Bürgerfrage in der Ratssitzung der Stadt Langenhagen am Montag, 21.02.2022, durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide:
Wie ist es möglich,
daß dieses Bürgergremium hier, der Langenhagener Stadtrat, gleichzeitig ein Entscheidungsorgan der kommunalen Langenhagener Selbstverwaltung, es zuläßt, daß ihre jüngsten Schutzbefohlenen unter den Einwohnern, nämlich die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt, einer außerordentlichen Gesundheits- und Lebensgefahr ausgesetzt werden, indem diesen jungen Menschen ein nach wie vor experimentelles Medikament eingespritzt wird, welches auch nur durch eine (womöglich sogar in Teilen erschlichene) Notzulassung legitimiert ist, und dieses Medikament ohne jede medizinische Notwendigkeit und ohne kalkulierbare Neben- und Folgewirkungen für die Empfänger sogar in den Räumlichkeiten des Rathauses per Injektionsspritze verabreicht wird, wobei jedes Impfrisiko per Unterschrift den getäuschten Erziehungsberechtigten respektlos aufgenötigt wird?
Langenhagen. So fest kann eigentlich kein Mensch die Augen verschließen, um einfach nicht zu sehen, was tatsächlich geschieht. Diejenigen, die auf die eigenen Leute achten müßten, schaffen es trotzdem. Es handelt sich um jene Verantwortlichen in den Verwaltungen, Kirchen, Einrichtungen und Vereinen, die ihre Kompetenzen deutlich überschreiten und dabei die ihnen anbefohlenen Menschen zum Impfen nötigen. Dies geschieht sogar mit absurden Behauptungen, daß dies zum Beispiel aus „Respekt“ (vor anderen) unbedingt erforderlich sei. Dabei müßte doch der kleinste Zweifel an der Sicherheit der Corona-Impfungen zum Innehalten zwingen. Das passiert aber nicht. Ein solcher Zweifel kommt nicht auf. Ich bin schlicht darüber entsetzt und deswegen habe ich mich ein weiteres Mal per Email an einen sich sonst so gerne verantwortlich fühlenden Personenkreis gewandt. Mit folgendem Text wurden (zunächst) 80 verdeckte Empfänger angeschrieben:
Folgen der Corona-Impfungen … Kommentare auf FB …
Geehrte Empfänger unter BCC,
seit zwei Jahren wird eine außergewöhnliche Dauerwerbung für die
„Corona-Spritze“ gefahren. Dabei wird dem „Kunden“
erzählt, dies sei völlig ungefährlich und unbedingt nötig.
Stimmt das wirklich?
Diese Frage geht an das naive Rathaus Langenhagen,
die tolle Offene Gesellschaft und an die einfältigen Kirchengemeinden
hier im Ort, die selbst Kinder an die Spritze locken.
Schaut auf die Stimmen der Praktiker. Schaut Euch diesen Beitrag an:
ZEUGEN DER WAHRHEIT: Was in Spitälern, Heimen und Ordinationen wirklich passiert:
Auf Facebook hat Yvonne Kussmann nachfolgenden Text eingestellt und einhundert Kommentare u.a. von Betroffenen der „Spritzungen“ erhalten. Schaut es Euch an:
„Pfizer hat heute seinen Antrag bei der FDA auf
Zulassung von Covid Impfungen für unter 5jährige zurückgezogen, da nicht
genügend Daten vorliegen.
Die EMA hat nun, nach den Meldungen von Zyklusstörungen vor
ein paar Wochen, die genaue Untersuchung von weiteren Meldungen über
starke Blutungen oder das vollständige Ausbleiben der Monatsblutung nach
Impfung mit Biontech und Moderna gefordert und eingeleitet.
Ich glaube, jene die
immer wieder sagen, die Impfung sei absolut sicher und Nebenwirkungen gibt es,
wenn überhaupt, nur sehr wenige, haben sich sehr weit aus dem Fenster gelehnt.
Man muss immer den Zusammenhang von Nutzen und Risiken für die einzelne Person
betrachten. Warum sollte eine junge Frau z.B. das Risiko von derartigen
Problemen mit Blutungen oder vollständigem Wegbleiben der Periode hinnehmen, obwohl sie nur ein verschwindend geringes
Risiko hat, schwer an Covid zu erkranken? Aus Solidarität? Wem gegenüber?
Warum überhaupt nur
einen Hauch von Risiko einer Nebenwirkung der Impfung bei einem gesunden Kind
in Kauf nehmen?
Um die Oma zu schützen? Wie perfide können Menschen sein?
Ach und…natürlich kann eine Impfung Langzeitwirkungen haben, wie jedes andere Medikament auch. Die Zeit wird es zeigen.“ –Ende-
Da insbesondere Facebook gerne alles markiert, was in irgendeiner Form mit dem Thema „Corona“ zu tun hat und damit eine Zensur vornimmt und so versucht die Leute dumm zu halten, empfehle ich den Wechsel zu anderen Plattformen. Zum Beispiel bietet sich an: https://gettr.com/
Es gibt inzwischen viele
Quellen, die vor den Gefahren und tatsächlichen Folgen der durch die
Regierungen verfügten „Corona-Maßnahmen“ und der immer noch experimentellen
„Impfung“ durch die Injektionsspritze warnen.
Viele wirkliche Experten, die vor der „Impfung“ warnten, wurden verhöhnt und
als Verschwörungstheoretiker bezeichnet.
Übrigens wurde die Idee von der „Verschwörungstheorie“ vom US-Geheimdienst erfunden.
Gerade, um die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Kennedy-Mord zu verschleiern.
Unsere angeblichen „Verschwörungstheorien“ zu „Corona“ haben inzwischen nur
eine Haltbarkeitsdauer von wenigen Monaten. Danach treten regelmäßig die für
Politiker, Medien und Verwaltungen unangenehmen Wahrheiten an den Tag. Immer
mehr Menschen wird bewußt: „Wir wurden über zwei Jahre lang belogen und
betrogen!“
Nachfolgend gebe ich einige Quellen zum Anschauen und Nachdenken wider. Möge sich ein Jeder selbst ein Bild machen. Propaganda für die „Impfung“ und für die Maßnahmen gab es inzwischen genug.
Unbedingt ansehen! Beitrag von Prof. Dr. Martin Haditsch zu „Pandemie: Strategie und Impfpflicht“ Video 25:48 – Israel als Beispiel für die negativen Auswirkungen der überbordenden politischen Maßnahmen …
Die Anzeichen verdichten sich, dass die mRNA-Impfungen ein Immunschwäche Syndrom erzeugen. Es wird bei Geimpften eine Welle von Krankheiten auslösen, umso mehr mit je mehr Dosen jemand beimpft wurde.
Dr. Jochen Ziegler: Es gibt keinen Nachweis,
dass die Impfungen das Risiko, an COVID zu sterben, verringern. Nachweislich
bergen sie aber das Risiko, an Nebenwirkungen zu versterben.
Langenhagen. In der aktuellen Stunde gleich zu Beginn der Ratssitzung vom 24. Januar wurde über die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zur Maskenpflicht während eines Spaziergangs gesprochen. Diese war nach Aufforderung des SPD-Ortsvereins an die Stadtverwaltung zustande gekommen. Man hatte sich darüber geärgert, daß Teilnehmer an Spaziergängen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen aussprachen, nicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belangt werden konnten. Kurz vor Silvester war sogar eine große Polizeiaktion ins Leere gelaufen, weil die Polizei den unangemeldeten Spaziergang von rund 50 Personen viel zu spät bemerkte. Sie konnte noch einen Rentner in Begleitung eines Freundes ansprechen – und hatte aufgrund fehlender Verfügung nichts in der Hand. Hätte sie nichts unternommen, wäre der harmlose Spaziergang noch nicht einmal aufgefallen. Nun allerdings wollte man handeln.
Daß die darauf erlassene Allgemeinverfügung von fast allen Ratsmitgliedern, bis auf den Ratsleuten von AfD und WAL, für toll erachtet wird, ist kein Wunder.
Leider ist es wie in der Bundespolitik – auch auf kommunaler Ebene sind zumeist nur noch Polit-Versager am Werk. Leute mit unzureichender Allgemeinbildung und Fachkompetenz. Sie haben auch kein Herz mehr, kein Gefühl für das Richtige. Schlicht ausgedrückt: Es fehlt ihnen am gesunden Menschenverstand.
Diese Leute helfen dabei mit, die Demokratie und den Rechtsstaat zu beseitigen. Beschädigt ist dieser Staat in mancherlei Hinsicht schon lange. Der Bürger wird monetär ausgebeutet und in seinen Grundrechten, seinen Freiheitsrechten, massiv eingeschränkt. Der Bürger wurde und wird seitens Politik und Verwaltung entmündigt, degradiert und zunehmend gegängelt.
Die SPD, einst eine Partei mit sozialem Gewissen, verteidigt und unterstützt die diktatorische Linie der derzeitig amtierenden rot-grünen Bundesregierung mit FDP-Anhang. Die angeblich in Teilen immer noch bürgerliche CDU hätte hierbei aber Grund zum differenzierten Nachdenken. Aber mit Leuten wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Domenic Veltrup ist da kein Start zu machen. Er meint laut Echo doch tatsächlich, die Verwaltung habe nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch rasch und richtig reagiert. Alle drei Feststellungen sind leider falsch – auch deswegen, weil sie die geforderten gesetzlich Kategorien mißachten. Und das sehr gründlich!
Die erlassene Allgemeinverfügung hätte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance auf Zustimmung. Sie war nämlich nicht erforderlich, nicht geeignet, noch verhältnismäßig. Damit war sie schlicht eine rechtswidrige Aushebelung bürgerlicher Grundrechte. Vorsichtshalber wurde diese Allgemeinverfügung vom 06. Januar bis zum 15. Januar 2022 zeitlich begrenzt erlassen.
Ziel der Allgemeinverfügung war, Fußgängern, die sich an der frischen Luft bewegten, die Maske ins Gesicht zu drücken. Angeblich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Tatsächlich, um die Spaziergänge so anstrengend wie möglich zu machen. Das wird aber nicht gesagt, weil die Rechtswidrigkeit der Verfügung sofort offensichtlich werden würde.
Die verordneten Masken bewirken gegen Viren so gut wie nichts und an der frischen Luft sogar gar nichts. Diesbezügliche Untersuchungen werden seitens der deutschen Politik beharrlich ignoriert.
Auch beruht die Begründung der Allgemeinverfügung auf inzwischen widerlegte Behauptungen und auf Interpretationen von Daten, die nicht, unzureichend oder falsch erhoben wurden. Kurz: Das alles beruht auf Lug und Betrug!
Da fühlen sich „unsere“ unfähigen Kommunalpolitiker mit ihrer Verwaltung doch wie die Fische im Wasser. Aber wie lange noch?
Gerriet Kohls
Weiterführend:
Meine Fragen zur Bürgerfragestunde vom 24. Januar 2022 sind unten angehängt.
Versammlungsbegriff
Eine Versammlung im Sinne des NVersG ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
(Gehe ich mit meinem Onkel spazieren und reden wir dabei über politische Dinge, könnte das bereits eine Versammlung sein. Eine Polizeibeamtin hat in Hannover gegenüber einer Einzelperson die „Versammlung“ festgestellt – so wirr sind die Behörden inzwischen).
Wohin könnte die Reise gehen?
Dieser nachfolgende Beitrag läßt nichts Gutes für die nahe Zukunft erwarten.
„Die nächsten roten Linien auf dem Weg dahin sind nun jedenfalls schon überschritten: Versammlungsverbote durch kommunale Verordnungen, über einen inzwischen generalmissbrauchten „Infektionsschutz“ gerechtfertigte Aushebelungen von Artikel 8 GG (Demonstrationsfreiheit) und Einschüchterungsversuche durch massive Polizeiaufgebote und staatlich unterstützte „Gegendemonstranten“ gedungener Schergen der „Zivilgesellschaft“ und Impflobby reichen der Staatsmacht nicht mehr; um jegliche Aktionen der wachsenden Zahl von über die wahren Absichten des Corona-Impfstaats desillusionierter Bürger und insbesondere Gegnern einer Impfpflicht wirksam bekämpfen zu können, macht sie nun richtig mobil.“
Weiter …
im Bezug auf die Allgemeinverfügung zur Maskentragepflicht im
Freien vom 05. Januar 2022 stelle ich zur heutigen Ratssitzung als von
initialer Aggression seitens des Staates betroffener Bürger folgende
Fragen zur Bürgerfragestunde:
1. Aus welchen
konkreten Gründen hält die Verwaltung das Tragen der Masken (FFP2 oder KN 95) im
Bezug auf Spaziergänge im Freien und auf Langenhagen bezogen für so dringend
erforderlich, dass sie sich genötigt sieht, per Allgemeinverfügung eine angebliche,
gegenwärtige Gesundheitsgefahr für Teilnehmer von Spaziergängen anzunehmen und mit
der Allgemeinverfügung abwehren zu müssen.
1.1 Welche konkreten
Fakten sprechen für die Geeignetheit dieser Maskentragepflicht in der konkreten Situation, um das Ziel zu
erreichen?
1.2 Kann das Ziel nicht auch auf einer anderen Weise, die mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte
der Spaziergänger verbunden ist, erreicht werden?
2. Wie erkennen
Personengruppen, also zwei Leute oder mehr, daß sie Teil eines von Amtswegen als
„Versammlung“ deklarierten Spaziergangs sind und damit der Maskentragepflicht
unterliegen? /GK
Zusatz:
Mit der vorgelegten Allgemeinverfügung behauptet die Verwaltung, daß die
geforderten Masken im vorgesehenen Rahmen einen deutlich verbesserten
Gesundheitsschutz vor der Ansteckung mit „Corona“ bieten. Diese Behauptung wird
aber weder konkret begründet noch mit Fakten belegt; sie scheint eine reine
Spekulation zu sein. Eine Abwägung zwischen der angeblich erforderlichen
Gefahrenabwehr einerseits und der Grundrechtseingriffe bezüglich möglicher
Teilnehmer an Spaziergängen andererseits, wird nicht überzeugend vorgenommen.
Die Behauptung, auch mit Maske würden den Spaziergängern kaum Nachteile
entstehen, wird ebenso nicht belegt. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn
Tatsache ist: Selbstverständlich behindern diese Masken die freie Atmung und Kommunikation.
Kommuniziert wird nicht nur durch die Sprache, sondern auch Gestik und Mimik
gehören dazu. Die Maske deckt das Gesicht ab, die Mimik wird so versteckt. Außerdem
wird das gesprochene Wort durch die Maske gedämpft. Hinzu kommen
Gesundheitsgefahren für den Träger, die von der Maske und die Tragesituation, u.a.
durch erschwerte Atmung, direkt ausgehen.
Ich
verweise hierzu auf die nachfolgenden Ausführungen, die die oft behaupteten
Schutzfunktionen der im Freien sowie in Räumen getragenen Gesichtsmasken und
deren gesundheitliche Unbedenklichkeit detailliert und mit vielen Quellen
belegt gänzlich widersprechen:
A) Studien über die Wirksamkeit von Gesichtsmasken
Bislang haben die meisten Studien
wenig bis gar keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken in der
Allgemeinbevölkerung gefunden, weder als persönliche Schutzausrüstung noch als
Quellenschutz.
Eine im Mai 2020 von der US-amerikanischen CDC
veröffentlichte Metastudie zur Grippepandemie ergab, dass
Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz
wirksam sind. (Quelle)
Eine im September 2019 von der WHO veröffentlichte
Überprüfung von zehn randomisierten, kontrollierten Studien zu Gesichtsmasken
gegen grippeähnliche Erkrankungen ergab keinen
statistisch signifikanten Nutzen. (Quelle)
Eine dänische
randomisierte kontrollierte Studie mit 6000 Teilnehmern, die im November 2020 in den Annals of Internal Medicine
veröffentlicht wurde, ergab keine statistisch signifikante
Wirkung von hochwertigen medizinischen Gesichtsmasken gegen
SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld. (Quelle)
Eine große
randomisierte kontrollierte Studie mit fast 8000
Teilnehmern, die im Oktober 2020 in PLOS One veröffentlicht wurde, ergab, dass Gesichtsmasken „weder gegen im Labor
bestätigte virale Atemwegsinfektionen noch gegen klinische Atemwegsinfektionen
wirksam zu sein scheinen.“ (Quelle)
Eine im Februar 2021 von der europäischen Gesundheitsbehörde CDC durchgeführte Überprüfung ergab, dass es keine qualitativ hochwertigen Beweise für Gesichtsmasken
gibt, und empfahl ihre Verwendung nur auf der Grundlage des
„Vorsorgeprinzips“. (Quelle)
Eine Überprüfung
durch das Oxford Centre for Evidence-Based Medicine vom Juli 2020 ergab, dass es keine Belege für
die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen Virusinfektionen oder -übertragungen
gibt. (Quelle)
Ein
Cochrane-Review vom November 2020 ergab, dass Gesichtsmasken die Zahl der grippeähnlichen Erkrankungen
(ILI) weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei Beschäftigten des
Gesundheitswesens verringern. (Quelle)
Eine im August 2021 veröffentlichte Studie im Int. Research
Journal of Public Health veröffentlichte Studie fand „keinen
Zusammenhang zwischen Maskenpflicht oder -verwendung und einer geringeren
Verbreitung von COVID-19 in US-Bundesstaaten“. (Quelle)
Eine im Juli 2021 vom American Institute of Physics
veröffentlichte experimentelle Studie ergab, dass Gesichtsmasken
die Aerosolbelastung in Innenräumen um höchstens 12 % verringerten und sie
lokal sogar erhöhten. (Quelle)
Ein Artikel im New
England Journal of Medicine vom Mai 2020 kam zu
dem Schluss, dass Gesichtsmasken im Alltag wenig bis
gar keinen Schutz bieten. (Quelle)
Eine Studie aus
dem Jahr 2015 in der britischen medizinischen
Fachzeitschrift BMJ Open ergab, dass Stoffmasken von
97 % der Partikel durchdrungen werden und das Infektionsrisiko durch das
Zurückhalten von Feuchtigkeit oder wiederholten Gebrauch erhöhen können.
(Quelle)
Eine Studie eines
deutschen Professors für Virologie, Epidemiologie und Hygiene vom August 2020 kam zu dem Schluss, dass es keine Beweise
für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gibt und dass
die unsachgemäße tägliche Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit sogar zu
einem Anstieg der Infektionen führen kann. (Quelle)
B) WHO-Überprüfung der Versuche mit Gesichtsmasken
(2019)
Im September 2019, kurz vor der
Coronavirus-Pandemie, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) einen umfassenden Bericht
über „Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk
and impact of epidemic and pandemic influenza“.
In dem Bericht wurden zehn randomisierte kontrollierte
Studien zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen
(ILI) untersucht. Wie die folgende Tabelle zeigt, konnte in keiner der Studien ein statistisch
signifikanter Nutzen von Gesichtsmasken festgestellt werden.
C) Entwicklung der Fälle nach Einführung der
Maskenpflicht
In vielen Staaten haben die
Coronavirus-Infektionen nach Einführung der Maskenpflicht stark zugenommen.
Die folgenden Grafiken zeigen die typischen
Beispiele für Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien,
Spanien, das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Hawaii. Außerdem zeigt ein direkter Vergleich zwischen
US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht, dass die Maskenpflicht keinen
Unterschied gemacht hat. (Diagramme: Y. Weiss)
Eine aktualisierte Fassung dieser Diagramme finden Sie im
Postskriptum unten. (Siehe unter der eingangs genannten
Internetadresse! Die Grafiken und Diagramme werden hier aus Platzgründen nicht
dargestellt.)
D) Wirksamkeit von N95/FFP2-Maskenverordnungen
Im Januar 2021 hat Bayern als eines
der ersten Bundesländer weltweit N95/FFP2-Masken für die meisten
öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Ein Vergleich mit anderen
Bundesländern, in denen Stoffmasken oder medizinische Masken vorgeschrieben
waren, zeigt, dass auch N95/FFP2-Masken keinen
Unterschied gemacht haben.
Covid-Fälle im Bundesland Bayern (FFP2/N95-Mandat seit
01/21) vs. Deutschland insgesamt (RKI/ISC)
Im Januar 2021 hat Österreich als erstes Land der Welt ein
N95/FFP2-Maskenmandat auf nationaler Ebene eingeführt. Das Mandat wurde im
September 2021 weiter ausgeweitet. Dennoch meldete
Österreich im November 2021 die höchste Infektionsrate der Welt.
E) Zusätzliche Aspekte
1. Es gibt
immer mehr Hinweise darauf, dass das neue Coronavirus zumindest in Innenräumen
nicht nur durch Tröpfchen, sondern vor allem durch kleinere Aerosole übertragen
wird. Aufgrund ihrer großen Porengröße und ihres schlechten Sitzes können die
meisten Gesichtsmasken jedoch keine Aerosole herausfiltern (siehe Videoanalyse
unten): Über 90 % der Aerosole durchdringen oder
umgehen die Maske und füllen innerhalb von Minuten einen mittelgroßen Raum.
2. Die WHO gab gegenüber der BBC zu, dass ihre Aktualisierung
der Maskenpolitik im Juni 2020 nicht auf neue Erkenntnisse, sondern auf „politische Lobbyarbeit“ zurückzuführen
war: „Uns wurde aus verschiedenen Quellen berichtet, dass der
WHO-Ausschuss, der die Beweise prüfte, Masken nicht
befürwortete, sondern sie aufgrund von politischer Lobbyarbeit empfahl.
Dieser Punkt wurde der WHO vorgetragen, die dies nicht dementierte.“ (D.
Cohen, medizinischer Korrespondent der BBC).
3. Bis heute
hat die einzige randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) zu Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld
keinen statistisch signifikanten Nutzen ergeben
(siehe oben). Drei große Fachzeitschriften weigerten sich jedoch, diese Studie
zu veröffentlichen, wodurch sich ihre Veröffentlichung um mehrere Monate
verzögerte.
4. Eine Analyse
der amerikanischen CDC ergab, dass 85 % der mit dem neuen Coronavirus
infizierten Personen angaben, „immer“ (70,6 %) oder „oft“
(14,4 %) eine Maske zu tragen. Im Vergleich zur
Kontrollgruppe nicht infizierter Personen führte das ständige Tragen einer
Maske nicht zu einer Verringerung des Infektionsrisikos.
5. Forscher der
Universität von Minnesota fanden heraus, dass die infektiöse Dosis von
SARS-CoV-2 nur 300 Virionen (Viruspartikel) beträgt, während eine einzige
Minute normalen Sprechens mehr als 750.000 Virionen erzeugen kann, so dass Gesichtsmasken eine Infektion wahrscheinlich nicht
verhindern.
6. Entgegen der landläufigen Meinung haben Studien in
Krankenhäusern ergeben, dass das Tragen einer medizinischen Maske durch
Chirurgen während Operationen die postoperativen bakteriellen Wundinfektionen
bei Patienten nicht verringert.
7. Viele
Gesundheitsbehörden behaupteten, dass Gesichtsmasken die Influenza
unterdrückten; in Wirklichkeit wurde die Influenza vorübergehend durch das
infektiösere Coronavirus verdrängt. Tatsächlich verschwand die Influenza sogar
in Staaten, in denen es keine Masken gab, und in denen Schulen geschlossen
wurden (z. B. in Schweden und Florida).
8. Die
anfänglich niedrige Infektionsrate mit dem Coronavirus in einigen asiatischen
Ländern war nicht auf Masken zurückzuführen, sondern auf die sehr schnellen
Grenzkontrollen. So hatte Japan trotz der weit
verbreiteten Verwendung von Gesichtsmasken seine letzte Grippeepidemie nur ein
Jahr vor der Covid-Pandemie erlebt.
9. Zu Beginn
der Pandemie behauptete die Interessengruppe „Maske für alle“, dass
es in Tschechien dank der frühen Verwendung von Masken nur wenige Infektionen
gab. In Wirklichkeit hatte die Pandemie Osteuropa einfach noch nicht erreicht;
einige Monate später hatte die Tschechische Republik eine der höchsten
Infektionsraten der Welt.
10. Während der
berüchtigten Grippepandemie von 1918 war die
Verwendung von Gesichtsmasken in der Bevölkerung weit verbreitet und an einigen
Orten sogar obligatorisch, was jedoch keinen
Unterschied machte.
G) Studien, die behaupten, dass Gesichtsmasken wirksam
sind
In einigen neueren Studien wurde behauptet, dass
Gesichtsmasken tatsächlich wirksam gegen das neue Coronavirus sind und
zumindest die Ansteckung anderer Menschen verhindern könnten. Die meisten dieser
Studien sind jedoch methodisch mangelhaft und zeigen manchmal das Gegenteil von dem, was sie zu zeigen
vorgeben.
In der Regel werden bei diesen Studien die Auswirkungen
anderer Maßnahmen, die natürliche Entwicklung der Infektionsraten und
Veränderungen der Testaktivität nicht berücksichtigt, oder es werden Orte mit
unterschiedlichen epidemiologischen Bedingungen verglichen. Studien, die in einem Labor oder als Computersimulation
durchgeführt werden, sind oft nicht auf die reale Welt übertragbar.
H) Risiken im Zusammenhang mit Gesichtsmasken
Das Tragen von Masken über einen längeren Zeitraum ist
möglicherweise nicht unbedenklich, wie die folgenden Hinweise zeigen:
1. Die WHO warnt vor verschiedenen „Nebenwirkungen“
wie Atembeschwerden und Hautausschlägen.
2. Untersuchungen
des Universitätsklinikums Leipzig in Deutschland haben gezeigt, dass Gesichtsmasken die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
gesunder Erwachsener deutlich verringern.
3. Eine
deutsche psychologische Studie mit etwa 1000 Teilnehmern hat „schwerwiegende psychosoziale Folgen“ infolge der
Einführung der Mundschutzpflicht in Deutschland festgestellt.
4. Das
Hamburger Umweltinstitut warnte vor der Inhalation von
Chlorverbindungen in Polyestermasken sowie vor Problemen bei der
Entsorgung von Gesichtsmasken.
5. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat bereits über 100
Maskenmodelle zurückgerufen, weil sie nicht den EU-Qualitätsstandards
entsprachen und zu „ernsthaften Risiken“ führen
könnten.
6. Eine Studie
der Universität Münster in Deutschland ergab, dass
Sars-CoV-2 auf N95-Masken (FFP2) mehrere Tage lang infektiös bleiben kann, was
das Risiko einer Selbstkontamination erhöht.
7. In China
wurden mehrere Kinder, die während des
Sportunterrichts eine Maske tragen mussten, ohnmächtig und starben; die Autopsie ergab einen plötzlichen Herzstillstand als
wahrscheinliche Todesursache. In den USA wurde ein Autofahrer, der eine
N95-Maske (FFP2) trug, ohnmächtig und stürzte aufgrund einer CO2-Vergiftung.
Video: Ein 19-jähriger US-Athlet,
der eine Maske trug, brach während eines 800-Meter-Laufs zusammen (April 2021):
Schlussfolgerung
Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung könnten zumindest
unter bestimmten Umständen wirksam sein, doch gibt es
derzeit wenig bis gar keine Belege für diese These. Wenn das Coronavirus
tatsächlich über Aerosole in Innenräumen übertragen wird, ist es
unwahrscheinlich, dass Gesichtsmasken einen Schutz bieten. Daher sollten die Gesundheitsbehörden nicht davon ausgehen
oder suggerieren, dass Gesichtsmasken die Infektionsrate oder das
Infektionsrisiko verringern.
Langenhagen. Die Kommunalwahl steht unmittelbar bevor. Am
kommenden Sonntag, 12.09.2021, wird gewählt. Noch nie zuvor in Niedersachsen
engagierten sich so viele Bürger außerhalb einer Partei in der Politik.
Wählergemeinschaften sind vielerorts entstanden, weil die etablierte
Parteienpolitik das Vertrauen der Bürger verspielt hat. Alles, was in den
letzten Jahren politisch „verbrochen“ und versäumt wurde, ist diesen Parteien
anzulasten. Vorneweg sind die CDU, SPD und GRÜNEN dafür verantwortlich.
Die Menschen sehen, daß in ihrem Umfeld zu viel schief
läuft. Stadtplanung, Schul-Container, Sportvereine, Corona-Maßnahmen und eine
gängelnde Verwaltung auf örtlicher Ebene stehen neben einer auf Landes- und
Bundesebene politisch geförderten kulturfremden Masseneinwanderung (denn WIR
sind eine Offene Gesellschaft!), sich ständig verschärfenden Bedingungen in der
Arbeitswelt mit immer höheren Steuern und Abgaben und einer steigenden Inflation.
Kein Wunder, daß es unruhig wird. Die Gewerkschaft Deutscher
Lokführer (GDL) trat in den Streik. Sie kämpft in diesen Tagen (lediglich!) um
3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie eine
“Corona-Prämie“ von 600 Euro.
Diese bescheidene Forderung liegt aber unter der im August
2021 gemessenen Inflation von bereits vier Prozent. Wie es Ende des Jahres
aussehen wird, wissen wir noch nicht. Erst recht nicht, wo die Inflation in
zwei Jahren stehen wird. Die nächste Spritpreiserhöhung an den Tanksäulen ist
schon für die Zeit nach der Bundestagswahl in drei Wochen angekündigt. Ebenso kommen
die Preiserhöhungen für Strom und Heizung zum Winter.
CDU, SPD und GRÜNE bieten nicht die Lösung für die Probleme, die sie selbst angerichtet haben. Diese Parteien sind selbst das Problem!
Deshalb ist das Engagement von freien Bürgern so wichtig.
STARK ohne PARTEI – so heißt die Devise.
Uwe Finsel tritt als einer von 14 WAL-Kandidaten zur
Kommunalwahl in Langenhagen an. Mit Andreas Eilers hat die WAL zudem einen
chancenreichen Bürgermeisterkandidaten ins Rennen geschickt.
Uwe Finsel:
„Ich heiße Uwe
Finsel, bin 43 Jahre alt und trete zur Stadtratswahl im Wahlbereich I ( Wiesenau, Brink, Im hohen Felde) mit
der WAL an.
Als Familienvater habe ich zwei Kinder. Von Beruf
bin ich Servicetechniker.
Ich unterstütze den 15- Punkteplan unseres Bürgermeisterkandidaten
Andreas Eilers.
Ich werde mich als Ihr
Ratsherr zudem für sichere Schulwege einsetzen. Durch mich sollen Sie als
Bürger eine Stimme für eine bodenständige Politik ohne Parteienzwang haben.“
Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen. Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.
Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch
eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der
Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner
(vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass
da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können,
geht es an das rigorose „Sparen“. Die
Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten
Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der
Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.
Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur
Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den
Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles
mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde
gestrichen werden.
Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.
Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.
Die Finanzabteilung (Abt. 20) der
Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen
Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache
enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos
mitgezeichnet.
In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:
Vorlage – BD/2019/276-2-1
Betreff:
Erweiterung der Grundschule Engelbostel –
Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine
Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist
darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben
wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die
wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt
nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren
sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2021/239
Betreff:
Außerplanmäßige Ausgabe zur
Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration –
Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen
Die tatsächlich zu tragenden
Kosten liegen bei 4.975,10 €.
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine
Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich
nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und
die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen
Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die
Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem
nicht gegeben.
Vorlage – BD/2019/004-2
Betreff:
Sporthalle RKS/LIGS Neubau
einer Sporthalle: Kostenannahme
Nach Beschlussfassung durch
VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen:
„Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt
verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über
Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr
erwirtschaftet werden.“
Vorlage – BD/2017/461-4
Betreff:
Erweiterung IGS SÜD: Beschluss
im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH
3-9)
Empfehlung
der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die
Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und
Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.
Nach
Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt
ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der
Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert,
die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon
jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den
Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2019/425-1
Betreff:
Neubau Feuerwehr
Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung empfiehlt die
weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs-
und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude-
und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.
Die Maßnahme soll öffentlich
ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen
erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote
unterbreiten.
Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine
Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 %
Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr
erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind
bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Nach
Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Langenhagen. Über ein Jahr lang Corona-Lockdown. Die Grundrechte werden zunehmend mit Füßen getreten. Aber: Auch die Verwaltung (Exekutive) besitzt eine Eigenverpflichtung, die verfassungsmäßigen Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat Geltung zu verschaffen. Denn diese Rechte sind die Grundlagen unserer Demokratie. Selbstverantwortung und Freiheitsrechte sind die Basis unserer bisherigen staatlichen Ordnung. Diese staatliche Ordnung wird aber ausgerechnet von den staatlichen Organen unterminiert – der Bürger zum zahlenden Befehlsempfänger degradiert und in weiten Teilen entmündigt. Was die Stadtverwaltung dabei nicht schafft, schafft das Gesundheitsamt oder die Region Hannover – oft auch arbeitsteilig und mit wachsender Begeisterung.
Gesetze werden mißachtet, Schulden ohne jegliche Hemmungen durch Politik und Verwaltungen in die Höhe getrieben, der Verwaltungsapparat aufgeblasen. Der Bürger wird ausgebootet oder belogen und gleichzeitig am „Aufmucken“ gehindert, indem er unter dem Vorwand der Pandemie-bekämpfung zu Hause eingesperrt wird. Die mediale Dauerberieselung mit Corona, Klima und anderen Kunstthemen betäuben ihn obendrein.
Die Überschuldungen der EU-Staaten, Deutschlands und der Bundesländer sind nicht wieder einzufangen. In den meisten Kommunen ist es genauso. Die Stadt Langenhagen sieht am Horizont schon die Marke von einer Milliarden Euro Schulden auf sich zukommen. Und das bei rund 56000 Einwohnern und eintausend Menschen in der Stadtverwaltung. Eine Verwaltung, die völlig überdimensioniert ist – zumal viele Aufgaben an die bürgerfernen grün-roten Apparatschiks der Region Hannover abgegeben wurden.
Bevor es zum finalen Kollaps kommt, wird der Bürger geschröpft werden. Und die Fantasie kennt hier keine Grenzen. Neben dem Staat versuchen u.a. auch Krankenkassen und Sparkassen an das Geld ihrer Kunden zu kommen. Der „Tag der Wahrheit“ soll so weit wie möglich nach hinten hinausgeschoben werden. Aber es wird nichts nützen – der Schneeball rollt. Viele Bürger, die die Augen nicht geschlossen halten mögen, reagieren darauf.
Die themenübergreifenden Berichte aus den Medien markieren
die Lage. Hier eine beispielhafte Auswahl:
„25
Prozent Steuern auf den gestiegenen Wert des Eigenheims in Planung?
Steuerzahlende Mittelständler suchen mit zunehmender Ernsthaftigkeit nach
Alternativen.“
„Von den 27 Millionen Produktiven in Deutschland sind aber wiederum rund zwölf Millionen direkt oder indirekt vom Staat abhängig. Diese werden also auch wieder von den Steuern und Abgaben der restlichen 15 Millionen bezahlt.“
„Im zweiten Jahr seit Beginn der Pandemie stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor einer finanziellen Schieflage. Im Jahr 2022 drohe eine Finanzlücke von bis zu 19 Milliarden Euro. Eine Beitragserhöhung wird die Folge sein.“
„Sparkasse Unna-Kamen erhöht drastisch Gebühren. Zum 1. Juli 2021 steigen die Kontoführungsgebühren für ein Onlinekonto von bisher 3,90 € im Monat auf 9 Euro. Das bedeutet einen Sprung um 130 Prozent.“
„Der Lufthansa-Konzernumsatz sank um 60 Prozent auf nur noch 2,56 Milliarden Euro. Gleichzeitig konnten die operativen Aufwendungen um 51 Prozent auf vier Milliarden Euro gedrückt werden, auch durch Personalabbau. Die Zahl der Mitarbeiter schrumpfte binnen Jahresfrist um 19 Prozent auf insgesamt 111.262.“
„Studie zu Lockdowns aus Kanada: Der Schaden, den die rigiden Maßnahmen anrichten, ist ungleich höher als ihr Nutzen. Fraser-Ökonom Allen folgert daraus: „Dies bedeutet, dass der Lockdown möglicherweise als eines der größten politischen Versäumnisse in Friedenszeiten in die Geschichte Kanadas eingehen wird.“
Die Lügen der „Experten“ und NGOs – es ist der große
Ärger, der aufkommt, wenn man sich anschaut, was den Bürgern seit 20 Jahren
mantraartig von Seiten der sogenannten Wolfsexperten und der NGOs, wie
beispielsweise dem Naturschutzbund Deutschland, über das Wesen der großen
Spitzenprädatoren erzählt wurde.
„Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter weiter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“
„Der Druck in der Wohnraumsuche auf Langenhagen ist groß“ – aber warum denn das?
Wir haben doch Platz! Und wir sind deswegen laut Ratsbeschluß aus September 2020 ein „sicherer Hafen“. Langenhagen gehört seitdem zu den rund 180 deutschen Kommunen, die sich bereit erklären, zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen.
„Bundesfinanzminister Olaf Scholz hält nach dem wegweisenden Klimaschutzurteil steigende CO2-Preise längerfristig für möglich. „Es ist gut, dass diese Bundesregierung eine CO2-Bepreisung eingeführt hat“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Spätestens ab Mitte des Jahrzehnts werde sich der CO-Preis an der Menge des zulässigen Kohlendioxid-Ausstoßes orientieren.“
Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.
Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine
strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“
selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann
zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles
wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So
fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt
hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich
schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in
den Ofen.
Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?
Wir sprechen hier von der öffentlichen
Wasserversorgung!
Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen. Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.
Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?
Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.
Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes
System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es
drei Möglichkeiten:
Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches).
Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.
Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen
Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch
Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!
Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt
ein Verbrechen vor.
Es gibt also Verantwortliche – denn ein
Naturereignis ist auszuschließen.
Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“
(§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“
nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).
Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen. Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt. Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.
Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:
„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch
vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche
Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu
zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen
Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der
betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt.
Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders
schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.
Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen
Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis
zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder
Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe
beimischt.
Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel
es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche
Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der
oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem
Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen
Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit
Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB).
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der
Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine
große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird
mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das
Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet
oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer
großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:
Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB
u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.
Gerriet Kohls, Langenhagen
Weitere Quellen zu diesem Thema:
Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen: Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels
Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu
beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung
abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen
betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten
des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.
Langenhagen. Die Ratslinke mit Frau Weck hat einen Dringlichkeitsantrag für die kommende Ratssitzung eingebracht. Sie möchte, daß Langenhagen über den Königsteiner Verteilschlüssel hinaus zusätzliche „Flüchtlinge“ aufnimmt. Und zwar jene, die sich mit Griechenland in einem sicheren Drittstaat befinden und von denen nicht einer als politischer Dissident, also als politischer Flüchtling, angesehen werden kann. Denn das wäre die Voraussetzung für ein Asylverfahren nach Art. 16a GG in Deutschland. Frau Weck fordert also einen Rechtsbruch. Einen Rechtsbruch zugunsten von hochkriminellen Brandstiftern, die zudem noch die eingesetzten Feuerwehren angegriffen haben, damit der von ihnen vorsätzlich gelegte Brand nicht gelöst wird. Diese Leute möchte Frau Weck in Langenhagen haben, da wir ja angeblich so viel Platz haben. Frau Weck mißachtet dabei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Langenhagen. Zwar hat sie den mitbeschlossen, aber inzwischen vergessen, daß auch ohne zusätzliche Flüchtlinge in Langenhagen 2000 bis 2500 Wohnungen fehlen. Deshalb war auch vorgeschlagen worden, das Gebiet „Weiherfeld Ost“ vorzeitig zu bebauen. Wo ist also der Platz für die Neuansiedlung traumatisierter Brandstifter aus Afghanistan und Afrika, die sich mit ihren Fähigkeiten so gerne in Langenhagen integrieren wollen? Wer für das linke Anliegen bezahlen soll, interessiert Frau Weck dabei sicher genau so wenig, wie die Aussicht, daß Langenhagen im kommenden Jahr mit wohlmöglich nur noch 50 Mio. Euro Steuereinnahmen auskommen muß.
Diese Vorstöße dienen immer wieder dazu, vom eigenen Unvermögen abzulenken. Und weil ohnehin schon „Unvermögen“ vorliegt, kriegen die Anwender solcher Vorwürfe das Thema auch intellektuell nicht in den Griff.
Zum einen ist festzustellen, wer honorige Bürger unserer
Stadt, die auf demokratischem Wege in den Stadtrat gewählt worden sind,
ansatzlos als Faschisten bezeichnet, der verkennt das Ausmaß und die
Geisteshaltung des verbrecherischen links-faschistischen Systems von 1933.
Der in den Medien verbreitete “Kurzschluß“, ein Gericht
hätte “bescheinigt“, daß der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke,
als Faschist bezeichnet werden dürfe, ist zudem falsch. So eine Entscheidung
hat nämlich kein Gericht getroffen.
Vielmehr wurde im konkreten Einzelfall entschieden, daß im Bezug auf einen
konkreten Sachverhalt, die Meinungsfreiheit höherwertiger ist als die
persönliche Integrität des in der Öffentlichkeit stehenden Politikers Höcke.
Der Angriff von Frau Golatka (CDU) gegen die zwei stets friedlichen AfD-Mitglieder im Stadtrat Langenhagen wurde jedoch undifferenziert und ohne Sachbezug vorgetragen. Die evtl. auch nur angedeutete Gleichsetzung dieser zwei Bürger mit den wirklichen, historischen Faschisten ist unverschämt und beleidigend – eine schlichte Ehrabschneidung und ein ganz schlechter Stil im Rat.
Leider konnte sich in diesem Zusammenhang auch das
Ratsmitglied Musfeldt als Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen nicht
zurückhalten. Laut ECHO meinte er: „Es gibt nur eine AfD und es gibt die
menschenverachtenden Zitate derjenigen, die an der Spitze der Partei stehen, da
können Sie als lokale Vertreter der AfD nicht sagen, das sind nicht wir. Sie
können sich nicht selber davon ausnehmen. Wenn doch, müssen Sie
konsequenterweise aus der Partei austreten.“
Wenn das der Maßstab sein soll, schauen wir uns doch mal nur wenige menschenverachtende Zitate derjenigen an, die an der Spitze der Partei Bündnis90/Die Grünen zu verorten sind:
Robert Habeck, Chef der grün-roten Partei, 22. November 2018: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wußte mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht.“
Claudia Roth marschiert in Hannover bei einer Demo gegen die AfD hinter Bannern mit, die kundtun: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke!
Joschka Fischer, Bündnis90/Die
Grünen(Quelle:
Pflasterstrand 1982; zitiert “Nation & Europa“, Mai 1999, Seite 7): „Deutsche
Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.“
Dies ist der Boden, auf dem der Haß gedeiht! Ja, wer im
Glashaus sitzt …
Und manchmal wird es auch sehr konkret, wenn es etwa um die Frühsexualisierung von Kindern geht – oder um Pädophilie. Ist das nicht etwa auch menschenverachtend? Und, wir können feststellen, es gibt nur eine Partei Bündnis90/Die Grünen!
Hier eine informative Quelle zur grünen Doppel-Moralpartei:
Langenhagen. Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und
die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. So bestimmt es Art. 6 GG. Zudem wird
den Eltern die Wahlfreiheit zugestanden, ob, wie und wo sie ihre Kinder in
Betreuung einer Kindertagesstätte geben. Hier hat der Staat nicht hineinzureden
– damit auch nicht die Kommune Langenhagen.
Auf der Ratssitzung am Montag, 09.09.2019, ist die Akzeptanz dieser Sachlage den Grünen und der Vertreterin der Linken wieder einmal vollständig abhanden gekommen. Der Verein FEBEL e.V. möchte mit großer Hoffnung interessierter Eltern einen Waldkindergarten einrichten und hat die entsprechenden Anträge gestellt. Hierüber hatte der Rat zu befinden und mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Dagegen stimmten aber die Grünen und Frau Weck (Linke).
Interessant dabei ist, daß diese Damen und
Herren ihre getroffene Ratsentscheidung auf die Darstellung von schlichten
Unwahrheiten gründen. Daß linke Atheisten den Glauben und die Kirche nicht
verstehen, ist kein Geheimnis. Zu sehr versperrt ihnen die sozialistische
Ideologie wie eine Mauer den weiteren Weg zur Erkenntnis (und zur Erlösung). Also
wird gemutmaßt was das Zeug hält. Und dabei scheint die Regel zu gelten: „Was
ich selber denk’ und tu’, traue ich dem Andern erst richtig zu!“ Eine
ordentliche Recherche haben sie vorsätzlich oder aus Unvermögen nicht
durchgeführt. Schade.
Schauen wir auf die Internetseite von Frau Weck. Im Nachgang zur Ratssitzung hat sie ihre Sichtweise dargelegt. So meint sie, daß der Träger der Einrichtung die Freie Bildungs- und Erziehungseinrichtung (FEBEL) der freikirchlichen ELIA-Gemeinde aus Langenhagen sein „soll“. Ein Blick auf die Internetseite http://febel-ev.de/ hätte Frau Weck Gewißheit beschert.
Dann hätte Frau Weck auch feststellen können, daß die Freie Evangelische Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Langenhagen e.V. ein eigenständiger Verein ist, der mit der Elia-Gemeinde nicht organisatorisch verbunden ist. Zudem ist die Elia-Gemeinde keine Freikirche, sondern eine Landeskirche, nämlich die Ev.-Luth. Elia-Kirchengemeinde Langenhagen. Siehe unter http://www.elia-kirchengemeinde.de/.
Daß die Ev.-Luth. Elia-Kirchengemeinde die
Bibel als Arbeitsgrundlage verwendet, scheint Frau Weck sehr suspekt zu sein: „Denn eine Einrichtung, die den Kindern ein
sehr begrenztes und m.E. auch falsches Weltbild (z.B. Schöpfungsgeschichte, biblische
Sexualethik) … vermitteln
will, kann ich nicht auch noch durch die Stadt finanziell fördern.“ Toll!
Wenn es um die Förderung des Islam geht, haben die Linken hingegen nie
irgendwelche Bedenken. Aber wie gesagt, die FEBEL e.V. ist nicht die Kirchengemeinde.
Das scheinen Frau Weck und die Ratsgrünen bislang nicht begriffen zu haben.
Zusammenfassend:
– Die Elia-Gemeinde ist nicht
freikirchlich, sondern eine Gemeinde der Hannoverschen Landeskirche: Ev.-luth.
Elia-Kirchengemeinde Langenhagen-Mitte;
– Die FEBEL als Träger gehört
nicht zur Elia-Gemeinde, sondern ist ein selbständiger eingetragener Verein;
– Das oben angeführte Zitat bezieht sich auf die Elia-Gemeinde (siehe Gemeindebrief) und nicht auf die FEBEL;
– Man kann auch nicht von einem „sehr begrenzten Weltbild“ sprechen, da die Kinder in den FEBEL-Einrichtungen sehr vielseitig informiert werden (nicht nur real-sozialistisch, was Frau Weck wohl möchte);
– Die FEBEL praktiziert schon
lange eine Toleranz, die sehr weit geht (Toleranz bedeutet allerdings nicht
Akzeptanz!),
– Die Aussage „falsches Weltbild“ signalisiert bereits Intoleranz – seitens Frau Wecks!