Zur aktuellen Einführung in die russische Sicht.
Das Original-Interview von Tucker Carlson mit Präsident Putin:
The Vladimir Putin Interview
•Published Feb 8, 2024•127 mins
Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor a. D.
39340 Haldensleben, den 2.2.2024
Meine Damen und Herren!
Ich habe nicht 37 Jahre als Soldat gedient, um Deutschland den Frieden zu bewahren, und um jetzt kommentar- und tatenlos zuzusehen, wie Deutschland langsam, aber wahrscheinlich auf eine aktive Teilnahme an einem fremden und sinnlosen Krieg zugesteuert wird. Unsere „Heiligen Drei Könige“, Herr Bundeskanzler Scholz, Herr Minister Lindner und Herr Minister Dr. Habeck haben in ihren jungen Jahren zunächst alle den Wehrdienst für Deutschlands Recht und Freiheit und die Bewahrung unserer Demokratie verweigert. Sie geben nun weit mehr als 10 Milliarden Euro Steuergelder pro Jahr für das „Recht“, die „Freiheit“, die „Demokratie“ und die Westlichen Werte in einem fremden Staat aus, der weder eine Demokratie ist noch Westliche Werte vertritt. Sie verlängern mit unseren Steuergeldern und dem Blut fremder Wehrpflichtiger einen inzwischen sinnlos gewordenen Krieg.
Die
Ukraine ist mitnichten eine Demokratie und ihre Werte sind nicht die
unseren. In der Ukraine sind 11 Oppositionsparteien verboten. Selenskyj
hat die terminlich für März 2024 anstehenden Präsidentschaftswahlen
untersagt ( in Russland finden solche statt ). In der Ukraine sind alle
Medien gleichgeschaltet. Aus der Ukraine heraus sind keine
ukraine-kritischen Berichte deutscher Journalisten zugelassen ( aus
Moskau heraus sind russlandkritische Kommentare deutscher Journalisten
durchaus üblich ). In der Ukraine sind politische Morde an der
Tagesordnung ( lt. der 3-Wochen-Protokolle der Bundeszentrale für
Politische Bildung bis Kriegsbeginn ). Die Ukraine und Russland sind
gemeinsam die zwei korruptesten Staaten Europas ( lt. Transparency
International ). Der Freikauf vom Wehrdienst ist in der Ukraine genauso
üblich wie in Russland. Die Ukraine steht mit ihrem Sündenregister von
Brüchen von Staatsverträgen und von Verletzungen von UN Konventionen und
internationalen Chartas dem russischen Register in Häufigkeit und
Schwere in nichts nach. Die Art und Häufigkeit von ukrainischen
Kriegsverbrechen sind denen von russischer Seite gleich, lediglich der
Missbrauch kriegsvölkerrechtlich geschützter humanitärer Einrichtungen
als Schutzschilde für kämpfende Truppen kommt allein auf ukrainischer
Seite vor ( lt. Bericht des OSZE vom 29.6. 2022 ).
Diese Ukraine ist weder eine Demokratie noch steht sie für unsere Werte, wie uns die deutschen Medien und die Mehrheit unserer Parteien vortäuschen. Die uns von offizieller Seite präsentierte Interpretation, dass die Ukraine unsere Werte mitverteidigen würde, ist so töricht wie Strucks „Deutschland-Verteidigung am Hindukusch“ es war. Ich erwarte von den ehemaligen Wehrdienstverweigerern im Bundestag und in der Bundesregierung, dass sie sich – treu ihrer früheren Friedensgesinnung – aktiv für ein schnellstmögliches Ende des Krieges in der Ukraine einsetzen und sich von ihren unrealistischen Phantom-Vorstellungen eines Ukraine-Sieges lösen. Von allen anderen Regierenden und Parlamentariern erwarte ich das Gleiche. Die Vorstellung einer möglichen Wiedervereinigung von zwei zerstrittenen und sich inzwischen hassenden Teilen eines Staatsvolks, die bereits vor dem russischen Einmarsch 8 Jahre Krieg gegeneinander geführt haben, zu einer zukünftigen Ukraine alten Umfangs ist der Traumtanz von Narren. Zum Eifer der Mehrheit der deutschen Parteien, den Ukrainern mit Geld und Waffenlieferungen doch noch zu einem Sieg zu verhelfen, fällt mir ein Ausspruch des russischen Generalleutnants Alexander Lebed ein, der im ersten Tschetschenienkrieg gesagt hat: „Lassen Sie mich eine Kompanie aus den Söhnen der Elite rekrutieren und der Krieg wird am nächsten Tag vorbei sein“. ( Lebed war 1996 erfolgloser Präsidentschaftskandidat in Russland. )
Die
zweite Frage, um die es hier geht, ist, ob die Russische Föderation
seit ihrem Rückzug aus Mitteleuropa den Westen oder auch nur ein
NATO-Land oder ein anderes Nachbarland nach Ende des sowjetischen
Zerfallsprozesses tatsächlich bedroht hat. Dieser Frage werde ich
ausführlich in der Begründung zum jetzt nachfolgenden Brief an die Damen
und Herren Politiker beantworten. Diese Begründung folgt als Anlage 1
zu dieser Mail.
Seit
dem 15. August 2022 habe ich versucht, hunderte von Abgeordneten über
die Vorgeschichte des russischen Einmarschs und die Vorgänge innerhalb
der Ukraine aufzuklären. Dann habe ich beim Herrn Bundeskanzler und
ehemaligen Kanzlern und Spitzenpolitikern mit noch offenen
Gesprächskanälen zu Moskau eine deutsche Initiative zu einem raschen
Kriegsende vorgeschlagen. Meinen letzten Versuch habe ich Weihnachten
2023 mit dem nun nachfolgenden Brief an Mitglieder der Bundesregierung,
die Fraktionsführer aller Parteien im Bundestag, an alle Parteichefs und
Generalsekretäre und an alle Ministerpräsidentinnen und
Ministerpräsidenten der Länder geschickt. Mit Zustimmung und überhaupt
geantwortet haben nur zwei Parteichefs auf den Seitenrängen des
Plenarsaals, aber mit der Mitteilung, sie könnten nichts ausrichten. Soeben
erhalte ich die höfliche, aber ablehnende Antwort des Vorsitzenden der
größten Oppositionspartei, dessen Verschweigen und Übergehen der langen
Vorgeschichte des Krieges ich nicht akzeptieren und dessen
Unterstellungen gegenüber Putin ich weitgehend nicht bestätigen kann.
Angeblich bewiesene, aber unberechtigte Unterstellungen gehörten
übrigens auch zuhauf zum Zündstoff der zwei Weltkriege. Trotz aller
Höflichkeit macht die Antwort den Eindruck, dass ihr Autor die
Begründung meines Vorschlags ( Anlage 1 ) überhaupt nicht gelesen hat.
Ein
Teil des deutschen Volks ist es inzwischen Leid, nicht über die
Hintergründe des Ukraine-Kriegs informiert zu werden und jährlich bei
knappen eigenen Haushaltskassen 10 bis 15 Milliarden Euro in einen
sinnlosen, fremden Krieg und das weitere Sterben von Zigtausenden von
Ukrainern und Russen zu investieren. Wenn die deutsche Regierung unter
Missachtung deutscher Interessen riskiert, dass der Ukraine-Krieg – wie
ursprünglich auch von Bundeskanzler Scholz befürchtet – zu einem
Flächenbrand ausufert und auch Deutschland einbezieht, muss das Volk
selbst die Regierung an ihre erste Pflicht erinnern. Bisher ist die
überwiegende Mehrheit der deutschen Politiker in erster Linie an einem
Sieg der Ukrainer und einer Niederlage der Russen interessiert und erst
nachrangig an einem Frieden. Bitte lesen Sie meinen Weihnachtsbrief an
die „Politik“ und reichen Sie meine Gedanken an andere Interessierte
weiter. Und versuchen Sie, ihre Abgeordneten von der aufgezeigten
Möglichkeit eines baldigen Kriegsendes zu
überzeugen.
Meinung
Ihr Gerd Schultze-Rhonhof
Ende 1. Brief
Anfang 2. Brief
Gerd Schultze-Rhonhof, Generalmajor a. D.
39340 Haldensleben, den 24.12.2023
Dieser Brief ging
an
alle Damen und Herren Parteivorsitzenden, Generalsekretäre der
Parteien, Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag und
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Anrede!
Der
Ukraine-Krieg tobt bald zwei Jahre und es ist kein Ende abzusehen, auch
kein praktikabler Anstoß aus Deutschland, der ein baldiges Kriegsende
herbeizuführen könnte.
Nachdem
ich mich in dieser Frage erfolglos und ohne Antwort mit einem Vorschlag
an Herrn Bundeskanzler Scholz und an den Herrn Fraktionsvorsitzenden
der SPD im Deutschen Bundestag gewendet hatte, schreibe ich diesen Brief
nun an alle deutschen Parteivorsitzenden, die Fraktions- und
Gruppenvorsitzenden im Deutschen Bundestag, die Generalsekretäre der
Parteien und die Damen und Herren Ministerpräsidenten der Länder mit
der Bitte, die Bundesregierung zur Vermittlung einer raschen
Friedenslösung im Sinne des folgenden Vorschlags ( Anlage 2 ) zu
drängen.
Der
Ukraine-Krieg ist bei nüchterner Berechnung und Betrachtung von keiner
der beiden Kriegsparteien zu gewinnen, es sei denn, er ufert doch noch
zu einem „Dritten Weltkrieg“ aus. Trotzdem alimentieren die USA, die
NATO, die EU und innerhalb der genannten Staatengemeinschaften mit
zuvorderst die Bundesrepublik Deutschland den Krieg, als sei er durch
die Ukraine zu gewinnen. Das ist Beihilfe zur militärischen Konkursverschleppung der Ukraine
und die bewusste Inkaufnahme der Fortsetzung der massenhaften Tötungen
und Zerstörungen im Kriegsgebiet. Es wirkt so, als wähnten sich die in
Deutschland führenden politischen Kräfte noch immer vor die militärische
Wahl „Russland oder Ukraine“ gestellt. Dabei sollten wir uns bewusst
der politischen Wahl „Krieg oder Frieden“ stellen. Beides zusammen, ein
militärischer Sieg nur einer Kriegspartei und ein auf Dauer haltbarer
und Versöhnung stiftender Friede ist nicht zu haben.
Bei nüchterner und objektiver Betrachtung stehen Deutschland und unsere europäischen Bündnispartner bisher vor acht ( neuerdings 9 ) theoretisch möglichen Entwicklungen. Alle bisher dabei offenen Optionen verheißen
ein schlechtes Ergebnis. Keine endet bei etwas Besserem als bei einem
eingefrorenen Waffenstillstand. Keine der Optionen führt zu einem echten
Frieden. Die NATO, die EU und mit beiden Deutschland befinden sich mit
ihrer bisherigen Ukraine-Politik in einer Sackgasse.
Die erwähnten 8 ( neuerdings 9 ) theoretischen Möglichkeiten sind:
1.
Russland siegt in dem Sinne, dass es die Herrschaft über die Ukraine
übernimmt. Dann befinden sich Deutschland und der Westen einerseits und
Russland andererseits wieder zu beiderseitigem Nachteil auf sehr lange
Zeit in einem Kalten Krieg gegeneinander.
2.
Die Ukraine siegt in dem Sinne, dass sie alle bisher von Russland
besetzten Gebiete zurückerobert. Dann droht den ca. 8 Millionen
russischen Staatsangehörigen der Ukraine eine furchtbare Verfolgung und
Bestrafung. Staatspräsident Selenskyj hat das mehrfach angekündigt. Und
Deutschland droht die nächste Flüchtlingswelle.
3.
Es gibt ein militärisches Patt auf dem Schlachtfeld ohne anschließende
einvernehmliche Friedenslösung. Dann stehen wir vor einer europäischen
„Korea-Lösung“ mit Kaltem Krieg und dauerhaftem Gefahrenherd in Europa.
4.
Der Krieg wird ohne Patt und Sieg endlos fortgesetzt. Dann werden noch
Hunderttausende von Ukrainern und Russen sinnlos sterben und
verstümmelt. Die Ukraine wird weiter zerstört und Deutschland wird ohne
Ende weiterzahlen und Waffen in die Ukraine liefern.
5.
Es wird verhandelt. Dann gibt es bei den bisher vorgebrachten
gegenseitigen Vorbedingungen beider Kriegsparteien und der inzwischen
eingetretenen Verhärtung der Positionen und des Hasses und durch die mit
Sicherheit zu erwartenden Einmischungen der NATO, der EU und der USA
ein monatelanges, wenn nicht jahrelanges Gezerre. Dementsprechend
„laufen“ die Zerstörungen und Menschenopfer weiter. Bei den
augenblicklich vorliegenden ukrainischen und russischen
Verhandlungsvorbedingungen wird es vorhersehbar nicht einmal zu
Verhandlungen kommen.
6.
Es kommt zu einem Waffenstillstand. Waffenstillstände sind keine Lösung
des Kriegsproblems sondern lediglich ein Verfahrensschritt. Danach muss
es zu einem Interessenausgleich zwischen den verfeindeten
Nachbarstaaten Ukraine und Russische Föderation kommen. Zu einem
Interessenausgleich sind derzeit weder bei den Kriegsparteien noch in
der NATO, noch in der EU, noch in den USA, noch in der „politischen
Welt“ Deutschlands Bereitschaft und Anzeichen zu erkennen.
7.
Die Ukraine nähert sich erkennbar einer Niederlage. Dann besteht die
Gefahr, dass die NATO und damit auch die USA und Deutschland in den
Krieg eingreifen. Alle bisherigen Beistandsversprechen aus den NATO- und
EU-Staaten weisen trotz gegenteiliger Behauptungen darauf hin.
8.
Die NATO greift in den Ukrainekrieg mit eigenen Truppen ein. Dann
besteht die Gefahr, dass Russland an die Grenze seiner
Verteidigungsfähigkeit kommt und beim Risiko der eigenen Niederlage
taktische Atomwaffen in Europa einsetzt. Russland wird den Einsatz
strategischer Atomwaffen gegen die USA nicht wagen, und der Krieg wird
in unserem Europa ausgefochten werden. Naheliegende Ziele für russische
taktische Atomwaffen in Europa wären die US-Führungszentralen, aus denen
jetzt schon die amerikanische Unterstützung der Ukraine geliefert und
gesteuert wird, Ramstein und Wiesbaden.
neuerdings 9.
Die USA ziehen sich nach der nächsten Präsidentenwahl gänzlich aus der
finanziellen und materiellen Unterstützung der Ukraine zurück. Dann
werden die EU und mit ihr ihr Hauptfinanzier Deutschland die Ukraine mit
stark erhöhten Eigenleistungen so erfolglos wie bisher weiter
unterstützen und den Krieg „am Köcheln“ halten. Alle Treue- und
Beistandsversprechen aus Brüssel und Berlin lassen darauf schließen.
Damit würde Deutschland weiter und stärker als bisher in den
Schuldensumpf der Ukraine hineingezogen.
Da
alle bisher versuchten Lösungen zu nichts als zu weiteren
Kriegsverlängerungen geführt haben, muss ein Ausweg über einen anderen
Ansatz gefunden werden. Der Ansatz zu einem baldigen Kriegsende kann ein
Schiedsspruch in Form eines komplett und umfassend ausformulierten
Friedensvertrags sein, der für beide Kriegsparteien verhandelbar ist.
Der Vorschlag muss die vitalen Interessen ( nicht Forderungen ) der
beiden kriegführenden Völker – Ukrainer und Russen – befriedigen,
beiden Seiten dementsprechend vernünftige Verzichtsleistungen
abverlangen, dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Wohnbevölkerung
genügen und ein Ergebnis präsentieren, das nach weiterem Kriegsverlauf
bei nüchterner Betrachtung ohnehin zu erwarten ist. Das Verfahren des
Schiedsspruchs hat im vorigen Jahrhundert zweimal den Ausbruch von „in
der Luft liegenden“ Kriegen verhindert. Mit Vorschlag eines solchen
Vertragstextes könnten beide Kriegsparteien beurteilen, ob sie sich auf
seiner Grundlage annähern und ohne „unverhandelbare“ Vorbedingungen
verhandeln und einigen könnten oder ob sie die Fortsetzung des Blut- und
Opfergangs des Krieges bevorzugen. Der Schiedsspruch sollte von
Deutschland, Frankreich und Italien – und aus guten Gründen nur von
diesen – den zwei Kriegsparteien unterbreitet werden.
Alle bisherigen Verhandlungsaufforderungen aus NATO- und EU-Kreisen waren mit einseitigen Verzichtsbedingungen ausschließlich an Russland verknüpft und deshalb untauglich. Nahezu allen bisherigen Aufforderungen fehlte ein konkretes Angebot an Russland.
Ich habe 20 Jahre lang über die Ursachen von Kriegen, über Friedensbemühungen und Friedensverträge geforscht und Bücher darüber geschrieben. Mit diesen Vorkenntnissen erlaube ich mir, Ihnen einen Vorschlag für einen solchen voll ausformulierten Vertragstext in meiner Anlage 2 zu diesem Brief vorzulegen. Der Leitgedanke dieses Vorschlags ist ein Interessenausgleich und das Ziel eine langfristige Versöhnung.
Da dieser Ansatz angesichts der zwei Jahre andauernden proukrainischen Berichterstattung und Kommentierung in den deutschen Medien und angesichts der hier in Deutschland verbreiteten einseitigen Schuldzuweisungen gegenüber Russland beim ersten Lesen unverständlich ist, erlaube ich mir, Ihnen eine ausführliche Begründung meines Vorschlags in der Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen.
Angesichts der verhärteten, einseitigen Selbstfestlegung des Auswärtigen Amts in dieser Angelegenheit sehe ich davon ab, diesen Vorschlag über das an sich zuständige Auswärtige Amt vorzulegen. Meinung
Ich bitte Sie, innerhalb der Bundesregierung für eine solche deutsche Friedensinitiative einzutreten.
Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen für ein Gespräch über weitere Hintergründe meines Vorschlags zur Verfügung. ( Angebot vom Dezember 2023 an Politiker und Abgeordnete )
Mit dem Zeichen meiner Hochachtung,
Gerd Schultze-Rhonhof
Anlage 1 zu Ukraine Brief an Öffentlichkeit
Gerd Schultze-Rhonhof, 3.2.2024
Begründung zum Entwurf des
Ukrainisch-Russischen
Friedensvertrags
Gliederung:
Die Dringlichkeit des Kriegsendes
Kriegsgefahr für Deutschland
Die ukrainische Vorgeschichte
Ukraine und EU
Der
Sprachenstreit
Acht Jahre
Donbass-Krieg
Der Sachstand heute
Die russische Vorgeschichte
Russland und die USA
Georgien, Amerikas Vorwand
Russland und die NATO
Die Krim
Die Bedeutung von Kriegsverbrechen
Die
psychologische und politische Wirkung
Das
Butscha-Massaker
Der
Retroville-Kaufhaus-Beschuss
Beiderseitige
Kriegsverbrechen
Die Gültigkeit
des Kriegsvölkerrechts
Die Abwägung der Rechtsgrundlagen und Rechtsauffassungen
Verhandlungen und Vertragspartner
Beteiligungsempfehlungen
Warnung vor
Beteiligungen
Orte der
Verhandlungen
Die Anbahnung von Verhandlungen
Wesentliche Inhalte des Vertragstextes
Wirkung auf die deutsche Öffentlichkeit
Die
Dringlichkeit des Kriegsendes
Das Leiden und Elend der ukrainischen
Bevölkerung und die Zerstörung ihres Landes sowie die deutsche Kofinanzierung
des dortigen Krieges müssen schnellstmöglich beendet werden, auch wenn dem die
EU- und NATO-Politik derzeit entgegenstehen. Es wird Zeit, den streitenden
Parteien die Illusion zu nehmen, sie könnten bei Fortdauer der Kämpfe ihre
Positionen bei einem Friedensschluss noch wesentlich verbessern. Insbesondere
die ukrainische Staatsführung muss begreifen, dass die Ukraine der völligen
Selbstzerstörung näher ist, als der Rückeroberung von Gebieten, deren
Bevölkerung mehrheitlich nicht ukrainisch bleiben will. Dazu ist es nötig, dass
die Deutsche Bundesregierung ihre Unterstützungen und Beistandsversprechen an
die Ukraine herunterfährt und nicht pausenlos erneuert. Die Versprechen aus
Berlin und anderen Hauptstädten wirken auf die Kiewer Regierung psychologisch
wie ein „Blanko-Scheck zum Weitermachen“. Die Zeit ist reif für ein rasches
Kriegsende und eine dementsprechende sofortige deutsche Initiative.
Für ein baldiges Kriegsende sprechen
auch die Entwicklungen in Deutschland, in den USA und in der EU. In den USA
schwinden offensichtlich Stimmung und Bereitschaft in der Politik und der
Bevölkerung, den Ukraine-Krieg mit Zuschüssen und Darlehen weiter zu
finanzieren. Das ist so, weil kein Ende abzusehen ist und die bisherigen
US-Waffenlieferungen in Form von Darlehen offensichtlich später abgeschrieben
werden müssen. In der EU wird die Kluft zwischen Ukraine-Förderern und
Ukraine-Kritikern langsam größer. Ein Kriegsende würde die EU finanziell und
von einem internen Zwist entlasten. In Deutschland nimmt die Bereitschaft ab,
Milliarden für den Ukraine-Krieg und die Ukraineflüchtlinge aus den ohnehin
knappen Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen bereitzustellen. Gelder
aus dem 100 Milliarden Sondervermögen-Bundeswehr für die Ukraine abzuzweigen,
immer wieder Waffen aus dem Bestand der ohnehin gebeutelten Bundeswehr in die
Ukraine abzugeben und die Abgabe von acht Milliarden Euro an die Ukraine in
2024 plus drei Milliarden deutscher Anteil in 2024 an der
EU-Ukraine-Unterstützung sind angesichts der Haushaltsmisere im eigenen Lande
ohnehin den deutschen Wählern kaum noch zu vermitteln.
Im Sinne eines baldigen Kriegsendes
auf der Grundlage eines eiligen Friedensschlusses ist es geboten, die Zahl der
beteiligten Verhandlungs- und Signatarstaaten auf ein Minimum zu begrenzen und
vor allem alle Staaten von den Verhandlungen auszuschließen, die
Eigeninteressen in der Ukraine verfolgen.
Im Sinne eines baldigen Kriegsendes
auf der Grundlage eines eiligen Friedensschlusses sollte beiden Kriegsparteien
ein voll ausformulierter Vertragstext angeboten werden, der nötige
Verhandlungen abkürzt und das sonst übliche monate- oder jahrelange Feilschen,
Pokern und Streiten weitgehend umschifft. Dem dient der in der Anlage 2 dem
Herrn Bundeskanzler bereits zugesandte Entwurf eines Friedensvertrags, der alle
in Friedensverträgen üblichen politischen, territorialen,
ökonomischen, rechtlichen, militärischen und sonstigen Regelungen
enthält.
Kriegsgefahr
für Deutschland
Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierungen auf die
russisch-ukrainischen Auseinandersetzungen steigerten sich nach der anfänglich
erfolgreichen Vermittlung des Minsk II Abkommens seit Kriegsbeginn zu immer
intensiverer, mittelbarer Kriegsbeteiligung. Das führte trotz des immer wieder
einsetzenden Bedenkens und Sträubens von Bundeskanzler Scholz zunächst zur
Lieferung von Schutzwesten und Stahlhelmen, dann zur Lieferung von
Radfahrzeugen, dann Artilleriegeschützen und Munition, dann Flugabwehr-Panzern
und Flugabwehrraketen bis hin zu Kampfpanzern. Nach sorgfältigem Abwägen und
Zögern hat die deutsche Bundesregierung letztendlich stets den sich steigernden
Forderungen der Ukraine, dem Druck der Bündnispartner und vieler deutscher
Medien und deutscher Parlamentarier nachgegeben und geliefert. Jetzt stehen
eine deutsch-ukrainische-Rüstungskooperation auf der Tagesordnung, und die
Lieferung von Kampfflugzeugen und Marschflugkörpern steht auf der ukrainischen
Forderungsliste. Wegen der ukrainischen militärischen Erfolglosigkeit und
Erschöpfung und wegen des nicht nachlassenden Drucks auf die Bundesregierung ist
nicht zu erwarten, dass sie dieser zunehmenden Verstrickung in die mittelbare
Kriegsbeteiligung widerstehen wird. Dem können Deutschland und die
Bundesregierung nur entkommen, wenn der Krieg ein rasches Ende findet.
Selbst eine direkte Beteiligung von Teilen
der Bundeswehr ist bei anhaltender Kriegsdauer und weiterer Abnutzung der
ukrainischen Streitkräfte nicht mehr auszuschließen. Je öfter die
Bundesregierung die Solidaritätsbekundungen und Versprechungen der EU und der
NATO an die Ukraine übernimmt, desto schwieriger wird es für Deutschland werden,
aus dieser Sackgasse der mittelbaren Kriegsbeteiligung heraus und zu einer
Konfliktlösung zu finden.
Einer der ganz
wenigen strategisch denkenden deutschen Kommentatoren, der ehemalige
Vorsitzende des NATO-Militärausschusses und frühere Vorsitzende des
NATO-Russland-Rats General Kujat, bezeichnete die Lage in einem Interview bereits
am 31.August und wiederholt danach nicht mehr nur als ein Risiko, sondern als „reale Gefahr“, dass der noch lokale
Russisch-Ukrainische Krieg zu einem Dritten Weltkrieg ausufert.Das Wort „strategisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, eine Entwicklung
bis zu ihrem Ende zu durchdenken.
Fataler Weise hat die Deutsche Bundesregierung ihre politische und
moralische Entscheidungsfreiheit über eine spätere Kriegsbeteiligung
Deutschlands an einem gegebenenfalls ausufernden Ukraine-Krieg de facto an die
Ukraine abgetreten. Sie hat der ukrainischen Regierung durch ihre immer
wiederholten Beistandsversprechen, verbunden mit den Solidaritätsbekundungen
innerhalb von NATO und EU einen Blanko-Scheck für die Endlos-Fortsetzung des
Krieges ausgestellt. Dieser Tage, am 16. Februar in Berlin, ist das nächste
Ewigkeitsversprechen Deutschlands zur Kriegsunterstützung der Ukraine in Form
einer schriftlichen, bilateralen „Sicherheitsvereinbarung“ vorgesehen. Sie soll
einem Rundfunkkommentar zu Folge bis zur Aufnahme der Ukraine in die NATO
gelten. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre „Ermunterungen“ in
Richtung Kiew und ihre Bekräftigungen in Richtung NATO einstellt. Mit jeder
neuen, solchen Zusage wird die Tür zu Friedensverhandlungen ein weiteres Mal
zugeknallt.
Die ukrainisch-russische
Auseinandersetzung wird in den deutschen Medien und im „Politikbetrieb“ seit
Jahren asymmetrisch beschrieben. Es werden dabei sowohl die ukrainische
Vorgeschichte als auch die russische Vorgeschichte ausgeblendet und die
ukrainischen Rechts- und Vertragsbrüche und die massiven ukrainischen
Kriegsverbrechen unterschlagen. Ich schildere diese Bereiche nacheinander, ehe
ich auf die erforderlichen Modalitäten des vorgeschlagenen
ukrainisch-russischen Friedensvertrags eingehe.
Die ukrainische Vorgeschichte
Ukraine und EU
Die Ukraine schloss im
November 2011 ein Freihandelsabkommen mit Russland und verhandelte 2012 und 13
mit der EU über ein Assoziierungsabkommen. Sie versuchte, sich den einen Markt
zu erschließen, ohne den anderen zu verlieren. Die ukrainische Regierung unter
Ministerpräsident Asarow hatte dabei die Absicht, die EU-Annäherung mit der
Mitgliedschaft in Russlands Freihandelszone zu verbinden, was die Russen nach
anfänglichem Widerstand bereit waren zu verhandeln, was die EU-Kommission unter
Kommissionspräsident Barroso aber rundheraus abgelehnt hat. Die EU versuchte de
facto, einen „Alleinvertretungsanspruch“ für den zukünftigen Außenhandel der
Ukraine durchzusetzen. Damit war Staatspräsident Janukowytschs ursprüngliche
Absicht gescheitert, die Ukraine wirtschaftlich und politisch als Brücke
zwischen Ost und West zu etablierten.
Als die Verhandlungen mit
der EU in ihre „heiße Phase“ traten, befürchtete Ukraine´s Staatspräsident
Janukowytsch realistisch, dass die Wirtschaft der Ukraine bei der Anpassung an
die EU deren Konkurrenzdruck wirtschaftlich und technisch nicht gewachsen sein
würde, wie zuvor die DDR der BRD. Er fordert eine 160 Milliarden Euro
umfassende Anpassungs-Beihilfe von der EU, und die EU lehnte ab, was
verständlich war.
Ein zweites Hindernis war
der von der EU angebotene Assoziierungsvertrag. Die Ukraine sollte sich nach
dem Vertrag den Westimporten öffnen, ihr selbst aber wurden nur minimale
Ausfuhrquoten zugestanden. Die Ukraine bekam bei Verlust des Russland-Marktes
für Ihre jährlich 30 Millionen Tonnen Export-Weizen nur eine 200.00 Tonnen
Ausfuhrquote in die EU zugestanden. Das waren 0,7 % des Weizens, auf dessen
Ausfuhr und die Einnahmen die Ukraine angewiesen war. Bei Fleischwaren waren es
2% und bei Stahlexporten ähnlich wenig. Daraufhin legte Janukowytsch den
Assoziierungsvertrag erst einmal für ein Jahr auf Eis, um Zeit für
Neuverhandlungen zu haben. EU Kommissionspräsident Barroso drohte Janukowytsch
daraufhin unverhohlen „Wenn Sie nicht unterschreiben, tut es der nächste
Präsident“.
( als wüsste er, dass ein
Machtwechsel bereits in Vorbereitung wäre. ) Barrosos Anmaßung war neben der
unglücklichen Staatszuordnung der Krim das zweite Samenkorn, das später als
Ukraine-Krieg aufging. Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat den Versuch der
EU-Kommission, „die Ukraine vor die Wahl zu stellen, sich zwischen West und Ost
zu entscheiden“ damals scharf verurteilt und als „Größenwahnsinn der EU“
bezeichnet. Er hat dabei 2014 schon gewarnt, dass solch´ Verhalten zu einem
Kriege führen kann.
Staatspräsident
Janukowitsch hat also die Assoziierung der Ukraine mit der EU nicht aus
Russlandaffinität „platzen lassen“, wie eine Nachrichtensprecherin der ARD
(22.11.2023 ) berichtet hat, sondern er hat sie aus Verantwortung für die
ukrainische Wirtschaft um ein Jahr verschoben.
Der Meinungsdruck in der
Ukraine für einen wirtschaftlichen Westanschluss und eine spätere
EU-Mitgliedschaft war aber inzwischen in der ukrainischen Bevölkerung so stark,
dass Janukowytsch diese Entscheidung nicht überstand. Er wurde gestürzt, und es
kam zum sogenannten Maidan-Aufstand.
Der Sprachenstreit
Der Janukowytsch-Sturz
löste den innerukrainischen Sprachenstreit und in dessen unmittelbarer Folge
den innerukrainischen Separationskrieg aus. Am 22. Februar 2014 war der
ukrainische Staatspräsident Janukowytsch an der geplanten EU-Assoziation
gescheitert und gestürzt worden. Tags darauf, am 23. Februar erließ der
Übergangspräsident Turtschynow ein Sprachengesetz, das Ukrainisch zur
alleinigen Landessprache erklärte und damit Russisch – die bisher zweite
Landessprache – als Amts-, Schul- und Gerichtssprache in den russischsprachigen
Städten und Oblasten verbot. Die Muttersprache ist jedoch – mehr noch als die
formale Staatsangehörigkeit – ein wesentlicher Teil der persönlichen Identität.
So kam es sofort nach Erlass des Gesetzes zu Unruhen in den mehrheitlich
russischsprachigen Städten von Odessa bis Mariupol, auf der Krim und in den
zwei Ostoblasten Lugansk und Donezk.
Mit dem Turtschynowschen Sprachengesetz hatte die ukrainische
Zentralregierung außerdem gegen die „Europäische Charta der Regionalsprachen“ verstoßen.
Mit der Ratifizierung dieser Charta hatte sich die Ukraine 2003 verpflichtet,
die Regionalsprachen im eigenen Land zu schützen.
Acht Jahre
Donbass-Krieg
Zeitgleich mit der
Abspaltung der Krim brodelte es auch in den ostukrainischen Städten und Oblasten.
In Städten wie Odessa mit 65 % Russisch Sprechenden und Mariupol mit 90 %
Russisch Sprechenden und im heiß umkämpften Krematorsk mit 68 % solchen
Bewohnern und in den Oblasten Lugansk und Donezk herrschte Russisch als
Muttersprache vor. ( Zahlen aus der Volkszählung 2001 ) Damit waren die Unruhen
2014 als Folge des antirussischen Sprachengesetzes vorprogrammiert.
Am 7. und 28. April 2014
– zwei bis fünf Wochen nach Turtschinows Sprachengesetz – erklären sich zuerst
der Oblast Donezk mit 75 % russischsprachiger Bevölkerung, dann der Oblast
Lugansk mit 69 % russischsprachiger Bevölkerung, zu selbständigen
Volksrepubliken. In einem Referendum im Mai 2014 stimmen über 90 % der
Befragten in beiden Oblasten für ihre Unabhängigkeit von Kiew. Die ukrainische
Zentralregierung setzte daraufhin Militär dagegen ein und schlug dort und
andernorts ähnliche Bestrebungen in wochenlangen Straßenkämpfen nieder. So
wurden vom 12. April bis zum 5. Juli die „Putschisten“ in einer
„Anti-Terror-Operation“ in Odessa, Mariupol und im westlichen Donbass, z. B in
Krematorst, Slowjansk und weiteren Städten geschlagen und vertrieben. Seitdem
tobt im Donbass der lokale Sezessionskrieg.
Was zur Beurteilung der
Kriegshandlungen der „Anti-Terror-Operation“ fehlt, ist eine Berichterstattung
in den westlichen Medien. Nach nicht überprüfbaren Berichten begann die
Operation mit einem Einsatz von etwa 100.000 Soldaten der regulären
ukrainischen Streitkräfte gegen etwa 30.000 Separatisten. 80 % der Gefallenen
sollen am Anfang separatistische Kämpfer gewesen sein. Berichte, die dennoch
zur Verfügung stehen, stammen in der Regel aus der Schweiz. So ist auf diesem
Umweg bekannt geworden, dass 2014 ukrainische Kompanien und ganze Bataillone
mit Russisch sprechenden Soldaten mit ihren Waffen auf die Seite der
Separatisten übergelaufen sind, und dass Russisch sprechende Ukrainer zu
Hunderttausenden aus den umkämpften Gebieten in Auffanglager ins benachbarte
Russland geflohen sind. Unsere Medien berichteten stattdessen nur von „nach
Russland entführten Ukrainern“.
Russland unterstützte
zwar die russischen Separatisten in den abtrünnigen Oblasten, aber es griff den
territorialen Bestand der Ukraine bis 2022 selbst nicht an. Dennoch behauptete
der damalige NATO-Generalsekretär Rasmussen schon im September 2014, „Russland
greife die Ukraine an“, was die im Land befindlichen OSZE-Beobachter nicht
bestätigen konnten. Putin forderte stattdessen Anfang Mai 2014 die Anführer der
zwei abtrünnigen Oblaste auf, ihre geplanten Referenden zu verschieben, um mögliche
Verhandlungen nicht zu blockieren. Nach den Referenden erkannte er die
Selbständigkeit von Lugansk und Donezk acht Jahre lang nicht an. Vielmehr
versuchte er, auf den zwei Minsker Konferenzen im September 2014 und im Februar
2015 zusammen mit Frankreich und Deutschland
eine gedeihliche Regelung für Lugansk und Donezk als halbautonome
Oblaste innerhalb der Ukraine zu arrangieren.
Was an den deutschen Berichterstattungen von damals auffällt,
ist, dass von 2014 bis 2022 nichts über das Leid der betroffenen Bevölkerungen,
über die Zerstörungen im Donbass, über das Flüchtlingselend und über
ukrainische Kriegsverbrechen berichtet worden ist. Immerhin meldete die OSZE
für diesen Zeitraum etwa 14.000 Todesopfer in den zwei umkämpften Ostoblasten.
Damit gab es auch keine allgemeine Empörung darüber im Deutschen Bundestag und
in der Bevölkerung, wie sie acht Jahre später beim russischen Angriff auf die
Ukraine losbrach.
Der Anschluss der Krim an
die Russische Föderation und der innerukrainische Separationskrieg waren die
Folge einer verhängnisvollen Kette, begonnen vom unglücklichen
Assoziierungsangebot der EU an die Ukraine, über die Vertragsverschiebung um
ein Jahr durch Janukowytsch, über den Janukowytsch-Sturz bis hin zum
verhängnisvollen Verprellen des russischsprechenden großen Anteils des ukrainischen
Staatsvolks durch Turtschynow mit seinem Sprachengesetz. Ich rate, diese
unglückliche Verkettung beim Versuch eines ukrainisch-russischen
Interessenausgleichs nicht außer Acht zu lassen und die Entwicklung zum Kriege
hin nicht vor allem Russland anzulasten.
Zur rechtlichen Bewertung der
Abspaltung von Staatsteilen aus der bisherigen Ukraine ist ein Grundsatzurteil
zu bedenken, das der Internationale UN-Gerichtshof in den Haag im Fall der
Kosovo-Unabhängigkeit am 22. Juli 2010 entschieden und ausgeführt hat. Die
Entscheidung besagt, dass „das allgemeine Völkerrecht kein irgendwie
festgelegtes Verbot einer Unabhängigkeitserklärung“ kennt, wenn die
überwiegende Mehrheit der Bevölkerung eines zusammenhängenden Gebiets sich in
demokratisch herbeigeführter Willensbildung dafür entscheidet, sich vom bisher
zugehörigen Staatsgebiet abzuspalten. Es muss sich auch dem juristisch nicht
vorgebildeten Betrachter die Frage stellen, warum die Abspaltung Estlands,
Lettlands und Litauens mit je 2 Millionen Einwohnern plus/minus von der
Sowjetunion von allen NATO- und EU-Staaten begrüßt und anerkannt worden ist und
die Abspaltung der Krim-Bevölkerung mit ihren 2,3 Millionen Einwohnern ein
Völkerrechtsverstoß gewesen sein soll.
Der Sprachenstreit seit 2014 und der
achtjährige Bürgerkrieg mit seiner Härte und den Kriegsverbrechen an einem Teil
der ostukrainischen Bevölkerung schließen ein gedeihliches Miteinander von
Ukrainern und der starken russischen Minderheit in einem Staat in Zukunft aus.
Die ukrainische Regierung hat ihre Chance, den Zweivölkerstaat zu erhalten,
verspielt, als sie das Minsker Abkommen mit seiner Autonomielösung für die
Ostukraine nicht respektiert und nicht umgesetzt hat. Das ist bei einem
russisch-ukrainischen Friedensschluss zu berücksichtigen, wenn der Frieden auf
Dauer halten soll.
Sachstand heute
Die Ukraine ist an Menschenkraft durch Kriegsverluste,
Abwanderung und Abspaltung „ausgeblutet“ ( von ehem.42.000 Einwohnern auf jetzt
23.000 ), an Waffen und Munition weitgehend verbraucht und an Finanzkraft auf
Jahrzehnte hinaus hoch verschuldet. Sie war auch nicht in der Lage, ihre
letzten versuchten Großoffensiven zum Erfolg zu führen. Der Ukraine-Krieg ist
damit de facto zum andauernden Stellungskrieg a la Erster Weltkrieg geworden.
Ohne weitere umfangreiche Aufrüstung durch die NATO-Staaten und sonstige
Unterstützung dritter Staaten wird die Ukraine auch in Zukunft nicht in der
Lage sein, noch eines ihrer selbst gesteckten territorialen Kriegsziele zu
erreichen.
Auch ansonsten ist die
Kriegsunterstützung der Ukraine gegen Russland nach wie vor höchst fragwürdig.
Zum Ersten hat die Ukraine den ersten Kriegsgrund mit dem Sprachenstreit und
dem Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung im Donbass selbst geliefert.
Und zum Zweiten stehen sich die Ukraine und die Russische Föderation mit ihren
autoritären Staatsführungen, der Häufigkeit politischer Morde und
Korruptionsfälle und in der Anzahl der
seit 1995 verletzten internationalen Verträge, Resolutionen und Chartas
gegenseitig in nichts nach. Dasselbe trifft ganz offensichtlich auf die Häufigkeit
begangener Kriegsverbrechen zu. (Dazu Details zwei Kapitel später ) In Summa
bedeutet das, dass die Ukraine weder „westliche Werte“ noch die Freiheit Europas
mit verteidigt, wie ein Teil der westlichen politischen Eliten ihren
Bevölkerungen suggeriert.
Staatspräsident Selenskyj fürchtet
offensichtlich um sein Amt, nachdem der im Lande angesehene Armeechef General
Saluschnyj ein eigenes Interesse am Präsidentenamt bekundet und der
Bürgermeister von Kiew Klitschko Selenskyjs Amtsführung hart kritisiert hat. Saluschnyj
liegt in der Beliebheitsskala im Dezember 2023 mit 88 % deutlich vor Selenskyj
mit 62 %. Es ist durchaus möglich, dass Selenskyj trotz seiner häufig
wiederholten Ablehnung von Verhandlungen bereit sein würde, einem schnellen
Kriegsende mit vernünftigen Konditionen zuzustimmen, wenn er damit selbst zum
Schluss als Friedensbringer dastehen und wieder erfolgreich für das
Präsidentenamt kandidieren könnte.
Die russische Vorgeschichte
Russland und
die USA
Am Anfang des russisch-ukrainischen
Zerwürfnisses stand neben anderen Schwierigkeiten der Zerfall des gegenseitigen
Vertrauens und die zunehmenden Interessengegensätze zwischen den USA und
Russland. Die amerikanisch-russische Annäherung ab1997 mit der
NATO-Russland-Grundakte und dem NATO-Russland-Rat wich ab 2002 einer erneuten
Entfremdung. Die USA hatten 2002 den ABM-Vertrag gekündigt, ohne ihn, wie von
Russland erbeten und nach der NATO-Russland-Grundakte grundsätzlich vorgesehen,
erneut mit Russland zu verhandeln. Des Weiteren hatten 30 Staaten 1999 einen
KSE-Nachfolgevertrag ausgehandelt, den die NATO-Staaten, im Gegensatz zu
Russland, anschließend nicht ratifizierten. Zu „schlechter Letzt“ hatten die
USA 2008 unter dem Vorwand einer Krise in Georgien die Aufnahme der Ukraine in die NATO gefordert und damit das Standbein
russischer Sicherheitspolitik in Frage gestellt. Dies Standbein war der Reaktions- und Sicherheitsabstand zum NATO-Gebiet
mit der damit gegebenen gegenseitigen atomaren Verwundbarkeit. Die
Georgien-Affäre ist allerdings verdreht in das Gedächtnis der deutschen
„politischen Welt“ eingegangen.
Georgien,
Amerikas Vorwand
Der Sachverhalt der Vorgeschichte des
Georgienkonflikts war folgender:
Südossetien, bis dato eine Nordprovinz
Georgiens, hatte sich bereits 1989 von Georgien getrennt, noch bevor sich
Georgien selbst 1991 von der Sowjetunion loslöste. Danach versuchte das nun
selbständige Georgien, sich das abtrünnige Südossetien in zwei „Georgischen
Kriegen“ wieder anzuschließen. Bei Vermittlungsversuchen der EU und Russlands
trat Russland als Schutzmacht der Osseten und mit einer Friedenstruppe in
Südossetien auf. Im November 2006 hielt die regionale südossetische Regierung
ein Referendum ab, das zu einem über 90 prozentigen Ergebnis für die
Unabhängigkeit von Georgien führte. Trotzdem erkannte Russland die
Unabhängigkeit Südossetiens von Georgien mit Hinweis auf die damals
gleichzeitig offene Unabhängigkeitsfrage des Kosovo von Serbien nicht an. (
Russland stand auf der Seite Serbiens und war gegen die Abspaltung des Kosovo )
Am 17. Februar 2008 erklärte sich das
Kosovo für unabhängig. Schon tags darauf, am 18. Feb. erkannten die USA die
Unabhängigkeit des Kosovo an. ( am 20. Feb. folgte die Anerkennung durch
Deutschland ) Einen Monat später, am 21. März, erkannte Russland die
südossetischen Unabhängigkeit mit Hinweis auf den vorherigen Kosovo-Fall an.
Wiederum zwei Wochen später, am 3. April, beantragten
die USA auf dem NATO-Gipfel in Bukarest die Aufnahme Georgiens und ohne
weiteren Anlass auch gleich noch der Ukraine in die NATO. Drei Monate
später, ab Mitte Juli 2008 hielten russische Streitkräfte im Nordkaukasus auf
russischem Staatsgebiet das Manöver „Caucasus Frontier“ und US-amerikanischen
Streitkräfte zusammen mit georgischen das Manöver „Immediate Response“ in
Georgien ab.
Putin reagierte auf den US-Vorschlag,
Georgien in die NATO aufzunehmen,
und stärkte nun russischerseits die
Selbständigkeitsbemühungen der Südosseten. Er verfügte am 16. April die engere
Zusammenarbeit der russischen mit den südossetischen Behörden und ließ im Mai die
dortigen russischen Friedenstruppen um 500 Soldaten verstärken. Die Georgier
werteten das als Einmischung Russlands in ihre inneren Angelegenheiten und als
russische Bedrohung. Der georgische Präsident Schaakaschwili ließ daraufhin am
8.August 2008 in Hoffnung auf die Unterstützung von amerikanischen
Manövertruppen in seinem Land Südossetien angreifen und deren Hauptstadt bombardieren.
Als Russland daraufhin eingriff und die Georgier in fünf Tagen aus Südossetien
vertrieb, war das amerikanisch-georgische Bedrohungsnarrativ für die NATO
manifest. Seitdem hängt das Damoklesschwert einer NATO-Erweiterung nicht nur um
Georgien, sondern auch um die Ukraine über Russlands Sicherheitsarchitektur.
Das war ein früher Meilenstein auf dem Weg in den heutigen Ukraine Krieg.
Es mutet schon eigenartig an, wie nahezu
vergleichbare Vorgänge je nach Betrachtungsrichtung unterschiedlich bewertet
und bezeichnet werden. Das Eingreifen der NATO in Serbien zum Schutz der
bedrohten Kosovaren war ein Akt der „humanitären Schutzpflicht“. Und das
Eingreifen der Russen in Südossetien zum Schutz der bedrohten Osseten war ein
verbrecherischer Angriff. Das Eingreifen von NATO Truppen in Serbien ohne UN
Mandat war „selbstmandatiert“ und das Eingreifen der Russen in Südossetien ohne
UN Mandat war völkerrechtswidrig. Diese Bewertungsasymmetrie wiederholte sich
2022 beim Eingreifen Russlands in den seit acht Jahren laufenden
innerukrainischen Separationskrieg.
Russland und die NATO
Das russische Bemühen, die Entfremdung zwischen Ost
und West nicht zum Äußersten kommen zu lassen, wird an den russischen
Anstrengungen deutlich, den Risiko- und Sicherheitsabstand zwischen dem
Militärgebiet der NATO und dem der Russischen Föderation aufrecht zu erhalten.
Es ist hierbei die NATO mit der Atommacht USA, die sich mit ihrer Interessen-,
Einfluss- und Militärzone auf Russland zubewegt und nicht Russland, das sich
nach Westen ausdehnt. Putin hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz im
Februar 2007 deutlich formuliert, dass „eine weitere NATO-Osterweiterung auf
den ehemaligen Gebieten der Sowjetunion das Überschreiten einer roten Linie bedeuten würde.“. Danach war der
Bukarester Vorschlag der USA schon 2008, Georgien und die Ukraine in die NATO
aufzunehmen, eine unübersehbare Herausforderung Moskaus. Ab 2021 wiederholten
sich die Wünsche der Ukraine nach NATO-Mitgliedschaft und die Andeutungen und
Offerten dazu aus Brüssel-NATO, aus Washington und weiteren Hauptstädten in
schneller Folge. Zeitgleich schlug Moskau mehrmals und vergeblich gegenseitige
Sicherheitsabkommen vor und Präsident Putin telefonierte und konferierte etwa
zwölfmal mit westlichen Staats- und Regierungschefs, um die NATO-Aufnahme der
Ukraine doch noch abzuwenden. Als dann NATO-Generalsekretär Stoltenberg erst am
13. Dezember 2021 Putin aufforderte, „zur Diplomatie zurückzukehren“ und
derselbe Stoltenberg drei Wochen später, am 12. Januar 2022, der russischen
Delegation im NATO-Russland-Rat erklärte, dass die NATO und beitrittswillige
Staaten allein über NATO-Beitritte entschieden und dass „da niemand reinzureden
hätte“ und als Staatspräsident Selenskyj am 19. Februar 2022 die atomare
Wiederaufrüstung der Ukraine ansprach, war das Maß aus Moskauer Sicht voll. Am
24. Februar 2022 ließ Staatspräsident Putin russische Truppen in die Ukraine
einmarschieren. Ein schweizer OSZE-Beobachter in der Ukraine teilte kurz nach
Kriegsausbruch zu den von polnischen Geheimdiensten gemeldeten russischen
Waffenlieferungen an die Separatisten mit: „Wir konnten vor Kriegsausbruch
keine Waffenlieferungen feststellen.“
Die offensichtlich vorgesehene
NATO-Mitgliedschaft der Ukraine war der eine Grund des russischen Einmarschs in
die Ukraine, und der seit acht Jahren währende innerukrainische
Separationskrieg der Kiewer Zentralregierung gegen die russische Minderheit war
der andere Grund für das Eingreifen Moskaus in den Bürgerkrieg im Nachbarland.
Insofern war der russische Angriff auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 kein
„verbrecherischer Angriffskrieg“, sondern das Eingreifen in einen seit acht
Jahren tobenden Bürgerkrieg im Nachbarland. Als solches war es nach westlicher
Terminologie ein „selbstmandatiertes“ Nachkommen einer „humanitären
Schutzpflicht“.
Bei der Formulierung eines
Friedensvertrags sollte man bei dem unübersichtlichen Geflecht von Aktionen und
Reaktionen und der internationalen, nicht eindeutigen Bewertung von
Schutzpflichten gegenüber nationalen Minderheiten jenseits der eigenen Grenzen
auf jede Schuldzuweisung verzichten und den Vertrag ausschließlich auf das sofortige Schweigen der Waffen, die eilige Beendigung des
Krieges und zukünftige ethnienkonforme Grenzen ausrichten.
Die Krim
Die Frage, die im Raume
steht, ist, warum die westliche Welt 1990 die Abspaltung der 1,3 Millionen
Esten, der 2 Millionen Letten und des 2,8 Millionen Litauer von der Sowjetunion
gut geheißen hat, genauso wie 1991 die Abspaltung der 2,1 Millionen Slowenen
und der 3,9 Millionen Kroaten von Serbien und im Gegensatz dazu 2014 die
Loslösung der 2,3 Millionen Krimbewohner von der Ukraine als Bruch des
Völkerrechts verurteilt ?
Im Abfall der Krim von der Ukraine
2014 und ihrem anschließenden Beitritt zur Russischen Föderation liefen zwei
synchrone Vorgänge zusammen, erstens die Abschaffung des Russisch als zweite
Amtssprache für die gesamte Ukraine und zweitens die Befürchtung der russischen
Regierung, dass sie bei fortschreitender Entwicklung ihren Kriegshafen
Sewastopol an die US Navy abtreten müsste.
Auf der Krim sprachen 77 % der
Bewohner Russisch und nur 10,1 % Ukrainisch. Schon im Januar 1991 hatte sich
der Oberste Sowjet der Krim für eine Autonomie und den Verbleib bei der
Sowjetunion entschieden. Das hatte die Kiewer Zentralregierung später, im
August 1991, bei ihrer eigenen Unabhängigkeitserklärung von der Sowjetunion –
und auch zuvor – nicht anerkannt. Danach, im Dezember 1991, stimmten 54 % der
Krim-Bewohner in einem erneuten, lokalen Referendum – jedoch auch erneut
erfolglos – für ihren Wiederanschluss an Russland. Diese alte Wunde brach am
24. Februar 2014 mit dem ukrainische Sprachgesetz und der Abschaffung des
Russischen als zweiter Amtssprache wieder auf. Es kam, wie im Ostdonbass, zu
Unruhen. Am 27. Februar 2014 wandte sich der Krim-Präsident Aksjonow mit einem
Ersuchen an die russische Regierung. Er bat um „Hilfe bei der Gewährleistung
von Frieden und Ruhe auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim.“ Dem
folgte am 16. März ein weiteres Referendum, in dem 95 % der abgegebenen Stimmen für den Wiederanschluss an Russland
optierten. Zu diesem Referendum waren Beobachter von OSZE, EU und UNO
eingeladen. Sie erschienen aber nicht. Am 21. März folgte der Anschluss der
Krim an Russland. Zum Schluss setzte Russland Fallschirmjäger ( die sog. grünen
Männer ) zur „Absicherung“ der Wahl auf der Krim ein. Putin berief sich dabei
auf die „russische Schutzpflicht“ wie es die USA oft in vergleichbaren Fällen
unter Berufung auf ihre amerikanische „humanitäre Schutzpflicht“ getan haben..
Im Fall der vorherigen
Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hatte der Internationale Gerichtshof der UN
schon vor vier Jahre auch entschieden, dass das Ausscheiden eines Staatsteils
aus einem Staat nicht gegen das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht verstößt (
Urteil vom 22. Juli 2010 ). Alle vernünftigen Voraussetzungen waren dazu auch
im Fall der Krim gegeben, nämlich ein geschlossenes Gebiet mit mehrheitlich
gemeinsamer Nationalität, die sich mehrheitlich in einem Referendum gegen die
weitere Staatsbürgerschaft in ihrem bisherigen Staat entscheidet und damit für
eine Abspaltung.
Der zweite synchrone Vorgang war der Streit der USA und
Russlands um die Dominanz im Schwarzen Meer. Die seit 2008 von den USA
öffentlich angestrebte NATO-Mitgliedschaft der Ukraine hätte bedeutet, dass die
Krim in Zukunft für die USA geöffnet und für Russland geschlossen sein würde.
Russland hätte seine seestrategische Position im Schwarzen Meer mit dem Verlust
seines Kriegshafens auf der Krim an die US Navy abgeben müssen und damit auch
die Kontrolle über den Seeweg zum größten Handelshafen Russlands Noworossijsk.
Auch der Handelshafen der Ukraine Odessa hätte amerikanischer Kontrolle
unterstanden. Dass Russlands Sorge nicht unbegründet war, zeigte das Verhalten
der USA schon vor Moskaus Eingreifen in den innerukrainischen Bürgerkrieg 2022.
Die USA hatten schon vorher ihr Marinekommando „73. Maritime Special Operations
Center“ nach Otschakiw 150 Kilometer westlich der Krim an der Dnjeprmündung
eingerichtet und damit ihren seestrategischen Arm bis am Russlands
Hintereingang ausgestreckt.
Die Angliederung der Krim ist mit der amerikanischen Abwehr
der sowjetischen Raketenstationierung auf Kuba 1962 vergleichbar. Auch die USA
hatten damals keinen Gegner direkt an ihrer Hintertür geduldet. Und, was wäre,
wenn sich China mit Kubas Einverständnis anschickte, den US Marinestützpunkt
Guantanamo Bay auf Kuba zu übernehmen? ( Die USA hatten den Stützpunkt 1934
vertragslos ohne Rechtsgrundlage übernommen. ) Vergleiche sind meist etwas
schief, aber oft dennoch nicht schief genug, um nicht damit deutlich zu machen,
worum es geht.
Vier Tage nach dem Anschluss der Krim an Russland, am 26.
März, bewertete Alt-Bundeskanzler
Helmut Schmidt das russische Vorgehen auf der Krim als „durchaus verständlich“,
wenn auch für gefährlich. Die anschließenden West-Sanktionen hielt er für
„dummes Zeug“ und die Schuld für die Situation in der Ukraine sah er beim
Westen.
Die westliche Welt erklärte die Abspaltung der Krim und ihren
Anschluss an Russland 2014 umgehend zur gewaltsamen Annexion. Die USA
verhängten sofort ihre ersten Sanktionen gegen Russland. Und, noch während der
Entscheidungsprozess auf der Krim lief, wurde das ukrainische Staatsgold von
42,37 Tonnen am 11. März 2014 verladen und in die USA geflogen. ( nach
Schweizer Quelle )
Nach
Staatspräsident Putins Erfahrungen mit den USA und der NATO muss man davon
ausgehen, dass er dem Westen nicht mehr über den Weg traut. Er hatte die
Unwirksamkeit mündlicher Zusagen erlebt (Baker-Zusage der Nicht-Osterweiterung
der NATO 1990 ), dann die Doppelzüngigkeit des NATO-Generalsekretärs
Stoltenberg ( erst die Aufforderung, „zur Diplomatie zurückzukehren“ im Dez.
2021 und kurz darauf die Stoltenberg-Belehrung, Russland habe in die Osterweiterung
„nicht reinzureden“ im Jan. 2022 ) und über die Jahre die amerikanischen
Weigerungen, neue Sicherheitsabkommen mit Russland abzuschließen ( 1999-2022 ).
Putin akzeptiert keine vorkonditionierten Verhandlungsaufforderungen. Er
braucht offensichtlich ein konkretes Angebot, den Vorschlag eines für Russland
verhandelbaren Friedensvertrags mit der Ukraine. ( siehe Anlage 2 )
( Dieses Kapitel ist ohne Nutzung russischer
Quellen geschrieben. )
Die Bedeutung von Kriegsverbrechen
Die psychologische
und politische Wirkung
Begangene und erfundene Kriegsverbrechen spielen im
Ukraine-Krieg sowohl völkerrechtlich als auch kriegspsychologisch eine
erhebliche Rolle. Ihre „Vermarktung“ hat zur Erzeugung von einerseits Hass und
die Verhärtung von Positionen und andererseits zur Erzeugung von Hilfs- und
Unterstützungsbereitschaft bei beiden Kriegsparteien und bei den
kriegsunterstützenden Staaten und Völkern geführt. Die fast ausschließlich
ukrainisch beeinflusste Medienberichterstattung in der westlichen Welt –
besonders auch in Deutschland – hat zu einseitigen Feindvorstellungen und
genauso einseitigen Gerechtigkeitsvorstellungen geführt und damit zu einem
asymmetrischen Narrativ. Dieses manipulative Freund-Feind-Bild erschwert es
heute, die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche „Politik“ von einem
Verständigungs- und Versöhnungs-Frieden für Russland und die Ukraine zu
überzeigen und von der Illusion abzubringen, dass der Krieg für die Ukraine
„gewinnbar“ ist.
Den Kriegsverbrechen, die den Russen
vorgeworfenen werden, seien deshalb ein paar Korrekturen hinzugefügt und
ukrainische Kriegsverbrechen gegenübergestellt. Ich will das an den Beispielen
„Butscha-Massaker“ und Bombardierung des Kaufhauses in Retroville darstellen
und dann auf Kriegsverbrechen generell eingehen. Zuerst sei zu bemerken, dass
Desinformation, Propaganda und Täuschung zu den legitimen Kriegsmitteln zählen,
die sowohl von den Russen als auch von den Ukrainern angewendet wurden.
Das „Butscha-Massaker“
Gut einen Monat nach Kriegsbeginn, am
30. März 2022, verließen russische Truppen nach ihrem erfolglosen Versuch, Kiew
im Handstreich einzunehmen, Kiew und Umgebung, dabei auch die Stadt Butscha.
Vier Tage später erschienen im ukrainischen Fernsehen Berichte und Aufnahmen
über ein russisches Massaker in der Stadt. Ein einprägsamer Video-Film zeigte
einen ukrainischen Militär-Pickup mit aufgesessenen Soldaten, die zwischen
ordentlich aufgereihten Toten hindurchfuhren. Ein Kamerawagen fuhr hinterher.
Die Kamera blendete auffälliger Weise bei naher Vorbeifahrt eine Leiche mit
Hilfe eines Grauschleiers aus. Mir fiel auf, dass die Toten wie ordentlich
drapiert dalagen, und dass bei ihnen die bei Erschlagenen oder Erschossenen
sonst zu sehenden Blutlachen fehlten. Die Grauverschleierung des
nächstgelegenen Toten machte mich misstrauisch. Als ich bei mehrmaligem Suchen
auf verschiedenen Kanälen auch ein Video dieser Szene ohne Verschleierung fand,
sah ich, dass dieser Tote eine breite, sehr auffällige weiße Russenarmbinde
trug. Als ich den Film an dieser Stelle sofort zurückstellte und ihn ein
zweites Mal betrachten wollte, war er sofort gelöscht. Stattdessen las ich
„This page is not available“. Bei einem weiteren Versuch kam „Link not found“.
Wer hat ein Interesse, zu vertuschen, dass hier ein toter Russe liegt? Bei mehrmaliger und sorgfältiger Betrachtung
derselben Szene auf anderen Sendern fand ich bei einem Teil der entfernter
liegenden Leichen ebenfalls Stücke ihrer weißen Russenarmbinden.
Ich fand auch ein ukrainisches Video mit
einem Soldaten, der eine Leiche an einem langen Seil auf einer Straße an eine
andere Stelle zog. Das und das Fehlen von Blutlachen passen zu dem Verdacht,
dass die Leichen von Butscha erst Tage nach ihrer Tötung in das „Bild“ von
Butscha gezogen worden sind. Das Ganze war ganz offensichtlich eine letztlich
misslungene ukrainisch Inszenierung, eine „False Flag Operation“.
Auffallend ist auch, dass die russische
Regierung zweimal danach vor dem UN-Sicherheitsrat die Untersuchung des
Butscha-Vorfalls beantragt hat und zweimal an Vetos gescheitert ist.
Mit dem Butscha-Vorfall ist eine
Schwelle zur absoluten Unversöhnlichkeit der Kriegsparteien überschritten
worden, einschließlich NATO, EU, USA und Russland die heute noch einem Frieden
des Interessenausgleichs und der Versöhnung im Wege steht.
Der Retroville-Kaufhaus-Beschuss
Ein weiteres Beispiel für den zweifelhaften Wert von
Informationen aus dem Krieg bietet die russische Beschießung des
Einkaufszentrums Retroville am Rand von Kiew am 20. März 2022. Die Nachricht
selber stimmte. Die russische Artillerie hatte das Kaufhaus beschossen. Als der
Kiewer Bürgermeister Klitschko tags darauf das „furchtbare“ Ereignis im
deutschen Fernsehen verbreitete und über das russische Kriegsverbrechen
lamentierte, waren die deutschen Zuschauer entsetzt über die vermeintliche
Grausamkeit der Russen. Normalerweise assoziiert man mit Einkaufszentren
gedrängte Menschenmengen und in diesem Falle hohe Opferzahlen. Da die Nachricht
mit genauer Ortsangabe versehen was, schaute ich mir die Shopping Mail bei
Google-Earth genauer an und fand das beschriebene Gebäude mit großen
Lieferanteneinfahrten, einem großen, aber leeren Kundenparkplatz und einem Ring
von hohen Wohnhäusern darum herum. Durch Zufall entdeckte ich beim Stichwort
Retroville als nächstes das Video eines ukrainischen Bloggers, der dasselbe
Kaufhaus, denselben leeren Parkplatz und die großen Lieferanteneinfahrten
zeigte. Der Blogger hatte mit spürbarem Stolz über eine ukrainische Kriegslist
gefilmt, wie Artilleriegeschütze aus den Einfahrten herausfuhren, ein paar
Schuss abfeuerten und sich dann wieder unter den Schutz der Einfahrten
zurückzogen. Offensichtlich hatte auch russische Artillerieaufklärung dasselbe
Video gesehen, und die Russen hatten dann zielgenau das Warenhaus beschossen
und zerlegt. In Summa handelte es sich also um kein russisches
Kriegsverbrechen, aber die psychologische Wirkung auf das deutsche
Fernsehpublikum war enorm und so nachhaltig, dass man hierzulande momentan
einen Friedensvertrag ohne Schuldzuweisung und ohne Strafe so gut wie nicht
vermitteln kann.
Beiderseitige
Kriegsverbrechen
Über russische Kriegsverbrechen ist
in den westlichen Medien ausführlich berichtet worden. Einen gleichscharfen
Blick auf das Verhalten ukrainischer Soldaten hat es nicht gegeben. So helfen
für den Vergleich beider Kriegsparteien nur die zu Anfang des Krieges von
ukrainischen Bloggern im Internet verbreiteten Videos über ukrainische
Kriegsverbrechen, über die in ukrainisch-patriotischer Euphorie wie über eigene
Heldentaten berichtet worden ist.
Doch zunächst ein Auszug
aus dem Bericht des UN Hochkommissars für Menschenrechte vom 29. Juni
2022. Da heißt es u. a. zu Kriegsverbrechen: „Und das sind zahlreiche
Misshandlungen und Tötungen von Kriegsgefangenen und am Kampf unbeteiligten
Zivilpersonen, die sich beide Seiten gleichermaßen zu Schulde kommen lassen.
Nur eine Art von Kriegsverbrechen geht allein auf das Konto der ukrainischen
Armee, der Missbrauch menschlicher Schutzschilde, also der Einsatz eigener
Soldaten und Geschütze neben und hinter Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen,
um deren Schutzstatus für sich zu nutzen.“
Zurück zu den ukrainischen Kriegsvölkerrechtverstößen.
Ukrainische Fernsehanstalten und Blogger berichteten zu Anfang des Krieges
selbst über ukrainische Rechtsbrüche und Brutalitäten, begangen an russischen
Bürgern und kriegsgefangenen Soldaten, als handele es dabei um Ruhmestaten. Da
wurden z. B. von umherstehenden, lachenden ukrainischen Soldaten auf in ihrer
Mitte liegende, gefesselte russische Gefangene getreten und mit
Maschinenpistolen geballert. Kriegsgefangene Russen wurden erst verprügelt,
dann wurde ihnen in die Beine geschossen und anschließend wurden sie unversorgt
liegengelassen. Gefesselten, in großen Blutlachen liegenden russischen
Gefangenen wurden so lange auf den Kopf getreten, bis sie Ruhe gaben. Es war u.
a. eine Szene zu sehen, wie eine russische Zivilperson im Auto ( mit weißer
Russenarmbinde als solcher kenntlich ) angehalten, aus dem Auto gezogen und an
Ort und Stelle mit Stiefeltritten auf den Kopf totgetreten wurde.
Diese Zeugnisse auch der ukrainischen Kriegsverbrechen
rechtfertigen es nicht, bei einem Friedensvertrag Schuldvergleiche anzustellen
und daraus Nachteile für nur eine der Kriegsparteien abzuleiten.
Die
Gültigkeit des Kriegsvölkerrechts
Wenn man die gegenseitigen
Vertragsbrüche und die Verletzungen des Kriegsvölkerrechts der Russen und der
Ukrainer gegenseitig abwägt, sollte man beide Seiten mit derselben Elle messen,
mit dem bis dahin kodifizierten Recht. Der „Westen“ geht seit Jahren zum
eigenen Vorteil zunehmend in seinen Argumenten, Rechtfertigungen und
Beschuldigungen davon ab und beruft sich statt auf das kodifizierte Völkerrecht
auf eine sogenannte „Regelbasierte Ordnung“. Das sind eine hausgemachte Ordnung
und ihre Regeln, die sich die USA und die sie umgebenden Verbündeten – also
ohne Russland, China, südamerikanische Staaten und andere – selbst nach eigenen
Vorstellungen zurecht geschneidert haben. Nach dieser Regelbasierten Ordnung
war die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo z. B. völkerrechtskonform und die
Unabhängigkeitserklärung der Krim dagegen nicht. Diese Regelbasierte Ordnung
ist zum Teil ein eigennütziger, westlicher Selbstbetrug.
Das kodifizierte Kriegsvölkerrecht
soll für alle Kriegsparteien gleichermaßen gelten. Mit der Haager
Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen hat man versucht, die Kriegsgräuel
einzudämmen. Zu den Schutzgeboten beider Regelwerke gehören der Schutz der unbewaffneten Zivilbevölkerung und der
Schutz unverteidigter Städte und
Dörfer vor Beschießung und Bombardierung.
Wer als
Staatsoberhaupt – wie Selenskyj es getan hat – seine zivile Bevölkerung dazu
aufruft, Molotow-Cocktails herzustellen, sich Gewehre zu besorgen und zu
kämpfen, nimmt billigend in Kauf, dass die Schutzregeln für die Bevölkerung in
seinem Machtbereich nicht mehr gelten. Wer seinem Militär befiehlt, die Städte zu
befestigen und zu verteidigen, nimmt wohl kalkuliert in Kauf, dass um die
Städte gekämpft wird und dass sie beschossen und bombardiert werden. Wer mit
offensichtlichem Stolz vor Fernsehkameras zeigt, wie junge Freiwillige in einem
Schulgebäude militärisch ausgebildet werden, darf nicht medienwirksam im selben
Fernsehen über die Brutalität des Gegners klagen, wenn der auf solche Gebäude
schießen lässt.
Die Schutzbestimmungen der Haager
Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen für zivile Bürger und die
ukrainischen Städte hat Selenskyj selber außer Kraft gesetzt.
Abwägung der Rechtsgrundlagen und Rechtsauffassungen
Die Abwägung des Rechts auf territoriale Integrität
gegen das Recht auf Selbstbestimmung und den Volkswillen auf der Grundlage der
zwei Verträge „UN Resolution über die
Grundsätze des Völkerrechts ( 1970 )“ und der „Charta von Paris ( 1990 )“ wird Teil der Präambel des vorliegenden
Friedensvertragsentwurfs sein.
Die Rechtsgrundlage vieler bisheriger
Friedensbemühungen, die Charta von Paris vom 21. November 1990, enthält zwei
bisweilen unverträgliche Prinzipien, nämlich die Unverletzlichkeit der
territorialen Integrität von Staaten und den besonderen Schutz von nationalen
Minderheiten. Bereits die vorherige Resolution der Vereinten Nationen vom 24.
Oktober 1970 über die Grundsätze des Völkerrechts hat die kollektive
Wahrnehmung von Minderheitenschutz spezifiziert. Sie führt aus, dass sich
nationale Minderheiten bei dauerhafter und grober Missachtung ihrer
Schutzrechte und, wenn ihnen eine angemessene innere Autonomie verwehrt wird,
in demokratischer Weise dazu entscheiden können, in geschlossenen Teilen ihres
bisherigen Staatsgebiets einen eigenen, unabhängigen Staat zu gründen oder sich
in einen anderen Staat zu integrieren. Letzteres bezieht sich auch auf die
ansässigen russischen Minderheiten in klar umrissenen Staatsteilen der
bisherigen Ukraine, in denen sie eine deutliche lokale Mehrheit bilden.
Im zu
beendenden Krieg vertritt die Ukraine ihr Recht auf die Unverletzlichkeit ihrer
territorialen Integrität und die Russische Föderation vertritt das
Selbstbestimmungsrecht der russischen Minderheiten in bestimmten Staatsteilen
der Ukraine, dort wo sie eine deutliche Bevölkerungsmehrheit bilden. Der in der
Anlage 2 vorgeschlagene Friedensvertrag beruht auf der praktischen Abwägung der
beiden im konkreten Falle unverträglichen Friedensprinzipien, der Charta von
Paris und der UN Resolution über die Grundsätze des Völkerrechts. Ihm liegt
eine Entscheidung im Sinne eines eiligen Kriegsendes zu Gunsten des
Selbstbestimmungsrechts und Volkswillens als Ausdruck eines modernen
demokratischen Staatsverständnisses zu Grunde. Eine gegensätzliche Entscheidung
zu Gunsten der territorialen Integrität der bisherigen Ukraine war
offensichtlich wegen des inzwischen völlig zerrütteten und unversöhnlichen
Verhältnisses des ukrainischen und des russischen Volksanteils des vorherigen
Zweivölkerstaats nicht mehr sinnvoll. Der Zweivölkerstaat Ukraine war nach acht
Jahren innerukrainischem Bürger- und Separationskrieg realistischer Weise
moralisch und politisch nicht mehr wiederzubeleben.
Verhandlungen und Vertragspartner
Beteiligungsempfehlung
Im Interesse eines baldigen und
einvernehmlichen Vertragsabschlusses liegt es, den Kreis der Verhandler und der
Vertragsabschließenden möglichst klein zu halten. Staaten – außer der Ukraine
und der Russischen Föderation – und supranationale Organisationen, die selbst
eigene Interessen im Ukraine-Krieg und in der Ukraine vertreten, sind aus
demselben Grunde nicht am Friedensprozess zu beteiligen.
Als abschreckendes
Beispiel für Verhandlungen mit zu vielen Interessenten mögen die
Friedensverhandlungen zum Frieden von Münster dienen. Sie dauerten fünf Jahre,
in denen weitergekämpft wurde. Als positives Beispiel mögen die zügigen
2-plus-4 Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung dienen, bei denen die
über 40 zusätzlichen ehemaligen Kriegsgegner Deutschlands ausgeschlossen
blieben.
Eine deutsche
Friedensvermittlung im Alleingang wäre aussichtslos. Geeignet für eine
Friedensvermittlung wären die drei Staaten Frankreich, Italien und Deutschland
im Verbund.
Frankreich hatte bereits
2008 zusammen mit Deutschland die damals ungerechtfertigte Aufnahme der Ukraine
in die NATO verhindert und dann 2015 und 16 wieder zusammen mit Deutschland die
Minsker Konferenzen und das Minsker Abkommen arrangiert. 2016 waren es wieder
Frankreich und Deutschland gemeinsam, die die Ukraine gedrängt haben, den
Ostoblasten die ihnen im Minsker Abkommen zugesicherte Innere Autonomie
einzuräumen, was die Ukraine verweigerte. Ebenfalls 2016 hatte das französische
Oberhaus die sukzessive Rücknahme der EU-Sanktionen gegen Russland empfohlen.
Am 9. Dezember hatten Macron und Merkel den Weihnachtswaffenstillstand zwischen
Russland und der Ukraine ausgehandelt. 2019 waren es wieder Macron und Merkel,
die letztmalig ein Gipfeltreffen zwischen Putin und Selenskyj zuwege gebracht
haben. Am 8. Februar 2022 hat Macron vom
Westen gefordert, „im Hinblick auf Russlands berechtigte Sicherheitsbedürfnisse
Kompromisse einzugehen“. Der französische Staatspräsident ist offensichtlich
der geeignete Partner für eine deutsche Friedensinitiative. Frankreich hat sich
außerdem unter den alten EU- und NATO-Staaten die größte Unabhängigkeit von den
USA bewahrt, dem Hauptvertreter ukrainischer Interessen und eigener, dortiger
geopolitischer Ambitionen.
Aus Italien kamen bisher
die häufigsten Anstöße zu Friedensvermittlungen im Ukraine–Krieg. Es begann am
4.5.2022 mit den Erklärungen des Chefs der italienischen Luftwaffe, Generalleutnant Tricarico und
des Generalleutnants Bertolini ( Heer ) „Das ist nicht unser Krieg“ und „Lasst
uns die USA stoppen!“. Es folgte der italienische Außenminister Di Maio am
20.5.2022 mit einem im Europarlament vorgeschlagenen Friedensplan. Dann kam am
8.9.2022 das Vermittlungsangebot des ehemaligen Ministerpräsidenten Berlusconi
und schließlich am 29.6.2023 der Appell des Vorsitzenden der italienischen
Bischofskonferenz Kardinal Zuppi. In Italien wäre die Vermittlungsrolle zu
einem russisch-ukrainischen Ausgleichsfrieden offensichtlich populär.
Frankreich, Italien und Deutschland sind außerdem die großen
drei Gründungsmitglieder der EWG und die augenblicklich größten Netto-Zahler
der EU und damit auch die mittelbar größten Beitragszahler für die Kriegshilfen
der EU. Die drei Staaten hätten das politische Gewicht, der einseitigen
pro-Ukraine- und kriegsverlängernden Politik der EU ein friedliches Ende zu
bereiten. Italien, Frankreich und Deutschland hätten auch Mittel und
Möglichkeiten, beim Drohen des Scheiterns ihrer Vermittlung selbst mit der
Beendigung ihrer weiteren Alimentation des Krieges zu drohen und im äußersten
Falle auch ihr Veto für gemeinsame EU- und NATO- Aktivitäten bei
Kriegsfortsetzung anzukündigen. Ein von Italien, Frankreich und Deutschland
arrangierter Friede wäre eine europäische Lösung des europäischen Krieges in
der Ukraine.
Der Herr Bundeskanzler sollte baldmöglichst Gespräche mit
Frau Regierungspräsidentin Meloni und Herrn Staatspräsident Macron aufnehmen
und beide ersuchen, sich politisch am deutschen Friedensplan und aktiv mit
italienischen und französischen Kräften an dem im Vertragsentwurf
vorgeschlagenen Friedensprozess zu beteiligen. Diese Gespräche sollten
erfolgreich abgeschlossen sein, ehe der Friedensvertragsentwurf den beiden
Konfliktparteien vorgeschlagen werden kann.
Warnung vor
Beteiligung
Die besonders am NATO-Beitritt der
Ukraine interessierten Staat Großbritannien und USA haben mehrmals ihre
Forderung nach Fortsetzung des Krieges vorgebracht. Der englische
Premierminister Boris Johnson hat am 9. April 2022 bei den Istanbuler
ukrainisch-russischen Verhandlungen kurz vor Vertragsabschluss eingegriffen und
die ukrainische Vertragsunterzeichnung verhindert. Seine Begründung war, „Der
Westen ist für ein Kriegsende nicht bereit.“ Desgleichen hat die US Regierung
vor kurzem erst, am 27. November 2023, verlautbart, dass sie
russisch-ukrainische Friedensverhandlungen derzeit für sinnlos hält. Zur
Begründung unterstellte sie, dass solche Gespräche nur in russische
„Kapitulationsmonologe“ ausarten würden. Dabei übersah die amerikanische
Regierung geflissentlich, dass der sogenannte 10-Punkte-Friedensplan Selenskyjs
vom 5. August 2023 in der Sache selbst de facto eine Kapitulationsaufforderung
an Russland war. Das erkennbare Interesse der USA und Großbritanniens an der
Kriegsfortsetzung disqualifiziert beide Staaten, als Moderatoren,
Verhandlungspartner oder Signatarstaaten für ein Mitwirken am raschen Ende des
Tötens und Zerstörens in der Ukraine. Sie dürfen deshalb am vorgeschlagenen
Friedensprozess trotz ihrer zu erwartenden Einsprüche und Hindernisse weder
unmittelbar noch mittelbar beteiligt werden. Mit dem Ausschluss der USA
verbindet sich auch der Ausschluss der von ihr dominierten NATO.
Orte der Verhandlungen
Ich schlage vor, die Vermittlungsgespräche mit den
beiden Kriegsparteien zunächst in getrennten Vorverhandlungen an deren
Regierungssitzen zu führen. Das erleichtert die Gespräche, weil ihnen noch die
verhärtete und verschärfende Konfrontationsatmosphäre des Aufeinandertreffens
von zwei Feinden fehlt.
Die
Abschlusskonferenz sollte in Genf, im Alten Rathaus, im „Alabama-Saal“
stattfinden. Genf liegt auf neutralem Boden und der genannte Saal beherbergt
einen „guten Geist“, der hoffentlich auf die ukrainisch-russische Verständigung
und Versöhnung überspringt. In diesem Saal wurde 1864 die Erste Genfer
Konvention geschlossen und 1872 das Zerwürfnis zwischen der alten Kolonialmacht
England und ihrer alten Kolonie Nordamerika durch Schiedsspruch beigelegt und
damit der Weg für eine endgültige und immerwährende freundschaftliche
Partnerschaft geebnet.
Die Anbahnung
von Verhandlungen
Derzeit gehört Deutschland zu den Staaten, die die Ukraine
mit ihren Versprechungen und Geld- und Waffenlieferungen in dem Wahn gefangen
halten, es gäbe noch immer eine Siegeschance im Jahr 2024. Ehe die deutsche
Bundesregierung der ukrainischen Regierung ihre Illusionen vom „Sieg“ und den
Rückeroberungen durch Vorlage eines Friedensvertragsentwurfs nimmt und sie
damit psychologisch von Plus-Graden auf Minus-Grade stürzt, sollte sie zuerst
alle weiteren Versprechungen unterlassen und die ukrainische Regierung sowie
die russische Regierung auffordern, der Gegnerseite selbst ein Gesprächsangebot
ohne Vorbedingungen zu machen. Wenn sich die streitenden Parteien dazu nicht in
Bälde bereitfinden sollten, kann beiden Parteien der hier vorgeschlagene
Friedensvertrag unterbreitet werden.
Wesentliche Inhalte des Vertragstextes
Bisher hat es meiner Zählung nach 18
wenig konkrete Vermittlungs- und Vertragsvorschläge gegeben, die Raum für
unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und viele Ausweichmöglichkeiten für
beide Kriegsparteien ließen. Bisher haben die Kriegsparteien auch „Unverhandelbares“
als Vorbedingungen genannt, so dass es gar nicht erst zu Verhandlungen gekommen
ist. Der vorgeschlagene Vertragstext enthält deshalb alle erforderlichen
territorialen, rechtlichen, ökonomischen, militärischen und anderen Regelungen,
die in Friedensverträgen üblich und erforderlich sind, so dass jede Seite
einschätzen kann, was sie erhalten wird und was sie geben muss.
Staatspräsident Putin wird sehen, dass das letzte Wort zu
einer dauerhaften Nachkriegsordnung nicht durch die russischen Landeroberungen,
sondern durch das Ergebnis einer Volksabstimmung der Einwohner der umstrittenen
Gebiete gesprochen wird. Die zukünftigen Grenzen zwischen der Ukraine und
Russland soll die betroffene Bevölkerung in freier Entscheidung selber ziehen.
Russland muss allerdings sein alter, atomarer Reaktions- und Sicherheitsabstand
zum NATO-Gebiet erhalten bleiben und der Ukraine dafür den Status der
„bewaffneten Neutralität“ zugestehen.
Staatspräsident Selenskyj wird sehen, dass das letzte Wort
zur dauerhaften Nachkriegsordnung nicht durch einen von der Weltgemeinschaft
finanzierten ukrainischen Endsieg gesprochen wird, sondern durch das Ergebnis
einer Volksabstimmung der Einwohner der umstrittenen Gebiete. Die ukrainische
Zentralregierung hat die Existenz des früheren Zweivölkerstaats mit ihrer
Missachtung des Minsk II Abkommens selbst verspielt. Der Sprachenstreit seit
2014 und der achtjährige Bürgerkrieg mit seiner Härte und den Kriegsverbrechen
an einem Teil der ostukrainischen Bevölkerung schließen ein gedeihliches
Miteinander von Ukrainern und der starken russischen Minderheit in einem Staat
in Zukunft aus.
Auf der anderen Seite muss das ukrainische Volk eine sichere
und souveräne Zukunft mit der Aussicht auf Wiederaufbau und wirtschaftliche
Gesundung zugesichert bekommen. Dazu müssen die weiteren Zerstörungen und das
exorbitante Anwachsen der Kriegsschulden der Ukraine für Waffenleasing und
rückzahlbare Darlehen an die USA beendet werden. Der Ukraine muss dafür im Kern
eines Vertrags die zukünftige Bewahrung und Lebensfähigkeit des ukrainischen
Volks angeboten werden, nicht aber die Bewahrung ihres früheren gesamten
Staatsgebiets.
Wirkung auf die deutsche Öffentlichkeit
Der Einsicht, dass ein rasches Kriegsende den absoluten
Vorrang vor einem Sieg der Ukraine haben muss, steht bedauerlicher Weise das falsche Narrativ entgegen, das die
deutschen Medien seit drei Jahren mit ihrem Gut-und-Böse-Raster der deutschen
Öffentlichkeit vermitteln. Dazu gehören das Unterschlagen der Vorgeschichte
dieses Kriegs mit dem Sprachenstreit, mit dem acht Jahre währenden Bürgerkrieg
der ukrainische Zentralregierung gegen die starke russische Minderheit im
eigenen Land und mit der Häufigkeit politischer Morde und der Korruption in der
Ukraine. Dazu gehören die Verletzungen des internationalen Rechts durch die
Ukraine und nicht nur der Friedensbruch der Russen. Dazu gehören auch die
Legenden von einer dortigen Demokratie und der dort angeblich zu verteidigenden
Freiheit Europas. Wenn die Medien den Bogen zur „Verteidigung der Freiheit
Europas“ schlagen, müssten sie auch thematisieren, dass es im Kern auch um die
Ausdehnung des geopolitischen Interessen- und Machtbereichs der USA geht. Wie
tief das falsche Narrativ bereits in der „politischen Welt“ Deutschlands sitzt,
wird in den jüngsten Redebeiträgen von Abgeordneten im Bundestag zum Krieg in
der Ukraine deutlich. Die Appelle von mehreren Rednern zu den Waffenhilfen an
die Ukraine zeigen deren erschreckende und beschämende Ahnungslosigkeit über die
Realitäten in der Ukraine und die Vorgeschichte des Ukraine-Krieges.
Die wirksamste Manipulation entfaltet dieses falsche Narrativ mit den mehrmals
täglich in allen Medien wiederholten Formulierungen wie „Putins
verbrecherischer Angriff“ und die Verwendung von Negativattributen, die allem
vorangestellt werden, was Russland tut und unterlässt. Die deutsche Presse
überbietet sich mit „grausam, menschenverachtend, erbarmungslos“ und vielen
weiteren Negativbeschreibungen, statt sachlich zu berichten und die Wertung den
Lesern zu überlassen. Die Bundesregierung kann keine Medien lenken, aber sie
sollte eigene Kommentare in der beschriebenen Weise unterlassen. Je länger und
wirkungsvoller Deutschland die Ukraine unterstützt und die russische Seite
brüskiert, desto schwerer wird es werden, mit Russland zu verhandeln und zu
guter Letzt den deutschen Kopf aus der Schlinge der direkten Kriegsbeteiligung
herauszuhalten.
Mein Vorschlag zu einer Friedensinitiative des Herrn Bundeskanzler Scholz unter dem Leitgedanken „versöhnen und vergeben“ mag den deutschen Wählern nach dieser Medienvorgeschichte wie ein inkonsequenter Sinneswandel vorkommen. Die Initiative wäre dennoch eine glaubwürdige Rückkehr zu Bundeskanzler Scholz´ ursprünglichen Auffassungen, dass sich Deutschland in der Gefahr der Kriegsbeteiligung befindet und dass sich Deutschland mit Waffenlieferungen an die Ukraine zurückhalten sollte. Heute, nach fast zwei Jahren vergeblichen Krieges und erfolgloser ukrainischer Offensiven, wird ihm die deutsche Öffentlichkeit die Einsicht honorieren, dass die Ukraine ihr Kriegsziel der Rückeroberungen nicht erreichen kann und dass es nun vor allem gilt, das ukrainische Volk vor weiteren Menschenverlusten durch Tod und Abwanderung, vor weiterer Zerstörung seiner Infrastruktur und vor der weiter zunehmenden exorbitanten Auslandsverschuldung zu bewahren. Das deutsche Volk sieht derzeit mit wachsenden Zweifeln die immensen eigenen Kriegsausgaben beim gleichzeitigen ungedeckten Finanzbedarf daheim. Es sieht die Schwächung der eigenen Wirtschaft ohne spürbare Auswirkungen der Embargos und Sanktionen auf Russland. Es bemerkt mit Sorgen die weitere Ausplünderung der Bundeswehr zu Gunsten der ukrainischen Armee bei gleichzeitiger Zunahme ihrer eigenen Verpflichtungen außerhalb der eigenen Grenzen. Das deutsche Volk wird zunehmend der Lasten dieses fremden Krieges müde. Und das ukrainische Volk ist im Begriff, in vieler Hinsicht „auszubluten“. Ein von einem deutschen Bundeskanzler vermittelter Friede zwischen der Ukraine und Russland könnte der Glanzpunkt seiner Kanzlerschaft sein. Meinung
Anlage 2 zu Ukraine Brief an Öffentlichkeit
Gerd Schultze-Rhonhof, 3.2.2024
Vertrag zur Beendigung beider Kriege,
des Innerukrainischen Bürgerkrieges und
des Ukrainisch-Russischen Krieges.
Friedensvertrag von Genf vom … 2024
( Textauszug aus der vorliegenden Volltext-Version )
Präambel
Die Republik
Ukraine einerseits und die Russische Föderation andererseits schließen diesen
Vertrag zur eiligen Beendigung des russisch-ukrainischen Krieges und zugleich
zur Beendigung des Innerukrainischen Krieges zwischen der Ukrainischen
Zentralregierung und den ukrainischen, jedoch mehrheitlich russischsprachigen
Landesteilen, die sich im Streit mit der Zentralregierung einseitig für
unabhängig erklärt haben.
Im
bisherigen Krieg hat keine der beiden Kriegsparteien ihre Ziele und ein
siegreiches Ende des Krieges durchsetzen können. Vielmehr besteht die Gefahr
einer lang andauernden Fortsetzung des Krieges und letztlich auch einer
erneuten Teilung Europas durch einen „eisernen Vorhang“. Dies zu verhindern ist
Sinn und Ziel dieses Vertrags.
Kern des
Vertrags ist die unverzügliche Beendigung des Krieges auf der Grundlage eines
Referendums der Bevölkerungen der umstrittenen Gebiete über ihren Willen, in
Zukunft der Ukraine, der Russischen Föderation oder einem neuen, von beiden
Kriegsparteien unabhängigen Zwischenstaat anzugehören.
Der Vertrag
ist von dem allseitigen Bestreben geleitet, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten so
schnell wie möglich von der Geißel des Krieges zu befreien, die Ukraine vor
ihrer weiteren Zerstörung und dauerhaften Verschuldung zu bewahren, die
Russische Föderation von den Belastungen des Krieges und ihrer internationalen
Isolation zu befreien, dauerhaft Stabilität und Ruhe an der
ukrainisch-russischen Sprach- und Nationalitätengrenze herzustellen, eine neue
Ära des Friedens unter den Völkern Europas einzuleiten, die weltweiten,
kriegsbedingten Versorgungsengpässe zu beheben und die anhaltende
Hungerkatastrophe in den armen Staaten unserer Welt zu mildern.
Die Rechtsgrundlage vieler
bisheriger Friedensbemühungen, die Charta von Paris vom 21. November 1990,
enthält zwei bisweilen unverträgliche Prinzipien, nämlich die Unverletzlichkeit
der territorialen Integrität von Staaten und den besonderen Schutz von nationalen Minderheiten. Bereits
die vorherige Resolution der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970
über die Grundsätze des Völkerrechts hat die kollektive Wahrnehmung von
Minderheitenschutz spezifiziert. Sie führt aus, dass sich nationale
Minderheiten bei dauerhafter und grober Missachtung ihrer Schutzrechte und,
wenn ihnen eine angemessene innere Autonomie verwehrt wird, in demokratischer
Weise dazu entscheiden können, in geschlossenen Teilen ihres bisherigen
Staatsgebiets einen eigenen unabhängigen Staat zu gründen oder sich in einen
anderen Staat zu integrieren.
Letzteres bezieht sich auch
auf die ansässigen russischen Minderheiten in klar umrissenen Staatsteilen der
bisherigen Ukraine, in denen sie eine deutliche lokale Mehrheit bilden.
Im zu beendenden Krieg
vertritt die Ukraine ihr Recht auf die Unverletzlichkeit ihrer territorialen
Integrität und die Russische Föderation vertritt das Selbstbestimmungsrecht der
russischen Minderheiten in bestimmten Staatsteilen der Ukraine, dort wo sie
eine deutliche Bevölkerungsmehrheit bilden, und sie stellt deren
Minderheitenschutz wieder her. Dieser Friedensvertrag beruht auf der
praktischen Abwägung der beiden im konkreten Falle unverträglichen
Friedensprinzipien, der Charta von Paris und der UN Resolution über die
Grundsätze des Völkerrechts. Die Entscheidung ist von den drei Vermittlern
dieses Friedens, Italien, Frankreich und Deutschland, im Sinne eines eiligen
Kriegsendes zu Gunsten des Selbstbestimmungsrechts und Volkswillens als
Ausdruck eines modernen demokratischen Staatsverständnisses gefallen. Eine
gegensätzliche Entscheidung zu Gunsten der territorialen Integrität der
bisherigen Ukraine war offensichtlich wegen des inzwischen völlig zerrütteten
und unversöhnlichen Verhältnisses des ukrainischen und des russischen
Volksanteils des vorherigen Zweivölkerstaats nicht mehr sinnvoll. Der
Zweivölkerstaat Ukraine war nach acht Jahren innerukrainischem Bürger- und
Separationskrieg realistischer Weise moralisch und politisch nicht
wiederzubeleben.
Damit bekommt die zukünftige
Bewahrung und Lebensfähigkeit des ukrainischen Volks Vorrang vor der Bewahrung
des jetzigen ukrainischen Territoriums.
Die vertragschließenden
Kriegsparteien nehmen Abstand von dem Versuch, ihre eigenen Rechtspositionen
und die Völkerrechtsverstöße ihrer Gegner gegeneinander aufzurechnen und die
gegnerischen und die eigenen gewaltverschärfenden Eskalationsschritte
gegeneinander abzurechen. Das würde mit gegenseitigen Vorwürfen und
langwierigen Verhandlungen weiteren Hass erzeugen und die Leiden und
Zerstörungen dieses Krieges unnötig verlängern. Die große Zahl und die
Verschiedenartigkeit der beiderseitigen Brüche von internationalen Chartas und
zwischenstaatlichen Verträgen lassen sich ohnehin nicht gegeneinander bewerten.
Der
Leitgedanke dieses Friedensvertrages ist:
„vergeben und versöhnen“. Der Vertrag soll das zukünftige
Nachbarschaftsverhältnis zwischen der Republik Ukraine und der Russischen
Föderation durch einen Interessenausgleich friedlich, dauerhaft und
schnellstmöglich regeln.
Der Staatspräsident der
Republik Frankreich und die Regierungschefs der Republik Italien und der
Bundesrepublik Deutschland erkennen diesen Vertrag als gerecht, zweckmäßig und
notwendig an. Sie haben diesen Vertrag den zwei Kriegsparteien vorgeschlagen,
um das friedliche Miteinander der Völker Europas wieder herzustellen und die Gefahr
der Ausbreitung des Kriegs auf ganz Europa und die nordatlantische Welt zu
bannen. Italien, Frankreich und Deutschland als Signatarstaaten dieses Vertrags
werden alle ihre Möglichkeiten ausschöpfen, die bisher streitenden
Kriegsparteien zum Abschluss und zur Einhaltung dieses Friedensvertrags zu
bewegen.
Deutschland, Italien und
Frankreich werden bei Maßnahmen zur Überleitung vom Krieg zum Frieden beide
bisherigen Kriegsparteien soweit erforderlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten
unterstützen.
Die fünf Signatarstaaten
hoffen und erwarten, dass auch weitere Staaten diesen Friedensschluss verlangen
und unterstützen.
Teil I Ende der Kampfhandlungen
Artikel 1
Die Kampfhandlungen an allen Fronten an Land, auf dem Schwarzen und dem
Asowschen Meer und in der Luft enden
am Morgen um 06:00 Uhr nach der Unterzeichnung dieses Friedensvertrags durch
den Staatspräsidenten der Ukraine und durch den Staatspräsidenten der
Russischen Föderation getrennt oder am vereinbarten Vertragsort Genf. Endgültig und vollumfänglich wird der
Vertrag gültig nach der
zusätzlichen Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten der Republik Frankreich
und die Ministerpräsidentin der Republik Italien und den Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschlandund nach
der Hinterlegung der vom ukrainischen und vom russischen Parlament
ratifizierten Friedensvertragsurkunden beim Deutschen Auswärtigen Amt in Berlin
oder den Deutschen Botschaften in Kiew oder Moskau, also dem Wirksamkeitsdatum dieses Vertrags.
Unabhängig von der
vollumfänglichen Wirksamkeit des Vertrags werden sich die europäischen Mächte
Italien, Frankreich und Deutschland auch dann an ihre Zusatzvereinbarung nach
Artikel 22 dieses Vertrags halten, wenn beide oder eine der Kriegsparteien
diesen Vertrag verletzen oder nicht ratifizieren werden.
Teil II Verzichtserklärungen
Artikel 2
Die Russische Föderation räumt ihre seit dem 24. Februar 2022 eroberten Gebiete
in der Ostukraine, räumlich bis an die Westgrenze der bis zum 24. Februar 2022
von den Donbass-Separatisten besetzten Gebiete und zeitlich bis die endgültige
neue ukrainische und die neue russische Staatsgrenze festgelegt worden sind.
Die endgültigen Grenzen werden nach einem Referendum festgelegt ( Artikel 11
dieses Vertrags ).
Die Russische Föderation
verzichtet auf zukünftige Forderungen nach Rückbau der baulichen landesfremden
NATO-Infrastruktur in den neuen nordöstlichen NATO-Staaten auf deren
territorialen Bestand von 1997, dem Gründungsdatum des NATO-Russland-Rats. (
Artikel IV der NATO-Russland-Grundakte enthält Regelungen über die dauerhafte
Stationierung fremdländischer NATO-Streitkräfte in den jetzt zur NATO
gehörenden ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten und Sowjetrepubliken. )
Die Russische Föderation
erhebt keinen Anspruch auf die zeitweilig eroberten Gebiete westlich des Dnjepr
einschließlich Cherson.
Die Russische Föderation
verzichtet auf ihre Forderung nach einer zukünftigen Demilitarisierung der
Ukraine.
Artikel 3
Die Republik Ukraine verzichtet auf ihre 2021 vom Staatspräsident geäußerte
Absicht, wieder atomar bewaffnete Macht zu werden.
Die Republik Ukraine
verzichtet auf ihre Absicht, als Mitglied der NATO beizutreten. Sie wird den
Status der bewaffneten Neutralität einnehmen und an keinen bi- und
multinationalen Übungen und Militärplanungen teilnehmen. Sie wird keine
Stationierung ausländischer Truppen, Söldnertruppen, ausländischer
Militärdepots und Stabs- und Verbindungskommandos auf ihrem Territorium dulden.
Ausgenommen davon sind die ausländischen Militärattaché-Stäbe an den Botschaften
in Kiew.
Die Republik Ukraine wird
außer ihrer eigenen Rüstungsindustrie keine Waffen und Munition herstellenden
Firmen auf ihrem Territorium dulden, die sich ganz oder zu Teilen in
ausländischem Eigentum befinden oder deren Firmenleitungen ihren Hauptsitz im
Ausland haben.
Die Republik Ukraine
verzichtet auf ihre Absicht, sich die Halbinsel Krim wieder anzugliedern und
erkennt deren Zugehörigkeit zur Russischen Föderation an.
Die Ukraine verzichtet auf
ihre ehemaligen, aber in der Bevölkerungsmehrheit russischsprachigen Gebiete
östlich der Linie Unterer Dnjepr- Saporischschja
( einschließlich ) –
Kupyansk ( ausschließlich ), soweit sich die dortige Bevölkerung in dem nach
Artikel 11 dieses Vertrags vorgesehenen Referendum mehrheitlich für eine
staatliche Selbständigkeit oder ihren Anschluss an die Russische Föderation
entscheidet. Die Ukraine hört damit auf, ein de facto geteilter Zweivölkerstaat
zu sein.
Artikel 4
Die Einlagerung von Atomwaffen der NATO und von Atomwaffen
und Atomwaffenträgersystemen überhaupt bleibt für die Ukraine auch in Zukunft
entsprechend dem Budapester Memorandum von 1994 und entsprechend Artikel IV der
NATO-Russland-Grundakte von 1997 ausgeschlossen.
Neue Regelungen über die
dauerhafte Stationierung von landesfremden NATO-Truppen in den jetzt zur NATO
gehörenden ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten und ehemaligen Sowjetrepubliken
bleiben zukünftigen Verhandlungen und Verträgen zwischen der Russischen Föderation
und der NATO vorbehalten.
Artikel 5
Sicherheitsgarantien: Die von der Ukraine verlangten Sicherheitsgarantien
durch externe Mächte für ihre zukünftige territoriale Integrität und die von
der Russischen Föderation verlangte Sicherheitsgarantie für den Erhalt ihrer
atomaren Zweitschlagsfähigkeit im Rahmen einer gesamteuropäischen
Sicherheitsarchitektur sind durch spätere internationale Verträge zu regeln.
Diese späteren Verträge dürfen den Bestimmungen des vorliegenden
Friedensvertrags nicht widersprechen. Bis zum Tag des Wirksamwerdens dieses
Friedensvertrages werden die Russische Föderation und die Ukraine alle
militärisch-sicherheitspolitischen Verträge und Vereinbarungen mit externen
Mächten, die diesem Friedensvertrag widersprechen, kündigen und auflösen.
Artikel 6
Die ehemaligen Kriegsgegner
verzichten gegenseitig auf jegliche Forderungen nach Wiedergutmachung, Schadenersatz oder Reparationen für die einander
seit 2014 angerichteten Schäden und Lasten.
Teil III Der Übergang zum Frieden
Artikel 7
Die russischen Truppen …
Artikel 8
Die ukrainischen Truppen …
Artikel 9
Ausländisches Militär …
Artikel 10
Die ehemaligen Kriegsgegner
und die Republiken Frankreich, Italien und Deutschland vereinbaren, dass die Truppenentflechtung und der Rückzug der
russischen und der ukrainischen Truppen bis zur endgültigen Entscheidung über
die zukünftigen ukrainischen und russischen Grenzen von italienischen,
französischen und deutschen Truppenkommandos überwacht und dokumentiert werden.
Die Führung der Überwachung obliegt einem italienischen Oberkommando vor Ort. (
Artikel 23 dieses Vertrags )
Artikel 11
Das Referendum
Artikel 11 Absatz 1:
Die Einwohner der zwischen
der Ukraine und Russland strittigen Gebiete werden in einem Referendum selbst entscheiden, ob sie in Zukunft weiterhin in der
Ukraine oder in einem selbständigen neuen Staat oder in der Russischen
Föderation leben wollen.
Den Abstimmungstermin legt
die Ukrainische Zentralregierung bis spätestens am 30. Tag nach Wirksamwerden
dieses Vertrags für ein Datum zwischen dem 6o. und dem 90. Tag nach dem
Wirksamwerden dieses Vertrags fest.
Wahlberechtigt werden alle
Einwohner sein, die 2014 ihren Wohnsitz im betroffenen Gebiet hatten und deren
Ehegatten und Nachkommen soweit sie am Wahltag mindestens 20 Jahre alt sind.
Es gelten die 2013 gültigen
Wählerlisten. Wahlberechtigte Ehegatten und Nachkommen müssen sich bis zum
15.Tag vor dem Referendum in die Wählerlisten vor Ort haben eintragen lassen.
Das Festlegungs- und Bekanntgabe-Datum des Referendums und das Referendum
selbst müssen so weit auseinanderliegen, dass den wahlberechtigten Ehegatten
und Nachkommen mindestens 15 Tage Zeit für ihre Eintragung in die Wählerlisten
bleibt.
Artikel 11 Absatz 2:
Das Abstimmungsgebiet ist das Territorium östlich des unteren Dnjepr und der Linie Saporoschschja östlich des
Dnjepr ( einschl. ) Kupyansk ( ausschl. ) bis zur nordöstlich davon
verlaufenden Staatsgrenze ( 49° 54´ 45´´ Nord
/ 38° 00´ 57´´ Ost ) und westlich der russischen Staatsgrenze im
Verlauf vom 23. Februar 2022 im Osten.
Die Selbständigkeit oder der
Anschluss an Russland erfolgt bei einer 55 %-Mehrheit der wahlteilnehmenden
Wahlberechtigten. Wo die Stimmen zu einer Selbständigkeit die 55 % nicht erreichen,
werden sie nach einer ersten Veröffentlichung den Stimmen der sonstigen
Mehrheit zugerechnet.
Artikel 11 Absatz 3:…
Artikel 11 Absatz 4:…
Das Referendum findet unter französischer
Oberaufsicht und französischer, italienischer, deutscher und OSZE-Assistenz und
Überwachung statt. Bei Streitigkeiten über unklare Wahlmodalitäten oder den
Wahlausgang entscheidet ein französischer Schiedsspruch gemäß Artikel 23 dieses
Vertrags.
Artikel 11 Absatz 5:…
Artikel 12
Die ehemaligen Kriegsgegner entlassen alle ihre Kriegsgefangenen
und Zivilinternierten bis spätestens …
Es gilt eine Generalamnestie für alle Kriegsgefangenen und Zivilinternierten mit
ukrainischer und russischer Staatsbürgerschaft in ihren ethnisch anderen
Gewahrsamsstaaten.
Weitere Details …
Teil IV Gegenseitige Verpflichtungen
Artikel 13
Artikel 13 Absatz 1: Das zurückgehende Militär der ehemaligen Kriegsgegner …
Artikel 14
Verbot von jegliche Agitation und Propaganda …
Artikel 15
Artikel 15 Absatz 1:
Zur Staatsbürgerschaftsoption …
Artikel 16
Zum Schutz der
Minderheiten …
Artikel 17
Zur Besitzstandswahrung beim Wechsel der Gebietsherrschaft
als Ergebnis des Referendums …
Teil V Weiteres
Artikel 18
Zur wirtschaftlichen Normalisierung: Die ehemaligen Kriegsgegner
werden unabhängig von ihrer grundsätzlichen Orientierung auf entweder die
Europäische Union oder auf die Russische Zollunion ihre Handels- und
Kooperationsbarrieren untereinander zum Nutzen der Wohlstandsmehrung ihrer
Völker abschaffen. Verträge und Vereinbarungen über Zollfreiheit oder
Vorzugszölle für einzeln festgelegte und hauptsächlich auf eigenem Territorium
produzierte Industriegüter, Agrarprodukte und Bodenschätze sollen wieder
möglich sein.
Die ehemaligen Kriegsgegner
und die zusätzlichen Signatarmächte Italien, Deutschland und Frankreich geben
unverzüglich sämtliche beschlagnahmten Vermögenswerte der Kriegsparteien an
ihre Ursprungseigentümer zurück oder erstatten sie finanziell, wenn sie
inzwischen veräußert worden sind. Die fünf Signatarstaaten hoffen und erwarten,
dass sich auch weitere Staaten dieser Regelung anschließen.
Die Ukraine und die
Russische Föderation stellen die international üblichen und normalen
Bankverbindungen und Mechanismen für den Geldtransfer untereinander
schnellstmöglich wieder her. Die Verrechnung und Bezahlung gegenseitiger
staatlicher, geschäftlicher und privater Schulden aus der Zeit vor dem
russischen Einmarsch vom 24. Februar 2022 wird später durch ein
russisch-ukrainisches Abkommen geregelt.
Weiteres …
Artikel 19
Ende der Boykotts, Embargos und Strafsanktionen: Die vertragschließenden
Staaten Ukraine, Russische Föderation, Frankreich, Italien und Deutschland
werden spätestens am 30. Tag nach Wirksamwerden des Vertrags alle seit 2014
gegeneinander verhängten und mit der ukrainisch-russischen Auseinandersetzung
zusammenhängenden Boykotts, Embargos und Sanktionen beenden. Dies gilt auch für
Boykotts, Embargos und Sanktionen, welche die fünf vertragsschließenden Staaten
zuvor zusammen mit weiteren Staaten vereinbart haben. Diese Regelung geschieht
in der Hoffnung, dass sich andere „Sanktions-Staaten“ dem anschließen.
Insbesondere beenden die
fünf vertragschließenden Staaten ihr gegenseitiges SWIFT-Embargo. Soweit versucht wird, dies von anderen Staaten zu
unterbinden, werden die fünf vertragschließenden Staaten ihre gegenseitigen
Transferzahlungen in einer Nicht-Dollar-Währung über eine SWIFT
Operationszentrale OPC in einem neutralen Staat ausführen oder notfalls über
ein anderes Verrechnungssystem sicherstellen.
Artikel 19 verliert nach
Artikel 22 seine bindende Verpflichtung, wenn beide oder eine der
Kriegsparteien den Vertrag verletzen oder nicht ratifizieren werden.
Artikel 20
Zur Rückkehr von Flüchtlingen …
Artikel 21
Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen …
Teil VI Französische, Italienische und Deutsche
Verpflichtungen
Artikel 22
Die Regierungen der europäischen Mächte Italien, Frankreich und Deutschland
sehen sich in erster Priorität dem
dauerhaften Frieden in Europa verpflichtet. Sie sehen keinen höherrangigen
Grund, eine Fortsetzung und Verlängerung des beide Kriegsparteien zerstörenden
Krieges in irgendeiner Weise weiter zu unterstützen. Sie sind zudem der
Ansicht, dass eine Fortsetzung des Krieges unsinnig ist, da offensichtlich
keine der beiden Kriegsparteien in der Lage ist, ihre selbstgesteckten Ziele
mit einem Sieg über ihren Gegner und aus eigener Kraft zu beenden. Bei
Fortsetzung des Krieges besteht außerdem das Risiko der Kriegsausweitung auf
ganz Europa und die gesamte nordatlantische Welt.
Frankreich, Italien und
Deutschland sehen deshalb auch keinen Grund, die bei Fortsetzung des Krieges
weiterhin entstehenden, sinnlosen Kriegsschäden später durch ihre Beteiligung
an finanziellen und anderen Wiederaufbauhilfen mit zu beseitigen und generell
keinen Anlass mehr, sich direkt oder mittelbar an
Nachkriegs-Schuldenerlass-Regelungen für die ehemaligen Kriegsgegner zu
beteiligen.
Das mit diesem Vertrag
angestrebte eilige Kriegsende soll die Ukraine außerdem in die Lage versetzen,
ihre Kräfte auf ihre nötigen Reformbemühungen für die Aufnahme in die
Europäische Union zu konzentrieren. Das eilige Kriegsende soll die Ukraine
außerdem davor bewahren, sich weiterhin mit Kriegsdarlehen und Pachtverträgen
für geliefertes Kriegsmaterial noch tiefer und für weitere Jahrzehnte in die
Schuldenabhängigkeit fremder Staaten zu begeben und damit zum „Schulden-Staat“
und Ballast in der Europäischen Union zu werden.
Frankreich, Italien und
Deutschland maßen es sich nicht an, in der unentwirrbaren Gemengelage von
Sprachenstreitigkeiten, Minderheitenrechts- und Menschenrechtsverletzungen,
Vertragsbrüchen und Kriegsverbrechen während des achtjährigen innerukrainischen
Bürgerkriegs bis Februar 2022 und von gegenseitigen Vertragsbrüchen,
Kriegsverbrechen, Desinformationskampagnen und dem völkerrechtswidrigen,
militärischen, grenzüberschreitenden Eingreifen der Russischen Föderation
danach, den Richter zu spielen. Deutschland, Italien und Frankreich ergreifen
bei diesem Friedensschluss deshalb auch nicht Partei für eine der bisherigen
Kriegsgegner. Sie handeln ausschließlich im Sinne eines sofortigen Kriegsendes
durch einen sinnvollen und dauerhaft haltbaren Interessenausgleich zwischen den
streitenden Parteien.
Sollten sich die beiden
Kriegsparteien nicht im Sinne ihrer leidenden Bevölkerungen und deren auch
regional existierenden nationalen Selbstbestimmungsrechts für das Ende ihres
Kriegs entscheiden, werden die europäischen Mächte Deutschland, Frankreich und
Italien ihre Konsequenzen ziehen.
Zur Sicherung des Friedens … Weiteres …
Die drei Regierungen
verpflichten sich außerdem, bei Fortsetzung oder Wiederaufnahme der
Kampfhandlungen nach Beginn der Verhandlungen zu diesem Vertrag, die vorherigen
Embargos und Sanktionen fortzusetzen oder wieder aufzunehmen und jegliche
weitere finanzielle, humanitäre und militärische Unterstützung der beiden
Kriegsparteien durch internationale Organisationen, denen Frankreich, Italien und
Deutschland angehören, im Krieg und danach durch ihre Nichtzustimmung zu
blockieren. Ausgenommen von dieser Veto-Verpflichtung werden nur direkte
medizinische Hilfen sein.
In gleicher Weise werden die
drei Regierungen handeln, wenn eine oder beide bisherige Kriegsparteien die im
Vertrag festgelegten Schritte und Termine für den Übergang vom Krieg zum
Frieden nicht einhalten.
Bei Unterzeichnung und Einhaltung dieses Vertrags werden die drei
Signatarstaaten Italien, Deutschland und Frankreich die Beseitigung der
Kriegsschäden aus dem innerukrainischen Krieg von 2014 bis 2022 in der
Ostukraine und der Kriegsschäden ab 2022 in der bisherigen Gesamtukraine nach
besten Kräften unterstützen. Weiteres ….
Artikel 23
Zur Organisation von
Truppenentflechtung und Referendum vereinbaren die drei Regierungen Italiens, Frankreichs
und Deutschlands gemeinsam und anteilig geeignete Truppen und Gerät zu stellen.
Sie werden gemeinsam eine Aufgabenverteilung treffen und für die erforderliche
Dauer ihres Einsatzes ein gemeinsames Hauptquartier im Abstimmungsgebiet des
Referendums unterhalten.
Der
Befehlshaber des französischen
Kontingents wird die Verantwortung für die Überwachung des Referendums
tragen, gegebenenfalls in Streitfällen schlichten und gegebenenfalls einen
Vorschlag für einen politischen französischen Schiedsspruch zum endgültigen
Grenzverlauf vorlegen.
Der
Befehlshaber des italienischen
Kontingents wird die Verantwortung für die Überwachung und Dokumentierung
der Rückführung der russischen und ukrainischen Truppen tragen und
gegebenenfalls bei russischen oder ukrainischen Vertragsbrüchen ein politisches
italienisches Einschreiten veranlassen.
Der
Befehlshaber des deutschen Kontingents
wird mit seinen Kräften mit den italienischen und französischen Kontingenten zusammenarbeiten
und die Deutsche Regierung stets über den Fortgang der Friedensmaßnahmen
informieren. Die Deutsche Regierung wird außerdem die Vorbereitung und
organisatorische Durchführung der Friedenskonferenz übernehmen
Teil VII Schlussbestimmungen
Artikel 24
Dieser Vertrag, dessen
ukrainischer, russischer, französischer, italienischer und deutscher Wortlaut
gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv des Deutschen Auswärtigen Amts
hinterlegt.
Friedenskonferenz in Genf …
.
Datum,
Genf
Unterschriften
des Staatspräsidenten der Republik Ukraine
des Staatspräsidenten der Russischen
Föderation
des Staatspräsidenten
der Republik Frankreich
der Ministerpräsidentin
der Republik Italien
des Bundeskanzlers der
Bundesrepublik Deutschland