Langenhagen. Das Leben ist schön, die Welt ist für sie in Ordnung und sie verstehen sich bestens. Die Verwaltung präsentiert sich als große und zufriedene „Familie“. Alle Dazugehörigen sind sich rot-grün.
So kann das nach Ansicht der Verwaltung auch bleiben. Nach einem inzwischen offenbar „gewohnheitsmäßigem Denken“ kommt der Bürgermeister Heuer zu der Auffassung, daß die neu zu besetzende höhere Verwaltungsstelle durchaus (wieder) an einen SPD-Bewerber vergeben werden könnte.
Das sieht die SPD-Fraktion im Stadtrat auch so, denn auch sie gehört zu der großen und zufriedenen Familie. Immerhin ist der Rat ein Organ der kommunalen städtischen Selbstverwaltung.
Zwischen Politik und Verwaltung besteht eine Symbiose
Insbesondere die SPD-Fraktion gehört zu den „Förderern“ einer ständig wachsenden und ausufernden Bürokratie. Das hat schon mit der sozialistischen Grundeinstellung zu tun, denn nur der Staat weiß, was „gut für den Bürger“ ist. Hinzu kommt eine jahrzehntelange SPD-dominierte (Rats-) Mehrheit in Langenhagen, die der Verwaltung in die Karten spielte.
Stellenbesetzungen wurden seitens der Verwaltung im Gegenzug stets mit der aufgesetzten roten Brille auf den Weg gebracht. Da war das Parteibuch oder die Nähe zur SPD wichtiger als das Können des Stellenbewerbers. Das Ergebnis ist eine Negativauslese mit einer Entwicklung zu einem verengten und egoistischen Denken des gesamten Verwaltungskörpers.
Merksatz:
„Jeder denkt an sich,
nur ich, ich denk’ an mich!“
Doch zunächst zu der Praxis der Stellenbesetzung
Die Fokussierung auf Parteimitglieder bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern ist schlicht verfassungswidrig und verstößt zu oft auch gegen das Beamtengesetz.
Art. 33 GG verleiht jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht. Art. 33 II GG besagt: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Art. 33 III GG: Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen. Art. 33 V GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Das ist also eindeutig. Und da steht nichts davon, daß ein Bewerber für eine Anstellung im öffentlichen Dienst SPD-Mitglied oder GRÜNER sein sollte.
Ich bin hingegen der Auffassung, daß die Mitgliedschaft oder die Nähe zu einer linken Partei sogar ein Ausschließungsgrund sein muß. Denn das Deutschland des Grundgesetzes ist kein sozialistischer Staat. Wer eine sozialistische oder gar eine kommunistische Einstellung pflegt, ist schlicht für ein öffentliches Amt ungeeignet.
Daß dies in der Tat so ist, beweisen nicht nur die Mitglieder in der aktuellen Bundesregierung und einigen Landesregierungen tagtäglich. Wenn Sozialisten und Kommunisten an die Hebel der Macht gelangen, werden nicht nur die soziale Marktwirtschaft, der föderale Rechtsstaat und das Prinzig der Gewaltenteilung beständig unterminiert – und letztlich wohl gänzlich zerstört.
„Die Familie“ korrumpiert und schweigt
Was sich über die Jahre im Umfeld der politisierten Verwaltung so entwickelt hat, bedarf der näheren Betrachtung.
Dieses Umfeld, diese Familie, hat ein Eigenleben entwickelt und sich vom verfassungsmäßigen Auftrag entfernt. Von der Idee der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung zum Wohle und im Auftrag des Bürgers ist nicht mehr viel übrig geblieben.
Millionen um Millionen Euro werden mit dem städtischen Haushalt jedes Jahr umgesetzt und eingesetzt. Für Mißwirtschaft und Fehlleistungen wird niemand wirklich zur Verantwortung gezogen. Geschickt werden „Verantwortlichkeiten“ zwischen dem gewählten Bürgermeister, der Verwaltung und dem Rat kreativ hin- und hergeschoben. Dabei hält der (gehobene und höhere) Beamtenapparat der Stadtverwaltung die Fäden in den Händen. Die Verwaltung entscheidet selbständig über Investitionen bis zu einer bestimmten Größenordnung. Darüber hinaus entscheidet der Rat, der dann mal mehr, mal weniger umgangreich von der Verwaltung zur Sache informiert wird. Wo sich Macht aber konzentriert und wo über viel Geld verfügt wird, wächst auch die Korruption. Umso eher, wenn eine unbestechliche, unabhängige und repressive Kontrollinstanz fehlt, die ihre Aufgaben ohne jegliche politische Einflußnahme erfüllen kann.
Merksatz:
„Die Bürgermeister kommen und sie gehen,
die Verwaltung aber bleibt bestehen.“
Hier ein paar Beispiele als „Ratssplitter“
Da die Verwaltung etliche Immobilien „betreut“, fallen immer wieder auch Handwerkerkosten an. Ein neues Objekt, beispielsweise für die Flüchtlingsunterbringung, wird vielleicht aus „einem Guß“ nach Ratsbeschluß für den vorgesehenen Zweck hergerichtet. Andere Arbeiten hingegen werden nach und nach gestückelt und daher ohne Ratsbeschluß vergeben.
Wenn ein Ratsmitglied Inhaber eines oft beauftragten Handwerksbetriebes ist, dann ist das nun mal so für die Verwaltung. Fragt sich nur, ob auch andere Betriebe im gleichen Maße zum Zuge kommen.
Aufträge werden auch deutschlandweit, zum Beispiel an Ingenieurbüros, vergeben. Diese erstellen teure Gutachten und beraten die Verwaltung in Vor- und Nachgesprächen – auch auf damit in Verbindung stehende (mehrtägige) Dienstreisen.
Die Verwaltung hat offenbar nie ausreichend viel und fähiges Personal beisammen bekommen. Also wurde der Rat seitens der Verwaltung mit der Beschlußvorlage zur Schaffung von sechs neuen Stellen konfrontiert. (Fest steht aber: Aufgrund der Finanzlage muß die Stadt Langenhagen für eine lange Zukunft sehr viel Geld weniger ausgeben; ein Haushaltssicherungskonzept ist für das Jahr 2024 in Sicht.)
Zur beantragten Personalaufstockung gab es in der Ratsversammlung ein Schauspiel auf offener Bühne. Verschiedene Parteiensprecher wollten am liebsten keine, höchstens aber nur weniger Stellen zustimmen. Die SPD befürwortete die Stellenaufstockung in der Verwaltung, jedoch mit nur vier Stellen. Und so kam es dann auch. Der Rat stimmte zu und Herr Sickau, Referent des Bürgermeisters, warf auf dem Podium ein wissendes Augenzwinkern zu seiner Mitarbeiterin hinüber.
Anzunehmender Grund: Verwaltung und SPD hatten durch den Ratsbeschluß mehr Stellen bekommen, als im Geheimen angepeilt war.
Die Verwaltung hat für sich im Laufe der Jahre vielfältige Aufgaben kreiert. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind bei Weitem nicht mehr alles. Sie hat eigene „Firmen“ gegründet, bringt sich im „Sozialen“ ein, unterstützt Vereine und fragwürdige „Vorfeldorganisationen“. Auch sind Dinge darunter, die der normale Bürger nicht gutheißen würde. Das alles ist mit Personal verbunden, mit Interaktionen, mit Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und sofort. Und dabei fließt Geld, viel Geld! Nämlich das von den Bürgern und der Wirtschaft eingenommene Steuergeld.
Etwas davon erhalten die örtlichen Printmedien. HAZ mit Echo gehören zur Madsack-Mediengruppe. Und an der Madsack-Mediengruppe ist die SPD als größte Kommanditistin mit fast einem Viertel beteiligt.
Viele und teure Anzeigenschaltungen seitens der Stadt Langenhagen bringen der HAZ und der SPD trotz ständig sinkender Abonnentenzahlen gute Einnahmen und der Verwaltung im Gegenzug eine freundliche HAZ-Berichterstattung.
Eine Hand wäscht also die andere. Und im Rat sitzen zu wenige, die eine wirklich reine Weste haben. Leider auch einige Leute, die schlicht dumm sind und nur über die jeweilige Parteiliste in den Rat gelangten. Da trifft der Spruch zu: „Nichts wissen macht nichts!“
Dies bleibt nicht ohne Folgen
Dies alles macht sich die „Familie“ zu Nutze. Bei einer Einwohnerzahl von rund 56-tausend Menschen in Langenhagen hat die Stadtverwaltung knapp über eintausend Leute angestellt, für die jährlich Personalkosten in Höhe von fast 60 Mio. Euro ausgegeben werden müssen.
Und weil die Verwaltung angeblich so wichtig ist und sich daher immer weiter aufbläht und in immer weitere Belange der Bürger und der Wirtschaft „hineinfingert“, muß ein größeres Rathaus her. Auf der Ratssitzung verteidigte, wen wundert es, der SPD-Fraktionsvorsitzende energisch das Rathausprojekt. Er ging von 60 Mio. Euro Kosten aus, die gut angelegt seien. Er hat eine Nebelkerze geworfen, denn es dürften eher über 100 Mio. Euro werden.
Auch bei den Schulen wird seitens der Verwaltung und Politik mit verdeckten Karten gespielt.
Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes, herbeigeführt durch das jahrelange, gierige Ausgabenverhalten der Stadt, wird es u.a. die Zukunftsplanungen zur IGS Langenhagen treffen.
Diese Ausführungen und diese Probleme, die auch nur angerissen und beispielhaft angedeutet wurden, schreien förmlich nach einer Umkehr.
Die öffentliche Hand, die Verwaltung, hat sich nur um grundlegende staatliche Notwendigkeiten zu kümmern. Es geht dem Bürger um ein sicheres Umfeld mit einer funktionierenden und zuverlässigen Infrastruktur. Verkehrswege, Energieversorgung und Schulen stehen an erster und letzter Stelle. Und dies auch nur solange, solange die Aufgaben nicht privatwirtschaftlich erledigt werden können. Alle anderen Aufgaben und Wünsche sind überflüssig wie ein Kropf. Die Verwaltungen besitzen nämlich weder den Sachverstand noch das Personal, um überall mitreden zu können. Dazu sind das Leben und das Wirtschaften wohl deutlich zu vielfältig.
Der Bürokratieabbau genießt höchste Priorität
Was ist zu fordern? Der bekannte „Kölsche Klüngel“ findet leider nicht nur in Köln statt.
Die aktuelle Verwaltung muß also deutlich zurechtgestutzt werden. Im ersten Schritt kann die Verwaltung aus dem Jahr 1985 als Richtschnur genommen werden. Was die damalige Verwaltung konnte, ist völlig ausreichend. Sie könnte die heutigen Aufgaben auch regeln, vor allem auch, weil etliche Aufgaben schlicht entfallen müssen – sie sind überflüssig.
Wir brauchen keine städtischen Freizeitgestalter und Eventmaster für immer dieselbe Klientel. Viel zu oft sind die Nutznießer von „Angeboten“ vieler Art eine Minderzahl, während die große Mehrheit diese nie nutzt, auch nicht haben will, aber mitbezahlt.
Wieviele tausend Kinder und Jugendliche gibt es in Langenhagen? Und wieviele davon sind beispielsweise regelmäßige Nutzer der Jugendzentren? Sind diese Einrichtungen ein teures Angebot für eine kleine Minderheit? Zur Schule gehen müssen aber alle.
Es ist auch nicht nötig „Kulturelles“ zu fördern, die zu oft auch „Vorfeldveranstaltungen“ im Rahmen von politischen Ausrichtungen sind. (Erst recht braucht der Bürger keine in Ton und Tat übergriffige politisierte Verwaltung, die ihm die Maske ins Gesicht drückt und dann an die Giftspritze treibt – um dann später von alledem nichts mehr wissen zu wollen. Nichts mehr wissen zu wollen, von den begangenen Verletzungen an Gesundheit und Leben mancher Menschen und von den verursachten unüberschaubaren Vermögensschäden im privaten und wirtschaftlichen Bereich.)
Zuerst geht es also an das Personal. Und hier ist zu fordern, daß Stellen auslaufen und nicht mehr neu besetzt werden. Wenn das ausnahmsweise doch nötig sein sollte, ist ein völlig offenes Bewerbungsverfahren durchzuführen. Parteiinteressen, Familiennähe und sonstige abwegige Ideen müssen dabei ausgeschlossen werden. Die aus Bürgersicht unerwünschten Strukturen müssen durch einen Personalwandel endlich aufgelöst und entideologisiert werden.
Um die Eingangsfrage zu beantworten:
„Nein, Verwaltungsämter müssen parteifern werden!“
Nachtrag zum Thema vom 16.10.2023:
Markus Krall, Video: „Die Staatsquote muss drastisch gesenkt werden und der Staat sollte sich möglichst nur auf seine Kernaufgaben fokussieren.“