Bürgerfrage zum Zivilschutz an den Rat

Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.

Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:

Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen?
Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt?
Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt?
Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.

*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die

den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören

und

von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Hinweise auf:

Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG);
Fassung vom 26. August 2022:

https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-KatSchGND2022pIVZ&doc.part=S

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV):

https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes. Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.

Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
  • Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
  • Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
  • Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
  • KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
  • Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
  • Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
  • Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern. Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Porada
Referat des Bürgermeisters
Gremienbetreuung

Telefon: 0511 7307-9578
Telefax: 0511 7307-9505
E-Mail: jessica.porada@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de



Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen

Mißstände an der Grundschule – Strafverfahren eingeleitet

Kaltenweide. Das Schuljahr geht zu Ende. Heute erhalten die Schüler ihre Zeugnisse. Ein Dokument, das Aussagen macht über die vom Schüler erbrachten Leistungen.
Über die von den Schülern erbrachten Leistungen?

Ja, aber nicht nur! Im Grunde ist es auch ein Dokument über die von den Lehrern erbrachten Leistungen. Und wenn es sich um Grundschüler handelt, kann auch gendergerecht gesagt werden, daß die Zeugnisse zugleich die Lehrerinnen beurteilen.

Spannend wird es dann, wenn die Anforderungen an den Lehrkörper steigen. Wenn nicht nur jene Kinder im Unterricht sitzen, die auch viel lernen würden, wenn man sie mit der ihnen angeborenen kindlichen Neugier nur in Ruhe ließe.
Was ist mit jenen Kindern, die ein besonderes Lernumfeld benötigen, weil sie autistisch sind und auch eine Schulbegleiterin bei sich haben. Kinder die, der Idee der Integration und Inklusion folgend, in der Schule vor Ort unterrichtet werden?

Um es kurz zu machen, sie stören! Und weil sie stören, will man sie lieber los werden.

Ich verallgemeinere, sehe nicht die Lehrer, die sich mit Erfolg ihrer Aufgabe stellen? Vor allem sind es oft die jungen Lehrerinnen, die auch auf „schwierige“ Kinder zugehen können?
Mag sein, aber mitgegangen heißt hier mitgehangen. Denn offensichtliche und grobe Mißstände dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Erst recht nicht, wenn die Grenze zur Straftat überschritten wird.

Nicht genau hingesehen haben auch jene gewählten Elternvertreter, die das Wohl des eigenen Kindes an der Schule im Auge haltend, lieber eine Art von Appeacement-Politik bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben pflegten.
Denn eines muß klar sein, es dreht sich an der Schule nicht um das “Wohlergehen der Lehrerinnen“, sondern es geht um die Kinder, die einer Schulpflicht unterworfen sind.
Das große Versprechen der Gesellschaft geht an die Kinder.

Dieses Versprechen ist an der Grundschule Kaltenweide unter die Räder geraten. Seit Jahren beschweren sich Eltern über die Situation an der örtlichen Schule.
Einige wenden sich schriftlich an die Landesschulbehörde, die meisten aber laden ihren Frust im Gespräch mit anderen Eltern ab.

Dieses Verhalten führt dazu, daß Mißstände verdeckt und gedeckt bleiben. Denn auch die Landesschulbehörde will Probleme lieber moderieren, als Recht und Gesetz durchsetzen. Schon gar nicht davon zu reden, daß Lehrerinnen als Beamte auch Dienstpflichten zu beachten haben, die sich aus Erlasse und dienstlichen Anweisungen ergeben.

Die Eltern haben zudem das Problem, daß ihr Kind die Grundschule nur vier Jahre lang besucht und sich zuerst in das Schulleben einfinden muß. Da stellt sich erst mit der Zeit vielleicht  die Frage, liegt es am Kind, daß es immer weniger Lust auf die Schule hat, eventuell durch Mitschüler ausgegrenzt wird oder nicht wie andere im Stoff mitkommt?
Die Unsicherheit schwärt, bis außerschulische Hilfen in Anspruch genommen werden. Oft sogar auf Anraten des Kinderarztes. Logopädie, Physiotherapie, Lernförderung, psychologisches Gutachten sind die Schlagworte, die einige Eltern dann kennen lernen.

Die Grundschule Kaltenweide ist dabei keine Stütze. Ganz im Gegenteil. Selbst von Fachleuten erstellte psychologische Gutachten wurden schon zurückgewiesen und  Klassenkonferenzen zur Anerkennung einer LRS monatelang verschleppt.
Konsequenzen für die Schule ergaben sich daraus nie.

So ist es nicht verwunderlich, daß sich im Laufe der Zeit innerhalb der Lehrerinnenschaft ein Verhalten etabliert hat, daß mit einer gewissen inneren Verlotterung beschrieben werden kann. Aufgaben, Ziele und Maßstäbe, Anstand und Moral sind dabei abhanden gekommen. Probleme wurden und werden ausgesessen. Denn bevor diese unübersehbar werden, sind die vier Jahre an der Grundschule oft schon herum und die nächste Schülergeneration steht auf der Matte, die dann das gleiche durchleben “darf“. Wie groß der angerichtete Schaden ausfällt, darf spekuliert werden. Anerzogener Frust auf die Schule, vergeblich abgesessene Unterrichtsstunden, verlorene Bildung sind unter anderem die Bilanz.

In diesem Jahr scheint es die Grundschule aber gründlich übertrieben zu haben. So sehr, daß inzwischen Staatsanwaltschaft und Polizei nicht nur gegen die Schulleitung und eine Klassenlehrerin, sondern auch gegen den verantwortlichen Beamten in der Landesschulbehörde ermitteln.
Im Raum stehen Vorwürfe wie Körperverletzung im Amt, Mißhandlung von Schutzbefohlenen, Falsche Verdächtigung und Urkundenfälschung. Das Mobbing wurde im konkreten Fall von einer zuständigen Stelle bereits bestätigt.

Es wird Zeit, daß das Wohl unserer Kinder bei der Schulpflicht wieder mehr Platz greift. Und wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, muß das Bewußtsein dafür, daß „behindern heilbar ist“, wieder neu belebt werden.

Siehe: http://www.behindern-ist-heilbar.de/

Gerriet Kohls, Langenhagen-Kaltenweide

 

Die Polizei vermittelt ein gutes Sicherheitsgefühl

Langenhagen. Bei der Polizei ist alles in Ordnung! Es gibt keinen Anlaß etwas zu bemängeln!
Das ist eine gute Nachricht, die uns vom Landtagsabgeordneten Marco Brunotte (SPD) und der Regionsabgeordneten Elke Zach (SPD) übermittelt wurde.
Zu dieser Einsicht gelangten beide durch einen Besuch der Polizeidienststelle in Langenhagen. Dafür gab es dann auch ein freundliches Pressefoto.

Aber, ist tatsächlich alles bestens? Zunächst ist festzustellen, daß es wohl kaum einen Dienststellenleiter einer Behörde gibt, der freiwillig auf gravierende Mängel aufmerksam macht – und das in der Öffentlichkeit erst recht nicht. Zum einen darf er es nicht, zum andern fallen bestimmte Mängel auf ihn als Dienststellenleiter zurück.

Die primäre von der Politik an die Polizei vorgegebene Aufgabe ist es, dem Bürger ein gutes Sicherheitsgefühl zu vermitteln. Nur dann kann er ruhig schlafen. Nur dann beschwert sich der Bürger nicht. Dies wird erreicht durch Präsenz der Polizei auf der Straße und eine vorzeigbare Kriminalitätsstatistik, die ausweist, wie viele Straftaten aufgeklärt wurden.

Hier kommen wir langsam in den Bereich, wo das durch Politik und Polizei vermittelte Sicherheitsgefühl in eine Sicherheitsillusion umschlägt.

Jahrelang wurde bei der Justiz und der Polizei gespart. Personalstärke und Ausrüstung sind ungenügend.

Die Kriminalstatistik suggeriert eine Aufklärungsarbeit der Polizei, die so in vielen Deliktsbereichen nicht gegeben ist. Einmal handelt es sich um eine Tatverdächtigenstatistik und nicht um eine Statistik überführter Straftäter. Und wurde ein Straftäter eindeutig ermittelt, so heißt das noch lange nicht, daß die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhebt und noch weniger heißt das, daß vor Gericht auch eine Verurteilung erfolgt.

Das Sicherheitsgefühl des Bürgers wird aber nicht nur durch die angezeigten Delikte beeinflusst, sondern auch durch die Taten, die nie zur Anzeige führen. Und das sind immer mehr. Denn oft schon nach kurzer Zeit erhält der Geschädigte ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, mit der Mitteilung, daß das Verfahren eingestellt wurde. Meistens heißt es, der Täter lasse sich nicht ermitteln. Das spricht sich herum. Wozu dann überhaupt noch eine Anzeige erstatten?
Im Bezug auf die Kölner Silvesternacht liegen der Polizei inzwischen mehr als eintausend Strafanzeigen vor. Und wie viele Täter wurden ermittelt? Eine handvoll!
Selbst bei schweren Verbrechen wie etwa der Vergewaltigung sieht es nicht gut aus. So kann man wohl davon ausgehen, daß nur jede zwanzigste Tat überhaupt angezeigt wird. Von diesen angezeigten Vergewaltigungen kommt es aber nur in jedem zwanzigsten Fall zu einer Verurteilung vor Gericht.

Für die Präsenz auf der Straße ist der sogenannte ESD, der Einsatz- und Streifendienst, also die originäre Streifenwagenbesatzung, zuständig. Hierzu dürften Fragen nach der Mindeststärke, der Überstunden und dem Krankenstand beispielsweise angebracht sein. Oder wie viel Zeit verbringt der Streifenbeamte mit der Anzeigenbearbeitung und der Erfüllung von Aufgaben, die dienstinternen Meldungen und statistischen Zwecken dienen? Oder auf die Ausrüstung bezogen, wie lange dauert es, bis ein ausgefallenes Einsatzfahrzeug durch ein neues ersetzt wird?

Neu ist die Immigrationsproblematik für die Polizei. Nach aktuellen Zahlen leben in Langenhagen rund 900 „Flüchtlinge“, davon 200 Einwanderer in der Erstaufnahmestelle.
Sind diese inzwischen erkennungsdienstlich erfasst? Welche Probleme ergeben sich für die weiblichen Beamten im Einsatz?

Auch hierzu erfahren wir durch den Besuch “unserer engagierten Politiker“ (erwartungsgemäß !) nichts.

Ein aktuelles Buch gibt uns hierzu einen Einblick. Nämlich:
“Deutschland im Blaulicht – Notruf einer Polizistin“, von Tania Kambouri.

Gerriet Kohls, Langenhagen-Kaltenweide

Anstatt die Polizei zu besuchen, sollten Politiker vielleicht wieder mehr lesen:

https://www.weltbild.de/artikel/buch/deutschland-im-blaulicht_20422920-1