Die „gesellschaftliche Landnahme“ geht weiter

Langenhagen. Die neue DITIB-Moschee in der Karl-Kellner-Straße ist noch im Rohbau, da beantragt die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde zu Langenhagen e.V. bei der Stadtverwaltung die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die DITIB möchte eine eigene Kindertagesstätte (KiTa) in Langenhagen auf dem Grundstück der entstehenden Moschee errichten.

In der Jugendhilfeausschußsitzung (JHA) vom 19.04.2018 standen drei DITIB-Vertreter den Ausschußmitgliedern Rede und Antwort. Von der Moscheegemeinde Langenhagen war die Stellvertretende Vorsitzende Esma Yatakci, vom DITIB-Landesverband Hannover-Bremen die Geschäftsführerin Emine Oguz anwesend. Als Sachverständiger war das Mitglied, Faruk Sahin, der muslimischen KITA Lâlezâr – Tulpengarten in Mannheim mit von der Partie.

Zuvor hatten die Fraktionen bereits schriftlich Fragen über die Verwaltung an die DITIB-Gemeinde gerichtet. Die Antworten dazu wurden aber leider erst am Sitzungstage den Ratsmitgliedern zugestellt. Sie kamen daher in der Sitzung nicht mehr zum Tragen.

Die DITIB-Vertreter waren bemüht, wie in einem Bewerbungsgespräch, eine gute Figur abzugeben.
Sie konnten jedoch nicht die schwerwiegenden Bedenken der Ratsmitglieder im JHA ausräumen. Vor allem mit Blick auf die aktuelle Politik in der Türkei und die Abhängigkeit der DITIB von Ankara, scheint die frühere Naivität im Bezug auf den DITIB-Islam einer neuen  Nachdenklichkeit gewichen zu sein.

Ratsherr Andreas Eilers (WAL) richtete alleine schon 21 Fragen zur geplanten KiTa an die DITIB-Gemeinde. Hier ein Auszug seiner Fragen:

Wer trägt im DITIB-Verein die tatsächliche Verantwortung für die KiTa-Trägerschaft? (Bitte Personen und Zuständigkeiten benennen)

Unterliegen die Führung und die Arbeit in der KiTa der Aufsicht und Prüfung durch Dachverbände des Trägervereins?

Ist der von der Türkei entsandte Islamgelehrte (Imam) für die korrekte Lehre in der KiTa mit verantwortlich oder in diesem Zusammenhang anderweitig mit eingebunden?

Untersteht der Imam der Aufsicht des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen?

Welche Zuständigkeiten obliegen dem Imam im Bezug auf die geplante KiTa – wird er dort auch selbst tätig?

Wieviel Zeit pro Woche wird auf das Studium des Korans mit den Kindern verwendet werden?

Findet die Kindererziehung in deutscher oder türkischer Sprache statt?

Wird bei der Erziehung der Kinder die körperliche Züchtigung, wenn auch nur symbolisch, toleriert?

Am 31. Mai 2018 wird sich der JHA erneut mit dem Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe der DITIB-Moscheegemeinde auseinandersetzen.
Dann sollte auch die Frage geklärt werden, ob gerade die DITIB ein Garant für die Integration junger Muslime in die deutsche Gesellschaft ist.
Oder handelt es sich dabei eher um den entgegen gesetzten Weg, um eine weitere „gesellschaftliche Landnahme“ durch Muslime (Zitat von Heinz Buschkowsky, 14 Jahre Bürgermeister des arabisch-türkisch geprägten Stadtteils von Berlin-Neukölln)?

Gerriet Kohls, Langenhagen

Der österreichische Bundeskanzler Kurz sieht durch die Einrichtung von muslimischen Kindergärten die staatlichen Integrationsbemühungen in Frage gestellt. Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=7-2wLNGzuAw