Langenhagener Moschee als Titelbild

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland
Lichtzeichen-Verlag 2018

Langenhagen. Ein brandneues Buch beschreibt die Probleme der Stadt Langenhagen mit dem türkischen  DITIB-Islam.

Rückblick: Vor zwei Jahren stellte der DITIB-Gemeindeverband Langenhagen e.V. (die türkische Moscheegemeinde) den Bauantrag für eine neue Moschee beim Bauamt der Stadt Langenhagen. Ein Jahr darauf wurde seitens der DITIB-Gemeinde der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Während der Bauantrag für die Moschee behördenintern im Eilverfahren genehmigt wurde, zieht sich die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hin. Zweimal bereits wurde die Entscheidung im Jugendhilfeausschuß (JHA) vertagt, weil u.a. die WAL kritische Anfragen und Anträge zum Thema stellte.

In den Ausschußsitzungen wurde offensichtlich, daß Verwaltung und Rat teilweise völlig ahnungslos und naiv agieren. Insbesondere die Verwaltung scheint keinerlei Berührungsängste mit einer Institution des türkischen Erdogan-Staates zu haben.
Beim Besuch der Moschee in der Karl-Kellner-Straße im Februar 2017 wurde das schon einmal deutlich. Der Bericht dazu hier: http://derdreizack.de/2017/02/19/buergermeister-versteht-die-welt-nicht/

Lesen gefährdet die Dummheit, heißt es. Aber wer weitreichende und wohlmöglich in der Auswirkung irreparable Entscheidungen treffen muß, kann sich keine Dummheiten leisten.

Das Cover-Bild des neuen Buches von Hermann J. Redel zeigt die Langenhagener Moschee im Rohbau.
Es ist erschienen im Lichtzeichen-Verlag, ISBN: 978-3-86954-356-7,  unter dem Titel:

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland.

Quelle:
https://lichtzeichen-shop.com/Buecher/Studienliteratur/Schwachstelle-Christentum.html

Das Buch beschreibt die aktuelle, durch Unterdrückung und Verfolgung der Opposition gekennzeichnete, politische Situation in der Türkei; die Entwicklung Erdogans zum autokratischen Führer und seine ergebene Haltung zum Islam.
Das DITIB-System wird ausführlich beschrieben anhand der Vereinssatzungen, beginnend mit der übergeordneten Bundesverbandssatzung (Köln), der Landesverbandssatzung Niedersachsen-Bremen, bis zur Vereinssatzung des Langenhagener DITIB-Gemeindeverbandes. Die drei Satzungen sind eng miteinander verwoben. Für die Moscheegemeinde gelten alle drei Satzungen als unmittelbar bindend. Es wird deutlich, wie die DITIB das deutsche Vereinsrecht als „Trojanisches Pferd“ mißbraucht.

Für Langenhagen sind jene Kapitel besonders interessant, die sich mit dem Bauantrag und dem Bauherrn der Langenhagener Moschee befassen – sowie das zwölfte Kapitel: “Die DITIB – Träger der Jugendpflege?“
Die aus der eingetretenen Situation zu ziehenden Schlußfolgerungen werden ebenso dargestellt, wie auch Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Textauszug aus dem Kapitel „Der Bauantrag – Langenhagens neue Moschee“:

“Sowohl Bürgermeister Heuer als auch Stadtbaurat Hettwer machten im weiteren Gang deutlich, daß es sich bei dem Moscheeprojekt um eine private Bauge­nehmi­gung handle, bei der Emotionen und Weltanschauungen keine Rolle spielen. Entschieden werde nach Recht und Gesetz, und so sei es auch in diesem speziellen Fall.
Leider war den höchsten Beamten der Langenhagener Stadtverwaltung offensichtlich nicht bewußt, was es mit dem islamischen Recht und den Prinzipien und Zielen der DITIB auf sich hat, und daß auch sie in der Pflicht stehen, die Normen und Werte des Grundgesetzes zu verteidigen.
Der Bau einer DITIB-Moschee ist eben keine Privat­sache; sondern hochpolitisch.
Insbesondere Stadtbaurat Hettwer sollte lernen, daß das Grundgesetz über dem Baurecht steht. Die Ratsmit­glieder haben insoweit das Recht und die Pflicht, der Stadtverwaltung auf die Finger zu schauen, Akteneinsicht zu nehmen und weitere Infos zur Sache einzufordern.
Nur so kann geprüft werden, ob die Stadtverwaltung im Genehmi­gungsverfahren oder bei der Verweigerung von Akteneinsichtnahme vielleicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat.“

Gerriet Kohls, Langenhagen

Autor: GKohls

Gerriet Kohls, M.A. 30855 Langenhagen-Kaltenweide