bisherigen Wirtschaftssystem wird mißtraut. Das alles muß in ihrem Sinne geändert werden. Zur Durchsetzung der neuen Ziele ist ein Umbruch aus dem Chaos heraus nötig , weil die Masse der Menschen nicht freiwillig mitmachen würde. Dieses Chaos wird gerade angerichtet.
Weitestgehend homogene Kulturstaaten und Politiker, die sagen: „Mein Land zuerst“, stehen diesen neuen Zielen entgegen. Deswegen erleben wir seit 2015 eine ungebremste Masseneinwanderung vom Fremden nach Europa und deswegen wurde ein Präsident Donald Trump von Beginn seiner Amtszeit an gemobbt, inzwischen sogar verteufelt.

Was bedeutet der Lockdown konkret für Langenhagen? Prof. Schwab läßt uns da nicht im Stich und erläutert, was zu erwarten ist. Und dies wußte er bereits im Juni 2020 als er nach dem Verebben der angeblich ersten Pandemiewelle mit seinem Buch folgendes in Aussicht stellt:

Branchen, in denen soziale Interaktionen im Mittelpunkt stehen, werden von den Lockdowns am härtesten betroffen. Darunter befinden sich viele Sektoren, die einen entscheidenden Anteil der gesamten Wirtschafts-tätigkeit und Beschäftigung ausmachen: Reisen und Tourismus, Freizeit, Sport, Veranstaltungen und Unterhaltung.
Möglicherweise jahrelang werden sie gezwungen sein, mit reduzierter Kapazität zu arbeiten, belastet durch das doppelte Dilemma der Angst vor dem Virus und der obligatorischen Einhaltung von („Corona“-) Vorschriften. (S. 226)

Vor allem Hotels, Restaurants, Fluggesellschaften, Geschäfte und kulturelle Einrichtungen werden gezwungen sein, kostspielige Änderungen in der Art und Weise vorzunehmen, wie sie ihre Angebote präsentieren, um sich an die neue Normalität nach der Pandemie anzupassen.
In vielen dieser Bereiche werden kleine Unternehmen unverhältnismäßig stark betroffen sein – auf einem schmalen Grat zwischen dem Überleben und dem Konkurs. Diese kleinen Unternehmen sind der Hauptmotor des Beschäftigungszuwachses und stellen die Hälfte der Arbeitsplätze im privaten Sektor. (S. 227)
In Frankreich und in Großbritannien schätzen Branchenkenner, daß bis zu 75 Prozent der Restaurants die Lockdowns nicht überleben. Überleben werden hingegen die großen Ketten und Fast-food-Giganten. (S. 228)

Besonders bitter für Langenhagen: Einige sehr große Unternehmen, insbesondere Flug­gesellschaften, werden der gleichen Problematik zum Opfer fallen wie die sehr kleinen. Der Umbruch wird Jahre in Anspruch nehmen, zudem ist von einer dauerhaften Veränderung der Konsumgewohnheiten auszugehen. Die Freizeitreisen sind ebenso betroffen wie die Geschäftsreisen. Meetings der Unternehmen können online durchgeführt werden. (S. 229)
Vor der Pandemie machten Geschäftsreisen 30 Prozent des Flugverkehrsvolumens, aber 50 Prozent der Einnahmen aus.
Die langfristige Struktur der globalen Luftfahrt wird sich in Zukunft ändern. (S. 230)

Flughäfen stehen vor den gleichen Herausforderungen wie Fluggesellschaften. Fliegen weniger Menschen, wirkt sich das auf das Konsumaufkommen in den verschiedenen Geschäften des „Ökosystems“ Flughafen und der Zuliefernetzwerke aus. (S. 231)
(Der Flughafen in Langenhagen beschäftigt direkt und indirekt rund 20-tausend Menschen. Der anstehende Umbruch wird viele von ihnen treffen).

Der politisch herbeigeführte Lockdown hat eine Wirtschaftskrise verursacht. Prof. Schwab sieht dadurch die Banken im Zentrum des Sturms stehen. Er erwartet eine Verbraucher-Liquiditätskrise, die sich in eine größere Solvenzkrise der Unternehmen verwandelt. Die Resilienz der Banken wird deswegen auf eine harte Probe gestellt. (S. 245)
Weiter stellt die Pandemie eine besondere Gefahr für die Versicherungsbranche dar, weil ihr Bestehen und Funktionieren auf dem Prinzip der Risikostreuung beruht, das mit der Verhängung von Lockdowns durch die Regierungen praktisch ausgesetzt wurde. (S. 246)

All diese Hinweise bedeuten für den einzelnen Bürger, daß die Auswirkungen der Lockdowns lange anhalten und die bisherige Lebens- und Berufswelt nachhaltig verändern werden. Vermutlich wird es auch 2021 keine Schützenfeste und andere Großveranstaltungen in Langenhagen geben. Die Finanzen der Stadt, deren Einnahmen kontinuierlich sinken werden, werden nicht noch einmal durch den Bundeshaushalt gestützt. Der andere Fall ist allerdings genauso schädlich, denn Steuerausfälle werden dann durch das weitere Schuldenmachen ausgeglichen.

Wer als Einzelperson kann, sollte sich einen Liquiditätsspielraum erhalten und sich mental und körperlich fit halten für eine schwierige Zeit. Gute Familien und Freundeskreise können eine solide Stütze sein. Eine Fortbildung oder ein Fernstudium zur Ablenkung und zur beruflichen Qualifizierung könnten ins Auge gefaßt werden. Wer die Gelegenheit hat, in eine zukunftssichere Branche zu wechseln, sollte nicht lange zögern – denn unsere nähere und weitere (Um-)Welt wird sich unter den genannten Prämissen zunehmend verändern. Und ein Zurück soll es nach den Willen der dafür verantwortlichen Politiker ja nicht geben.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weiterführende Links:

AUF1 tv (19.01.2023): Weltwirtschaftsforum: Widerstand gegen Schwab-Pläne dank alternativer Medien

„Nach jahrelanger kritischer Berichterstattung über die selbsternannten „Globalen Führer“ des Weltwirtschaftsforums in Alternativmedien wächst zunehmend der weltweite Widerstand. In den USA und in einigen anderen Ländern wehren sich sowohl staatliche als auch private Akteure dagegen.“

https://auf1.tv/nachrichten-auf1/weltwirtschaftsforum-widerstand-gegen-schwab-plaene-dank-alternativer-medien



Ruhe als erste Bürgerpflicht von Birgit Kelle

2021: Große Veränderung steht kurz bevor! – Heiko Schrang  

https://www.heikoschrang.de/de/neuigkeiten/2021/01/13/2021-grosse-veraenderung-steht-kurz-bevor/

Paul Schreyer: Pandemie-Planspiele – Vorbereitung einer neuen Ära?

Pistole und Flinte: Der Weg zur eigenen Feuerwaffe

Waffen sind nicht illegal. Der befugte Feuerwaffenbesitz ist lediglich an Bedingungen geknüpft, die der Bürger erfüllen muß, wenn er diese besitzen möchte. Weil über diese Bedingungen oft große Unsicherheiten herrschen, schafft dieses Buch Klarheit. Für den privaten Bürger in Deutschland gibt es im Grunde nur zwei Wege, um legal in Waffenbesitz zu gelangen. Entweder er wird Jäger oder Sportschütze, wobei der „kürzere“ Weg über den Status des Sportschützen führt. Dieses Buch bietet jene Informationen, die mit dem oft vorhandenen Halbwissen aufräumen, welches leider auch immer wieder in den Vereinen vorhanden ist. Dem angehenden Waffenbesitzer wird der direkte Weg gewiesen. Grundlage ist das aktuelle Waffengesetz Stand September 2020.

Aktuell – 1. Auflage Oktober 2020
Gerriet Kohls, Langenhagen

Als Taschenbuch und Kindle eBook erhältlich über Amazon:

https://tinyurl.com/y42fjprs

Produktinformation zum eBook:

  • Dateigröße : 1624 KB
  • Word Wise : Nicht aktiviert
  • Seitenzahl der Print-Ausgabe : 128 Seiten
  • ASIN : B08KRSCS2F
  • Sprache: : Deutsch
  • X-Ray : Nicht aktiviert
  • Verbesserter Schriftsatz : Aktiviert
  • Text-to-Speech (Vorlesemodus) : Aktiviert
  • Gleichzeitige Verwendung von Geräten : Keine Einschränkung
  • Screenreader : Unterstützt

Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Landwirtschaftliche Tierhaltung wird durch „Corona“ an die Wand gedrückt


Selbst der IWF hält einen strengen Lockdown für alternativlos! Der IWF – der Internationale Währungsfond? Ist der IWF plötzlich für die Gesundheit der Menschen weltweit zuständig? Oder was treibt diese Organisation bezüglich ihrer Finanzen so um?

Derweil leidet in Deutschland fast die gesamte Wirtschaft unter dem Lockdown. Und zur Wirtschaft gehört auch die Primärproduktion, die Landwirtschaft. Und da gibt es nicht nur das Getreide und die Kartoffeln auf den Äckern – da gibt es auch lebende Tiere. Und zwar zu Millionen. Alleine die Schweinehaltung in Niedersachsen reicht an die Bevölkerungszahl heran.
Sieben Millionen Schweine dienen hier der Fleischproduktion. Im vorgesehenen Zyklus werden sie nach wenigen Monaten geschlachtet. Die unverzichtbaren Schlachthöfe wurden aufgrund von „Corona-Fällen“ jedoch vielfach geschlossen. Als Folge bleiben die Schweine im Stall und wachsen munter weiter. Bald sind sie dadurch nicht mehr vermarktungsfähig und der zur Verfügung stehende Platz nicht mehr ausreichend. Hinzu kommen steigende Energie- und Futterkosten. Der Landwirt gerät in größte Not.

Wer zur Landwirtschaft überhaupt keinen Bezug hat – und das betrifft heute die meisten Menschen, kann sich die Dramatik nicht ausmalen. Soll das staatlich subventionierte Keulen und anschließende Wegwerfen des Fleisches einsetzen? Sollen auch das Grillen im Garten oder der Rollbraten aus dem Backofen der Vergangenheit angehören – dank „Corona“ und weil alles vom Kadaverwagen abgeholt wurde?

Heute gab es zu diesem Thema einen emotionalen Beitrag der Nds. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast im Landtag in Hannover: „Mich erreichen Telefonate von weinenden Männern und Frauen, die nicht mehr ein und aus wissen“, so Otte-Kinast. „Sie sagen, ich töte meine Schweine und werde mich umbringen.“
Auch das sind „Corona“-Folgen.

Quelle: NDR Niedersachsen – Hallo Niedersachsen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Corona-auf-dem-Land-Otte-Kinast-bricht-in-Traenen-aus,ottekinast188.html

Wir haben Platz – Moria soll kommen

Langenhagen. Die Ratslinke mit Frau Weck hat einen Dringlichkeitsantrag für die kommende Ratssitzung eingebracht. Sie möchte, daß Langenhagen über den Königsteiner Verteilschlüssel hinaus zusätzliche „Flüchtlinge“ aufnimmt. Und zwar jene, die sich mit Griechenland in einem sicheren Drittstaat befinden und von denen nicht einer als politischer Dissident, also als politischer Flüchtling, angesehen werden kann. Denn das wäre die Voraussetzung für ein Asylverfahren nach Art. 16a GG in Deutschland. Frau Weck fordert also einen Rechtsbruch. Einen Rechtsbruch zugunsten von hochkriminellen Brandstiftern, die zudem noch die eingesetzten Feuerwehren angegriffen haben, damit der von ihnen vorsätzlich gelegte Brand nicht gelöst wird.
Diese Leute möchte Frau Weck in Langenhagen haben, da wir ja angeblich so viel Platz haben. Frau Weck mißachtet dabei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Langenhagen. Zwar hat sie den mitbeschlossen, aber inzwischen vergessen, daß auch ohne zusätzliche Flüchtlinge in Langenhagen 2000 bis 2500 Wohnungen fehlen. Deshalb war auch vorgeschlagen worden, das Gebiet „Weiherfeld Ost“ vorzeitig zu bebauen.
Wo ist also der Platz für die Neuansiedlung traumatisierter Brandstifter aus Afghanistan und Afrika, die sich mit ihren Fähigkeiten so gerne in Langenhagen integrieren wollen?
Wer für das linke Anliegen bezahlen soll, interessiert Frau Weck dabei sicher genau so wenig, wie die Aussicht, daß Langenhagen im kommenden Jahr mit wohlmöglich nur noch 50 Mio. Euro Steuereinnahmen  auskommen muß.

Gerriet Kohls, Kaltenweide  

Petition mitzeichnen:

Nein zur Flüchtlingsaufnahme aus Moria!

https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zur-fluechtlingsaufnahme-aus-moria/