Der Nanny-Staat gibt sich die Ehre

Langenhagen. Aufgabe der kommunalen Selbst-Verwaltung ist es, das Recht im eigenen und übertragenen Wirkungskreis umzusetzen. Dabei hat die Verwaltung in neutraler Weise dem Bürger gegenüber aufzutreten. So war es mal gedacht. Rechtssicherheit und Rechtsgehorsam liegen zudem im Interesse der bürgerlichen Gemeinschaft.
Vom Grundsatz hat sich die Verwaltung mehr und mehr entfernt. Soweit entfernt, daß es schon fast nicht mehr auffällt, wie übergriffig diese Verwaltung geworden ist und wie locker und missbräuchlich Steuergeld für eine politische Einflussnahme ausgegeben wird.
Es ist eben nicht die Aufgabe der Verwaltung, Politik zu betreiben und Menschen zu indoktrinieren, gar politisch zu beeinflussen.  

Beispiele:

Frage: „Woher kommst Du?“ Antwort: „Vom Bäcker!“          

Mit einer Plakatkampagne glaubte die Langenhagener Stadtverwaltung Einfluß auf die Bürger nehmen zu müssen, weil „man“ ihnen pauschal latenten Rassismus unterstellt?  
Belege gibt es dafür nicht. Vor allem wird hier der Souverän mißachtet, der durchaus eine politische Meinung äußern darf und muß, wenn wir weiterhin in einer Demokratie leben wollen. Dabei sind auch sehr abweichende Einzelmeinungen legitim und erwünscht. Sonst gäbe es keine Diskussion und keinen Fortschritt.

Ich komme zum Beispiel aus Ostfriesland. Und mir geht es gewaltig auf den Keks, wenn die Administration mir die „richtige“ Gesinnung auf Kosten des Steuerzahlers beibringen will. Wobei noch nicht einmal festgestellt ist, ob meine ethischen und moralischen Ansprüche überhaupt aufpoliert werden müssen. Vielleicht ist es ja umkehrt und die Verwaltung braucht einen Lehrgang – vor allem in den Fächern Staatsbürgerkunde und Verfassungsrecht.

Bei der Region geht es munter weiter. Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover äußert sich im Netz:

„Ich bin fassungslos, dass Schwangerschaftsabbrüche noch heute ein Gegenstand des Strafrechts sind. Sie müssen selbstverständlich Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Frauen sein,“ meint Petra Mundt?

Das eine schließt das andere doch nicht aus! Dann betreiben Sie doch eine ordentliche Gesundheitsvorsorge und Lebensnachsorge für Mutter und Kind, lautet die Antwort. Was hält Sie davon ab? „Unser“ Staat bezahlt auch locker pro Monat über 5000 Euro für Migrantenkinder u. – jugendliche, die „ohne Begleitung“ der Region Hannover zugeteilt worden sind. Wo liegt also Ihr Problem? Im Übrigen haben Sie sich als Verwaltung an Recht und Gesetz zu halten und nicht durch Überschreitung Ihrer Amtsbefugnisse auf eine Änderung des Strafrechts hinzuwirken. Das obliegt in der repräsentativen Demokratie der Legislative.

Keine Probleme hat die Verwaltung auch damit, den Bürgern mit Gendersprache und „Neue deutsche Rechtschreibung“ auf die Nerven zu gehen.
Auch das hat mit einer neutralen Amtsführung nichts zu tun und mißachtet das Grundgesetz.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Art 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Weiterführend dazu Birgit Kelle:

https://www.amazon.de/GenderGaga-absurde-Ideologie-unseren-erobern/dp/3863340450