Der Dreizack hat Geburtstag

Langenhagen. Ende Januar 2016 erschien der erste von bis jetzt 128 Dreizack-Beiträgen auf diesem Blog. Eine kommentierende Begleitung der auf Langenhagen bezogenen Politik war die Motivation.
Nun steht die Kommune politisch nicht alleine, sondern sie wird beeinflußt durch Entscheidungen der EU und der Bundes- und Landespolitik.
Die kommunale Selbstverwaltung könnte aber als Schutz und Puffer gegen „höhere“ Entscheidungen wirken. In der Politikwissenschaft gibt es die Umschreibung „Mediterraner Vollzug“. Dahinter verbirgt sich die Neigung der Mittelmeerstaaten Griechenland, Italien, Spanien nicht alles sofort und eins zu eins umzusetzen, was aus Brüssel so diktiert wird. Manches bleibt sogar auf „Ewig“ liegen. Dazu hatte „man“ in der Stadt Langenhagen aber keine Lust.
Ganz im Gegenteil: Insbesondere die „Corona-Politik“ fand begeisterte Anhänger und Mitläufer in unserer Stadt. Sach- und Fachkunde hatte so gut wie niemand von den Politikern und Verwaltungsleuten; ideologisch waren sie aber obendrauf. Daher hat der Dreizack dieses Thema intensiv bearbeitet. Eine inzwischen recht lange Linkliste ist hier seit dem 05.12.2022 entstanden:

Die Corona-Zeit hat mehr offengelegt, als es den offiziell Beteiligten lieb sein kann. Eine zügellose Verwaltung oder vielleicht trifft die Formulierung „eine von der Politik aufgestachelte Verwaltung“ es besser, ließ so richtig „die Sau raus“. Eine Aufarbeitung ist in Langenhagen bislang nicht erfolgt. Offenbar hofft man, sich durch die Zeit lavieren zu können. Diese Hoffnung ist allerdings sehr trügerisch.

Überhaupt diese künstlich aufgeblasene Verwaltung. Auf jeden 56. Einwohner Langenhagens kommt ein Verwaltungsangestellter oder Beamter. Und das ist nur die Stadtverwaltung mit jährlichen Personalkosten von rund 70 Mio. Euro. Hinzu kommen all die anderen Behörden. Einige finden sich unter dem Dach der Regionsverwaltung, zudem gibt es die Finanzverwaltung, das Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsämter und Polizei. Der Bürger, Industrie und Gewerbe werden weiter belästigt durch zahlreiche NGO’s, Gewerkschaften, Berufsverbände und aufgezwungene Dienstleistungen aller Art (ÖRR mit GEZ, Pflichtversicherungen, TÜV, DEKRA, Schornsteinfeger pp.).
Die Staatsquote liegt je nach Zählweise inzwischen bei 60 Prozent. Und die Privatwirtschaft wird weiterhin drangsaliert und zurückgedrängt. Die aktuellen Bauernproteste machen deutlich, in welchem Ausmaß die staatliche Bevormundung des Bürgers stattfindet. Hinzu kommt eine ständig steigende Belastung mit Steuern, Abgaben und Gebühren.
Die Begriffe „Nanny-Staat“, „betreutes Denken“, „Kampf gegen Rechts“ weisen den weiteren Weg. Den Begriff „Demokratie“ führte die untergegangene DDR übrigens auch im Namen. Vielleicht ist es das, was angestrebt wird, wenn die Links-grünen von „unsere Demokratie“ sprechen, die von der sogenannten Zivilgesellschaft offensiv zu schützen sei. Unter den aufgezählten Umständen ist das aktuelle Deutschland bereits als sozialistischer Staat wahrzunehmen. Habeck, Scholz & Co. sei Dank!

Aber viele Menschen wachen auf. Und das ist nicht zuletzt den alternativen Medien zu verdanken. Die jüngste Wahlumfrage für Sachsen-Anhalt ergibt, daß die regierenden Ampelparteien alle unter die Fünf-Prozent-Hürde gefallen sind. Gut so!

https://dawum.de/Sachsen-Anhalt/Wahlkreisprognose_de/2024-01-30/

Am 09. Juni finden die EU-Wahlen statt. Was die Gebührenmedien beharrlich ignorieren, ist aber, daß zeitgleich in neun Bundesländern die Kommunalwahlen stattfinden. Das wird ein Spaß werden. Mal schauen, was von dem linken Slogan „Wir sind mehr!“ so übrig bleibt. Bezogen auf die Bundespolitik erreichen die drei Ampel-Parteien zusammen nicht einmal mehr ein Drittel der Wählerzustimmung.

https://www.wahlrecht.de/termine.htm

Die in Aussicht stehende „Rettung“ dürfte für sehr viele Bürger und Gewerbetreibende allerdings deutlich zu spät kommen. Der Schaden ist angerichtet, die Geschädigten bleiben alleine – bis auf jene, die durch politische Maßnahmen in den Tod getrieben oder durch „Vaccine“ in den Tod gespritzt wurden.
Die Verwaltung hingegen hat es überlebt und sie lebt weiter. Solange, bis ihr das Geld der Steuerzahler ausgeht. Und der Zeitpunkt ist bereits in Sicht.

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Zugabe:
Der gegenwärtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Niedergang Deutschlands mit der Transformation zu immer mehr Sozialismus wird in der jüngsten Bundestagsdebatte von Dr. Alice Weidel skizziert.

Hier die Rede präsentiert von Tim Kellner: WEIDELS bombastische REDE! Baerbock WEINT…



Langenhagens neue Stadträtin

Langenhagen. Der Rat der Stadt muß sich für eine neue Personalie entscheiden. Da wird den in Fragen der Personalentwicklung zumeist unbedarften Ratsmitgliedern wieder eine schwierige Entscheidung seitens der Verwaltung zugemutet. Oder vielleicht auch nicht?

Da der Linkspolitik und Verwaltung inzwischen alles zuzutrauen ist, nur nichts Uneigennütziges, will ich nachfolgende Gedanken formulieren:

Wenn ich für eine Stellenbesetzung sehr viele Bewerbungen habe, so ist zu erwarten, daß die besten drei Bewerber bezüglich ihrer Merkmale wie Leistung, Eignung und Befähigung so dicht beieinanderliegen, daß eine Auswahl nicht leicht fällt.
Fällt die Auswahl aber doch leicht, könnte (wieder) der Versuch einer Manipulation vorliegen.
Um den externen Entscheidungsträger von der Richtigkeit meines Wunschkandidaten zu überzeugen, stelle ich diesen Wunschkandidaten in jene Auswahlgruppe, die ich mit zwei weiteren Kandidaten aus dem hinteren Mittelfeld ergänze.

Und wieder sind es drei Frauen, die von der Verwaltung den Ratsmitgliedern für das vorgesehene Amt vorgeschlagen wurden. Da stellt sich doch die Frage: Will die Stadtverwaltung weiterhin über anstehende Probleme reden oder sollen Probleme gelöst werden? Mit dieser Frage spiele ich an auf die Erkenntnisse und das Buch von John Gray, „Männer sind anders. Frauen auch.“

Ja, und wo sind die männlichen Bewerber und wieviele waren es und auf welchen Plätzen landeten diese im internen Ranking der Verwaltung?
Und wie steht es mit der Residenzpflicht? Es darf doch erwartet werden, daß der Beamte der Besoldungsgruppe B 3 den Wohnsitz in Langenhagen nimmt, um vor Ort zu sein und um sich so mit Herz und Verstand für die Stadt seiner Wahl einsetzen zu können. Der gewesene Stadtbaurat hat das ja anders gehalten und das Geschehen von außen betrachtet – frei nach dem Grundsatz, wer führen will, muß frei von Arbeit, sprich unnötiger Belästigung (?) sein!
Ganz sicher macht es einen Unterschied, ob ich für meinen städtischen Arbeitgeber jeden Tag eine lange Anreise absolviere, um mit ihm über seine Probleme zu sprechen, oder ob ich mit den Einwohnern der Stadt zusammenlebe und diese Probleme tagtäglich selbst erfahren und erdulden muß, um sie mit Engagement zu lösen.
Ich erinnere an die Hochwasserlage vor wenigen Wochen. Polizei und Feuerwehr waren tagelang im Einsatz, viele Menschen verzweifelten angesichts der Wassermengen in den Kellern und anderswo und von der Verwaltungsleitung der Stadt Langenhagen, der zuständigen und gesetzlichen Gefahrenabwehrbehörde, war niemand zu sehen und zu hören.

Und wie sieht es mit der Parteiferne, insbesondere mit der Ferne zum linken (SPD)-Weltbild der von der Verwaltung bevorzugten Dame aus?

Ich verweise hier auf den Art. 33 GG. Dieser verleiht jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht für den Zugang zu jedem öffentlichen Amt.
Siehe auch: Dreizack-Beitrag vom 11. Oktober 2023 mit dem Titel: „Verwaltungsamt nur für SPD-Mitglied?“

Verwaltungsamt nur für SPD-Mitglied?

Langenhagen. Das Leben ist schön, die Welt ist für sie in Ordnung und sie verstehen sich bestens. Die Verwaltung präsentiert sich als große und zufriedene „Familie“. Alle  Dazugehörigen sind sich rot-grün.

So kann das nach Ansicht der Verwaltung auch bleiben. Nach einem inzwischen offenbar „gewohnheitsmäßigem Denken“ kommt der Bürgermeister Heuer zu der Auffassung, daß die neu zu besetzende höhere Verwaltungsstelle durchaus (wieder) an einen SPD-Bewerber vergeben werden könnte.

Das sieht die SPD-Fraktion im Stadtrat auch so, denn auch sie gehört zu der großen und zufriedenen Familie. Immerhin ist der Rat ein Organ der kommunalen städtischen Selbstverwaltung.

Zwischen Politik und Verwaltung besteht eine Symbiose

Insbesondere die SPD-Fraktion gehört zu den „Förderern“ einer ständig wachsenden und ausufernden Bürokratie. Das hat schon mit der sozialistischen Grundeinstellung zu tun, denn nur der Staat weiß, was „gut für den Bürger“ ist.  Hinzu kommt eine jahrzehntelange SPD-dominierte (Rats-) Mehrheit in Langenhagen, die der Verwaltung in die Karten spielte.  

Stellenbesetzungen wurden seitens der Verwaltung im Gegenzug stets mit der aufgesetzten roten Brille auf den Weg gebracht. Da war das Parteibuch oder die Nähe zur SPD wichtiger als das Können des Stellenbewerbers. Das Ergebnis ist eine Negativauslese mit einer Entwicklung zu einem verengten und egoistischen Denken des gesamten Verwaltungskörpers.

Merksatz:

Jeder denkt an sich,
nur ich, ich denk’ an mich!“

Doch zunächst zu der Praxis der Stellenbesetzung

Die Fokussierung auf Parteimitglieder bei der Besetzung von öffentlichen Ämtern ist schlicht verfassungswidrig und verstößt zu oft auch gegen das Beamtengesetz.

Art. 33 GG verleiht jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht. Art. 33 II GG besagt:  Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Art. 33 III GG: Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen. Art. 33 V GG: Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.
Das ist also eindeutig. Und da steht nichts davon, daß ein Bewerber für eine Anstellung im öffentlichen Dienst SPD-Mitglied oder GRÜNER sein sollte.

Ich bin hingegen der Auffassung, daß die Mitgliedschaft oder die Nähe zu einer linken Partei sogar ein Ausschließungsgrund sein muß. Denn das Deutschland des Grundgesetzes ist kein sozialistischer Staat. Wer eine sozialistische oder gar eine kommunistische Einstellung pflegt, ist schlicht für ein öffentliches Amt ungeeignet.

Daß dies in der Tat so ist, beweisen nicht nur die Mitglieder in der aktuellen Bundesregierung und einigen Landesregierungen tagtäglich. Wenn Sozialisten und Kommunisten an die Hebel der Macht gelangen, werden nicht nur die soziale Marktwirtschaft, der föderale Rechtsstaat und das Prinzig der Gewaltenteilung beständig unterminiert – und letztlich wohl gänzlich zerstört.

„Die Familie“ korrumpiert und schweigt

Was sich über die Jahre im Umfeld der politisierten Verwaltung so entwickelt hat, bedarf der näheren Betrachtung.

Dieses Umfeld, diese Familie, hat ein Eigenleben entwickelt und sich vom verfassungsmäßigen Auftrag entfernt. Von der Idee der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung zum Wohle und im Auftrag des Bürgers ist nicht mehr viel übrig geblieben.

Millionen um Millionen Euro werden mit dem städtischen Haushalt jedes Jahr umgesetzt und eingesetzt. Für Mißwirtschaft und Fehlleistungen wird niemand wirklich zur Verantwortung gezogen. Geschickt werden „Verantwortlichkeiten“ zwischen dem gewählten Bürgermeister, der Verwaltung und dem Rat kreativ hin- und hergeschoben. Dabei hält der (gehobene und höhere) Beamtenapparat der Stadtverwaltung die Fäden in den Händen. Die Verwaltung entscheidet selbständig über Investitionen bis zu einer bestimmten Größenordnung. Darüber hinaus entscheidet der Rat, der dann mal mehr, mal weniger umgangreich von der Verwaltung zur Sache informiert wird. Wo sich Macht aber konzentriert und wo über viel Geld verfügt wird, wächst auch die Korruption. Umso eher, wenn eine unbestechliche, unabhängige und repressive Kontrollinstanz fehlt, die ihre Aufgaben ohne jegliche politische Einflußnahme erfüllen kann.

Merksatz:

„Die Bürgermeister kommen und sie gehen,
die Verwaltung aber bleibt bestehen.“ 

Hier ein paar Beispiele als „Ratssplitter“

Da die Verwaltung etliche Immobilien „betreut“, fallen immer wieder auch Handwerkerkosten an. Ein neues Objekt, beispielsweise für die Flüchtlingsunterbringung, wird vielleicht aus „einem Guß“ nach Ratsbeschluß für den vorgesehenen Zweck hergerichtet. Andere Arbeiten hingegen werden nach und nach gestückelt und daher ohne Ratsbeschluß vergeben.

Wenn ein Ratsmitglied Inhaber eines oft beauftragten Handwerksbetriebes ist, dann ist das nun mal so für die Verwaltung. Fragt sich nur, ob auch andere Betriebe im gleichen Maße zum Zuge kommen.

Aufträge werden auch deutschlandweit, zum Beispiel an Ingenieurbüros, vergeben. Diese erstellen teure Gutachten und beraten die Verwaltung in Vor- und Nachgesprächen – auch auf damit in Verbindung stehende (mehrtägige) Dienstreisen.
Die Verwaltung hat offenbar nie ausreichend viel und fähiges Personal beisammen bekommen. Also wurde der Rat seitens der Verwaltung mit der Beschlußvorlage zur Schaffung von sechs neuen Stellen konfrontiert. (Fest steht aber: Aufgrund der Finanzlage muß die Stadt Langenhagen für eine lange Zukunft sehr viel Geld weniger ausgeben; ein Haushaltssicherungskonzept ist für das Jahr 2024 in Sicht.)
Zur beantragten Personalaufstockung gab es in der Ratsversammlung ein Schauspiel auf offener Bühne. Verschiedene Parteiensprecher wollten am liebsten keine, höchstens aber nur weniger Stellen zustimmen. Die SPD befürwortete die Stellenaufstockung in der Verwaltung, jedoch mit nur vier Stellen. Und so kam es dann auch. Der Rat stimmte zu und Herr Sickau, Referent des Bürgermeisters, warf auf dem Podium ein wissendes Augenzwinkern zu seiner Mitarbeiterin hinüber.
Anzunehmender Grund: Verwaltung und SPD hatten durch den Ratsbeschluß mehr Stellen bekommen, als im Geheimen angepeilt war.

Die Verwaltung hat für sich im Laufe der Jahre vielfältige Aufgaben kreiert. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind bei Weitem nicht mehr alles. Sie hat eigene „Firmen“ gegründet, bringt sich im „Sozialen“ ein, unterstützt Vereine und fragwürdige „Vorfeldorganisationen“. Auch sind Dinge darunter, die der normale Bürger nicht gutheißen würde. Das alles ist mit Personal verbunden, mit Interaktionen, mit Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und sofort. Und dabei fließt Geld, viel Geld! Nämlich das von den Bürgern und der Wirtschaft eingenommene Steuergeld.

Etwas davon erhalten die örtlichen Printmedien. HAZ mit Echo gehören zur Madsack-Mediengruppe. Und an der Madsack-Mediengruppe ist die SPD als größte Kommanditistin mit fast einem Viertel beteiligt.
Viele und teure Anzeigenschaltungen seitens der Stadt Langenhagen bringen der HAZ und der SPD trotz ständig sinkender Abonnentenzahlen gute Einnahmen und der Verwaltung im Gegenzug eine freundliche HAZ-Berichterstattung.

Eine Hand wäscht also die andere. Und im Rat sitzen zu wenige, die eine wirklich reine Weste haben. Leider auch einige Leute, die schlicht dumm sind und nur über die jeweilige Parteiliste in den Rat gelangten. Da trifft der Spruch zu: „Nichts wissen macht nichts!“  

Dies bleibt nicht ohne Folgen

Dies alles macht sich die „Familie“ zu Nutze. Bei einer Einwohnerzahl von rund 56-tausend Menschen in Langenhagen hat die Stadtverwaltung knapp über eintausend Leute angestellt, für die jährlich Personalkosten in Höhe von fast 60 Mio. Euro ausgegeben werden müssen.

Und weil die Verwaltung angeblich so wichtig ist und sich daher immer weiter aufbläht und in immer weitere Belange der Bürger und der Wirtschaft „hineinfingert“, muß ein größeres Rathaus her. Auf der Ratssitzung verteidigte, wen wundert es, der SPD-Fraktionsvorsitzende energisch das Rathausprojekt. Er ging von 60 Mio. Euro Kosten aus, die gut angelegt seien. Er hat eine Nebelkerze geworfen, denn es dürften eher über 100 Mio. Euro werden.
Auch bei den Schulen wird seitens der Verwaltung und Politik mit verdeckten Karten gespielt.
Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes, herbeigeführt durch das jahrelange, gierige Ausgabenverhalten der Stadt, wird es u.a. die Zukunftsplanungen zur IGS Langenhagen treffen.

Diese Ausführungen und diese Probleme, die auch nur angerissen und beispielhaft angedeutet wurden, schreien förmlich nach einer Umkehr.
Die öffentliche Hand, die Verwaltung, hat sich nur um grundlegende staatliche Notwendigkeiten zu kümmern. Es geht dem Bürger um ein sicheres Umfeld mit einer funktionierenden und zuverlässigen Infrastruktur. Verkehrswege, Energieversorgung und Schulen stehen an erster und letzter Stelle. Und dies auch nur solange, solange die Aufgaben nicht privatwirtschaftlich erledigt werden können. Alle anderen Aufgaben und Wünsche sind überflüssig wie ein Kropf. Die Verwaltungen besitzen nämlich weder den Sachverstand noch das Personal, um überall mitreden zu können. Dazu sind das Leben und das Wirtschaften wohl deutlich zu vielfältig.

Der Bürokratieabbau genießt höchste Priorität

Was ist zu fordern? Der bekannte „Kölsche Klüngel“ findet leider nicht nur in Köln statt.
Die aktuelle Verwaltung muß also deutlich zurechtgestutzt werden. Im ersten Schritt kann die Verwaltung aus dem Jahr 1985 als Richtschnur genommen werden. Was die damalige Verwaltung konnte, ist völlig ausreichend. Sie könnte die heutigen Aufgaben auch regeln, vor allem auch, weil etliche Aufgaben schlicht entfallen müssen – sie sind überflüssig.

Wir brauchen keine städtischen Freizeitgestalter und Eventmaster für immer dieselbe Klientel. Viel zu oft sind die Nutznießer von „Angeboten“ vieler Art eine Minderzahl, während die große Mehrheit diese nie nutzt, auch nicht haben will, aber mitbezahlt.
Wieviele tausend Kinder und Jugendliche gibt es in Langenhagen? Und wieviele davon sind beispielsweise regelmäßige Nutzer der Jugendzentren? Sind diese Einrichtungen ein teures Angebot für eine kleine Minderheit? Zur Schule gehen müssen aber alle.
Es ist auch nicht nötig „Kulturelles“ zu fördern, die zu oft auch „Vorfeldveranstaltungen“ im Rahmen von politischen Ausrichtungen sind. (Erst recht braucht der Bürger keine in Ton und Tat übergriffige politisierte Verwaltung, die ihm die Maske ins Gesicht drückt und dann an die Giftspritze treibt – um dann später von alledem nichts mehr wissen zu wollen. Nichts mehr wissen zu wollen, von den begangenen Verletzungen an Gesundheit und Leben mancher Menschen und von den verursachten unüberschaubaren Vermögensschäden im privaten und wirtschaftlichen Bereich.)

Zuerst geht es also an das Personal. Und hier ist zu fordern, daß Stellen auslaufen und nicht mehr neu besetzt werden. Wenn das ausnahmsweise doch nötig sein sollte, ist ein völlig offenes Bewerbungsverfahren durchzuführen. Parteiinteressen, Familiennähe und sonstige abwegige Ideen müssen dabei ausgeschlossen werden. Die aus Bürgersicht unerwünschten Strukturen müssen durch einen Personalwandel endlich aufgelöst und entideologisiert werden.

Um die Eingangsfrage zu beantworten:

„Nein, Verwaltungsämter müssen parteifern werden!“  

Nachtrag zum Thema vom 16.10.2023:

Markus Krall, Video: „Die Staatsquote muss drastisch gesenkt werden und der Staat sollte sich möglichst nur auf seine Kernaufgaben fokussieren.“

https://www.youtube.com/watch?v=3KIHwvc99YQ

Schulsanierung zweiter Klasse?

Langenhagen. Es geht um die IGS Langenhagen. Laut „Echo“ wandten sich frühere Lehrkräfte der IGS mit einem „Brandbrief“ an Rat und Verwaltung der Stadt Langenhagen.

Da die aktiven verbeamteten Lehrer eine gewisse politische Zurückhaltung wahren müssen, wurden die Pensionäre an den Start gebracht. Mit Hinweis auf das (großzügig ausgestattete) neue Gymnasium verlangen auch sie für die IGS eine entsprechende „finanzielle und bauliche Gleichbehandlung“. Gefordert wird die „uneingeschränkte Umsetzung des Raumkonzepts“.

Die in der Mehrheit rot-grün eingestellte Lehrerschaft erntet nun die Früchte der von ihnen seit Jahrzehnten mitgetragenen linken Politik. Denn so langsam geht dem Staat das bislang viele Geld der gebeutelten Steuerzahler aus. Nicht nur die „Ereignisse der jüngsten Pandemie und der Krieg in Europa“ zeitigen ihre weitreichenden Folgen, wie die CDU antwortete.

Gnadenlos werden Unsummen für politische Unsinnigkeiten aus dem Fenster geworfen; Gelder, die zwangsläufig woanders fehlen. Gleichzeit werden damit die Fundamente von Staat und Gesellschaft unterminiert. Und das alles auch noch unter großem Beifall nicht zuletzt von politisierenden Lehrern.

Es sind die vielen kleinen Aktionen und die großen, bis hin zur ungehinderten Masseneinwanderung aus aller Welt und zur Kriegsbeteiligung Deutschlands in der Ukraine gegen Rußland, die so zerstörerisch wirken.

„Unser“ Bildungssystem wurde u.a. beschädigt von der mehrfach „reformierten“ Rechtschreibreform. Von der Frühsexualisierung und Gendermainstreaming. Von der Regenbogenbewegung bis „Fridays for Future“, Geschichtsklitterung mit anerzogenem deutschen Selbsthaß und Klimawandelschwachsinn. Hinzu kommen die inzwischen „bunten“ Schülergesellschaften mit einer teilweisen „speziellen Sozialisation“ und Lehrer, die nicht nur die Schüler in ihren Klassen, sondern über diese die Eltern zu Hause gleich miterziehen wollen. Politische Indoktrination gehört aber nicht zum schulischen Bildungsauftrag.

Gibt es einen Weg zurück?

Die Forderungen aus dem „Brandbrief“ lassen erkennen, daß die Unterzeichner die Lage in Langenhagen und ganz Deutschland, sogar in Europa, verkennen. Womit sie allerdings nicht alleine sind.

Als Pensionäre hätten sie die zeitliche Muse und eigentlich auch den nötigen Verstand, um auf die Dinge zu schauen. Kleiner Auszug:
Wer Kindern und deren Eltern ständig Zukunftsängste einjagt und eine familienfeindliche Politik, inklusive „Gen-Spritzen und Maskentragen“, unterstützt, braucht sich über die negative Bevölkerungsentwicklung nicht zu wundern. Die (ur‑)deutsche Frau ist bei einer Geburtenrate von 0,9 Kind(ern) angelangt. Zur „Arterhaltung“ wäre eine Geburtenrate von 2,1 nötig.

Wer die absichtlich herbeigeführte Kinderlosigkeit durch unkontrollierte Zuwanderung aus unkompatiblen Kulturen ausgleichen möchte, wird den bisherigen Staat zerstören.

Wer den Klimawandelunsinn befördert und es toll findet, Atomkraftwerke abzuschalten und damit eine DeIndustriealisierung vorantreibt, sorgt für weniger Geld in den Staatskassen.

Wenn dazu noch ein unnötiger Krieg zum Vorteil eines korrupten Regimes geführt wird, wird mit den gelieferten Panzern das investierte Geld schlicht verbrannt. Hinzu kommt die auf lange Zeit angelegte Vollalimentierung angeblicher Kriegsflüchtlinge, die per FlixBus regelmäßig ins „Kriegsgebiet“ fahren und keineswegs nur aus der Ukraine stammen.
Auf Langenhagen bezogen ist übrigens der Neubau des Rathauses für eine in weiten Teilen bereits überbordende und mit mehr oder meist weniger Sachverstand ausgerüsteten und damit in die privaten und wirtschaftlichen Belange der Bürger hineinregierende Verwaltung offenbar wichtiger, als eine geeignete Schule für die Kinder der Steuerzahler zu bauen. Auch so wird Zukunft verspielt.

Steuergeld wird ohne Sinn und Verstand und sogar unter Rechtsverstößen verbraten. Da zu viele zu lange dabei mitmachten, ist auch die Euro-Währung mit nun steigender Inflation ins Wanken geraten.
Insgesamt sehe ich kein wirksames politisches Handeln zur Umkehr. Ein ernsthaftes Gegensteuern würde zudem etliche Jahre benötigen, um erste Wirkungen zu zeigen.

Weil der von Linken beklatschte Gesellschaftswandel ungebremst weitergeht, steht insbesondere für die Beamten noch viel mehr auf dem Spiel. Woher soll auf Dauer ein gesellschaftlich und wirtschaftlich heruntergewirtschafteter Staat das Geld für Pensionen und Rentenzahlungen nehmen? Wenn es noch schlimmer kommt: Wird ein islamisch-sozialistischer Staat, der keine Industrie mehr hat und bald fünfmal am Tag betet, viel Wert darauf legen, eine bis dahin mit üppigen Pensionen ausgestatteten Beamten- / Lehrerschaft mit Geld zu versorgen?

Pensionierte Lehrer hätten allen Grund darüber nachzudenken, wie die eigene und die nahe Zukunft ihrer jungen Kollegen wohl aussehen könnte. Eine „Gleichstellung“ der IGS mit dem bereits fertiggestellten Gymnasium dürfte wohl das kleinere Problem sein.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Zur Erweiterung des geistigen Horizonts des angesprochenen Kreises verweise ich auf das folgende Taschenbuch:

Roman „Unterwerfung“ von Goncourt-Preisträger Michel Houellebecq

https://www.weltbild.de/artikel/buch/unterwerfung_21184127-1

Weitere Infos:

Wohlstand in der EU ungleich verteilt. Belgier viermal so reich wie Deutsche!

https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2023/wohlstand-der-deutschen/

GRÜNE: Deutsche haben „moralische Pflicht“, Wohlstand abzugeben!

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/gruene-deutsche-haben-moralische-pflicht-wohlstand-abzugeben/ 

theGermanz vom 18.08.2023 – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann:

«Wir sind nicht nur der kranke Mann Europas, sondern laut Internationalem Währungsfonds der kranke Mann der Welt», sagte Linnemann. Der IWF habe prognostiziert, dass die Bundesrepublik unter den großen Industriestaaten weltweit das einzige Land sei, dessen Wirtschaft in diesem Jahr schrumpfen werde. «Alle anderen Länder wachsen.»

https://www.the-germanz.de/cdu-generalsekretaer-will-eine-agenda-2030-fuer-deutschland/


Bürgerfrage zum Zivilschutz an den Rat

Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.

Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:

Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen?
Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt?
Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt?
Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.

*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die

den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören

und

von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Hinweise auf:

Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG);
Fassung vom 26. August 2022:

https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-KatSchGND2022pIVZ&doc.part=S

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV):

https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes. Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.

Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
  • Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
  • Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
  • Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
  • KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
  • Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
  • Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
  • Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern. Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Porada
Referat des Bürgermeisters
Gremienbetreuung

Telefon: 0511 7307-9578
Telefax: 0511 7307-9505
E-Mail: jessica.porada@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de



Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen

Langenhagen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 GG“. Das funktioniert aber nur, wenn der Bürger über die Lage in Stadt und Land möglichst vollständig und wahrheitsgemäß informiert wird.
Weitere Voraussetzung ist, daß sich die Politiker der Vollständigkeit und Wahrheit ihrer Aussagen verpflichtet fühlen.
Nur so kann der Bürger sich ein eigenes Bild von der Lage machen und jene Politiker in die Entscheidungsgremien wählen, die seinen Interessen am ehesten vertreten könnten.

Wie sieht es mit der wahren Lage in Langenhagen aus? Wird sie dem Bürger gegenüber richtig dargestellt?
„Ja – aber es kommt darauf an!“, wäre wohl die richtige Antwort. Nämlich darauf, um was es geht.
Es muß hier zudem gefragt werden: „Wer ist im Besitz der richtigen und wichtigen Informationen und wie geht er damit um?
Politisch relevante Informationen sind ihrem Wesen nach passiv. Daher sind Menschen erforderlich, die diese Informationen überhaupt zur Kenntnis nehmen. Sind sie zudem dazu fähig, diese richtig zu erfassen, zu beurteilen und daraus eine zukünftige Entwicklung abzulesen?

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung im Besitz dieser Informationen. Von den über 1100 städtischen Mitarbeitern haben aber nur wenige Leute einen (formalen) vollständigen Zugriff darauf.
Einer davon ist der Bürgermeister. Was aber, wenn der Bürgermeister sich lieber im Freien bei Einweihungsfeiern fotografieren läßt, anstatt sich um die Lage der Stadt und um die „strategische Stadtentwicklung“ zu kümmern? Wenn er all dies seinem verbeamteten Stadtbaurat überläßt?
Dann tritt die Situation ein, daß die oben gestellte Frage mit einem „Nein!“ beantwortet werden muß. Der Bürger erhält aus dem Kreis der Verwaltung eben keinen ausreichenden Blick auf die wahre Lage seiner Stadt. Selbst aus dem Rat hört man gelegentlich die Klage, daß die Verwaltung „mauert“; Informationen nicht preisgibt. Gern versteckt man sich dabei auch hinter dem Datenschutz oder andere Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Folglich wird der Bürger im Grunde politisch entmündigt und die anstehende demokratische Wahl zu einer fragwürdigen Aktion.
Insbesondere die CDU und die SPD scheinen als alte politische Parteien keinerlei Interesse daran zu haben, daß sich an der gegebenen Situation irgendetwas ändert. Der Bürger soll sie wählen gehen und sich anschließend aus dem „Geschäft“ heraushalten.
Eine jahrzehntelang vor allem SPD-geführte Stadt Langenhagen hat die Stadtverwaltung rot eingefärbt und korrumpiert. Machtkonzentration befördert nun mal die Korruption. Die Grenzen zwischen Politik und Verwaltung sind hier verschwommen – die großen Parteien haben sich den „Staat zur Beute“ gemacht, wie es Max Weber bereits 1919 in „Politik als Beruf“ skizzierte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

https://www.deutschlandfunk.de/kursiv-max-webers-immer-aktueller-vortrag-politik-als-beruf.1310.de.html?dram:article_id=193616

Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Vor der Wahl noch mal kurz durchgeboxt

Langenhagen. In den letzten Sitzungen vor der Sommerpause und vor der Wahl am 11. September demonstrieren die Langenhagener rot-grünen Kommunalpolitiker nochmals ihre „unübertroffenen Fähigkeiten“.

Weder im Ortsrat Kaltenweide noch im Rat der Stadt ließen sie sich durch fehlende Informationen irritieren.

Ohne die durch den Schulelternrat der Grundschule Kaltenweide aktuell durchgeführte Elternbefragung abzuwarten, wurde die bisherige Linie zementiert. Rot-Grün will die gebundene Ganztagsschule – egal was die Eltern davon halten.
Das gleiche Bild ergibt sich im Rat der Stadt Langenhagen. Mit ihrer knappen Mehrheit haben die rot-grünen Ratsmitglieder gegen den Rest und gegen Bürgermeister Heuer die Eigenreinigung beschlossen. Damit bekommt die Stadtverwaltung quasi eine ganz neue Firma „aufs Auge gedrückt“. Wird die Reinigung der öffentlichen Einrichtungen in Eigenregie statt durch Fremdvergabe durchgeführt, sind dafür laut Heuer 29 neue Stellen für 53 (Teilzeit‑)Angestellte einzurichten. Diese müssen dann verwaltet, geführt, untergebracht und ausgerüstet werden. Was das kosten wird, weiß noch niemand.

Ja, die rot-grünen Ratsmitglieder „haben es voll drauf“! Auf der Grundlage nicht vorhandenen Wissens können sie weitreichende Entscheidungen für den dafür zahlenden Bürger treffen.

Gerriet Kohls, Langenhagen