Verbrechen gegen die Demokratie – ein getarnter Staatsputsch

Deutschland. Die Kulturmarxisten der “Offenen Gesellschaft Langenhagen“ geben sich wieder einmal die “Ehre“. Nötigung und Gewalt werden für den Alltag gesellschaftsfähig gemacht.

Ein zutiefst demokratischer Vorgang im thüringischen Landesparlament, nämlich die verfassungsgemäße und geheime Wahl des Ministerpräsidenten Kemmerich, wird zum Anlaß genommen, den Langenhagener FDP-Vorsitzenden Joachim Balk zu einer öffentlichen “Haltung“ zu nötigen.
Die Kulturmarxisten der “Offenen Gesellschaft Langenhagen“ betreiben hier das durchsichtige Spiel der von den Linken konsequent angestrebten Gesellschaftsspaltung. Die Träger dieser “offene Gesellschaftsspaltung“ schrecken daher auch nicht vor der Billigung und Unterstützung von Verfassungsbruch und Verbrechen in der Politik zurück.

Kein Gedanke wird daran verloren, dass ein durch nichts dazu legitimiertes Gremium der Parteispitzen von CDU und SPD offenbar bestimmt, dass ein ordnungsgemäß gewählter FDP-Ministerpräsident zurückzutreten hat. Mehr Verachtung gegenüber eines (weisungsunabhängigen) Verfassungsorgans, des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung geht nicht. Im Grunde liegt hier ein Staatsputsch vor. Oder müssen wir die Demokratie tatsächlich völlig neu denken? Die Mehrheit darf einfach nicht entscheiden, wenn eine moralisch höherwertige Minderheit anderer Meinung ist?

Da Recht und Verfassung zumindest de jure noch nicht außer Kraft gesetzt sind und ich dafür kämpfe, daß dies auch nicht eintritt, habe ich am gestrigen Samstag, 08.02.2020, um 13.00 Uhr, per eMail den nachfolgenden Text als Strafanzeige an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie an die Landespolizei Thüringen versandt:

Strafanzeige gem. §§ 105 ff. StGB – Nötigung von Verfassungsorganen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstagmorgen erklärte der frisch gewählte Ministerpräsident von Thüringen, Thomas Kemmerich, im Rundfunk, wie es mit der Regierung unter seiner Führung weitergehen solle.  Aber schon am Mittag, wenige Stunden später, gibt er seinen Rücktritt bekannt. Nicht zu übersehen ist, dass ein enormer Druck auf ihn ausgeübt wurde und immer noch wird. Sein Haus erlitt einen Farbanschlag und er erhielt einen umfangreicheren Polizeischutz auch für seine Familie. Offenbar hat die Bundeskanzlerin, die anscheinend weiß, wer im Parlament wen gewählt hat, die demokratische Wahl des bürgerlichen Ministerpräsidenten mit ihrem Druck rückgängig gemacht. Mehr noch, das Ergebnis einer Wahl eines frei gewählten Landes­parlaments ist von der faktischen Genehmigung durch die Vorsitzenden der Bundes­parteien abhängig gemacht worden. Liegt diese nicht vor, wird mit Gewalt und empfindlichen Übeln gegen den Unbotmäßigen gedroht – dann werden die Kettenhunde losgelassen. Das putschähnliche Handeln der Akteure stellt nicht nur einen Verfassungsbruch dar, sondern es erfüllt auch den Straftat­bestand eines Verbrechens.

Da Ministerpräsident Thomas Kemmerich gewählt und vereidigt im Amt ist, aber noch keine Minister berufen hat, ist er als Einzelperson die derzeitige legitime Landesregierung von Thüringen.
Wer die Regierung eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheits­strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft (§ 105 I Nr. 3 StGB). Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23 StGB).
Wird ein Einzelmitglied der Landesregierung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszu­üben, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 106 I Nr. 2c StGB). Der Versuch ist strafbar (§ 106 II StGB). Beide Tatbestände sind Offizial­delikte.
Die Vorgänge sind sehr ernst; sie beschädigen die Demokratie und die Unabhängigkeit von Abgeordneten. Direktiven aus einer Art von Politbüro sind in keiner Weise hinnehmbar.

Gerriet Kohls