Wann wird es geschehen, in der Nacht oder am Tage oder gar tagelang oder wochenlang im Falle eines „Blackout“? Wo befinden Sie sich dann? Schlafend im Bett, gerade in der S-Bahn oder bereits an der Arbeitsstelle, im Büro oder in der Schule? Vielleicht auch abends im Feierabendverkehr in Hannover oder auf dem Flughafen in Langenhagen? Wo befinden sich Ihre Kinder oder die hilfsbedürftigen Großeltern?
Das Licht ist aus! Es funktionieren keine Ampeln, heruntergefahrene Schranken werden sich nicht mehr heben, Aufzüge und Rolltreppen stehen still, Leuchtanzeigen fallen ebenso aus wie Lautsprecherdurchsagen. Der gesamte Flug-, Bahn- und Straßenverkehr bricht zusammen.
In den Werken von Industrie und Gewerbe stehen alle Maschinen still. Auch hier stehen Sie im Dunkeln.
Sind die großen Betriebe mit ihren wichtigsten Anlagen auf einen Stromausfall vorbereitet? Gibt es eine batteriebetriebene Notbeleuchtung oder/und haben die Leute Taschenlampen am Mann? Gibt es Evakuierungspläne, die alle Mitarbeiter kennen?
Was geschieht in der städtischen Kläranlage? Bricht die Abwasserentsorgung (das städtische Kanalnetz) zusammen?
Welchen Notfallplan hat der Flughafen? Wohin mit hunderten von Fluggästen und Personal?
Wie schützen Hotels ihre Gäste?
Was geschieht bei der Volkswagen AG, MTU, Reemtsma, wenn die Anlagen plötzlich stillstehen?
Sind Logistiker und Speditionen (Dachser, Schenker Deutschland AG, Kühne + Nagel KG, UPS, DHL, Hermes) auf einen tagelangen Stromausfall vorbereitet?
Wie wird die Situation in Kliniken (Paracelsus-Klink) und Seniorenheime sein?
Diese Frageliste ließe sich noch lange fortführen. Verwaltung, Landwirtschaft, Rettungsdienste und andere blieben unerwähnt. Und wie sieht es in Ihrem privaten Haushalt aus? Sind Sie vorbereitet?
Der grüne Wirtschaftsminister Habeck tut derzeit alles, um Bevölkerung und Wirtschaft stets tiefer in ein gefährliches und ohnehin schon sehr teures Abenteuer zu führen – und der SPD-Bundeskanzler Scholz läßt ihn dabei gewähren.
Am 09. Oktober finden in Niedersachsen die Landtagswahlen statt. Die Briefwahl ist bereits angelaufen. Das ist die letzte Wahl vor der sich anbahnenden, politisch herbeigeführten Katastrophe.
Das ist die vorerst letzte Möglichkeit, den GRÜNEN und der SPD das Mandat zu entziehen. Denn mit ihnen befindet sich das Land keineswegs „in guten Händen.“
Gerriet Kohls, Langenhagen
Grüne Nazis:
Nachtrag vom 02.11.2022:
Blackout-Experte Herbert Saurugg im Interview: „Viele Dinge passen nicht zusammen“
„Die Politik muss ihren Bürgern klar auffordern: Ihr müsst euch selbst vorsorgen. Das gilt auch für Unternehmen. Viele Betriebe gehen mit dem Thema Blackout sehr blauäugig um.“
Einwohnerforderung an den Ortsrat Kaltenweide Dienstag, 20.09.2022, Zelleriehaus
Geehrte OR-Mitglieder,
infolge des durch die rot-grüne Bundesregierung geführten Wirtschafts-kriegs gegen Rußland kommt es zum Ausfall von russischen Erdgas-lieferungen nach Deutschland, wodurch auch die Nahwärmeversorgung des Weiherfeldes tangiert wird. Dadurch und weil zudem die städtische EPL nicht die tatsächlichen eigenen Kosten für die Preisbildung zu Grunde legt, sondern dafür auf die Werte des Statistischen Bundesamts zugreift, müssen auch die Kaltenweider mit erheblichen Preiserhöhungen für die Nahwärme rechnen. Jedenfalls wurden die Preise im ersten Zuge schon mal zum 01.07.2022 um 19,6 Prozent auf schlappe 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöht.
Ich fordere den Ortsrat Kaltenweide auf, die Preispolitik der städtischen EPL zu hinterfragen und Konzepte und Notfallpläne für den Fall zu entwickeln oder von der bislang trägen Verwaltung entwickeln zu lassen, dass die Gaslieferung völlig einbricht und möglicherweise zusätzlich der Strom ausfällt. Denn der grüne Wirtschaftsminister Habeck tut alles, um solch ein Szenario Wirklichkeit werden zu lassen – und sein Chef, der SPD-Bundeskanzler „Senilus“ Scholz, schaut ihm dabei zu.
Immer mehr Leute werden wach und nehmen auch an politische Demonstrationen
auf der Straße teil. Das ist eine lobenswerte Entwicklung, denn das Recht auf
Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist das wichtigste demokratische
Bürgerrecht. So lebt Demokratie!
Um die jeweiligen Anliegen noch effektiver in die
Öffentlichkeit zu tragen und ihnen auch noch einen formalen Anstrich zu geben,
bietet es sich an, in den Bürgerfragestunden der Ratssitzungen der Orts- und
Stadträte das Wort zu ergreifen. Verwaltung, Rat und politische Parteien werden
so genötigt, auch unangenehme Fragen zu beantworten und sich mit Sachverhalte
zu beschäftigen, die sie sonst gerne außen vor lassen würden.
Eindruck macht es auch, wenn Gruppen von Bürgern, die im
Zuständigkeitsbereich des Rates wohnen, sich ergänzende Fragen, Anregungen oder
Bitten zu Beginn der jeweiligen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse vortragen.
Es bietet sich an, diese Fragen nach dem mündlichen Vortrag zusätzlich
schriftlich auf einem DIN A 4-Blatt mit Namen und Adresse versehen dem aktuellen
Sitzungsleiter zu übergeben. Richtet sich die Fragestellung an alle
Ratsmitglieder, können die Blätter (evtl. auch vor oder nach der Ratssitzung)
an alle Mitglieder verteilt werden.
Bitte auch die Presse mit einbeziehen und / oder die Fragestellung auf der
eigenen Internetseite und den Netzwerken veröffentlichen.
Ein zusätzlicher positiver Effekt ergibt sich. Später kann
von den Verantwortlichen niemand behaupten: „Das habe ich nicht gewußt!“ oder
„So habe ich das nie gesehen!“
In den Stadträten sitzen immer wieder auch Landtags- oder
Regionsabgeordnete. So werden gleichzeitig auch diese erreicht. Wer
Verantwortung trägt und sich dafür wählen lassen hat, sollte auch Konsequenzen
ertragen können. Was sich derzeit in Deutschland abspielt geht auf keine
Kuhhaut. Und wohin die Reise noch gehen wird, ist nicht absehbar. Irgendwann
könnten mal weitere unangenehme Fragen an die derzeit Verantwortlichen
gerichtet werden. Und dann wäre es schön, nachweisen zu können, daß diese
Verantwortlichen bestimmte Dinge doch gewußt haben.
Die Termine zu den Rats- und Ausschußsitzungen finden sich auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen.
Gerriet Kohls, Kaltenweide
Ein Beispiel: Bürgerfrage zu „Corona-Impfungen“ an den Rat …
Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.
Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:
Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen? Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt? Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt? Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.
*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die
den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören
und
von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Hinweise auf:
Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG); Fassung vom 26. August 2022:
Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:
Sehr geehrter Herr Kohls,
in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes.
Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.
Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die
Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage
an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich
überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen
die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es
besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen
Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier
sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale
Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet
einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch
stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im
Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft
kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss
auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste
eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern.
Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals
die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden:https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Porada Referat des Bürgermeisters Gremienbetreuung