Parteien arbeiten für den Bürger?

Es ist Dauerwahlkampf. Ununterbrochen erfahren wir Bürger, daß die politischen Parteien nur unser Bestes wollen. Selbst der gutmütigste Wähler weiß inzwischen, daß die Parteien damit vor allem unser Geld meinen.

Laut Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Meinungsbildung der Bürger lediglich mit. Das stimmt inzwischen nicht mehr in dieser Klarheit, denn das Grundgesetz ist nicht nur an dieser Stelle in der Praxis von den etablierten Parteien überrollt worden.
Max Weber stellte bereits 1919 fest, daß die Parteien sich den Staat zur Beute machen. Das führt u.a. dazu, daß auch die Mandatsträger nicht frei sind. Nach Recht und Gesetz sind sie bei ihren Entscheidungen in den verschiedenen Gremien nur ihrem Gewissen unterworfen und sie sind an ihren geleisteten Eid gebunden. In der politischen Praxis gibt es aber parteiintern genügend Druckmittel, um die Gewählten „auf Linie“ zu bringen. Und dies nicht nur im Bundestag oder in den 16 Landtagen. Nein, auch auf kommunaler Ebene wird versucht, den Mandatsträger zu steuern.

So erfahren wir aus dem „Langenhagener Echo“: Der frühere Landtagsabgeordnete Marco Brunotte bezeichnete Marc Köhler, … als „gnadenlosen Netzwerker“, immer interaktionsfähig und authentisch.
Ja, besonders die SPD-Fraktion in Stadtrat Langenhagen, dessen Vorsitzender Marc Köhler ist, verfügt über einige „Attrappen“ in ihren Reihen, die nur zur richtigen Zeit den Arm zur Zustimmung oder Ablehnung eines Antrages im Rat heben sollen.

Aber auch in den Reihen der CDU läuft nicht alles nach dem demokratischen Ideal ab. Die langjährige CDU-Ortsverbandsvorsitzende und Godshorner Ortsbürgermeisterin Ute Biehlmann-Sprung legte aktuell ihr Ortsrats- und Stadtratsamt nieder. Und dies sogar aus der Position der Stellvertreterin des Bürgermeisters der Stadt Langenhagen, Mirko Heuer, heraus. Ohne diese Ämter und ohne die damit verbundenen Verpflichtungen fühle sie sich total erleichtert, sagt sie. Ute Biehlmann-Sprung verzichtete sogar auf ihre Anwesenheit in der Ratssitzung, in der sie verabschiedet und (ungewöhnlicherweise) sofort durch den Nachrücker ersetzt wurde. Dieser war nötig geworden, um eine anstehende Abstimmung im Sinne von SPD-CDU in der Ratssitzung „durchdrücken“ zu können. Dies war dem Bürgermeister Heuer und den CDU-Ratsmitgliedern anscheinend sehr wichtig.
Auf eine anerkennende Rede von Dr. Mommsen (BBL) zur langjährigen politischen Arbeit von Ute Biehlmann-Sprung erfolgte aus dem Ratsplenum so gut wie keine Reaktion.
Meinte Dr. Mommsen es ernst oder wollte er die CDU-Fraktion wieder einmal piesacken? Oder beides? Wie es auch sei, Ute Biehlmann-Sprung hatte stadtweit bei den Wahlen die besten CDU-Ergebnisse erzielt, weil ihre Wähler sich ernst genommen fühlten; weil sie für viele Anliegen auch einzelner Bürger in all den Jahren eingetreten ist.
Ihr Engagement für das Godshorner Bad, das für 150.000 Euro jährlich als Freibad hätte weiterbetrieben werden können, war ihr ein besonderes Anliegen. Sie sammelte über 6000 Bürgerstimmen für die Erhaltung des Bades. Die Unterschriftenlisten wurden, neben den von der WAL mit einer Online-Petition gesammelten 1088 Unterschriften, in der Ratssitzung dem Bürgermeister Heuer direkt übergeben. Es hat nichts genützt, die Abstimmung war knapp: Zwei intern bekannte SPD-Stimmen aus Godshorn verhinderten den Plan.

Auch innerhalb der CDU findet eine soziale Kontrolle statt. Was die Fraktion für richtig hält, müssen alle mittragen. Wer noch „grübelt“ erhält beispielsweise einen Anruf vom Bürgermeister. Dann wird der „Grübler“ vom Fraktionsvorsitzenden angesprochen und, wenn es immer noch nicht fruchtet, von den einen oder anderen „Mitmenschen“ aus der Fraktion.

Jeder soll sich selbst prüfen, wie lange er eine solche Situation aushalten würde und trotzdem weiterhin Spaß an der Aufgabe hätte. 

Ute Biehlmann-Sprung nahm ihre Ämter ernst und ihre Pflicht gegenüber den Bürgern. Dies ließ sich immer weniger mit der Parteipolitik ihrer CDU vereinbaren. Nun hat sie die Konsequenzen daraus gezogen. Diese Haltung verdient Respekt.

Welche Konsequenzen sollte der Wähler aus seinen bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen mit der Politik ziehen?

Der Wähler muß wieder selbstbewußt werden und seine Wünsche und Forderungen konkret formulieren – im privaten wie im öffentlichen Raum. Dazu gehören die Forderungen nach Einhaltung von Recht und Gesetz und vor allem die Beachtung der bürgerlichen Grundrechte durch Politik und Verwaltung.

Der Staat darf nur soviel Geld, also Steuern und Abgaben, von den Bürgern erhalten, daß der Staat seine Kernaufgaben damit erfüllen kann. Politische Parteien und sogenannte Vorfeldorganisationen pp. dürfen nicht mehr staatlich gefördert werden. Parteien dürfen sich nur durch Spenden finanzieren, die in keiner Weise steuerlich berücksichtigt werden dürfen.

Das Bestreben muß sein, die Macht der etablierten Parteien erheblich zu stutzen. Dafür bieten sich in Langenhagen die Wählergemeinschaften BBL und WAL an. Wer weiterhin CDU, SPD, Grüne und FDP wählt, wählt den eingeschlagenen politischen Weg und damit den politisch eingeleiteten und fortdauernden Niedergang für Langenhagen und Deutschland.

Vor allem aber muß die um sich greifende Gottlosigkeit überwunden werden, damit konstruktive Maßnahmen, Forderungen und Wünsche konkretisiert werden, die „dem deutschen Volke“ dienen, wie es das Grundgesetz und die Inschrift am Reichstag fordern.  

Wie seit Jahren politisch praktiziert kann und darf es aber nicht weitergehen.

Gerriet Kohls, 31.07.2022

Petition: Rettet das Godshorner Freibad!

https://www.change.org/p/b%C3%BCrgermeister-mirko-heuer-und-rat-der-stadt-langenhagen-rettet-das-godshorner-freibad

„Offen werden in Hannover die Bestimmungen des Grundgesetz von den Grünen im Allgemeinen und dem Oberbürgermeister Hannovers im Speziellen ohne Skrupel einfach missachtet, wenn es um ihre Ideologie und den Umbau dieses Staates und der Gesellschaft geht. Klar ist: Es zählt nicht mehr Kompetenz, Leistung und Einsatzbereitschaft, sondern nur noch die „richtige“ Herkunft.“

Hannover führt unter seinem grünen OB Belit Onay Migrantenquote ein › Journalistenwatch

„Was erlauben sich SPD?“


Langenhagen. Die Kommunalwahl vom 12. September 2021 ist vorbei und der gewesene Bürgermeister Mirko Heuer (CDU; aber im Herzen parteilos) wurde mit fast 56 Prozent der Wählerstimmen erneut gewählt.

Seine Herausforderin, die Hannoveranerin mit Migrationshintergrund und SPD-Kandidatin Afra Gamori, erhielt nur 30 Prozent der Stimmen. Der Rest ging an die Kandidaten der verschiedenen Wählergemeinschaften oder sie waren ungültig.

Mit den Kommunalwahlen werden die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt. Für Langenhagen waren dies der Bürgermeister, der Stadtrat und fünf Ortsräte.

Diese Kommunalorgane sind im Gegensatz zum gewählten Landes- oder Bundesparlament keine Gesetzgebungsorgane. Sie dienen, wie der Name schon sagt, der bürgerlichen Selbstverwaltung der eigenen Gemeinde oder Stadt. Hier spielt auch der Subsidiaritätsgedanke eine wesentliche Rolle.
Art. 28 GG besagt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“

Weiter: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Art. 57 Nds. Verfassung bestätigt und ergänzt hier. Konkrete Regelungen finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Zur SPD: Wie alle ehemals großen (Volks-) Parteien hat auch die SPD rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Die SPD hatte im Jahr 2019 noch schlappe 420-tausend Parteimitglieder. Da zur Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 60 Mio. Wahlberechtigte vorhanden sind, macht der prozentuale Anteil der SPD-Mitglieder unter ihnen nur 0,7 Prozent aus.

Nach Art. 21 GG heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Auch die SPD hat als politische Partei nur das Recht, bei der politischen Willensbildung „mitzuwirken“! Sie hat hingegen nicht das Recht, aufgrund ihrer bundes- und landespolitischen Machtstellung in Politik und Verwaltung sowie durch die Möglichkeit auf ein großes, vor allem aus Steuergeldern finanziertes, Budget zuzugreifen – quasi eine feindliche Übernahme der Stadt Langenhagen zu organisieren.

Genau das hat die SPD jedoch versucht!

Das bürgerliche Engagement innerhalb der Stadt Langenhagen wurde vom SPD-Wahlkampf geradezu überfahren. Dass es nicht zu der „feindlichen Übernahme“ gekommen ist, ist den Langenhagener Wählern zu verdanken. Sie haben das unfaire und durchtriebene Spiel durchschaut und der SPD-Bürgermeisterkandidatin mit 70 Prozent eine Abfuhr erteilt. Anzumerken ist, dass selbst Langenhagener SPD-Mitglieder und SPD-Wähler sich dieser aufdringlichen, ja aggressiven Machenschaften verweigerten.

So einen „Wahlkampf“ seitens der SPD gab es in Langenhagen noch nie. Die Kandidatin mußte mittels landesweiter Ausschreibung regelrecht gesucht werden. Gefunden wurde eine Frau aus Hannover, auf die wohl einige positive Klischees ihrer Förderer passten: Jung, ausgebildet (Lehrerin), attraktive Erscheinung, mit Migrationshintergrund.

Diese Frau wurde seitens der SPD also für die Übernahme des Bürgermeisteramtes in Langenhagen in Stellung gebracht. Und nicht nur das. Es wurde alles mobilisiert was ging. Geld sollte keine Rolle spielen. Ein hauptamtliches Team organisierte die Kampagne. Mit im Boot: Der Büroleiter des Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), Tim Julian Wook – und der Madsack-Verlag. Hier besitzt die SPD Eigentümeranteile. Die hiesigen Printmedien gaben alles – sowohl im redaktionellen Teil wie auch durch ganzseitige Parteien-Werbung.
Zur HAZ: Parteiischer geht es kaum!

Aber auch Rechtsverstöße wurden gern in Kauf genommen. Und zwar von Beginn an.

Der Wahlkampf durfte mit dem Anbringen der Wahlplakate im öffentlichen Raum beginnen –  laut Erlaß am Montag, den 12.07.2021.

Grund genug für die SPD sich mit mehreren Gruppen bereits einen Tag zuvor, ab dem Sonntagvormittag, die besten Plätze mit der flächendeckenden Plakatierung von DIN A0 Hohlkammerplakaten im gesamten Stadtgebiet zu sichern. Dass damit auch gegen das Nds. Feiertagsgesetz verstoßen wurde, interessierte die SPD-Aktivisten nicht.

Im weiteren Verlauf des Wahlkampfes wurde die SPD-Prominenz nach Langenhagen gekarrt, um Eindruck und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen:

06.07.2021: Vize-Kanzler Olaf Scholz und Ministerpräsident Stephan Weil diskutieren an IGS  
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/wir-stehen-uns-an-dieser-stelle-im-wege-d148042.html

04.08.2021: Bürgermeisterkandidatin Afra Gamoori (SPD) und Kevin Kühnert diskutieren mit Jugendlichen in der Markthalle

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-Afra-Gamoori-und-Kevin-Kuehnert-diskutieren-mit-Jugendlichen

03.09.2021: Ministerpräsident Stephan Weil und Martin Schulz, Ex-Präsident des Europaparlaments, mit SPD-Kandidaten beim ECHO
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/ein-verjuengungsprozess-von-innen-heraus-d150558.html

Konnten die hiesigen Wählergemeinschaften hierbei selbstverständlich schon nicht mithalten, waren sie gegenüber der Finanzmacht der SPD völlig unterlegen. Die staatliche Parteienfinanzierung gestattete es der SPD mit dem Steuergeld gnadenlos „auf den Putz“ zu hauen. Die Plakate wurden ausgewechselt und ebenso wechselnde, großflächige Banner zusätzlich im Stadtgebiet installiert.

In den Medien wurden ständig Anzeigen geschaltet und die Haushalte mit Broschüren und SPD-Flyern geflutet.

In Langenhagen waren fünf verschiedene Wählergemeinschaften an den Start gegangen. Die BBL, WAL, Die Unabhängigen sowie UWE (UWW) und Change. So ein starkes Bürgerengagement und damit eine vorbildliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, gab es zuvor noch nie in Langenhagen. Dies beweist: Die Langenhagener hatten und haben ein großes Interesse an ihrer eigenen Stadt und der damit verbundenen kommunalen Selbstverwaltung.

Dieses bürgerliche Engagement, das sich in parteiunabhängige Wählerinitiativen fand, wurde jedoch durch die Parteienpolitik an die Wand gedrückt. Diese Gruppen wurden in der Flut der Parteienwerbung, insbesondere der Werbung der SPD, kaum wahrgenommen.

Dass die WAL mit Andreas Eilers einen wackeren Bürgermeisterkandidaten hatte und dieser 6,42 Prozent der Wählerstimmen erreichen konnte, ist unter den gehabten Bedingungen schon ein herausragendes Ergebnis.

Die SPD-Kandidatin Afra Gamoori erreichte als Nicht-Langenhagenerin nur 30,42 Prozent der Wählerstimmen – und das bei dem unfassbaren Aufwand.
Dieser dürfte geschätzt bei 15-tausend Euro pro einem Prozent der erreichten Bürgermeisterstimmen liegen. Dadurch hat die SPD vermutlich das Hundertfache an Finanzkraft aufgewandt, was die kleine 14-köpfige WAL aufzubringen bereit war – aber noch nicht einmal das fünffache erreicht.

Dieses krasse Mißverhältnis macht deutlich, dass von einer „gleichen“ Wahl gemäß Art. 28 GG nicht mehr gesprochen werden kann.

Die großen Parteien haben sich „den Staat“, hier die Stadt Langenhagen, zur Beute gemacht, denn immerhin erreichte die SPD mit vierzehn Sitzen die stärkste Fraktion im Rat, die CDU noch 13 Sitze. Sie hatten keine Skrupel auch unfaire und sogar gesetzwidrige Methoden im Wahlkampf anzuwenden. Aus der nach Art. 21 GG zugestandenen „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes“ wurde ein „Absolutes Greifen nach der Macht“.
Alle großen Parteien, jedoch hier und insbesondere die SPD, haben jede Zurückhaltung während des Kommunalwahlkampfes in Langenhagen fahren lassen. Dieses Verhalten ist nicht mehr verfassungskonform – die Wahl vom 12.09.2021 wurde massiv manipuliert. Nämlich durch eine zweimonatige, ununterbrochene Parteienwerbung auf allen Kanälen, die sich auf unsere Bürger wie eine propagandistische Gehirnwäsche auswirkte.

Das Ergebnis ist, dass von den fünf „Nichtparteien“ in Langenhagen nur die BBL mit Dr. Jens Mommsen und die WAL mit Andreas Eilers je einen Sitz im Stadtrat gewinnen konnten.

Erkenntnis und Forderung aus dieser Kommunalwahl:

In dieser Form darf die kommunale Selbstverwaltung und die dazu gehörige Kommunalwahl durch übermächtige, politische Parteien nicht untergraben werden.

Die Parteien müssen verpflichtet werden, Auskunft über die Herkunft und Verwendung ihrer eingesetzten Mittel, insbesondere auch zur konkreten Kommunalwahl, zu geben (Art. 21 GG).  
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss entsprechend ergänzt werden.