Kriege ich ihn, bringe ich ihn um!

Was für ein Politschauspiel wird uns kurz vor der EU-Wahl geboten. Der österreichische Vizekanzler tritt von allen Ämtern zurück und seine Partei verläßt die Regierung, weil etwas Unsagbares geschehen ist.
Auf Ibiza nämlich, während des Urlaubs, im privaten Raum, spielt der nach diversen Getränken „angeheiterte“ Kandidat der FPÖ vor einer attraktiven Blondine mit Gedanken, sich wohlmöglich an eine Straftat beteiligen zu wollen, um eine bessere politische Wahlchance zu ergattern. Das ist nun fast zwei Jahre her. Und die Gedanken wurden nicht in die Tat umgesetzt.

Inzwischen Vizekanzler einer erfolgreichen Regierung, wird der ehemalige Kandidat gestürzt – und zwar durch heimlich hergestellte Ton- und Videoaufnahmen gerade von dieser Begebenheit. Er tritt sofort von seinen Ämtern zurück.

Aber warum? Selbst viele gutmütige Seelen unter den Zeitgenossen haben in einer bestimmten Situation, zum Teil auch durchaus ernst gemeint, eine Aussage wie zum Beispiel diese getätigt: „Dafür werde ihn umbringen, das ist ganz sicher!“
Nun, das ist die Ankündigung eines Verbrechens, eines Totschlages oder Mordes, je nach Art der späteren Tatausführung. Geschickte Täter lassen es nach einem Unfall oder Suizid aussehen. 
Aber nach dem Urlaub wird die Welt wieder realer, die Gedanken sind verflogen, die Tagespflichten rufen. Für ernst gemeinte und harte Fälle bleibt aber immer noch ein Ausweg. Nämlich der Rücktritt von der Tat, bevor etwas realisiert worden ist. Der deutsche § 31 StGB gibt darauf Hinweise.

Der Kandidat ist also unschuldig. Andere hingegen, die jetzt die Gelegen-heit nutzen und hetzen, weil auch sie sich dadurch bessere Wahlchancen für die EU-Wahl ausrechnen, sind jedoch von ganz anderem Kaliber. Sie handeln nämlich vorsätzlich und sind ganz praktisch zur Tat geschritten. Ein Rücktritt ist nicht mehr möglich.
Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§§ 201 und 201 a StGB) dürften zumindest als Straftatbestände erfüllt sein. Deutsches Recht kommt auch daher zum Tragen, weil deutsche Medien das Material veröffentlicht haben. Dass es sich gleichzeitig um einen staatsgefährdenden Anschlag auf eine gewählte und bisher tadellose (ausländische) Regierung und somit auf die Demokratie eines befreundeten europäischen Rechtsstaates handelt, kommt erschwerend hinzu.

Selbst die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und andere Regierungs-mitglieder schlagen jetzt auf Österreich ein. Und sie schlagen gleichzeitig einen Bogen zu anderen konservativen politischen Gruppen, die sich in den Mitgliedsstaaten an der EU-Wahl beteiligen wollen.
Verwerflicher und pauschalierender geht es nicht mehr.
Wohlgemerkt, hier handeln Mitglieder jener deutschen Regierung, die mögliche Straftaten nicht verbal im vertrauten Kreis anklingen lassen, sondern sie setzen Rechtsbrüche am laufenden Band gleich in die Tat um. Und die angeblich demokratischen Parteien wie CDU, CSU, SPD, Grüne sowieso, unterstützen dieses Handeln unter Verstoß grundgesetzlicher Aufgaben und Pflichten. Rücktrittsforderungen stellt niemand.

Sehr zu bedenken geben möchte ich, daß all diese Rechtsbrüche nur umgesetzt werden können, weil eine willfährige Verwaltung selbst die größten politischen Dummheiten akribisch abarbeitet und weil Politik und Medien die Bürger falsch informieren oder bestenfalls uninformiert lassen. Auch dieses Verhalten ist ein Anschlag auf das demokratische Staatswesen.

Insbesondere die Beamten auf allen Ebenen und allen Bereichen sind hier gefordert, besonders die Beamten des gehobenen und höheren Dienstes. Denn sie stehen in einem Dienst- und Treueverhältnis zum deutschen Staat, den Bundesländern und den Kommunen, nicht zu einer kriminellen Regierung und nicht zu kriminellen Politikern und Medienmachern. Interessant dazu die Ein- und Ansichten von Friedrich dem Großen – hier eine kleine Sammlung: https://www.aphorismen.de/suche?autor_quelle=Friedrich+der+Gro%C3%9Fe

Und wenn unsere heutigen Beamten und Richter schon keine Pflicht mehr dem Volk gegenüber empfinden, so sollten sie sich schon überlegen, wohin uns die Reise bei dem gegenwärtigen politischen und verwaltungs-technischen Handeln führen wird.  
Die erworbenen Pensionsansprüche richten sich nämlich gegen den konstituierten föderalen deutschen Staat, der rechtsstaatlich und demokratisch verfaßt ist. Welche Verpflichtungen übernimmt aber ein Staat, der bald in der EU aufgelöst, multikulturell oder gar islamisch – oder gleich alles zusammen ist?

Gerriet Kohls, Langenhagen