Langenhagen. Stadtverwaltung (plus Polizei, Ordnungsdienst
und Rechtsprechung) und Politik waren sich bis zum Wochenende auch in
Langenhagen einig: Sich impfen lassen und die Maske tragen sind Bürgerpflicht –
egal was es kostet!
Und es hat viel gekostet. Sehr viel, sogar. Und das Schlimme daran, es wird so
bald nicht aufhören zu kosten. Da die politischen Verrücktheiten durch weitere
„Maßnahmen“ flankiert werden, wie da sind: Inflation, Krieg, Massenimmigration,
Gewerbe- und Industrievernichtung, Gendersprache, Bildungskatastrophe, Klimarettung
…, Maßnahmen, die als großer, bunter Strauß durchaus als Krieg gegen die eigene
Bevölkerung aufgefaßt werden können, „dürfen“ wir auf ein Schrecken ohne Ende
blicken. Und zwar bis zum Untergang?
Nun soll aber wenigstens der Impfterror aufhören.
Scheibchenweise und ohne Schuldeingeständnis der Verantwortlichen.
Dazu Julian Reichelt:„Was wir gerade erleben ist die mit Abstand größte Implosion von Vertrauen in Politik und Staat, die es in Deutschland nach 1945 gegeben hat.“ Siehe …
Achtung, Reichelt! (14.03.2023) – Lauterbach gesteht „schwerste“ Impf-Schäden ein: Was wir nicht denken durften, wird nun wahr!
Zur Erinnerung: Einsatz des Ordnungsdienstes der Stadt Langenhagen im April 2020 gegen zwei (unmaskierte) Kinder, die auf einer Parkbank saßen: „Wisst Ihr überhaupt was ihr da tut? Ihr bringt Eure Oma um!“ (Die Stadtverwaltung hatte danach gegen den schon strafmündigen 14-jährigen Jugendlichen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro festgesetzt! Der 13-jährige Spielkamerad blieb verschont.) Link siehe …
Also: Wer den Dreizack gelesen hat, war sehr frühzeitig informiert und vor der „Impfung“ gewarnt!
Gerriet Kohls, Langenhagen
Weiterer Hinweis:
MWGFD-Online-Symposium vom 28. Februar 2023 u.a. mit folgenden Themen:
Was können wir tun, damit dieses wohl größte Pharma-Verbrechen der Menschheitsgeschichte so schnell wie möglich gestoppt wird? Welche juristischen Möglichkeiten können wir dabei nutzen? Welche Hilfe gibt es für Impfgeschädigte in medizinisch-therapeutischer und rechtlicher Hinsicht?
Langenhagen. Wirkliche Experten in der Causa „Corona“ oder „Covid-19“ klären seit Beginn der „Pandemie“ über die Gefahren und Schäden auf, die mit der Verabreichung der „Impfungen“ verbunden sind. Inzwischen gibt es tausende von Berichten und Aussagen, die von Ärzten, Heilpraktikern, Hebammen, Pflegern, Bestattern, Pathologen, Psychologen, Chemiker, Polizisten, Militärangehörigen, Pharmaexperten und sogar von „Abtrünnigen“ aus den Herstellerfirmen veröffentlicht wurden. Alle kommen zu dem Schluß, daß die Menschen vergiftet werden. Sie werden dadurch krank, chronisch krank oder gleich umgebracht! Und es wird von Woche zu Woche schlimmer. Immer mehr Geschädigte und Tote werden offenbart. Die anstehenden Langzeitschäden sind noch gar nicht klar, weil die „lange Zeit“ von fünf bis zehn Jahren nach den ersten „Impfungen“ noch nicht vergangen ist. Die „Übersterblichkeit“ ist ein aktueller Begriff geworden. Und was tun Politik und Verwaltung? Nichts! Sie lenken nach wie vor von dem Geschehen ab. Und was machen die Staatsmedien? Auch sie lenken ab! Auch sie benennen nicht die Ursachen des immer sichtbarer werdenden Unglücks. Und was machen die Staatsanwaltschaften bei dem offen vorliegenden Verdacht eines Massenverbrechens? Bislang ebenfalls einfach nichts! Warum ist das so? Wieso wird staatlicherseits nicht gehandelt? Weshalb werden weltweit Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit vorsätzlich krank gemacht und unter Vorspielung einer nützlichen und nötigen Impfung auf heimtückische und grausame Weise per Giftspritze getötet?
Der nachfolgende Mailtext mit Anhang wurde gestern Abend (06.02.2023) von
mir an die Politik und die Verwaltung der Stadt Langenhagen gesandt:
Geehrte Damen und Herren,
zu meinen am 23. Januar 2023 im Rat der Stadt Langenhagen gestellten Fragen
sende ich im Anhang den Offenen Brief des
Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid vom heutigen Tage.
Die Stellungnahme des Ärztebundes zeigt ein weiteres Mal auf, in welchem
Ausmaß Politik und Behörden Schuld auf sich geladen und Menschen ins Unglück
gestürzt haben.
Noch immer wird für die Fortsetzung dieser katastrophalen Impfungen
geworben. Noch immer hängen entsprechende Werbeplakate in der Öffentlichkeit,
u.a. an Schülerbushaltestellen. Sorgen Sie aus gefahrenabwehrenden Gründen
sofort dafür, dass diese unsägliche Werbung verschwindet. Sorgen Sie sofort
dafür, dass die Menschen in Langenhagen aufgeklärt werden. Sorgen Sie für einen
umgehenden Stopp dieser „Impfungen“.
Bürgerfragen in der Ratssitzung der Stadt Langenhagen, Montag, 23.01.2023, durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide:
Geehrte Damen und Herren,
meine nachfolgenden Fragen richten sich an
den Rat der Stadt Langenhagen, an die politischen Fraktionen im Rat und an die
Stadtverwaltung.
Die über zweieinhalb Jahre lang durchgeführten schädlichen Corona-Maßnahmen fordern nun ihren Tribut. Menschen werden nachhaltig krank oder sterben. Männer werden zunehmend zeugungsunfähig und Frauen nicht mehr so schnell schwanger. Föten sterben vermehrt im Mutterleib ab oder Babys werden mit Mißbildungen geboren.
Aus dieser Lage heraus ergeben sich zwangsläufig Fragen:
Übersterblichkeit und starker Geburtenrückgang werden dazu führen, dass die öffentliche Infrastruktur nicht mehr im vorhandenen Ausmaß erforderlich sein wird. Auf welche Planungen, zum Beispiel ein neues Rathaus, soll verzichtet werden?
Wie soll die Verwaltung der Stadt Langenhagen organisiert werden, wenn in den kommenden acht Jahren der arbeitsfähige Bestand des Personals auf ein Drittel schrumpft?
Die Dezimierung der Bevölkerung, Firmenpleiten und Firmenabwanderungen werden verringerte Steuereinnahmen zur Folge haben. Welche bisherigen Ausgaben müssen bis auf ein Drittel des gehabten Volumens gekürzt oder ganz gestrichen werden?
Wie will die Verwaltung durch Aufklärung und Beratung die Bürger in Langenhagen unterstützen und welche Post-Corona-Hilfsangebote werden nötig?
Welche Angebote wollen Politik und Verwaltung an Kindern und Jugendlichen richten, die durch die Maßnahmen desillusioniert und der sozialen Kontakte beraubt wurden und nun der dringenden, psychologischen Hilfe benötigen?
Wann wird ein Beirat für Menschen mit Corona-Impfschäden eingerichtet?
Diese Fragen sind unvollständig und sollen die Richtung weisen. Wer glaubt, diese seien überzogen oder beruhen auf sogenannte Verschwörungstheorien, sollte dringend ARD und ZDF abschalten. Die gesellschaftliche Talfahrt nimmt zunehmend an Geschwindigkeit auf.
Insbesondere verweise ich auf die Seiten 24
f. (Das Spikeprotein ist toxisch), Seiten 26 f. (Doppelt geboostert hält
besser?), Seiten 32 f. (Übersterblichkeit aufgrund der Impfung), Seiten 34 f.
(Geburtenrückgang und Fehlgeburten) sowie auf die Seiten 36 ff.
(Blutveränderungen …, nicht deklarierte Inhaltsstoffe, Blutgerinnsel,
Krebsrisiko 114-fach erhöht pp.).
Zudem verweise ich auf eine Stellungnahme des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid vom 04.01.2023 u.a.:
„Seit spätestens März 2021 gab es im PEI wie auch der EMA Datenbank klare Hinweise auf extreme Häufungen von Nebenwirkungen und auch Todesfällen durch die Impfungen. In den Jahren 2021 und 2022 seien zusammengerechnet ca.100.000 Menschen an den Impfungen in Deutschland verstorben.“
Zusatz: Jetzt hat das neue mRNA-Kind einen Namen: SADS. Injizierte sterben an einem „Plötzlicher Erwachsenentod-Syndrom“ (SADS = Sudden Adult Death Syndrom). Diese „Krankheit“ gibt es genau so lange wie die „Impfung“. Video (16.01.2023) für Erwachsene!:
Langenhagen. Politik, Verwaltung, Kirchen, Schulen, Hilfsorganisationen,
Vereine, private Clubs wie die „Offene Gesellschaft“, Ärzte, Apotheker u.a.m. –
zuviele Akteure haben im Verbund mit den stets willigen und unkritischen Medien
gutgläubige und der Dauerpropaganda ausgesetzte Menschen in die Impffalle
getrieben und ihnen die unsäglichen Masken ins Gesicht gedrückt. Arbeitslosigkeit
und Firmenpleiten wurden provoziert.
Die vom Staat und Institutionen vorgenommenen Grundrechtsverletzungen sind beispiellos. Menschen wurden krank gemacht, gar in den Tod oder in die Invalidität getrieben. Die „Impfungen“ waren nicht nur von Anfang an wirkungslos, nein, sie waren hochgradig gefährlich, wie sich immer klarer herauskristallisiert. Die verabreichten „Impfstoffe“ verhindern weder die Ansteckung mit „Corona“ (Covid-19) noch die Übertragbarkeit der Viren – sie verursachen hingegen Nachteile und Krankheiten vieler Art. Die verordneten Masken waren und sind ebenso völlig unnötig. Auch von den Masken geht eine direkte und indirekte Gesundheitsgefahr aus. Mikropartikel können sich aus dem Maskenmaterial lösen und in die Lunge gelangen. Panikmache, Isolation, Vereinsamung machen betroffene Personen psychisch krank.
Inzwischen wird das alles offensichtlich. Die Schweigespirale der Medien löst sich auf. Dank mutiger Menschen, die sogar strafrechtlich verfolgt wurden und werden, bricht das Lügengebäude zusammen. Kritische Ärzte und Rechtsanwälte leisten gute Arbeit. „Montagsdemos“ und andere Protestveranstaltungen zeigen Wirkung.
Nachfolgende Links, die laufend ergänzt werden sollen, klären auf:
Reitschuster (24.03.2023), Gunter Frank: Noch nie sind soviele Tränen in meiner Praxis geflossen. – Die große Abrechnung mit der Corona-Politik: „Das Staatsverbrechen“
„Doch viel schlimmer als die Lügen und Irreführungen hinsichtlich der Wirksamkeit ist die Behauptung sicherer und ständig überprüfter Arzneimittel. Mehrere Verantwortliche, allen voran Gesundheitsminister Karl Lauterbach, verstiegen sich gar zu der Aussage, es gebe keine Nebenwirkungen. Diese medizinisch komplett inakzeptable Behauptung hat Millionen Menschen ins offene Messer laufen lassen.“
AUF1 Radio (03.03.2023) Eine „Corona-Amnestie“ darf es nicht geben: Die Verantwortlichen des Corona-Regimes gehören vor Gericht!
Für die Hauptakteure des Corona-Regimes und ihre Helfershelfer darf es keine „Pandemie-Amnestie“ geben! Vielmehr müssen sie vor Gericht gestellt werden.
Ansage! (20.02.2023) Corona-Impfung: Werden Horrorvisionen zur Realität?
Cui bono? – „Wem nützt es?“
„Insbesondere die Verbreitung der Idee, dass Kinder eine
tödliche Gefahr für Erwachsene seien, sprengt den Rahmen jeglicher
Menschlichkeit und entspringt purer Bosheit. Wäre so etwas tatsächlich möglich,
dann wäre offensichtlich die biologische Spezies Homo Sapiens schon lange
ausgestorben.“ …
„Es war also eigentlich klar, dass von den Protagonisten der Corona-Politik
nichts, und wirklich nichts Gutes ausgehen konnte.“ …
„Von diesem Punkt aus gelangt man – gerade angesichts der
erwähnten Wirkung von etwas absolut Bösem in der Corona-Politik und den bereits
heute bekannten massiven Schadwirkungen – geradezu automatisch zu dem Verdacht,
dass irgendjemand mit den Impfungen einen perfiden Anschlag auf die Gesundheit
und das Leben fast aller auf diesem Planeten lebenden Menschen geplant hat.“ …
„Angst ist mit Sicherheit nicht nur bei politisch Oppositionellen vorhanden, sondern auch bei noch Mainstream-Gläubigen und mit Sicherheit auch bei vielen Politikern, die dem Bewusstsein der Verantwortlichkeit für ihr eigenes Handeln nicht entfliehen können.“ …
AUF1 info (11.02.2023): Billige Entschuldigungen fehl am Platz: „Nein zur Pandemie-Amnestie“
Das Genexperiment, in das die Menschen gezwungen und genötigt wurden, hat immense Schäden angerichtet. Viele Menschen werden ihr Leben lang an den Folgen dieser Injektionen leiden. Und mittlerweile sind unzählige Todesfälle zu beklagen.
Es beginnt – Wird thailands König jetzt Pfizer zerstören? (05.02.2023)
Die Thailändische Prinzessin liegt seit mehreren Wochen in Koma und ist laut einigen Meldungen bereits hirntot. Der thailändische König ist mächtig sauer und fordert drastische Maßnahmen.
https://www.youtube.com/watch?v=H8ObVRFV-5k
Polizeipräsident a. D. Uwe Kranz über schockierende Übersterblichkeit in Deutschland! (05.02.2023)
In diesem Video (35:51 Min.) spricht Philip Hopf mit Polizeipräsident a. D. Uwe Kranz über schockierende Übersterblichkeit in Deutschland. Ein weiteres Interview der HKCM.
AUF1 TV (03.02.2023): Schock-Studie. Wird männliche Unfruchtbarkeit nach Covid-GenSpritze weitervererbt?
Die beabsichtigte Bevölkerungsreduktion scheint im vollen Gange zu sein, womit eine der schlimmsten Verschwörungstheorien wahr werden könnte. (Siehe ab Min. 0:40 bis Min. 3:30). Dazugehörend und anschließend mit Stefan Magnet: Die Völker der Erde sind für Yuval Noah Harari nur noch Abschaum. „Überflüssige Menschen einfach über Bord werfen!“ (Bis Min. 7:25).
Impf-Guru Bill Gates gibt zu: Covid-Spritzen sind „Pharma-Schrott“ (30.01.2023)
„Alle relevanten Seiten bestätigen damit die weltweite Impf-Lüge, mit der Regierungen Menschen in den Gen-Stich getrieben, weggesperrt, kriminalisiert, stigmatisiert und zum Teil existenziell vernichtet haben. Auch Gates sagte 2021 noch: Jeder, der den Impfstoff nehme, schütze nicht nur sich selbst, sondern auch andere und ermögliche es der Gesellschaft, zur Normalität zurückzukehren.“
Chefarzt packt über Impfschäden aus! – Dr. Jozef Rakicky (28.01.2023)
Es gibt keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Dr. Dr. Jozef Rakicky ist AfD-Abgeordneter und Chefarzt für Neurologie. Aus seiner eigenen Klinik weiß er: Die Zahlen und Berichte über Impfschäden sind erdrückend! Im Niedersächsischen Landtag packt er aus. Niemand dort kann mehr sagen, er hätte es nicht gewusst! (Video 7:19 Min.)
AUF1 tv (19.01.2023): Deutsche Untertitel: Pfizer-Boss Bourla in Davos mit 30 Fragen konfrontiert!
„Die TV-Kollegen von „Rebel News“ haben den Pfizer-CEO Albert Bourla auf den Straßen von Davos aufgespürt und mit 30 Fragen konfrontiert, die die Welt beschäftigen. Ein Lehrstück globalistischer Arroganz…
AUF1 tv (17.01.2023): Vertuschung, Lüge, Gesetzesbruch: Tom Lausen zeigt Beweise zur Impf-Kampagne
Stefan Magnet: „Ein systemisch angelegter Betrug an der Bevölkerung!“ Tom Lausen im AUF1-Interview: „Niemand kann ernsthaft diese Impfstoffe mehr nehmen!“ Der Analyst und Bestsellerautor Lausen zeigt, dass sich anhand von Dokumenten beweisen lässt, dass das gesamte System um die Gefährlichkeit der „neuartigen Impfplattformen“ wusste. Sie wollten die Menschen in Sicherheit wiegen: Sie haben ihnen versprochen, die Impfnebenwirkungen genau zu beobachten, da dies „extrem wichtig“ sei. Doch sie taten es nicht und tun es bis heute nicht!
Achtung, Reichelt (16.01.2023): Niemand ist den Pandemie-Regeln so blind gefolgt wie die Deutschen!
Eva Vlaardingerbroek: „Corona war eine Gehorsamkeitsprüfung. Und die Deutschen haben das mit Bravour gemeistert. Und meistern es leider immer noch mit Bravour…“
AUF1 tv (11.01.2023): Ex-Berater des RKI: „Wir erleben das Sterben der Geimpften“
Placebo-Impfungen für wichtige Politiker und Beamte, Gift für das Volk! Ziel ist die Herabsetzung der Lebenserwartung, die Reduzierung der Bevölkerung! Das Motiv ist die grüne Agenda: „Ich will die Welt retten, koste es so viele Menschenleben wie auch immer nötig ist!“
Daher wird auch soviel Druck u.a. auf die Landwirtschaft gemacht. Denn die Nahrungsproduktion soll verknappt werden. Der Mensch braucht nun mal zum Leben Nahrung, Wasser und Energie. Weniger Menschen brauchen weniger davon.
Freitod nach „Impfschaden“ – Ein Weckruf (27.12.2022)
„Stephan Haider ist kein Einzelfall. Er teilt dieses Schicksal mit Tausenden anderen jungen Menschen, die durch die genbasierten sog. „Impfstoffe“ schwer geschädigt oder gar zu Tode gekommen sind.“ „Der Impfzwang ist als Verbrechen zu bezeichnen!“
ZDFheute – Video (15 Min.): FatigueSyndrom,
Durchblutungsstörungen: Wie Menschen unter Impfnebenwirkungen leiden „Thrombose
im Kopf hängt mit der Covid-Impfung zusammen.“
AUF1 – Video (62 Min.): Die CORONA-LAGE (AUF1 vom 26.
November 2022):
Massensterben, dramatischer Einbruch bei den Geburten, Bevölkerungs-Reduktion – wie im Krieg. „Die Lage ist gut, weil die Corona-Lügen auffliegen. Und gleichzeitig wieder sehr schlecht, weil das Ausmaß der Vernichtung viel schlimmer ist, als befürchtet.“
Achgut: Bericht zur Coronalage: Die Pandemie der
Geimpften – mit Ansage
„Im Zusammenhang mit COVID-Impfstoffen wurden mehr schwerwiegende unerwünschte Ereignisse gemeldet als in den letzten 20 Jahren für alle anderen Impfstoffe zusammen! Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der gemeldeten schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse um das 40-fache zu niedrig ist.“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat aktuell vor einer
Überforderung der Kommunen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen gewarnt. Und
das nicht nur wegen der hohen Zahl der kriegsbedingten Migration aus der
Ukraine, sondern auch im Hinblick auf Einwanderer aus anderen Ländern weltweit.
Inzwischen kommen sogar vermehrt „Flüchtlinge“ aus Indien. Der
Bundesgesetzgeber hat mit jüngsten Entscheidungen zusätzliche Einwanderungs-
und Ansiedlungsanreize geschaffen. Ein großer Teil der Zuwanderer soll absehbar
auf Dauer in Deutschland bleiben. Anforderungen an sie werden nicht gestellt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
Mit wie vielen weiteren „Flüchtlingen“ rechnet der Rat der Stadt Langenhagen für unsere Kommune? Welche Herkunftsländer, Alters- und Geschlechtsmerkmale weisen diese Neubürger auf? Wo ist der Platz in Langenhagen? Müssen weitere Unterkünfte für Einwanderer gebaut werden? Ist es erforderlich neue Baugebiete kurzfristig auszuweisen? Ist die übrige vorhandene Infrastruktur auf den Zustrom vorbereitet? Gibt es insbesondere eine genügende Anzahl von freien Plätzen an den Gemeinbildenden Schulen? Und vor allem: Mit welchen zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt muß in den kommenden fünf Jahren gerechnet werden? Erinnert sei daran: Langenhagen hat sich per Ratsbeschluß als „Sicherer Hafen“ für Flüchtlinge definiert und will mehr tun, als andere Kommunen in Niedersachsen.
Diese Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt und Klimaschutzausschusses der Stadt Langenhagen am Dienstag, 01.11.2022, gestellt.
Gerriet Kohls
Weitere Infos siehe:
Wir haben Platz: „Die Welt unterwegs zu Freunden“
„Deutschland befindet sich inmitten einer Migrationskrise, die die von 2015 noch zu übertreffen droht. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) prophezeit, dass die Rekordzahl von 2,1 Millionen Zuwanderern aus dem Jahr 2015 bis Ende des Jahres noch übertroffen wird.“
1.500 Illegale kommen am
Tag: „Wie Faeser den Asyl-Kollaps verheimlichen will“
„Aktuell, so berichtet es der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft bei der Bundespolizei, Manuel Ostermann, kämen jeden Tag 1.500 Migranten, von denen die Grenzschützer nur jeden dritten aufgreifen. Heißt im Klartext: Allein im September könnten also rund 40.000 Asylsuchende nach Deutschland geströmt sein. Ukrainer werden in dieser Statistik nicht mitgezählt.“
Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 06.12.2022
per eMail:
Sehr geehrter Herr Kohls,
im Namen der Stadt Langenhagen lasse ich Ihnen die
Antworten auf Ihre Fragen zur Migration aus dem StaBuKa am 01.11.2022 zukommen:
Frage nach der Anzahl:
Zuweisungsquote des Landes, Verteilung über die Region Hannover, beläuft
sich für Langenhagen auf 481 Personen.
Herkunftsländer, Nationalität, Geschlecht:
Erst bei direkter Zuweisung bekannt.
Wo ist der Platz in Langenhagen:
Die
Unterkünfte befinden sich dezentral, als kleinere und etwas größere
Unterkünfte, über Ortsteile und das Stadtgebiete verteilt.
Müssen weitere Unterkünfte gebaut werden?
Bei dieser Frage ist der Zeitraum leider nicht konkretisiert worden,
daher lässt sich auch keine konkrete Antwort geben. Ob zukünftig noch weitere
Unterkünfte gebaut werden müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab und
wird unter den Aspekten: Angebote und bestehende Kapazitäten im
Verhältnis zum Bedarf stehen.
Erschließung von Baugebieten?
Das Land Niedersachsen
ordnet die Stadt Langenhagen als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt ein.
Gemäß Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) und
Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Langenhagen besteht ein erheblicher Bedarf
an Wohnraum in der Stadt Langenhagen bis 2030. Demnach müssten jährlich 127
neue Wohnungen im Stadtgebiet entstehen, was aber in den letzten beiden Jahren
nicht der Fall war. Eine Ausweisung von neuem Wohnbauland ist somit bereits
grundsätzlich städtebaulich erforderlich. Der zeitliche Vorlauf für die
Entwicklung von Bauland (durchzuführende Bauleitplanverfahren sowie Planung und
Bau von Leitungsnetz und Baustraßen) ist zu beachten. Mit baureifen
Grundstücken in Neubaugebieten ist deshalb nicht vor Mitte 2025 zu rechnen.
Infrastruktur ausreichend?
Ja, die Infrastruktur in Langenhagen ist ausreichend
Schulplätze ausreichend?
In der aktuellen Situation sind die Schulplätze ausreichend.
Kosten über die nächsten 5 Jahre:
Eine Prognose zu den Kosten über die kommenden 5 Jahre kann nicht
erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Isabella Gifhorn
Stadtbaurätin | Leitung Eigenbetrieb Bad
Einwohnerforderung an den Ortsrat Kaltenweide Dienstag, 20.09.2022, Zelleriehaus
Geehrte OR-Mitglieder,
infolge des durch die rot-grüne Bundesregierung geführten Wirtschafts-kriegs gegen Rußland kommt es zum Ausfall von russischen Erdgas-lieferungen nach Deutschland, wodurch auch die Nahwärmeversorgung des Weiherfeldes tangiert wird. Dadurch und weil zudem die städtische EPL nicht die tatsächlichen eigenen Kosten für die Preisbildung zu Grunde legt, sondern dafür auf die Werte des Statistischen Bundesamts zugreift, müssen auch die Kaltenweider mit erheblichen Preiserhöhungen für die Nahwärme rechnen. Jedenfalls wurden die Preise im ersten Zuge schon mal zum 01.07.2022 um 19,6 Prozent auf schlappe 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöht.
Ich fordere den Ortsrat Kaltenweide auf, die Preispolitik der städtischen EPL zu hinterfragen und Konzepte und Notfallpläne für den Fall zu entwickeln oder von der bislang trägen Verwaltung entwickeln zu lassen, dass die Gaslieferung völlig einbricht und möglicherweise zusätzlich der Strom ausfällt. Denn der grüne Wirtschaftsminister Habeck tut alles, um solch ein Szenario Wirklichkeit werden zu lassen – und sein Chef, der SPD-Bundeskanzler „Senilus“ Scholz, schaut ihm dabei zu.
Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.
Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:
Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen? Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt? Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt? Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.
*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die
den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören
und
von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Hinweise auf:
Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG); Fassung vom 26. August 2022:
Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:
Sehr geehrter Herr Kohls,
in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes.
Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.
Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die
Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage
an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich
überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen
die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es
besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen
Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier
sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale
Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet
einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch
stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im
Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft
kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss
auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste
eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern.
Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals
die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden:https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Porada Referat des Bürgermeisters Gremienbetreuung
Langenhagen. In der aktuellen Stunde gleich zu Beginn der Ratssitzung vom 24. Januar wurde über die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zur Maskenpflicht während eines Spaziergangs gesprochen. Diese war nach Aufforderung des SPD-Ortsvereins an die Stadtverwaltung zustande gekommen. Man hatte sich darüber geärgert, daß Teilnehmer an Spaziergängen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen aussprachen, nicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belangt werden konnten. Kurz vor Silvester war sogar eine große Polizeiaktion ins Leere gelaufen, weil die Polizei den unangemeldeten Spaziergang von rund 50 Personen viel zu spät bemerkte. Sie konnte noch einen Rentner in Begleitung eines Freundes ansprechen – und hatte aufgrund fehlender Verfügung nichts in der Hand. Hätte sie nichts unternommen, wäre der harmlose Spaziergang noch nicht einmal aufgefallen. Nun allerdings wollte man handeln.
Daß die darauf erlassene Allgemeinverfügung von fast allen Ratsmitgliedern, bis auf den Ratsleuten von AfD und WAL, für toll erachtet wird, ist kein Wunder.
Leider ist es wie in der Bundespolitik – auch auf kommunaler Ebene sind zumeist nur noch Polit-Versager am Werk. Leute mit unzureichender Allgemeinbildung und Fachkompetenz. Sie haben auch kein Herz mehr, kein Gefühl für das Richtige. Schlicht ausgedrückt: Es fehlt ihnen am gesunden Menschenverstand.
Diese Leute helfen dabei mit, die Demokratie und den Rechtsstaat zu beseitigen. Beschädigt ist dieser Staat in mancherlei Hinsicht schon lange. Der Bürger wird monetär ausgebeutet und in seinen Grundrechten, seinen Freiheitsrechten, massiv eingeschränkt. Der Bürger wurde und wird seitens Politik und Verwaltung entmündigt, degradiert und zunehmend gegängelt.
Die SPD, einst eine Partei mit sozialem Gewissen, verteidigt und unterstützt die diktatorische Linie der derzeitig amtierenden rot-grünen Bundesregierung mit FDP-Anhang. Die angeblich in Teilen immer noch bürgerliche CDU hätte hierbei aber Grund zum differenzierten Nachdenken. Aber mit Leuten wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Domenic Veltrup ist da kein Start zu machen. Er meint laut Echo doch tatsächlich, die Verwaltung habe nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch rasch und richtig reagiert. Alle drei Feststellungen sind leider falsch – auch deswegen, weil sie die geforderten gesetzlich Kategorien mißachten. Und das sehr gründlich!
Die erlassene Allgemeinverfügung hätte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance auf Zustimmung. Sie war nämlich nicht erforderlich, nicht geeignet, noch verhältnismäßig. Damit war sie schlicht eine rechtswidrige Aushebelung bürgerlicher Grundrechte. Vorsichtshalber wurde diese Allgemeinverfügung vom 06. Januar bis zum 15. Januar 2022 zeitlich begrenzt erlassen.
Ziel der Allgemeinverfügung war, Fußgängern, die sich an der frischen Luft bewegten, die Maske ins Gesicht zu drücken. Angeblich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Tatsächlich, um die Spaziergänge so anstrengend wie möglich zu machen. Das wird aber nicht gesagt, weil die Rechtswidrigkeit der Verfügung sofort offensichtlich werden würde.
Die verordneten Masken bewirken gegen Viren so gut wie nichts und an der frischen Luft sogar gar nichts. Diesbezügliche Untersuchungen werden seitens der deutschen Politik beharrlich ignoriert.
Auch beruht die Begründung der Allgemeinverfügung auf inzwischen widerlegte Behauptungen und auf Interpretationen von Daten, die nicht, unzureichend oder falsch erhoben wurden. Kurz: Das alles beruht auf Lug und Betrug!
Da fühlen sich „unsere“ unfähigen Kommunalpolitiker mit ihrer Verwaltung doch wie die Fische im Wasser. Aber wie lange noch?
Gerriet Kohls
Weiterführend:
Meine Fragen zur Bürgerfragestunde vom 24. Januar 2022 sind unten angehängt.
Versammlungsbegriff
Eine Versammlung im Sinne des NVersG ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
(Gehe ich mit meinem Onkel spazieren und reden wir dabei über politische Dinge, könnte das bereits eine Versammlung sein. Eine Polizeibeamtin hat in Hannover gegenüber einer Einzelperson die „Versammlung“ festgestellt – so wirr sind die Behörden inzwischen).
Wohin könnte die Reise gehen?
Dieser nachfolgende Beitrag läßt nichts Gutes für die nahe Zukunft erwarten.
„Die nächsten roten Linien auf dem Weg dahin sind nun jedenfalls schon überschritten: Versammlungsverbote durch kommunale Verordnungen, über einen inzwischen generalmissbrauchten „Infektionsschutz“ gerechtfertigte Aushebelungen von Artikel 8 GG (Demonstrationsfreiheit) und Einschüchterungsversuche durch massive Polizeiaufgebote und staatlich unterstützte „Gegendemonstranten“ gedungener Schergen der „Zivilgesellschaft“ und Impflobby reichen der Staatsmacht nicht mehr; um jegliche Aktionen der wachsenden Zahl von über die wahren Absichten des Corona-Impfstaats desillusionierter Bürger und insbesondere Gegnern einer Impfpflicht wirksam bekämpfen zu können, macht sie nun richtig mobil.“
Weiter …
im Bezug auf die Allgemeinverfügung zur Maskentragepflicht im
Freien vom 05. Januar 2022 stelle ich zur heutigen Ratssitzung als von
initialer Aggression seitens des Staates betroffener Bürger folgende
Fragen zur Bürgerfragestunde:
1. Aus welchen
konkreten Gründen hält die Verwaltung das Tragen der Masken (FFP2 oder KN 95) im
Bezug auf Spaziergänge im Freien und auf Langenhagen bezogen für so dringend
erforderlich, dass sie sich genötigt sieht, per Allgemeinverfügung eine angebliche,
gegenwärtige Gesundheitsgefahr für Teilnehmer von Spaziergängen anzunehmen und mit
der Allgemeinverfügung abwehren zu müssen.
1.1 Welche konkreten
Fakten sprechen für die Geeignetheit dieser Maskentragepflicht in der konkreten Situation, um das Ziel zu
erreichen?
1.2 Kann das Ziel nicht auch auf einer anderen Weise, die mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte
der Spaziergänger verbunden ist, erreicht werden?
2. Wie erkennen
Personengruppen, also zwei Leute oder mehr, daß sie Teil eines von Amtswegen als
„Versammlung“ deklarierten Spaziergangs sind und damit der Maskentragepflicht
unterliegen? /GK
Zusatz:
Mit der vorgelegten Allgemeinverfügung behauptet die Verwaltung, daß die
geforderten Masken im vorgesehenen Rahmen einen deutlich verbesserten
Gesundheitsschutz vor der Ansteckung mit „Corona“ bieten. Diese Behauptung wird
aber weder konkret begründet noch mit Fakten belegt; sie scheint eine reine
Spekulation zu sein. Eine Abwägung zwischen der angeblich erforderlichen
Gefahrenabwehr einerseits und der Grundrechtseingriffe bezüglich möglicher
Teilnehmer an Spaziergängen andererseits, wird nicht überzeugend vorgenommen.
Die Behauptung, auch mit Maske würden den Spaziergängern kaum Nachteile
entstehen, wird ebenso nicht belegt. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn
Tatsache ist: Selbstverständlich behindern diese Masken die freie Atmung und Kommunikation.
Kommuniziert wird nicht nur durch die Sprache, sondern auch Gestik und Mimik
gehören dazu. Die Maske deckt das Gesicht ab, die Mimik wird so versteckt. Außerdem
wird das gesprochene Wort durch die Maske gedämpft. Hinzu kommen
Gesundheitsgefahren für den Träger, die von der Maske und die Tragesituation, u.a.
durch erschwerte Atmung, direkt ausgehen.
Ich
verweise hierzu auf die nachfolgenden Ausführungen, die die oft behaupteten
Schutzfunktionen der im Freien sowie in Räumen getragenen Gesichtsmasken und
deren gesundheitliche Unbedenklichkeit detailliert und mit vielen Quellen
belegt gänzlich widersprechen:
A) Studien über die Wirksamkeit von Gesichtsmasken
Bislang haben die meisten Studien
wenig bis gar keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken in der
Allgemeinbevölkerung gefunden, weder als persönliche Schutzausrüstung noch als
Quellenschutz.
Eine im Mai 2020 von der US-amerikanischen CDC
veröffentlichte Metastudie zur Grippepandemie ergab, dass
Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz
wirksam sind. (Quelle)
Eine im September 2019 von der WHO veröffentlichte
Überprüfung von zehn randomisierten, kontrollierten Studien zu Gesichtsmasken
gegen grippeähnliche Erkrankungen ergab keinen
statistisch signifikanten Nutzen. (Quelle)
Eine dänische
randomisierte kontrollierte Studie mit 6000 Teilnehmern, die im November 2020 in den Annals of Internal Medicine
veröffentlicht wurde, ergab keine statistisch signifikante
Wirkung von hochwertigen medizinischen Gesichtsmasken gegen
SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld. (Quelle)
Eine große
randomisierte kontrollierte Studie mit fast 8000
Teilnehmern, die im Oktober 2020 in PLOS One veröffentlicht wurde, ergab, dass Gesichtsmasken „weder gegen im Labor
bestätigte virale Atemwegsinfektionen noch gegen klinische Atemwegsinfektionen
wirksam zu sein scheinen.“ (Quelle)
Eine im Februar 2021 von der europäischen Gesundheitsbehörde CDC durchgeführte Überprüfung ergab, dass es keine qualitativ hochwertigen Beweise für Gesichtsmasken
gibt, und empfahl ihre Verwendung nur auf der Grundlage des
„Vorsorgeprinzips“. (Quelle)
Eine Überprüfung
durch das Oxford Centre for Evidence-Based Medicine vom Juli 2020 ergab, dass es keine Belege für
die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen Virusinfektionen oder -übertragungen
gibt. (Quelle)
Ein
Cochrane-Review vom November 2020 ergab, dass Gesichtsmasken die Zahl der grippeähnlichen Erkrankungen
(ILI) weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei Beschäftigten des
Gesundheitswesens verringern. (Quelle)
Eine im August 2021 veröffentlichte Studie im Int. Research
Journal of Public Health veröffentlichte Studie fand „keinen
Zusammenhang zwischen Maskenpflicht oder -verwendung und einer geringeren
Verbreitung von COVID-19 in US-Bundesstaaten“. (Quelle)
Eine im Juli 2021 vom American Institute of Physics
veröffentlichte experimentelle Studie ergab, dass Gesichtsmasken
die Aerosolbelastung in Innenräumen um höchstens 12 % verringerten und sie
lokal sogar erhöhten. (Quelle)
Ein Artikel im New
England Journal of Medicine vom Mai 2020 kam zu
dem Schluss, dass Gesichtsmasken im Alltag wenig bis
gar keinen Schutz bieten. (Quelle)
Eine Studie aus
dem Jahr 2015 in der britischen medizinischen
Fachzeitschrift BMJ Open ergab, dass Stoffmasken von
97 % der Partikel durchdrungen werden und das Infektionsrisiko durch das
Zurückhalten von Feuchtigkeit oder wiederholten Gebrauch erhöhen können.
(Quelle)
Eine Studie eines
deutschen Professors für Virologie, Epidemiologie und Hygiene vom August 2020 kam zu dem Schluss, dass es keine Beweise
für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gibt und dass
die unsachgemäße tägliche Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit sogar zu
einem Anstieg der Infektionen führen kann. (Quelle)
B) WHO-Überprüfung der Versuche mit Gesichtsmasken
(2019)
Im September 2019, kurz vor der
Coronavirus-Pandemie, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) einen umfassenden Bericht
über „Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk
and impact of epidemic and pandemic influenza“.
In dem Bericht wurden zehn randomisierte kontrollierte
Studien zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen
(ILI) untersucht. Wie die folgende Tabelle zeigt, konnte in keiner der Studien ein statistisch
signifikanter Nutzen von Gesichtsmasken festgestellt werden.
C) Entwicklung der Fälle nach Einführung der
Maskenpflicht
In vielen Staaten haben die
Coronavirus-Infektionen nach Einführung der Maskenpflicht stark zugenommen.
Die folgenden Grafiken zeigen die typischen
Beispiele für Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien,
Spanien, das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Hawaii. Außerdem zeigt ein direkter Vergleich zwischen
US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht, dass die Maskenpflicht keinen
Unterschied gemacht hat. (Diagramme: Y. Weiss)
Eine aktualisierte Fassung dieser Diagramme finden Sie im
Postskriptum unten. (Siehe unter der eingangs genannten
Internetadresse! Die Grafiken und Diagramme werden hier aus Platzgründen nicht
dargestellt.)
D) Wirksamkeit von N95/FFP2-Maskenverordnungen
Im Januar 2021 hat Bayern als eines
der ersten Bundesländer weltweit N95/FFP2-Masken für die meisten
öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Ein Vergleich mit anderen
Bundesländern, in denen Stoffmasken oder medizinische Masken vorgeschrieben
waren, zeigt, dass auch N95/FFP2-Masken keinen
Unterschied gemacht haben.
Covid-Fälle im Bundesland Bayern (FFP2/N95-Mandat seit
01/21) vs. Deutschland insgesamt (RKI/ISC)
Im Januar 2021 hat Österreich als erstes Land der Welt ein
N95/FFP2-Maskenmandat auf nationaler Ebene eingeführt. Das Mandat wurde im
September 2021 weiter ausgeweitet. Dennoch meldete
Österreich im November 2021 die höchste Infektionsrate der Welt.
E) Zusätzliche Aspekte
1. Es gibt
immer mehr Hinweise darauf, dass das neue Coronavirus zumindest in Innenräumen
nicht nur durch Tröpfchen, sondern vor allem durch kleinere Aerosole übertragen
wird. Aufgrund ihrer großen Porengröße und ihres schlechten Sitzes können die
meisten Gesichtsmasken jedoch keine Aerosole herausfiltern (siehe Videoanalyse
unten): Über 90 % der Aerosole durchdringen oder
umgehen die Maske und füllen innerhalb von Minuten einen mittelgroßen Raum.
2. Die WHO gab gegenüber der BBC zu, dass ihre Aktualisierung
der Maskenpolitik im Juni 2020 nicht auf neue Erkenntnisse, sondern auf „politische Lobbyarbeit“ zurückzuführen
war: „Uns wurde aus verschiedenen Quellen berichtet, dass der
WHO-Ausschuss, der die Beweise prüfte, Masken nicht
befürwortete, sondern sie aufgrund von politischer Lobbyarbeit empfahl.
Dieser Punkt wurde der WHO vorgetragen, die dies nicht dementierte.“ (D.
Cohen, medizinischer Korrespondent der BBC).
3. Bis heute
hat die einzige randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) zu Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld
keinen statistisch signifikanten Nutzen ergeben
(siehe oben). Drei große Fachzeitschriften weigerten sich jedoch, diese Studie
zu veröffentlichen, wodurch sich ihre Veröffentlichung um mehrere Monate
verzögerte.
4. Eine Analyse
der amerikanischen CDC ergab, dass 85 % der mit dem neuen Coronavirus
infizierten Personen angaben, „immer“ (70,6 %) oder „oft“
(14,4 %) eine Maske zu tragen. Im Vergleich zur
Kontrollgruppe nicht infizierter Personen führte das ständige Tragen einer
Maske nicht zu einer Verringerung des Infektionsrisikos.
5. Forscher der
Universität von Minnesota fanden heraus, dass die infektiöse Dosis von
SARS-CoV-2 nur 300 Virionen (Viruspartikel) beträgt, während eine einzige
Minute normalen Sprechens mehr als 750.000 Virionen erzeugen kann, so dass Gesichtsmasken eine Infektion wahrscheinlich nicht
verhindern.
6. Entgegen der landläufigen Meinung haben Studien in
Krankenhäusern ergeben, dass das Tragen einer medizinischen Maske durch
Chirurgen während Operationen die postoperativen bakteriellen Wundinfektionen
bei Patienten nicht verringert.
7. Viele
Gesundheitsbehörden behaupteten, dass Gesichtsmasken die Influenza
unterdrückten; in Wirklichkeit wurde die Influenza vorübergehend durch das
infektiösere Coronavirus verdrängt. Tatsächlich verschwand die Influenza sogar
in Staaten, in denen es keine Masken gab, und in denen Schulen geschlossen
wurden (z. B. in Schweden und Florida).
8. Die
anfänglich niedrige Infektionsrate mit dem Coronavirus in einigen asiatischen
Ländern war nicht auf Masken zurückzuführen, sondern auf die sehr schnellen
Grenzkontrollen. So hatte Japan trotz der weit
verbreiteten Verwendung von Gesichtsmasken seine letzte Grippeepidemie nur ein
Jahr vor der Covid-Pandemie erlebt.
9. Zu Beginn
der Pandemie behauptete die Interessengruppe „Maske für alle“, dass
es in Tschechien dank der frühen Verwendung von Masken nur wenige Infektionen
gab. In Wirklichkeit hatte die Pandemie Osteuropa einfach noch nicht erreicht;
einige Monate später hatte die Tschechische Republik eine der höchsten
Infektionsraten der Welt.
10. Während der
berüchtigten Grippepandemie von 1918 war die
Verwendung von Gesichtsmasken in der Bevölkerung weit verbreitet und an einigen
Orten sogar obligatorisch, was jedoch keinen
Unterschied machte.
G) Studien, die behaupten, dass Gesichtsmasken wirksam
sind
In einigen neueren Studien wurde behauptet, dass
Gesichtsmasken tatsächlich wirksam gegen das neue Coronavirus sind und
zumindest die Ansteckung anderer Menschen verhindern könnten. Die meisten dieser
Studien sind jedoch methodisch mangelhaft und zeigen manchmal das Gegenteil von dem, was sie zu zeigen
vorgeben.
In der Regel werden bei diesen Studien die Auswirkungen
anderer Maßnahmen, die natürliche Entwicklung der Infektionsraten und
Veränderungen der Testaktivität nicht berücksichtigt, oder es werden Orte mit
unterschiedlichen epidemiologischen Bedingungen verglichen. Studien, die in einem Labor oder als Computersimulation
durchgeführt werden, sind oft nicht auf die reale Welt übertragbar.
H) Risiken im Zusammenhang mit Gesichtsmasken
Das Tragen von Masken über einen längeren Zeitraum ist
möglicherweise nicht unbedenklich, wie die folgenden Hinweise zeigen:
1. Die WHO warnt vor verschiedenen „Nebenwirkungen“
wie Atembeschwerden und Hautausschlägen.
2. Untersuchungen
des Universitätsklinikums Leipzig in Deutschland haben gezeigt, dass Gesichtsmasken die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
gesunder Erwachsener deutlich verringern.
3. Eine
deutsche psychologische Studie mit etwa 1000 Teilnehmern hat „schwerwiegende psychosoziale Folgen“ infolge der
Einführung der Mundschutzpflicht in Deutschland festgestellt.
4. Das
Hamburger Umweltinstitut warnte vor der Inhalation von
Chlorverbindungen in Polyestermasken sowie vor Problemen bei der
Entsorgung von Gesichtsmasken.
5. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat bereits über 100
Maskenmodelle zurückgerufen, weil sie nicht den EU-Qualitätsstandards
entsprachen und zu „ernsthaften Risiken“ führen
könnten.
6. Eine Studie
der Universität Münster in Deutschland ergab, dass
Sars-CoV-2 auf N95-Masken (FFP2) mehrere Tage lang infektiös bleiben kann, was
das Risiko einer Selbstkontamination erhöht.
7. In China
wurden mehrere Kinder, die während des
Sportunterrichts eine Maske tragen mussten, ohnmächtig und starben; die Autopsie ergab einen plötzlichen Herzstillstand als
wahrscheinliche Todesursache. In den USA wurde ein Autofahrer, der eine
N95-Maske (FFP2) trug, ohnmächtig und stürzte aufgrund einer CO2-Vergiftung.
Video: Ein 19-jähriger US-Athlet,
der eine Maske trug, brach während eines 800-Meter-Laufs zusammen (April 2021):
Schlussfolgerung
Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung könnten zumindest
unter bestimmten Umständen wirksam sein, doch gibt es
derzeit wenig bis gar keine Belege für diese These. Wenn das Coronavirus
tatsächlich über Aerosole in Innenräumen übertragen wird, ist es
unwahrscheinlich, dass Gesichtsmasken einen Schutz bieten. Daher sollten die Gesundheitsbehörden nicht davon ausgehen
oder suggerieren, dass Gesichtsmasken die Infektionsrate oder das
Infektionsrisiko verringern.
Langenhagen. Der Verdacht steht im Raum und die Hinweise mehren
sich von Tag zu Tag. Im Wahlamt der Stadt Langenhagen wachsen sich
„Unregelmäßigkeiten“ zu einem echten Wahlskandal aus.
Gefragt werden muß, wie sicher die Wahl, insbesondere die
Briefwahl überhaupt ist. Offenbar gibt es einige Einfallstore, die eine Wahlverfälschung
und sogar vorsätzliche Manipulation begünstigen.
Zunächst scheint festzustehen, daß Wahlzettel so gravierende
Fehler aufwiesen, daß sie vom Gemeindewahlleiter Hettwer für ungültig erklärt
wurden und neu gedruckt werden mußten. Einige dieser für ungültig erklärten
Wahlzettel wurden aber mit den Briefwahlunterlagen an Wähler in Langenhagen verschickt.
In einem separaten Vorgang wurden Wahlzettel für die
Briefwahl verwechselt. So haben Briefwähler jene Wahlzettel erhalten, die für
einen anderen Wahlbereich vorgesehen waren. Diese Wähler konnten also nicht die
„eigenen“ Kandidaten „ankreuzen“.
Angeblich und bislang sind 167 Briefwahlunterlagen mit ungültigen Stimmzetteln
betroffen.
Diese Vorgänge wurden seitens des Wahlamtes jedoch nicht
kommuniziert. Selbst der Wahlausschuß wurde über die Vorgänge nicht in Kenntnis
gesetzt.
Hinzu kommt, daß von den 167 Briefwahlunterlagen mit ungültigen Stimmzetteln ganze 77 Stimmzettel von Wählern im Rathaus direkt ausgefüllt und in die vorgesehene und versiegelte Wahlurne gesteckt worden sind. Diese versiegelte Wahlurne, tatsächlich eine gelbe Plastiktonne mit Einwurfschlitz, wird aber täglich geöffnet, um die Wahlbriefe in acht separate Tonnen zu stecken, die den einzelnen Wahlbereichen zugeordnet sind. Das findet in einem separaten Raum im zweiten Stock des Rathauses unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Bei dieser Gelegenheit wurden dann offenbar die „falschen Stimmzettel“ herausgefischt und den Wählern neue Wahlunterlagen zugestellt. Die Wähler mit „falschen Unterlagen“ wurden zudem mit einem offiziellen Anschreiben unter dem Briefkopf des Bürgermeisters gebeten, sich umgehend beim Wahlamt zu melden. Auch dieses wurde vom Wahlamt unter der Decke gehalten. Selbst der Wahlausschuß weiß von nichts. Der amtierende Bürgermeister Heuer, der selbst Kandidat für das Bürgermeisteramt ist, wurde aber offenbar umfänglich über die Vorgänge (durch Gemeindewahlleiter Hettwer?) in Kenntnis gesetzt.
Wieviel Vertrauen in eine korrekt durchgeführte Kommunalwahl
ist dabei noch gerechtfertigt?
Die Bürger Langenhagens wählen am 12. September 2021 den neuen Bürgermeister sowie den Stadt- und die Ortsräte. Hinzu kommen die Wahl des Präsidenten der Region Hannover sowie die Kandidaten der Regionsversammlung. Sollte es zu einer Bürgermeister-Stichwahl kommen, findet diese zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.
Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen. Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.
Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch
eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der
Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner
(vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass
da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können,
geht es an das rigorose „Sparen“. Die
Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten
Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der
Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.
Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur
Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den
Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles
mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde
gestrichen werden.
Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.
Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.
Die Finanzabteilung (Abt. 20) der
Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen
Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache
enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos
mitgezeichnet.
In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:
Vorlage – BD/2019/276-2-1
Betreff:
Erweiterung der Grundschule Engelbostel –
Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine
Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist
darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben
wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die
wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt
nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren
sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2021/239
Betreff:
Außerplanmäßige Ausgabe zur
Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration –
Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen
Die tatsächlich zu tragenden
Kosten liegen bei 4.975,10 €.
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine
Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich
nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und
die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen
Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die
Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem
nicht gegeben.
Vorlage – BD/2019/004-2
Betreff:
Sporthalle RKS/LIGS Neubau
einer Sporthalle: Kostenannahme
Nach Beschlussfassung durch
VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen:
„Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt
verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über
Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr
erwirtschaftet werden.“
Vorlage – BD/2017/461-4
Betreff:
Erweiterung IGS SÜD: Beschluss
im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH
3-9)
Empfehlung
der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die
Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und
Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.
Nach
Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt
ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der
Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert,
die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon
jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den
Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2019/425-1
Betreff:
Neubau Feuerwehr
Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung empfiehlt die
weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs-
und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude-
und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.
Die Maßnahme soll öffentlich
ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen
erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote
unterbreiten.
Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine
Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 %
Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr
erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind
bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Nach
Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau