Spaziergänge und Maskentragepflicht im Rat

Langenhagen. In der aktuellen Stunde gleich zu Beginn der Ratssitzung vom 24. Januar wurde über die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zur Maskenpflicht während eines Spaziergangs gesprochen. Diese war nach Aufforderung des SPD-Ortsvereins an die Stadtverwaltung zustande gekommen. Man hatte sich darüber geärgert, daß Teilnehmer an Spaziergängen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen aussprachen, nicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belangt werden konnten. Kurz vor Silvester war sogar eine große Polizeiaktion ins Leere gelaufen, weil die Polizei den unangemeldeten Spaziergang von rund 50 Personen viel zu spät bemerkte. Sie konnte noch einen Rentner in Begleitung eines Freundes ansprechen – und hatte aufgrund fehlender Verfügung nichts in der Hand. Hätte sie nichts unternommen, wäre der harmlose Spaziergang noch nicht einmal aufgefallen. Nun allerdings wollte man handeln.

Daß die darauf erlassene Allgemeinverfügung von fast allen Ratsmitgliedern, bis auf den Ratsleuten von AfD und WAL, für toll erachtet wird, ist kein Wunder.
Leider ist es wie in der Bundespolitik – auch auf kommunaler Ebene sind zumeist nur noch Polit-Versager am Werk. Leute mit unzureichender Allgemeinbildung und Fachkompetenz. Sie haben auch kein Herz mehr, kein Gefühl für das Richtige. Schlicht ausgedrückt: Es fehlt ihnen am gesunden Menschenverstand.
Diese Leute helfen dabei mit, die Demokratie und den Rechtsstaat zu beseitigen. Beschädigt ist dieser Staat in mancherlei Hinsicht schon lange. Der Bürger wird monetär ausgebeutet und in seinen Grundrechten, seinen Freiheitsrechten, massiv eingeschränkt. Der Bürger wurde und wird seitens Politik und Verwaltung entmündigt, degradiert und zunehmend gegängelt.

Die SPD, einst eine Partei mit sozialem Gewissen, verteidigt und unterstützt die diktatorische Linie der derzeitig amtierenden rot-grünen Bundesregierung mit FDP-Anhang. Die angeblich in Teilen immer noch bürgerliche CDU hätte hierbei aber Grund zum differenzierten Nachdenken. Aber mit Leuten wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Domenic Veltrup ist da kein Start zu machen. Er meint laut Echo doch tatsächlich, die Verwaltung habe nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch rasch und richtig reagiert. Alle drei Feststellungen sind leider falsch – auch deswegen, weil sie die geforderten gesetzlich Kategorien mißachten. Und das sehr gründlich!

Die erlassene Allgemeinverfügung hätte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance auf Zustimmung. Sie war nämlich nicht erforderlich, nicht geeignet, noch verhältnismäßig. Damit war sie schlicht eine rechtswidrige Aushebelung bürgerlicher Grundrechte. Vorsichtshalber wurde diese Allgemeinverfügung vom 06. Januar bis zum 15. Januar 2022 zeitlich begrenzt erlassen.

Ziel der Allgemeinverfügung war, Fußgängern, die sich an der frischen Luft bewegten, die Maske ins Gesicht zu drücken. Angeblich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Tatsächlich, um die Spaziergänge so anstrengend wie möglich zu machen. Das wird aber nicht gesagt, weil die Rechtswidrigkeit der Verfügung sofort offensichtlich werden würde.

Die verordneten Masken bewirken gegen Viren so gut wie nichts und an der frischen Luft sogar gar nichts. Diesbezügliche Untersuchungen werden seitens der deutschen Politik beharrlich ignoriert.
Auch beruht die Begründung der Allgemeinverfügung auf inzwischen widerlegte Behauptungen und auf Interpretationen von Daten, die nicht, unzureichend oder falsch erhoben wurden. Kurz: Das alles beruht auf Lug und Betrug!

Da fühlen sich „unsere“ unfähigen Kommunalpolitiker mit ihrer Verwaltung doch wie die Fische im Wasser. Aber wie lange noch?

Gerriet Kohls

Weiterführend:

Meine Fragen zur Bürgerfragestunde vom 24. Januar 2022 sind unten angehängt.

Versammlungsbegriff
Eine Versammlung im Sinne des NVersG ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
(Gehe ich mit meinem Onkel spazieren und reden wir dabei über politische Dinge, könnte das bereits eine Versammlung sein. Eine Polizeibeamtin hat in Hannover gegenüber einer Einzelperson die „Versammlung“ festgestellt – so wirr sind die Behörden inzwischen).

Wohin könnte die Reise gehen?
Dieser nachfolgende Beitrag läßt nichts Gutes für die nahe Zukunft erwarten.

„Die nächsten roten Linien auf dem Weg dahin sind nun jedenfalls schon überschritten: Versammlungsverbote durch kommunale Verordnungen, über einen inzwischen generalmissbrauchten „Infektionsschutz“ gerechtfertigte Aushebelungen von Artikel 8 GG (Demonstrationsfreiheit) und Einschüchterungsversuche durch massive Polizeiaufgebote und staatlich unterstützte „Gegendemonstranten“ gedungener Schergen der „Zivilgesellschaft“ und Impflobby reichen der Staatsmacht nicht mehr; um jegliche Aktionen der wachsenden Zahl von über die wahren Absichten des Corona-Impfstaats desillusionierter Bürger und insbesondere Gegnern einer Impfpflicht wirksam bekämpfen zu können, macht sie nun richtig mobil.“
Weiter …



An

Rat und Verwaltung der Stadt Langenhagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bezug auf die Allgemeinverfügung zur Maskentragepflicht im Freien vom 05. Januar 2022 stelle ich zur heutigen Ratssitzung als von initialer Aggression seitens des Staates betroffener Bürger folgende


Fragen zur Bürgerfragestunde:

1. Aus welchen konkreten Gründen hält die Verwaltung das Tragen der Masken (FFP2 oder KN 95) im Bezug auf Spaziergänge im Freien und auf Langenhagen bezogen für so dringend erforderlich, dass sie sich genötigt sieht, per Allgemeinverfügung eine angebliche, gegenwärtige Gesundheitsgefahr für Teilnehmer von Spaziergängen anzunehmen und mit der Allgemeinverfügung abwehren zu müssen.

1.1 Welche konkreten Fakten sprechen für die Geeignetheit dieser Maskentragepflicht  in der konkreten Situation, um das Ziel zu erreichen?
1.2 Kann das Ziel nicht auch auf einer anderen Weise,  die mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte der Spaziergänger verbunden ist, erreicht werden? 

2. Wie erkennen Personengruppen, also zwei Leute oder mehr, daß sie Teil eines von Amtswegen als „Versammlung“ deklarierten Spaziergangs sind und damit der Maskentragepflicht unterliegen? /GK

Zusatz: Mit der vorgelegten Allgemeinverfügung behauptet die Verwaltung, daß die geforderten Masken im vorgesehenen Rahmen einen deutlich verbesserten Gesundheitsschutz vor der Ansteckung mit „Corona“ bieten. Diese Behauptung wird aber weder konkret begründet noch mit Fakten belegt; sie scheint eine reine Spekulation zu sein. Eine Abwägung zwischen der angeblich erforderlichen Gefahrenabwehr einerseits und der Grundrechts­eingriffe bezüglich möglicher Teilnehmer an Spaziergängen andererseits, wird nicht überzeugend vorgenommen. Die Behauptung, auch mit Maske würden den Spaziergängern kaum Nachteile entstehen, wird ebenso nicht belegt. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn Tatsache ist: Selbstverständlich behindern diese Masken die freie Atmung und Kommunikation. Kommuniziert wird nicht nur durch die Sprache, sondern auch Gestik und Mimik gehören dazu. Die Maske deckt das Gesicht ab, die Mimik wird so versteckt. Außerdem wird das gesprochene Wort durch die Maske gedämpft. Hinzu kommen Gesundheitsgefahren für den Träger, die von der Maske und die Tragesituation, u.a. durch erschwerte Atmung, direkt ausgehen.

Ich verweise hierzu auf die nachfolgenden Ausführungen, die die oft behaupteten Schutz­funktionen der im Freien sowie in Räumen getragenen Gesichtsmasken und deren gesund­heitliche Unbedenklichkeit detailliert und mit vielen Quellen belegt gänzlich widersprechen:

Sind Gesichtsmasken effektiv?

Internetseite:

Are Face Masks Effective? The Evidence.

Updated: January 2022
First published: July 2020
 

Powered by Swiss Policy Research (SPR)

An overview of the current evidence regarding the effectiveness of face masks.

Contents

A) Studies B) WHO review C) Real-world evidence D) N95/FFP2 masks E) Additional aspects F) The aerosol issue G) Contrary evidence H) Mask-related risks I) Conclusion

Übersetzung (die Quellen finden sich auf der o.g. Internetseite)

Inhalt

A) Studien B) WHO-Review C) Evidenz aus der Praxis ⇓ D) N95-/FFP2-Masken E) Zusätzliche Aspekte F) Aerosolproblematik G) Gegenbeweise ⇓ H ) Risiken im Zusammenhang mit Masken ⇓ I) Fazit

A) Studien über die Wirksamkeit von Gesichtsmasken

Bislang haben die meisten Studien wenig bis gar keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung gefunden, weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz.

    Eine im Mai 2020 von der US-amerikanischen CDC veröffentlichte Metastudie zur Grippepandemie ergab, dass Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz wirksam sind. (Quelle)

    Eine im September 2019 von der WHO veröffentlichte Überprüfung von zehn randomisierten, kontrollierten Studien zu Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen ergab keinen statistisch signifikanten Nutzen. (Quelle)

    Eine dänische randomisierte kontrollierte Studie mit 6000 Teilnehmern, die im November 2020 in den Annals of Internal Medicine veröffentlicht wurde, ergab keine statistisch signifikante Wirkung von hochwertigen medizinischen Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld. (Quelle)

    Eine große randomisierte kontrollierte Studie mit fast 8000 Teilnehmern, die im Oktober 2020 in PLOS One veröffentlicht wurde, ergab, dass Gesichtsmasken „weder gegen im Labor bestätigte virale Atemwegsinfektionen noch gegen klinische Atemwegsinfektionen wirksam zu sein scheinen.“ (Quelle)

    Eine im Februar 2021 von der europäischen Gesundheitsbehörde CDC durchgeführte Überprüfung ergab, dass es keine qualitativ hochwertigen Beweise für Gesichtsmasken gibt, und empfahl ihre Verwendung nur auf der Grundlage des „Vorsorgeprinzips“. (Quelle)

    Eine Überprüfung durch das Oxford Centre for Evidence-Based Medicine vom Juli 2020 ergab, dass es keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen Virusinfektionen oder -übertragungen gibt. (Quelle)

    Ein Cochrane-Review vom November 2020 ergab, dass Gesichtsmasken die Zahl der grippeähnlichen Erkrankungen (ILI) weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei Beschäftigten des Gesundheitswesens verringern. (Quelle)

    Eine im August 2021 veröffentlichte Studie im Int. Research Journal of Public Health veröffentlichte Studie fand „keinen Zusammenhang zwischen Maskenpflicht oder -verwendung und einer geringeren Verbreitung von COVID-19 in US-Bundesstaaten“. (Quelle)

    Eine im Juli 2021 vom American Institute of Physics veröffentlichte experimentelle Studie ergab, dass Gesichtsmasken die Aerosolbelastung in Innenräumen um höchstens 12 % verringerten und sie lokal sogar erhöhten. (Quelle)

    Ein Artikel im New England Journal of Medicine vom Mai 2020 kam zu dem Schluss, dass Gesichtsmasken im Alltag wenig bis gar keinen Schutz bieten. (Quelle)

    Eine Studie aus dem Jahr 2015 in der britischen medizinischen Fachzeitschrift BMJ Open ergab, dass Stoffmasken von 97 % der Partikel durchdrungen werden und das Infektionsrisiko durch das Zurückhalten von Feuchtigkeit oder wiederholten Gebrauch erhöhen können. (Quelle)

    Eine Studie eines deutschen Professors für Virologie, Epidemiologie und Hygiene vom August 2020 kam zu dem Schluss, dass es keine Beweise für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gibt und dass die unsachgemäße tägliche Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit sogar zu einem Anstieg der Infektionen führen kann. (Quelle)

B) WHO-Überprüfung der Versuche mit Gesichtsmasken (2019)

Im September 2019, kurz vor der Coronavirus-Pandemie, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen umfassenden Bericht über „Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza“.

In dem Bericht wurden zehn randomisierte kontrollierte Studien zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen (ILI) untersucht. Wie die folgende Tabelle zeigt, konnte in keiner der Studien ein statistisch signifikanter Nutzen von Gesichtsmasken festgestellt werden.


C) Entwicklung der Fälle nach Einführung der Maskenpflicht

In vielen Staaten haben die Coronavirus-Infektionen nach Einführung der Maskenpflicht stark zugenommen. Die folgenden Grafiken zeigen die typischen Beispiele für Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Hawaii. Außerdem zeigt ein direkter Vergleich zwischen US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht, dass die Maskenpflicht keinen Unterschied gemacht hat. (Diagramme: Y. Weiss)

Eine aktualisierte Fassung dieser Diagramme finden Sie im Postskriptum unten. (Siehe unter der eingangs genannten Internetadresse! Die Grafiken und Diagramme werden hier aus Platzgründen nicht dargestellt.)

D) Wirksamkeit von N95/FFP2-Maskenverordnungen

Im Januar 2021 hat Bayern als eines der ersten Bundesländer weltweit N95/FFP2-Masken für die meisten öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern, in denen Stoffmasken oder medizinische Masken vorgeschrieben waren, zeigt, dass auch N95/FFP2-Masken keinen Unterschied gemacht haben.

Covid-Fälle im Bundesland Bayern (FFP2/N95-Mandat seit 01/21) vs. Deutschland insgesamt (RKI/ISC)

Im Januar 2021 hat Österreich als erstes Land der Welt ein N95/FFP2-Maskenmandat auf nationaler Ebene eingeführt. Das Mandat wurde im September 2021 weiter ausgeweitet. Dennoch meldete Österreich im November 2021 die höchste Infektionsrate der Welt.

E) Zusätzliche Aspekte

1.         Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass das neue Coronavirus zumindest in Innenräumen nicht nur durch Tröpfchen, sondern vor allem durch kleinere Aerosole übertragen wird. Aufgrund ihrer großen Porengröße und ihres schlechten Sitzes können die meisten Gesichtsmasken jedoch keine Aerosole herausfiltern (siehe Videoanalyse unten): Über 90 % der Aerosole durchdringen oder umgehen die Maske und füllen innerhalb von Minuten einen mittelgroßen Raum.

2.         Die WHO gab gegenüber der BBC zu, dass ihre Aktualisierung der Maskenpolitik im Juni 2020 nicht auf neue Erkenntnisse, sondern auf „politische Lobbyarbeit“ zurückzuführen war: „Uns wurde aus verschiedenen Quellen berichtet, dass der WHO-Ausschuss, der die Beweise prüfte, Masken nicht befürwortete, sondern sie aufgrund von politischer Lobbyarbeit empfahl. Dieser Punkt wurde der WHO vorgetragen, die dies nicht dementierte.“ (D. Cohen, medizinischer Korrespondent der BBC).

3.         Bis heute hat die einzige randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) zu Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld keinen statistisch signifikanten Nutzen ergeben (siehe oben). Drei große Fachzeitschriften weigerten sich jedoch, diese Studie zu veröffentlichen, wodurch sich ihre Veröffentlichung um mehrere Monate verzögerte.

4.         Eine Analyse der amerikanischen CDC ergab, dass 85 % der mit dem neuen Coronavirus infizierten Personen angaben, „immer“ (70,6 %) oder „oft“ (14,4 %) eine Maske zu tragen. Im Vergleich zur Kontrollgruppe nicht infizierter Personen führte das ständige Tragen einer Maske nicht zu einer Verringerung des Infektionsrisikos.

5.         Forscher der Universität von Minnesota fanden heraus, dass die infektiöse Dosis von SARS-CoV-2 nur 300 Virionen (Viruspartikel) beträgt, während eine einzige Minute normalen Sprechens mehr als 750.000 Virionen erzeugen kann, so dass Gesichtsmasken eine Infektion wahrscheinlich nicht verhindern.

6.         Entgegen der landläufigen Meinung haben Studien in Krankenhäusern ergeben, dass das Tragen einer medizinischen Maske durch Chirurgen während Operationen die postoperativen bakteriellen Wundinfektionen bei Patienten nicht verringert.

7.         Viele Gesundheitsbehörden behaupteten, dass Gesichtsmasken die Influenza unterdrückten; in Wirklichkeit wurde die Influenza vorübergehend durch das infektiösere Coronavirus verdrängt. Tatsächlich verschwand die Influenza sogar in Staaten, in denen es keine Masken gab, und in denen Schulen geschlossen wurden (z. B. in Schweden und Florida).

8.         Die anfänglich niedrige Infektionsrate mit dem Coronavirus in einigen asiatischen Ländern war nicht auf Masken zurückzuführen, sondern auf die sehr schnellen Grenzkontrollen. So hatte Japan trotz der weit verbreiteten Verwendung von Gesichtsmasken seine letzte Grippeepidemie nur ein Jahr vor der Covid-Pandemie erlebt.

9.         Zu Beginn der Pandemie behauptete die Interessengruppe „Maske für alle“, dass es in Tschechien dank der frühen Verwendung von Masken nur wenige Infektionen gab. In Wirklichkeit hatte die Pandemie Osteuropa einfach noch nicht erreicht; einige Monate später hatte die Tschechische Republik eine der höchsten Infektionsraten der Welt.

10.       Während der berüchtigten Grippepandemie von 1918 war die Verwendung von Gesichtsmasken in der Bevölkerung weit verbreitet und an einigen Orten sogar obligatorisch, was jedoch keinen Unterschied machte.

G) Studien, die behaupten, dass Gesichtsmasken wirksam sind

In einigen neueren Studien wurde behauptet, dass Gesichtsmasken tatsächlich wirksam gegen das neue Coronavirus sind und zumindest die Ansteckung anderer Menschen verhindern könnten. Die meisten dieser Studien sind jedoch methodisch mangelhaft und zeigen manchmal das Gegenteil von dem, was sie zu zeigen vorgeben.

In der Regel werden bei diesen Studien die Auswirkungen anderer Maßnahmen, die natürliche Entwicklung der Infektionsraten und Veränderungen der Testaktivität nicht berücksichtigt, oder es werden Orte mit unterschiedlichen epidemiologischen Bedingungen verglichen. Studien, die in einem Labor oder als Computersimulation durchgeführt werden, sind oft nicht auf die reale Welt übertragbar.

H) Risiken im Zusammenhang mit Gesichtsmasken

Das Tragen von Masken über einen längeren Zeitraum ist möglicherweise nicht unbedenklich, wie die folgenden Hinweise zeigen:

1.         Die WHO warnt vor verschiedenen „Nebenwirkungen“ wie Atembeschwerden und Hautausschlägen.

2.         Untersuchungen des Universitätsklinikums Leipzig in Deutschland haben gezeigt, dass Gesichtsmasken die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit gesunder Erwachsener deutlich verringern.

3.         Eine deutsche psychologische Studie mit etwa 1000 Teilnehmern hat „schwerwiegende psychosoziale Folgen“ infolge der Einführung der Mundschutzpflicht in Deutschland festgestellt.

4.         Das Hamburger Umweltinstitut warnte vor der Inhalation von Chlorverbindungen in Polyestermasken sowie vor Problemen bei der Entsorgung von Gesichtsmasken.

5.         Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat bereits über 100 Maskenmodelle zurückgerufen, weil sie nicht den EU-Qualitätsstandards entsprachen und zu „ernsthaften Risiken“ führen könnten.

6.         Eine Studie der Universität Münster in Deutschland ergab, dass Sars-CoV-2 auf N95-Masken (FFP2) mehrere Tage lang infektiös bleiben kann, was das Risiko einer Selbstkontamination erhöht.

7.         In China wurden mehrere Kinder, die während des Sportunterrichts eine Maske tragen mussten, ohnmächtig und starben; die Autopsie ergab einen plötzlichen Herzstillstand als wahrscheinliche Todesursache. In den USA wurde ein Autofahrer, der eine N95-Maske (FFP2) trug, ohnmächtig und stürzte aufgrund einer CO2-Vergiftung.

Video: Ein 19-jähriger US-Athlet, der eine Maske trug, brach während eines 800-Meter-Laufs zusammen (April 2021):

Schlussfolgerung

Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung könnten zumindest unter bestimmten Umständen wirksam sein, doch gibt es derzeit wenig bis gar keine Belege für diese These. Wenn das Coronavirus tatsächlich über Aerosole in Innenräumen übertragen wird, ist es unwahrscheinlich, dass Gesichtsmasken einen Schutz bieten. Daher sollten die Gesundheitsbehörden nicht davon ausgehen oder suggerieren, dass Gesichtsmasken die Infektionsrate oder das Infektionsrisiko verringern.