Bürgerfrage zum Zivilschutz an den Rat

Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.

Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:

Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen?
Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt?
Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt?
Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.

*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die

den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören

und

von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Hinweise auf:

Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG);
Fassung vom 26. August 2022:

https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-KatSchGND2022pIVZ&doc.part=S

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV):

https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes. Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.

Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
  • Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
  • Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
  • Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
  • KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
  • Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
  • Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
  • Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern. Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Porada
Referat des Bürgermeisters
Gremienbetreuung

Telefon: 0511 7307-9578
Telefax: 0511 7307-9505
E-Mail: jessica.porada@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de



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