Mißstände an der Grundschule – Strafverfahren eingeleitet

Kaltenweide. Das Schuljahr geht zu Ende. Heute erhalten die Schüler ihre Zeugnisse. Ein Dokument, das Aussagen macht über die vom Schüler erbrachten Leistungen.
Über die von den Schülern erbrachten Leistungen?

Ja, aber nicht nur! Im Grunde ist es auch ein Dokument über die von den Lehrern erbrachten Leistungen. Und wenn es sich um Grundschüler handelt, kann auch gendergerecht gesagt werden, daß die Zeugnisse zugleich die Lehrerinnen beurteilen.

Spannend wird es dann, wenn die Anforderungen an den Lehrkörper steigen. Wenn nicht nur jene Kinder im Unterricht sitzen, die auch viel lernen würden, wenn man sie mit der ihnen angeborenen kindlichen Neugier nur in Ruhe ließe.
Was ist mit jenen Kindern, die ein besonderes Lernumfeld benötigen, weil sie autistisch sind und auch eine Schulbegleiterin bei sich haben. Kinder die, der Idee der Integration und Inklusion folgend, in der Schule vor Ort unterrichtet werden?

Um es kurz zu machen, sie stören! Und weil sie stören, will man sie lieber los werden.

Ich verallgemeinere, sehe nicht die Lehrer, die sich mit Erfolg ihrer Aufgabe stellen? Vor allem sind es oft die jungen Lehrerinnen, die auch auf „schwierige“ Kinder zugehen können?
Mag sein, aber mitgegangen heißt hier mitgehangen. Denn offensichtliche und grobe Mißstände dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Erst recht nicht, wenn die Grenze zur Straftat überschritten wird.

Nicht genau hingesehen haben auch jene gewählten Elternvertreter, die das Wohl des eigenen Kindes an der Schule im Auge haltend, lieber eine Art von Appeacement-Politik bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben pflegten.
Denn eines muß klar sein, es dreht sich an der Schule nicht um das “Wohlergehen der Lehrerinnen“, sondern es geht um die Kinder, die einer Schulpflicht unterworfen sind.
Das große Versprechen der Gesellschaft geht an die Kinder.

Dieses Versprechen ist an der Grundschule Kaltenweide unter die Räder geraten. Seit Jahren beschweren sich Eltern über die Situation an der örtlichen Schule.
Einige wenden sich schriftlich an die Landesschulbehörde, die meisten aber laden ihren Frust im Gespräch mit anderen Eltern ab.

Dieses Verhalten führt dazu, daß Mißstände verdeckt und gedeckt bleiben. Denn auch die Landesschulbehörde will Probleme lieber moderieren, als Recht und Gesetz durchsetzen. Schon gar nicht davon zu reden, daß Lehrerinnen als Beamte auch Dienstpflichten zu beachten haben, die sich aus Erlasse und dienstlichen Anweisungen ergeben.

Die Eltern haben zudem das Problem, daß ihr Kind die Grundschule nur vier Jahre lang besucht und sich zuerst in das Schulleben einfinden muß. Da stellt sich erst mit der Zeit vielleicht  die Frage, liegt es am Kind, daß es immer weniger Lust auf die Schule hat, eventuell durch Mitschüler ausgegrenzt wird oder nicht wie andere im Stoff mitkommt?
Die Unsicherheit schwärt, bis außerschulische Hilfen in Anspruch genommen werden. Oft sogar auf Anraten des Kinderarztes. Logopädie, Physiotherapie, Lernförderung, psychologisches Gutachten sind die Schlagworte, die einige Eltern dann kennen lernen.

Die Grundschule Kaltenweide ist dabei keine Stütze. Ganz im Gegenteil. Selbst von Fachleuten erstellte psychologische Gutachten wurden schon zurückgewiesen und  Klassenkonferenzen zur Anerkennung einer LRS monatelang verschleppt.
Konsequenzen für die Schule ergaben sich daraus nie.

So ist es nicht verwunderlich, daß sich im Laufe der Zeit innerhalb der Lehrerinnenschaft ein Verhalten etabliert hat, daß mit einer gewissen inneren Verlotterung beschrieben werden kann. Aufgaben, Ziele und Maßstäbe, Anstand und Moral sind dabei abhanden gekommen. Probleme wurden und werden ausgesessen. Denn bevor diese unübersehbar werden, sind die vier Jahre an der Grundschule oft schon herum und die nächste Schülergeneration steht auf der Matte, die dann das gleiche durchleben “darf“. Wie groß der angerichtete Schaden ausfällt, darf spekuliert werden. Anerzogener Frust auf die Schule, vergeblich abgesessene Unterrichtsstunden, verlorene Bildung sind unter anderem die Bilanz.

In diesem Jahr scheint es die Grundschule aber gründlich übertrieben zu haben. So sehr, daß inzwischen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur gegen die Schulleitung und eine Klassenlehrerin, sondern auch gegen den verantwortlichen Beamten in der Landesschulbehörde ermitteln.
Im Raum stehen Vorwürfe wie Körperverletzung im Amt, Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Falsche Verdächtigung und Urkundenfälschung. Das Mobbing wurde im konkreten Fall von einer zuständigen Stelle bereits bestätigt.

Es wird Zeit, daß das Wohl unserer Kinder bei der Schulpflicht wieder mehr Platz greift. Und wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, muß das Bewußtsein dafür, daß „behindern heilbar ist“, wieder neu belebt werden.

Siehe: http://www.behindern-ist-heilbar.de/

Gerriet Kohls, Langenhagen-Kaltenweide

 

Langenhagen ist saturiert – Seelze hingegen unbebaut

Langenhagen. Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 08. Juni. Stadtbaurat Hettwer spricht im Eingangsstatement vom „Gesocks“ – „Leute, die man dort nicht haben wolle“. Damit lenkt er die Diskussion von der sachlichen auf die emotionale Ebene. Das ist zwar nicht fair und der tatsächlichen Situation auch nicht angemessen, aber aus Sicht der Verwaltung anscheinend doch nötig, wenn das Baugebiet Weiherfeld-Ost durchgesetzt werden soll. Denn wer schwache Argumente hat, greift zu solchen Stilmitteln, um Kritiker herabzuwürdigen und die Diskussion zu verengen.

Ausgangslage ist, daß die rot-grüne Verwaltung der Region Hannover wünscht, unter anderem das Baugebiet „Weiherfeld“ in Langenhagen-Kaltenweide noch deutlich zu erweitern. Nach „Berechnungen“ sieht Hannover für die kommenden Jahre nämlich einen großen Bedarf an neuem Wohnraum. Am liebsten wäre es den Antreibern dieser Idee, das angepeilte Ziel von schlappen dreißigtausend Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 zu erreichen. Die Kommunen im „Speckgürtel Hannovers“ sollen sich dieser Aufgabe stellen und preiswerte kleine Wohnungen für Singles bauen.
Wie diese „Berechnungen“ zustande kommen und warum ausgerechnet Singles unterstützt werden müssen, bleibt unklar. Erfahrungen zeigen doch, daß ausgerechnet berufstätige Singles in Hannover in die List oder Südstadt ziehen. Dort suchen sie nicht nach billigem Wohnraum, sondern nach „schönem“ Wohnraum. Langweiliges hat die Stadt Hannover genügend zu bieten.

Hinzu kommt, warum soll ich auf „Berechnungen“ von jenen Leuten vertrauen, die nachweislich unnütze Umweltzonen in ihrer Stadt einrichten, Windenergie dort erzeugen, wo diese Energie nicht gebraucht wird und Leuten vorschreiben wollen, was sie essen sollen? Aber dies nur nebenbei.

Die Kaltenweider haben sich eindeutig positioniert. Sie wollen keine Erweiterung des Baugebietes. Eintausendfünfhundert Bürgerunterschriften stützen diesen Willen. Ebenso mehrere Ortsratsbeschlüsse.

Nach rasantem Wachstum muß sich der Ort mit aktuell fast neuntausend Einwohnern erst mal selbst finden und konsolidieren.

Dieser Bürgerwille wird aber vor allem von den rot-grünen Akteuren in Langenhagens Politik und Verwaltung ignoriert.
Die Verwaltung der Stadt Langenhagen möchte die Ideen der Region Hannover umsetzen und den Flächennutzungsplan ändern. Bevor das geschieht, will die Stadtverwaltung aber „die günstige Gelegenheit“ ergreifen, die ins Auge gefaßten Erweiterungsflächen zu kaufen. Und just mit der Behauptung der „günstigen Gelegenheit“ wird der mündige Bürger für dumm verkauft.  Denn vielmehr will man sich einen Brückenkopf schaffen und den Sprung zur Ost‑Erweiterung vorbereiten.

Die vorgesehenen Erweiterungsflächen liegen nämlich außerhalb des bebauten Bereichs im Landschaftsschutzgebiet und werden landwirtschaftlich im Ackerbau genutzt. So sieht es auch der Flächennutzungsplan der Stadt Langenhagen vor. Nach der Bodenrichtwertkarte Niedersachsen kostet ein Quadratmeter Ackerboden um die zwei Euro.

Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen. Entweder um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, das Landschaftsbild zu schützen oder weil das Gebiet für die Erholung wichtig ist. Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet. Allgemein ist aber eine Bebauung von Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich verboten.

Aus diesem Grund kann auch kein privater Investor, der zum Beispiel eine Gewerbehalle errichten möchte, ein Interesse an dem Kauf eines Grundstückes im Landschaftsschutzgebiet haben. Denn dafür würde er keine Baugenehmigung bekommen. Ansonsten müßte zuvor das Grundstück aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden; zweitens müßte der kommunale Flächennutzungsplan auf „Ansiedlung von Gewerbe“ umgeändert werden. Das Risiko, daß dies politisch nicht umgesetzt wird, wäre für einen Investor viel zu hoch und auch zeitraubend.

Der Stadtverwaltung erwächst also keine Konkurrenz. Flächen auf „Vorrat“ zu kaufen, ist im diesem Fall und vor allem an diesem Ort nicht nötig.

Auf „Vorrat“ kaufen, obwohl zehn Jahre lang die neu erworbene Fläche nicht bebaut werden soll? So wird es von der Stadtverwaltung und der befürwortenden SPD-Fraktion behauptet.

Das bedeutet aber, daß bei einer zu erwerbenden Fläche von rund sechs Hektar (also 60000 Quadratmeter) eine Kaufsumme von circa 2,2 Mio. Euro fällig wäre.
Warum soviel? Im Falle des Ankaufs zahlt die Stadt dem Grundeigentümer nicht die zwei Euro, die unter Landwirten nach der Bodenrichtwerttabelle gezahlt werden würde. Die Stadt zahlt ein Vielfaches. Das kann sie vielleicht auch mit ruhigem Gewissen tun, denn sobald diese sechs Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen worden sind und der Flächennutzungsplan auf „Wohnbebauung“ umgestellt worden ist, wird Reibach gemacht.

Wenn es den Euro in zehn Jahren noch geben sollte und wenn es sonst keine währungspolitischen Störungen gibt, darf man aus heutiger Sicht wohl auf einen Preis von 300 Euro pro Quadratmeter Bauland tippen. Das wären dann 18 Mio. Euro. Fast neunmal soviel, wie zuvor eingesetzt.

Aber zehn Jahre lang nach dem Kauf zu warten, bevor mit der Vermarktung eingesetzt wird? Das hieße, rund 2,2 Mio. Euro Steuergeld zu binden, für eine Fläche, die ohnehin kein möglicher Konkurrent kaufen und bebauen kann. Dabei hat Langenhagen aktuellen Investitionsbedarf an vielen Ecken. Alleine die Schulen müssen mit viel Geld voran gebracht werden. Kaltenweides Grundschule wird wieder fünfzügig werden.

Und wenn es so kommen sollte, daß zukünftige Räte die Osterweiterung des Weiherfeldes ablehnen, so wären die investierten 2,2 Mio. Euro Steuergeld nicht nur totes Kapital, sondern verbranntes Kapital. Denn ein Verkauf als landwirtschaftliche Nutzfläche würde nach der Bodenrichtwerttabelle nur einen Erlös von zwanzigtausend Euro je Hektar Ackerland einbringen. Also ein sattes Minusgeschäft.

Warum also mißachten der Stadtplanungsausschuß und vor allem die SPD-Mandatsträger die örtlichen Entscheidungen?

Am Stadtpark mitten in Langenhagen entstehen zurzeit neue Wohnungen. Bald auch in Kaltenweide auf der Fläche zwischen REWE und S-Bahn. Das Baugebiet Engelbostel entsteht. Im Westen von Kaltenweide gibt es noch Flächen und im gesamten Stadtgebiet sind viele Lücken noch nicht baulich genutzt worden.
Warum will man jetzt trotzdem gegen den Widerstand des Ortsteils Kaltenweide ausgerechnet dort in das Landschaftsschutzgebiet hineinbauen? Weil die Region etwas „berechnet“ hat?

Das Geld wird dringender für andere Projekte gebraucht und falls – und wirklich falls – in zehn Jahren Bauflächen in Langenhagen benötigt werden, dann können die jetzt ins Auge genommenen Flächen noch immer gekauft werden.

Da der Wunsch nach weiteren Bauflächen aber von der Region Hannover ausgeht, ist es legitim und auch erforderlich, sich die Situation in der gesamten Region anzuschauen, um zu einer vernünftigen Bewertung zu kommen.
Und so zeige ich auf das verkehrsgünstig gelegene Baugebiet Seelze-Süd. Etwa zeitgleich mit dem „Weiherfeld“ wurde dort ein ähnlich großes Wohnbauvorhaben auf den Weg gebracht. Von Beginn an war dort eine verdichte Bebauung durch Mehrfamilienhäuser oder durch Geschoßwohnungen vorgesehen. Man zielte nicht auf Familien in Einzelhäusern und man lockte auch nicht mit dem Baukindergeld. So stört in Seelze kein Landschaftsschutzgebiet und alles ist bereits im Flächennutzungsplan dargestellt. Bei der Gestaltung der Baupläne für die einzelnen Bauabschnitte sind Rat und Verwaltung der Stadt Seelze zudem inzwischen recht flexibel geworden.
Im Gegensatz zum „Weiherfeld“ sind aber rund 90 Prozent der potentiellen Wohnbaufläche in Seelze-Süd noch frei!
Hier sollte die Region Hannover den Genossen in Seelze massiv Entwicklungshilfe leisten.

Gerriet Kohls, Langenhagen