Borkum. Die links-grüne Verbotselite hat mit Hilfe der „Sozialen Medien“ wieder einen Aufhänger zur feministischen Empörung gefunden. Wieder scheint sich ihnen eine Gelegenheit zu bieten, eine weitere hergebrachte Volkstradition in Deutschland zu schleifen. Diesmal trifft es die national anerkannte Minderheit der Friesen im Bezug auf die althergebrachte Tradition der „Klaasohm“-Veranstaltung, die einmal im Jahr am 5. Dezember auf Borkum durch den Verein Borkumer Jungens e.V. gefeiert wird.
Völlig überzogen werden in ganz Deutschland Falschbehauptungen verbreitet und damit die Friesen verleumdet und herabgesetzt, weil sie Frauen mißhandeln und dies angeblich geheim halten wollen. „Männer dürfen ungestraft Frauen verfolgen und schlagen“, heißt es.
Nein! Während etwa drei Stunden zur Abendzeit zieht der verkleidete Klaasohm begleitet von zwei „Gesellen“ mit hunderten von Schaulustigen und Mitfeiernden durch die Innenstadt von Borkum. Das „Schlagen“ der Frauen ist ein Element der Gesamtchoreografie und seit Jahren von symbolischer Natur. Wer an „Klaasohm“ teilnimmt, kennt den Ablauf. Wer nicht dabei mitmachen will, hält sich eben fern. Und das ist problemlos möglich – ein Kölner hingegen muß schon für mehrere Tage die Stadt verlassen, um dem Straßenkarneval zu entgehen.
Übergriffig ist das auf Empörung geeichte Vorgehen der Medien aus folgenden Gründen: Den Menschen wird die Eigenverantwortlichkeit abgesprochen. Wer sich als Frau dem Klaasohm nähert, sucht den Nervenkitzel und den damit verbundenen Spaß in der Menge mit Gleichgesinnten. Durch konkludentes Handeln willigt die Frau in die damit verbundene mögliche „Körperverletzung“ durch den Klaasohm ein. Die Einwilligung zur Körperverletzung stellt jedoch keine Straftat durch den „Täter“ da. Vergleichbar ist dies mit der aktiven Teilnahme in vielen Mannschaftssportarten. Wer Fußball spielt, darf Schrammen und blaue Flecken bis hin zu einem Beinbruch, zugefügt vom Gegenspieler, einkalkulieren.
Widerlich ist das Verhalten der Medien, weil sie die sonst so gerne von ihnen hofierten Rechte von Minderheiten verletzen. In diesem Fall die Rechte der Friesen als anerkannte nationale Minderheit. Deutschland hat den völkerrechtlich bindenden Vertrag des Europarates ETS 157 von 1995 ratifiziert. Siehe: https://rm.coe.int/168007cdc3
Der deutsche Staat verpflichtet sich durch Art. 5 ETS 157 gegenüber den Friesen dazu, unter anderem sicherzustellen, daß diese ihre Kultur pflegen und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Traditionen, Sprache und ihr kulturelles Erbe bewahren können. Diese Pflicht tragen auch die Medien, mindestens die ÖR-Medien direkt.
Klaasohm gehört nun mal zur Tradition und zum kulturellen Erbe der Friesen auf Borkum. Klaasohm ist durch das geltende Minderheitenrecht geschützt!
Gerriet Kohls (Friese aus dem Landkreis Leer)
Hinweis:
Was steckt hinter dem Drang linker Aktivisten, immer wieder angebliche Skandale aufzubauschen? Soweit diese sich im Rundfunk und Fernsehen, in Zeitungsredaktionen oder als Internet-Influencer engagieren, haben sie oft ein wirtschaftliches Interesse und / oder sie wollen eine Ideologie, irgendeinen xxx–ismus, vielleicht auf „woker“ Basis, befördern. Der Weg zur militanten Ideologie ist dabei nicht zu übersehen.
Die Motivlage dieser Leute erklärt die Psychologin und Buchautorin Esther Bockwyt im Dialog mit Prof. Dr. Christian Rieck. Siehe Video: „Ist Wokeness Selbsthass?“