Mißstände an der Grundschule – Strafverfahren eingeleitet

Kaltenweide. Das Schuljahr geht zu Ende. Heute erhalten die Schüler ihre Zeugnisse. Ein Dokument, das Aussagen macht über die vom Schüler erbrachten Leistungen.
Über die von den Schülern erbrachten Leistungen?

Ja, aber nicht nur! Im Grunde ist es auch ein Dokument über die von den Lehrern erbrachten Leistungen. Und wenn es sich um Grundschüler handelt, kann auch gendergerecht gesagt werden, daß die Zeugnisse zugleich die Lehrerinnen beurteilen.

Spannend wird es dann, wenn die Anforderungen an den Lehrkörper steigen. Wenn nicht nur jene Kinder im Unterricht sitzen, die auch viel lernen würden, wenn man sie mit der ihnen angeborenen kindlichen Neugier nur in Ruhe ließe.
Was ist mit jenen Kindern, die ein besonderes Lernumfeld benötigen, weil sie autistisch sind und auch eine Schulbegleiterin bei sich haben. Kinder die, der Idee der Integration und Inklusion folgend, in der Schule vor Ort unterrichtet werden?

Um es kurz zu machen, sie stören! Und weil sie stören, will man sie lieber los werden.

Ich verallgemeinere, sehe nicht die Lehrer, die sich mit Erfolg ihrer Aufgabe stellen? Vor allem sind es oft die jungen Lehrerinnen, die auch auf „schwierige“ Kinder zugehen können?
Mag sein, aber mitgegangen heißt hier mitgehangen. Denn offensichtliche und grobe Mißstände dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Erst recht nicht, wenn die Grenze zur Straftat überschritten wird.

Nicht genau hingesehen haben auch jene gewählten Elternvertreter, die das Wohl des eigenen Kindes an der Schule im Auge haltend, lieber eine Art von Appeacement-Politik bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben pflegten.
Denn eines muß klar sein, es dreht sich an der Schule nicht um das “Wohlergehen der Lehrerinnen“, sondern es geht um die Kinder, die einer Schulpflicht unterworfen sind.
Das große Versprechen der Gesellschaft geht an die Kinder.

Dieses Versprechen ist an der Grundschule Kaltenweide unter die Räder geraten. Seit Jahren beschweren sich Eltern über die Situation an der örtlichen Schule.
Einige wenden sich schriftlich an die Landesschulbehörde, die meisten aber laden ihren Frust im Gespräch mit anderen Eltern ab.

Dieses Verhalten führt dazu, daß Mißstände verdeckt und gedeckt bleiben. Denn auch die Landesschulbehörde will Probleme lieber moderieren, als Recht und Gesetz durchsetzen. Schon gar nicht davon zu reden, daß Lehrerinnen als Beamte auch Dienstpflichten zu beachten haben, die sich aus Erlasse und dienstlichen Anweisungen ergeben.

Die Eltern haben zudem das Problem, daß ihr Kind die Grundschule nur vier Jahre lang besucht und sich zuerst in das Schulleben einfinden muß. Da stellt sich erst mit der Zeit vielleicht  die Frage, liegt es am Kind, daß es immer weniger Lust auf die Schule hat, eventuell durch Mitschüler ausgegrenzt wird oder nicht wie andere im Stoff mitkommt?
Die Unsicherheit schwärt, bis außerschulische Hilfen in Anspruch genommen werden. Oft sogar auf Anraten des Kinderarztes. Logopädie, Physiotherapie, Lernförderung, psychologisches Gutachten sind die Schlagworte, die einige Eltern dann kennen lernen.

Die Grundschule Kaltenweide ist dabei keine Stütze. Ganz im Gegenteil. Selbst von Fachleuten erstellte psychologische Gutachten wurden schon zurückgewiesen und  Klassenkonferenzen zur Anerkennung einer LRS monatelang verschleppt.
Konsequenzen für die Schule ergaben sich daraus nie.

So ist es nicht verwunderlich, daß sich im Laufe der Zeit innerhalb der Lehrerinnenschaft ein Verhalten etabliert hat, daß mit einer gewissen inneren Verlotterung beschrieben werden kann. Aufgaben, Ziele und Maßstäbe, Anstand und Moral sind dabei abhanden gekommen. Probleme wurden und werden ausgesessen. Denn bevor diese unübersehbar werden, sind die vier Jahre an der Grundschule oft schon herum und die nächste Schülergeneration steht auf der Matte, die dann das gleiche durchleben “darf“. Wie groß der angerichtete Schaden ausfällt, darf spekuliert werden. Anerzogener Frust auf die Schule, vergeblich abgesessene Unterrichtsstunden, verlorene Bildung sind unter anderem die Bilanz.

In diesem Jahr scheint es die Grundschule aber gründlich übertrieben zu haben. So sehr, daß inzwischen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur gegen die Schulleitung und eine Klassenlehrerin, sondern auch gegen den verantwortlichen Beamten in der Landesschulbehörde ermitteln.
Im Raum stehen Vorwürfe wie Körperverletzung im Amt, Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Falsche Verdächtigung und Urkundenfälschung. Das Mobbing wurde im konkreten Fall von einer zuständigen Stelle bereits bestätigt.

Es wird Zeit, daß das Wohl unserer Kinder bei der Schulpflicht wieder mehr Platz greift. Und wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, muß das Bewußtsein dafür, daß „behindern heilbar ist“, wieder neu belebt werden.

Siehe: http://www.behindern-ist-heilbar.de/

Gerriet Kohls, Langenhagen-Kaltenweide