Langenhagens neue Stadträtin

Langenhagen. Der Rat der Stadt muß sich für eine neue Personalie entscheiden. Da wird den in Fragen der Personalentwicklung zumeist unbedarften Ratsmitgliedern wieder eine schwierige Entscheidung seitens der Verwaltung zugemutet. Oder vielleicht auch nicht?

Da der Linkspolitik und Verwaltung inzwischen alles zuzutrauen ist, nur nichts Uneigennütziges, will ich nachfolgende Gedanken formulieren:

Wenn ich für eine Stellenbesetzung sehr viele Bewerbungen habe, so ist zu erwarten, daß die besten drei Bewerber bezüglich ihrer Merkmale wie Leistung, Eignung und Befähigung so dicht beieinanderliegen, daß eine Auswahl nicht leicht fällt.
Fällt die Auswahl aber doch leicht, könnte (wieder) der Versuch einer Manipulation vorliegen.
Um den externen Entscheidungsträger von der Richtigkeit meines Wunschkandidaten zu überzeugen, stelle ich diesen Wunschkandidaten in jene Auswahlgruppe, die ich mit zwei weiteren Kandidaten aus dem hinteren Mittelfeld ergänze.

Und wieder sind es drei Frauen, die von der Verwaltung den Ratsmitgliedern für das vorgesehene Amt vorgeschlagen wurden. Da stellt sich doch die Frage: Will die Stadtverwaltung weiterhin über anstehende Probleme reden oder sollen Probleme gelöst werden? Mit dieser Frage spiele ich an auf die Erkenntnisse und das Buch von John Gray, „Männer sind anders. Frauen auch.“

Ja, und wo sind die männlichen Bewerber und wieviele waren es und auf welchen Plätzen landeten diese im internen Ranking der Verwaltung?
Und wie steht es mit der Residenzpflicht? Es darf doch erwartet werden, daß der Beamte der Besoldungsgruppe B 3 den Wohnsitz in Langenhagen nimmt, um vor Ort zu sein und um sich so mit Herz und Verstand für die Stadt seiner Wahl einsetzen zu können. Der gewesene Stadtbaurat hat das ja anders gehalten und das Geschehen von außen betrachtet – frei nach dem Grundsatz, wer führen will, muß frei von Arbeit, sprich unnötiger Belästigung (?) sein!
Ganz sicher macht es einen Unterschied, ob ich für meinen städtischen Arbeitgeber jeden Tag eine lange Anreise absolviere, um mit ihm über seine Probleme zu sprechen, oder ob ich mit den Einwohnern der Stadt zusammenlebe und diese Probleme tagtäglich selbst erfahren und erdulden muß, um sie mit Engagement zu lösen.
Ich erinnere an die Hochwasserlage vor wenigen Wochen. Polizei und Feuerwehr waren tagelang im Einsatz, viele Menschen verzweifelten angesichts der Wassermengen in den Kellern und anderswo und von der Verwaltungsleitung der Stadt Langenhagen, der zuständigen und gesetzlichen Gefahrenabwehrbehörde, war niemand zu sehen und zu hören.

Und wie sieht es mit der Parteiferne, insbesondere mit der Ferne zum linken (SPD)-Weltbild der von der Verwaltung bevorzugten Dame aus?

Ich verweise hier auf den Art. 33 GG. Dieser verleiht jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht für den Zugang zu jedem öffentlichen Amt.
Siehe auch: Dreizack-Beitrag vom 11. Oktober 2023 mit dem Titel: „Verwaltungsamt nur für SPD-Mitglied?“