Langenhagen. Die Kommunalwahl vom 12. September 2021 ist vorbei und der gewesene Bürgermeister Mirko Heuer (CDU; aber im Herzen parteilos) wurde mit fast 56 Prozent der Wählerstimmen erneut gewählt.
Seine Herausforderin, die Hannoveranerin mit Migrationshintergrund und SPD-Kandidatin Afra Gamori, erhielt nur 30 Prozent der Stimmen. Der Rest ging an die Kandidaten der verschiedenen Wählergemeinschaften oder sie waren ungültig.
Mit den Kommunalwahlen werden die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt. Für Langenhagen waren dies der Bürgermeister, der Stadtrat und fünf Ortsräte.
Diese Kommunalorgane sind im Gegensatz zum gewählten Landes-
oder Bundesparlament keine Gesetzgebungsorgane. Sie dienen, wie der Name schon
sagt, der bürgerlichen Selbstverwaltung der eigenen Gemeinde oder Stadt. Hier
spielt auch der Subsidiaritätsgedanke eine wesentliche Rolle.
Art. 28 GG besagt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine
Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und
geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“
Weiter: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Art. 57 Nds. Verfassung bestätigt und ergänzt hier. Konkrete Regelungen finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Zur SPD: Wie alle ehemals großen (Volks-) Parteien hat auch die SPD rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Die SPD hatte im Jahr 2019 noch schlappe 420-tausend Parteimitglieder. Da zur Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 60 Mio. Wahlberechtigte vorhanden sind, macht der prozentuale Anteil der SPD-Mitglieder unter ihnen nur 0,7 Prozent aus.
Nach Art. 21 GG heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“
Auch die SPD hat als politische Partei nur das Recht, bei der politischen Willensbildung „mitzuwirken“! Sie hat hingegen nicht das Recht, aufgrund ihrer bundes- und landespolitischen Machtstellung in Politik und Verwaltung sowie durch die Möglichkeit auf ein großes, vor allem aus Steuergeldern finanziertes, Budget zuzugreifen – quasi eine feindliche Übernahme der Stadt Langenhagen zu organisieren.
Genau das hat die SPD jedoch versucht!
Das bürgerliche Engagement innerhalb der Stadt Langenhagen wurde vom SPD-Wahlkampf geradezu überfahren. Dass es nicht zu der „feindlichen Übernahme“ gekommen ist, ist den Langenhagener Wählern zu verdanken. Sie haben das unfaire und durchtriebene Spiel durchschaut und der SPD-Bürgermeisterkandidatin mit 70 Prozent eine Abfuhr erteilt. Anzumerken ist, dass selbst Langenhagener SPD-Mitglieder und SPD-Wähler sich dieser aufdringlichen, ja aggressiven Machenschaften verweigerten.
So einen „Wahlkampf“ seitens der SPD gab es in Langenhagen noch nie. Die Kandidatin mußte mittels landesweiter Ausschreibung regelrecht gesucht werden. Gefunden wurde eine Frau aus Hannover, auf die wohl einige positive Klischees ihrer Förderer passten: Jung, ausgebildet (Lehrerin), attraktive Erscheinung, mit Migrationshintergrund.
Diese Frau wurde seitens der SPD also für die Übernahme des Bürgermeisteramtes in Langenhagen in Stellung gebracht. Und nicht nur das. Es wurde alles mobilisiert was ging. Geld sollte keine Rolle spielen. Ein hauptamtliches Team organisierte die Kampagne. Mit im Boot: Der Büroleiter des Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), Tim Julian Wook – und der Madsack-Verlag. Hier besitzt die SPD Eigentümeranteile. Die hiesigen Printmedien gaben alles – sowohl im redaktionellen Teil wie auch durch ganzseitige Parteien-Werbung.
Zur HAZ: Parteiischer geht es kaum!
Aber auch Rechtsverstöße wurden gern in Kauf genommen. Und zwar von Beginn an.
Der Wahlkampf durfte mit dem Anbringen der Wahlplakate im öffentlichen Raum beginnen – laut Erlaß am Montag, den 12.07.2021.
Grund genug für die SPD sich mit mehreren Gruppen bereits einen Tag zuvor, ab dem Sonntagvormittag, die besten Plätze mit der flächendeckenden Plakatierung von DIN A0 Hohlkammerplakaten im gesamten Stadtgebiet zu sichern. Dass damit auch gegen das Nds. Feiertagsgesetz verstoßen wurde, interessierte die SPD-Aktivisten nicht.
Im weiteren Verlauf des Wahlkampfes wurde die SPD-Prominenz nach Langenhagen gekarrt, um Eindruck und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen:
06.07.2021: Vize-Kanzler Olaf Scholz und Ministerpräsident Stephan Weil diskutieren an IGS
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/wir-stehen-uns-an-dieser-stelle-im-wege-d148042.html
04.08.2021: Bürgermeisterkandidatin Afra Gamoori (SPD) und Kevin Kühnert diskutieren mit Jugendlichen in der Markthalle
03.09.2021: Ministerpräsident Stephan Weil und Martin Schulz, Ex-Präsident des Europaparlaments, mit SPD-Kandidaten beim ECHO
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/ein-verjuengungsprozess-von-innen-heraus-d150558.html
Konnten die hiesigen Wählergemeinschaften hierbei selbstverständlich schon nicht mithalten, waren sie gegenüber der Finanzmacht der SPD völlig unterlegen. Die staatliche Parteienfinanzierung gestattete es der SPD mit dem Steuergeld gnadenlos „auf den Putz“ zu hauen. Die Plakate wurden ausgewechselt und ebenso wechselnde, großflächige Banner zusätzlich im Stadtgebiet installiert.
In den Medien wurden ständig Anzeigen geschaltet und die Haushalte mit Broschüren und SPD-Flyern geflutet.
In Langenhagen waren fünf verschiedene Wählergemeinschaften an den Start gegangen. Die BBL, WAL, Die Unabhängigen sowie UWE (UWW) und Change. So ein starkes Bürgerengagement und damit eine vorbildliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, gab es zuvor noch nie in Langenhagen. Dies beweist: Die Langenhagener hatten und haben ein großes Interesse an ihrer eigenen Stadt und der damit verbundenen kommunalen Selbstverwaltung.
Dieses bürgerliche Engagement, das sich in parteiunabhängige Wählerinitiativen fand, wurde jedoch durch die Parteienpolitik an die Wand gedrückt. Diese Gruppen wurden in der Flut der Parteienwerbung, insbesondere der Werbung der SPD, kaum wahrgenommen.
Dass die WAL mit Andreas Eilers einen wackeren Bürgermeisterkandidaten hatte und dieser 6,42 Prozent der Wählerstimmen erreichen konnte, ist unter den gehabten Bedingungen schon ein herausragendes Ergebnis.
Die SPD-Kandidatin Afra Gamoori erreichte als Nicht-Langenhagenerin nur 30,42 Prozent der Wählerstimmen – und das bei dem unfassbaren Aufwand.
Dieser dürfte geschätzt bei 15-tausend Euro pro einem Prozent der erreichten Bürgermeisterstimmen liegen. Dadurch hat die SPD vermutlich das Hundertfache an Finanzkraft aufgewandt, was die kleine 14-köpfige WAL aufzubringen bereit war – aber noch nicht einmal das fünffache erreicht.
Dieses krasse Mißverhältnis macht deutlich, dass von einer „gleichen“ Wahl gemäß Art. 28 GG nicht mehr gesprochen werden kann.
Die großen Parteien haben sich „den Staat“, hier die Stadt Langenhagen, zur Beute gemacht, denn immerhin erreichte die SPD mit vierzehn Sitzen die stärkste Fraktion im Rat, die CDU noch 13 Sitze. Sie hatten keine Skrupel auch unfaire und sogar gesetzwidrige Methoden im Wahlkampf anzuwenden. Aus der nach Art. 21 GG zugestandenen „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes“ wurde ein „Absolutes Greifen nach der Macht“.
Alle großen Parteien, jedoch hier und insbesondere die SPD, haben jede Zurückhaltung während des Kommunalwahlkampfes in Langenhagen fahren lassen. Dieses Verhalten ist nicht mehr verfassungskonform – die Wahl vom 12.09.2021 wurde massiv manipuliert. Nämlich durch eine zweimonatige, ununterbrochene Parteienwerbung auf allen Kanälen, die sich auf unsere Bürger wie eine propagandistische Gehirnwäsche auswirkte.
Das Ergebnis ist, dass von den fünf „Nichtparteien“ in Langenhagen nur die BBL mit Dr. Jens Mommsen und die WAL mit Andreas Eilers je einen Sitz im Stadtrat gewinnen konnten.
Erkenntnis und Forderung aus dieser Kommunalwahl:
In dieser Form darf die kommunale Selbstverwaltung und die dazu gehörige Kommunalwahl durch übermächtige, politische Parteien nicht untergraben werden.
Die Parteien müssen verpflichtet werden, Auskunft über die Herkunft und Verwendung ihrer eingesetzten Mittel, insbesondere auch zur konkreten Kommunalwahl, zu geben (Art. 21 GG).
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss entsprechend ergänzt werden.