Verwaltungsamt nur für SPD-Mitglied?

Langenhagen. Das Leben ist schön, die Welt ist für sie in Ordnung und sie verstehen sich bestens. Die Verwaltung präsentiert sich als große und zufriedene „Familie“. Alle  Dazugehörigen sind sich rot-grün.

So kann das nach Ansicht der Verwaltung auch bleiben. Nach einem inzwischen offenbar „gewohnheitsmäßigem Denken“ kommt der Bürgermeister Heuer zu der Auffassung, daß die neu zu besetzende höhere Verwaltungsstelle durchaus (wieder) an einen SPD-Bewerber vergeben werden könnte.

Das sieht die SPD-Fraktion im Stadtrat auch so, denn auch sie gehört zu der großen und zufriedenen Familie. Immerhin ist der Rat ein Organ der kommunalen städtischen Selbstverwaltung.

Zwischen Politik und Verwaltung besteht eine Symbiose

Insbesondere die SPD-Fraktion gehört zu den „Förderern“ einer ständig wachsenden und ausufernden Bürokratie. Das hat schon mit der sozialistischen Grundeinstellung zu tun, denn nur der Staat weiß, was „gut für den Bürger“ ist.  Hinzu kommt eine jahrzehntelange SPD-dominierte (Rats-) Mehrheit in Langenhagen, die der Verwaltung in die Karten spielte.  

Stellenbesetzungen wurden seitens der Verwaltung im Gegenzug stets mit der aufgesetzten roten Brille auf den Weg gebracht. Da war das Parteibuch oder die Nähe zur SPD wichtiger als das Können des Stellenbewerbers. Das Ergebnis ist eine Negativauslese mit einer Entwicklung zu einem verengten und egoistischen Denken des gesamten Verwaltungskörpers.

Merksatz:

Jeder denkt an sich,
nur ich, ich denk’ an mich!“

Doch zunächst zu der Praxis der Stellenbesetzung

Die Fokussierung auf Parteimitglieder bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern ist schlicht verfassungswidrig und verstößt zu oft auch gegen das Beamtengesetz.

Art. 33 GG verleiht jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht. Art. 33 II GG besagt:  Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Art. 33 III GG: Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen. Art. 33 V GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Das ist also eindeutig. Und da steht nichts davon, daß ein Bewerber für eine Anstellung im öffentlichen Dienst SPD-Mitglied oder GRÜNER sein sollte.

Ich bin hingegen der Auffassung, daß die Mitgliedschaft oder die Nähe zu einer linken Partei sogar ein Ausschließungsgrund sein muß. Denn das Deutschland des Grundgesetzes ist kein sozialistischer Staat. Wer eine sozialistische oder gar eine kommunistische Einstellung pflegt, ist schlicht für ein öffentliches Amt ungeeignet.

Daß dies in der Tat so ist, beweisen nicht nur die Mitglieder in der aktuellen Bundesregierung und einigen Landesregierungen tagtäglich. Wenn Sozialisten und Kommunisten an die Hebel der Macht gelangen, werden nicht nur die soziale Marktwirtschaft, der föderale Rechtsstaat und das Prinzig der Gewaltenteilung beständig unterminiert – und letztlich wohl gänzlich zerstört.

„Die Familie“ korrumpiert und schweigt

Was sich über die Jahre im Umfeld der politisierten Verwaltung so entwickelt hat, bedarf der näheren Betrachtung.

Dieses Umfeld, diese Familie, hat ein Eigenleben entwickelt und sich vom verfassungsmäßigen Auftrag entfernt. Von der Idee der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung zum Wohle und im Auftrag des Bürgers ist nicht mehr viel übrig geblieben.

Millionen um Millionen Euro werden mit dem städtischen Haushalt jedes Jahr umgesetzt und eingesetzt. Für Mißwirtschaft und Fehlleistungen wird niemand wirklich zur Verantwortung gezogen. Geschickt werden „Verantwortlichkeiten“ zwischen dem gewählten Bürgermeister, der Verwaltung und dem Rat kreativ hin- und hergeschoben. Dabei hält der (gehobene und höhere) Beamtenapparat der Stadtverwaltung die Fäden in den Händen. Die Verwaltung entscheidet selbständig über Investitionen bis zu einer bestimmten Größenordnung. Darüber hinaus entscheidet der Rat, der dann mal mehr, mal weniger umgangreich von der Verwaltung zur Sache informiert wird. Wo sich Macht aber konzentriert und wo über viel Geld verfügt wird, wächst auch die Korruption. Umso eher, wenn eine unbestechliche, unabhängige und repressive Kontrollinstanz fehlt, die ihre Aufgaben ohne jegliche politische Einflußnahme erfüllen kann.

Merksatz:

„Die Bürgermeister kommen und sie gehen,
die Verwaltung aber bleibt bestehen.“ 

Hier ein paar Beispiele als „Ratssplitter“

Da die Verwaltung etliche Immobilien „betreut“, fallen immer wieder auch Handwerkerkosten an. Ein neues Objekt, beispielsweise für die Flüchtlingsunterbringung, wird vielleicht aus „einem Guß“ nach Ratsbeschluß für den vorgesehenen Zweck hergerichtet. Andere Arbeiten hingegen werden nach und nach gestückelt und daher ohne Ratsbeschluß vergeben.

Wenn ein Ratsmitglied Inhaber eines oft beauftragten Handwerksbetriebes ist, dann ist das nun mal so für die Verwaltung. Fragt sich nur, ob auch andere Betriebe im gleichen Maße zum Zuge kommen.

Aufträge werden auch deutschlandweit, zum Beispiel an Ingenieurbüros, vergeben. Diese erstellen teure Gutachten und beraten die Verwaltung in Vor- und Nachgesprächen – auch auf damit in Verbindung stehende (mehrtägige) Dienstreisen.
Die Verwaltung hat offenbar nie ausreichend viel und fähiges Personal beisammen bekommen. Also wurde der Rat seitens der Verwaltung mit der Beschlußvorlage zur Schaffung von sechs neuen Stellen konfrontiert. (Fest steht aber: Aufgrund der Finanzlage muß die Stadt Langenhagen für eine lange Zukunft sehr viel Geld weniger ausgeben; ein Haushaltssicherungskonzept ist für das Jahr 2024 in Sicht.)
Zur beantragten Personalaufstockung gab es in der Ratsversammlung ein Schauspiel auf offener Bühne. Verschiedene Parteiensprecher wollten am liebsten keine, höchstens aber nur weniger Stellen zustimmen. Die SPD befürwortete die Stellenaufstockung in der Verwaltung, jedoch mit nur vier Stellen. Und so kam es dann auch. Der Rat stimmte zu und Herr Sickau, Referent des Bürgermeisters, warf auf dem Podium ein wissendes Augenzwinkern zu seiner Mitarbeiterin hinüber.
Anzunehmender Grund: Verwaltung und SPD hatten durch den Ratsbeschluß mehr Stellen bekommen, als im Geheimen angepeilt war.

Die Verwaltung hat für sich im Laufe der Jahre vielfältige Aufgaben kreiert. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind bei Weitem nicht mehr alles. Sie hat eigene „Firmen“ gegründet, bringt sich im „Sozialen“ ein, unterstützt Vereine und fragwürdige „Vorfeldorganisationen“. Auch sind Dinge darunter, die der normale Bürger nicht gutheißen würde. Das alles ist mit Personal verbunden, mit Interaktionen, mit Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und sofort. Und dabei fließt Geld, viel Geld! Nämlich das von den Bürgern und der Wirtschaft eingenommene Steuergeld.

Etwas davon erhalten die örtlichen Printmedien. HAZ mit Echo gehören zur Madsack-Mediengruppe. Und an der Madsack-Mediengruppe ist die SPD als größte Kommanditistin mit fast einem Viertel beteiligt.
Viele und teure Anzeigenschaltungen seitens der Stadt Langenhagen bringen der HAZ und der SPD trotz ständig sinkender Abonnentenzahlen gute Einnahmen und der Verwaltung im Gegenzug eine freundliche HAZ-Berichterstattung.

Eine Hand wäscht also die andere. Und im Rat sitzen zu wenige, die eine wirklich reine Weste haben. Leider auch einige Leute, die schlicht dumm sind und nur über die jeweilige Parteiliste in den Rat gelangten. Da trifft der Spruch zu: „Nichts wissen macht nichts!“  

Dies bleibt nicht ohne Folgen

Dies alles macht sich die „Familie“ zu Nutze. Bei einer Einwohnerzahl von rund 56-tausend Menschen in Langenhagen hat die Stadtverwaltung knapp über eintausend Leute angestellt, für die jährlich Personalkosten in Höhe von fast 60 Mio. Euro ausgegeben werden müssen.

Und weil die Verwaltung angeblich so wichtig ist und sich daher immer weiter aufbläht und in immer weitere Belange der Bürger und der Wirtschaft „hineinfingert“, muß ein größeres Rathaus her. Auf der Ratssitzung verteidigte, wen wundert es, der SPD-Fraktionsvorsitzende energisch das Rathausprojekt. Er ging von 60 Mio. Euro Kosten aus, die gut angelegt seien. Er hat eine Nebelkerze geworfen, denn es dürften eher über 100 Mio. Euro werden.
Auch bei den Schulen wird seitens der Verwaltung und Politik mit verdeckten Karten gespielt.
Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes, herbeigeführt durch das jahrelange, gierige Ausgabenverhalten der Stadt, wird es u.a. die Zukunftsplanungen zur IGS Langenhagen treffen.

Diese Ausführungen und diese Probleme, die auch nur angerissen und beispielhaft angedeutet wurden, schreien förmlich nach einer Umkehr.
Die öffentliche Hand, die Verwaltung, hat sich nur um grundlegende staatliche Notwendigkeiten zu kümmern. Es geht dem Bürger um ein sicheres Umfeld mit einer funktionierenden und zuverlässigen Infrastruktur. Verkehrswege, Energieversorgung und Schulen stehen an erster und letzter Stelle. Und dies auch nur solange, solange die Aufgaben nicht privatwirtschaftlich erledigt werden können. Alle anderen Aufgaben und Wünsche sind überflüssig wie ein Kropf. Die Verwaltungen besitzen nämlich weder den Sachverstand noch das Personal, um überall mitreden zu können. Dazu sind das Leben und das Wirtschaften wohl deutlich zu vielfältig.

Der Bürokratieabbau genießt höchste Priorität

Was ist zu fordern? Der bekannte „Kölsche Klüngel“ findet leider nicht nur in Köln statt.
Die aktuelle Verwaltung muß also deutlich zurechtgestutzt werden. Im ersten Schritt kann die Verwaltung aus dem Jahr 1985 als Richtschnur genommen werden. Was die damalige Verwaltung konnte, ist völlig ausreichend. Sie könnte die heutigen Aufgaben auch regeln, vor allem auch, weil etliche Aufgaben schlicht entfallen müssen – sie sind überflüssig.

Wir brauchen keine städtischen Freizeitgestalter und Eventmaster für immer dieselbe Klientel. Viel zu oft sind die Nutznießer von „Angeboten“ vieler Art eine Minderzahl, während die große Mehrheit diese nie nutzt, auch nicht haben will, aber mitbezahlt.
Wieviele tausend Kinder und Jugendliche gibt es in Langenhagen? Und wieviele davon sind beispielsweise regelmäßige Nutzer der Jugendzentren? Sind diese Einrichtungen ein teures Angebot für eine kleine Minderheit? Zur Schule gehen müssen aber alle.
Es ist auch nicht nötig „Kulturelles“ zu fördern, die zu oft auch „Vorfeldveranstaltungen“ im Rahmen von politischen Ausrichtungen sind. (Erst recht braucht der Bürger keine in Ton und Tat übergriffige politisierte Verwaltung, die ihm die Maske ins Gesicht drückt und dann an die Giftspritze treibt – um dann später von alledem nichts mehr wissen zu wollen. Nichts mehr wissen zu wollen, von den begangenen Verletzungen an Gesundheit und Leben mancher Menschen und von den verursachten unüberschaubaren Vermögensschäden im privaten und wirtschaftlichen Bereich.)

Zuerst geht es also an das Personal. Und hier ist zu fordern, daß Stellen auslaufen und nicht mehr neu besetzt werden. Wenn das ausnahmsweise doch nötig sein sollte, ist ein völlig offenes Bewerbungsverfahren durchzuführen. Parteiinteressen, Familiennähe und sonstige abwegige Ideen müssen dabei ausgeschlossen werden. Die aus Bürgersicht unerwünschten Strukturen müssen durch einen Personalwandel endlich aufgelöst und entideologisiert werden.

Um die Eingangsfrage zu beantworten:

„Nein, Verwaltungsämter müssen parteifern werden!“  

Nachtrag zum Thema vom 16.10.2023:

Markus Krall, Video: „Die Staatsquote muss drastisch gesenkt werden und der Staat sollte sich möglichst nur auf seine Kernaufgaben fokussieren.“

https://www.youtube.com/watch?v=3KIHwvc99YQ

Parteien arbeiten für den Bürger?

Es ist Dauerwahlkampf. Ununterbrochen erfahren wir Bürger, daß die politischen Parteien nur unser Bestes wollen. Selbst der gutmütigste Wähler weiß inzwischen, daß die Parteien damit vor allem unser Geld meinen.

Laut Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Meinungsbildung der Bürger lediglich mit. Das stimmt inzwischen nicht mehr in dieser Klarheit, denn das Grundgesetz ist nicht nur an dieser Stelle in der Praxis von den etablierten Parteien überrollt worden.
Max Weber stellte bereits 1919 fest, daß die Parteien sich den Staat zur Beute machen. Das führt u.a. dazu, daß auch die Mandatsträger nicht frei sind. Nach Recht und Gesetz sind sie bei ihren Entscheidungen in den verschiedenen Gremien nur ihrem Gewissen unterworfen und sie sind an ihren geleisteten Eid gebunden. In der politischen Praxis gibt es aber parteiintern genügend Druckmittel, um die Gewählten „auf Linie“ zu bringen. Und dies nicht nur im Bundestag oder in den 16 Landtagen. Nein, auch auf kommunaler Ebene wird versucht, den Mandatsträger zu steuern.

So erfahren wir aus dem „Langenhagener Echo“: Der frühere Landtagsabgeordnete Marco Brunotte bezeichnete Marc Köhler, … als „gnadenlosen Netzwerker“, immer interaktionsfähig und authentisch.
Ja, besonders die SPD-Fraktion in Stadtrat Langenhagen, dessen Vorsitzender Marc Köhler ist, verfügt über einige „Attrappen“ in ihren Reihen, die nur zur richtigen Zeit den Arm zur Zustimmung oder Ablehnung eines Antrages im Rat heben sollen.

Aber auch in den Reihen der CDU läuft nicht alles nach dem demokratischen Ideal ab. Die langjährige CDU-Ortsverbandsvorsitzende und Godshorner Ortsbürgermeisterin Ute Biehlmann-Sprung legte aktuell ihr Ortsrats- und Stadtratsamt nieder. Und dies sogar aus der Position der Stellvertreterin des Bürgermeisters der Stadt Langenhagen, Mirko Heuer, heraus. Ohne diese Ämter und ohne die damit verbundenen Verpflichtungen fühle sie sich total erleichtert, sagt sie. Ute Biehlmann-Sprung verzichtete sogar auf ihre Anwesenheit in der Ratssitzung, in der sie verabschiedet und (ungewöhnlicherweise) sofort durch den Nachrücker ersetzt wurde. Dieser war nötig geworden, um eine anstehende Abstimmung im Sinne von SPD-CDU in der Ratssitzung „durchdrücken“ zu können. Dies war dem Bürgermeister Heuer und den CDU-Ratsmitgliedern anscheinend sehr wichtig.
Auf eine anerkennende Rede von Dr. Mommsen (BBL) zur langjährigen politischen Arbeit von Ute Biehlmann-Sprung erfolgte aus dem Ratsplenum so gut wie keine Reaktion.
Meinte Dr. Mommsen es ernst oder wollte er die CDU-Fraktion wieder einmal piesacken? Oder beides? Wie es auch sei, Ute Biehlmann-Sprung hatte stadtweit bei den Wahlen die besten CDU-Ergebnisse erzielt, weil ihre Wähler sich ernst genommen fühlten; weil sie für viele Anliegen auch einzelner Bürger in all den Jahren eingetreten ist.
Ihr Engagement für das Godshorner Bad, das für 150.000 Euro jährlich als Freibad hätte weiterbetrieben werden können, war ihr ein besonderes Anliegen. Sie sammelte über 6000 Bürgerstimmen für die Erhaltung des Bades. Die Unterschriftenlisten wurden, neben den von der WAL mit einer Online-Petition gesammelten 1088 Unterschriften, in der Ratssitzung dem Bürgermeister Heuer direkt übergeben. Es hat nichts genützt, die Abstimmung war knapp: Zwei intern bekannte SPD-Stimmen aus Godshorn verhinderten den Plan.

Auch innerhalb der CDU findet eine soziale Kontrolle statt. Was die Fraktion für richtig hält, müssen alle mittragen. Wer noch „grübelt“ erhält beispielsweise einen Anruf vom Bürgermeister. Dann wird der „Grübler“ vom Fraktionsvorsitzenden angesprochen und, wenn es immer noch nicht fruchtet, von den einen oder anderen „Mitmenschen“ aus der Fraktion.

Jeder soll sich selbst prüfen, wie lange er eine solche Situation aushalten würde und trotzdem weiterhin Spaß an der Aufgabe hätte. 

Ute Biehlmann-Sprung nahm ihre Ämter ernst und ihre Pflicht gegenüber den Bürgern. Dies ließ sich immer weniger mit der Parteipolitik ihrer CDU vereinbaren. Nun hat sie die Konsequenzen daraus gezogen. Diese Haltung verdient Respekt.

Welche Konsequenzen sollte der Wähler aus seinen bisherigen Erfahrungen und Beobachtungen mit der Politik ziehen?

Der Wähler muß wieder selbstbewußt werden und seine Wünsche und Forderungen konkret formulieren – im privaten wie im öffentlichen Raum. Dazu gehören die Forderungen nach Einhaltung von Recht und Gesetz und vor allem die Beachtung der bürgerlichen Grundrechte durch Politik und Verwaltung.

Der Staat darf nur soviel Geld, also Steuern und Abgaben, von den Bürgern erhalten, daß der Staat seine Kernaufgaben damit erfüllen kann. Politische Parteien und sogenannte Vorfeldorganisationen pp. dürfen nicht mehr staatlich gefördert werden. Parteien dürfen sich nur durch Spenden finanzieren, die in keiner Weise steuerlich berücksichtigt werden dürfen.

Das Bestreben muß sein, die Macht der etablierten Parteien erheblich zu stutzen. Dafür bieten sich in Langenhagen die Wählergemeinschaften BBL und WAL an. Wer weiterhin CDU, SPD, Grüne und FDP wählt, wählt den eingeschlagenen politischen Weg und damit den politisch eingeleiteten und fortdauernden Niedergang für Langenhagen und Deutschland.

Vor allem aber muß die um sich greifende Gottlosigkeit überwunden werden, damit konstruktive Maßnahmen, Forderungen und Wünsche konkretisiert werden, die „dem deutschen Volke“ dienen, wie es das Grundgesetz und die Inschrift am Reichstag fordern.  

Wie seit Jahren politisch praktiziert kann und darf es aber nicht weitergehen.

Gerriet Kohls, 31.07.2022

Petition: Rettet das Godshorner Freibad!

https://www.change.org/p/b%C3%BCrgermeister-mirko-heuer-und-rat-der-stadt-langenhagen-rettet-das-godshorner-freibad

„Offen werden in Hannover die Bestimmungen des Grundgesetz von den Grünen im Allgemeinen und dem Oberbürgermeister Hannovers im Speziellen ohne Skrupel einfach missachtet, wenn es um ihre Ideologie und den Umbau dieses Staates und der Gesellschaft geht. Klar ist: Es zählt nicht mehr Kompetenz, Leistung und Einsatzbereitschaft, sondern nur noch die „richtige“ Herkunft.“

Hannover führt unter seinem grünen OB Belit Onay Migrantenquote ein › Journalistenwatch