Drei Jahre lang Impfterror: „Ihr bringt Eure Oma um!“

Langenhagen. Stadtverwaltung (plus Polizei, Ordnungsdienst und Rechtsprechung) und Politik waren sich bis zum Wochenende auch in Langenhagen einig: Sich impfen lassen und die Maske tragen sind Bürgerpflicht – egal was es kostet!
Und es hat viel gekostet. Sehr viel, sogar. Und das Schlimme daran, es wird so bald nicht aufhören zu kosten. Da die politischen Verrücktheiten durch weitere „Maßnahmen“ flankiert werden, wie da sind: Inflation, Krieg, Massenimmigration, Gewerbe- und Industrievernichtung,  Gendersprache, Bildungskatastrophe, Klimarettung …, Maßnahmen, die als großer, bunter Strauß durchaus als Krieg gegen die eigene Bevölkerung aufgefaßt werden können, „dürfen“ wir auf ein Schrecken ohne Ende blicken. Und zwar  bis zum Untergang?  

Nun soll aber wenigstens der Impfterror aufhören. Scheibchenweise und ohne Schuldeingeständnis der Verantwortlichen.

Dazu Julian Reichelt: „Was wir gerade erleben ist die mit Abstand größte Implosion von Vertrauen in Politik und Staat, die es in Deutschland nach 1945 gegeben hat.“
Siehe …

Achtung, Reichelt! (14.03.2023) – Lauterbach gesteht „schwerste“ Impf-Schäden ein: Was wir nicht denken durften, wird nun wahr!

Zur Erinnerung: Einsatz des Ordnungsdienstes der Stadt Langenhagen im April 2020 gegen zwei (unmaskierte) Kinder, die auf einer Parkbank saßen: „Wisst Ihr überhaupt was ihr da tut? Ihr bringt Eure Oma um!“ (Die Stadtverwaltung hatte danach gegen den schon strafmündigen 14-jährigen Jugendlichen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro festgesetzt! Der 13-jährige Spielkamerad blieb verschont.) Link siehe …

Zur Erinnerung: Langenhagen. Die Corona-Pandemie ist eine Legende, eine Erzählung, die in der Realität nie stattgefunden hat … (vom 06. August 2020).  

Also: Wer den Dreizack gelesen hat, war sehr frühzeitig informiert und vor der „Impfung“ gewarnt! 

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weiterer Hinweis:

MWGFD-Online-Symposium vom
28. Februar 2023 u.a. mit folgenden Themen:

Was können wir tun, damit dieses wohl größte Pharma-Verbrechen der Menschheitsgeschichte so schnell wie möglich gestoppt wird?
Welche juristischen Möglichkeiten können wir dabei nutzen?
Welche Hilfe gibt es für Impfgeschädigte in medizinisch-therapeutischer und rechtlicher Hinsicht?


Dezimierung der (weißen) Bevölkerung

Unter dem Titel „Impflicht oder Basis-Schädigung?“ wurde in diesem Blog am 02.04.2022 darauf hingewiesen, daß die „Impfungen zu erheblichen Nebenwirkungen und zum Tod von Patienten geführt haben.“
Am 02.03.2022 wurde bereits die Frage gestellt: „Woher kommt diese Übersterblichkeit?“
Und zuvor, am 21.02.2022, wurde eine Bürgerfrage zu „Corona-Impfungen“ an den Rat der Stadt Langenhagen gerichtet. (Bitte auch die zwei Nachträge unter dem Beitrag beachten!) Siehe: http://derdreizack.de/buergerfrage-zu-corona-impfungen-an-den-rat/

Unklar war bislang nur noch, in welchem Umfang Impf-Schäden anzunehmen seien. Auch deshalb, weil verläßliche Daten und Fakten von den Behörden (mit böser Absicht?) schlicht nicht erhoben worden waren und bis dato nicht erhoben werden.

Vorsätzliche Giftbeibringung

Gegen Ende des Jahres 2022 wird immer klarer, daß die weiterhin mit viel Propaganda beworbenen „Corona-Impfungen“ Menschen schwer, sogar bis zum Tode, schädigen können. Und nicht „nur“ das!
Sollte der Sender AUF1.tv richtig liegen und vieles spricht dafür, geht es nicht weniger als um ein Staatsverbrechen gegen das (feindliche?) eigene Volk – um eine bewußte Giftbeibringung mit dem Ziel der Tötung oder der Unfruchtbarkeit. Inzwischen liegt eine Übersterblichkeit bei rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat vor.
Das Dezimieren der Feinde kannten bereits die Römer als politisches Mittel. Siehe:

Die CORONA-LAGE AUF1.tv am
26. November 2022:

Massensterben, dramatischer Einbruch bei den Geburten, Bevölkerungs-Reduktion – wie im Krieg.

https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/corona-lage-impf-massentoetung-alles-kommt-ans-licht

Wir haben Platz (und auch das Geld)?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat aktuell vor einer Überforderung der Kommunen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen gewarnt. Und das nicht nur wegen der hohen Zahl der kriegsbedingten Migration aus der Ukraine, sondern auch im Hinblick auf Einwanderer aus anderen Ländern weltweit. Inzwischen kommen sogar vermehrt „Flüchtlinge“ aus Indien. Der Bundesgesetzgeber hat mit jüngsten Entscheidungen zusätzliche Einwanderungs- und Ansiedlungsanreize geschaffen. Ein großer Teil der Zuwanderer soll absehbar auf Dauer in Deutschland bleiben. Anforderungen an sie werden nicht gestellt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Mit wie vielen weiteren „Flüchtlingen“ rechnet der Rat der Stadt Langenhagen für unsere Kommune? Welche Herkunftsländer, Alters- und Geschlechtsmerkmale weisen diese Neubürger auf? Wo ist der Platz in Langenhagen? Müssen weitere Unterkünfte für Einwanderer gebaut werden? Ist es erforderlich neue Baugebiete kurzfristig auszuweisen? Ist die übrige vorhandene Infrastruktur auf den Zustrom vorbereitet? Gibt es insbesondere eine genügende Anzahl von freien Plätzen an den Gemeinbildenden Schulen?
Und vor allem: Mit welchen zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt muß in den kommenden fünf Jahren gerechnet werden?
Erinnert sei daran: Langenhagen hat sich per Ratsbeschluß als „Sicherer Hafen“ für Flüchtlinge definiert und will mehr tun, als andere Kommunen in Niedersachsen.

Diese Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt und Klimaschutzausschusses der Stadt Langenhagen am Dienstag, 01.11.2022, gestellt.

Gerriet Kohls

Weitere Infos siehe:

Wir haben Platz: „Die Welt unterwegs zu Freunden“

„Deutschland befindet sich inmitten einer Migrationskrise, die die von 2015 noch zu übertreffen droht. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) prophezeit, dass die Rekordzahl von 2,1 Millionen Zuwanderern aus dem Jahr 2015 bis Ende des Jahres noch übertroffen wird.“

https://journalistenwatch.com/2022/10/25/von-wegen-wir-haben-platz-immer-mehr-entmietungen-und-beschlagnahmen-fuer-fluechtlinge/

1.500 Illegale kommen am Tag: „Wie Faeser den Asyl-Kollaps verheimlichen will“

„Aktuell, so berichtet es der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft bei der Bundespolizei, Manuel Ostermann, kämen jeden Tag 1.500 Migranten, von denen die Grenzschützer nur jeden dritten aufgreifen. Heißt im Klartext: Allein im September könnten also rund 40.000 Asylsuchende nach Deutschland geströmt sein. Ukrainer werden in dieser Statistik nicht mitgezählt.“

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/faeser-asyl/

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 06.12.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

im Namen der Stadt Langenhagen lasse ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen zur Migration aus dem StaBuKa am 01.11.2022 zukommen:

  • Frage nach der Anzahl:                                          

Zuweisungsquote des Landes, Verteilung über die Region Hannover, beläuft sich für Langenhagen auf 481 Personen.

  • Herkunftsländer, Nationalität, Geschlecht:         

Erst bei direkter Zuweisung bekannt.

  • Wo ist der Platz in Langenhagen:                         

Die Unterkünfte befinden sich dezentral, als kleinere und etwas größere Unterkünfte, über Ortsteile und das Stadtgebiete verteilt.

  • Müssen weitere Unterkünfte gebaut werden?     

Bei dieser Frage ist der Zeitraum leider nicht konkretisiert worden, daher lässt sich auch keine konkrete Antwort geben. Ob zukünftig noch weitere Unterkünfte gebaut werden müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird unter den Aspekten:  Angebote und bestehende Kapazitäten im Verhältnis zum Bedarf stehen.  

  • Erschließung von Baugebieten?

Das Land Niedersachsen ordnet die Stadt Langenhagen als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt ein. Gemäß Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030)  und Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Langenhagen besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnraum in der Stadt Langenhagen bis 2030. Demnach müssten jährlich 127 neue Wohnungen im Stadtgebiet entstehen, was aber in den letzten beiden Jahren nicht der Fall war. Eine Ausweisung von neuem Wohnbauland ist somit bereits grundsätzlich städtebaulich erforderlich. Der zeitliche Vorlauf für die Entwicklung von Bauland (durchzuführende Bauleitplanverfahren sowie Planung und Bau von Leitungsnetz und Baustraßen) ist zu beachten. Mit baureifen Grundstücken in Neubaugebieten ist deshalb nicht vor Mitte 2025 zu rechnen.

  • Infrastruktur ausreichend?

Ja, die Infrastruktur in Langenhagen ist ausreichend

  • Schulplätze ausreichend?

In der aktuellen Situation sind die Schulplätze ausreichend.

  • Kosten über die nächsten 5 Jahre:

Eine Prognose zu den Kosten über die kommenden 5 Jahre kann nicht erstellt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Isabella Gifhorn
Stadtbaurätin | Leitung Eigenbetrieb Bad


Telefon: 0511 7307-9400
E-Mail: isabella.gifhorn@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de | www.wasserwelt-langenhagen.de

Stadt Langenhagen

Geschäftsbereich III | Eigenbetrieb Bad
Marktplatz 1
30853 Langenhagen

Weder einen Rathausbau noch eine neue IGS wird es geben

Langenhagen. Es ist schon erstaunlich mit welcher Wirklichkeitsferne so manches Ratsmitglied in den Tag hinein lebt. Als gäbe es die Euro-Krise nicht, die ausstehenden Auswirkungen des zweijährigen Corona-Lockdowns sowie die kommenden Folgen des Ukraine-Krieges nicht. Und diese Aufzählung ist noch lange nicht vollständig.
Die Inflation rollt weiter, die Baustoffpreise gehen besonders hinauf. Manche Baustoffe und Grundmaterialien sind am Markt nicht mehr durchgängig erhältlich und wenn doch, so schauen Baustofflieferanten auf die jeweiligen Tagespreise bei der Anlieferung. Gestörte Lieferketten führen zu längeren Bauzeiten. Wie will man da noch planvoll bauen und wie soll man dabei noch die entstehenden Kosten seriös abschätzen und kontrollieren können?
Die Stadt Langenhagen ist in diesem Jahr 2022 mit 25 Mio. Euro Unterdeckung ihres Haushaltes dabei. Noch gibt es Rücklagen, aber im kommenden Jahr eben nicht mehr.
Langenhagen gehört zu den reichen Kommunen in Niedersachsen. Daran haben sich Politik und Verwaltung gewöhnt. Geld verprassen gehörte bislang sozusagen zum guten Ton. Damit ist es aber definitiv vorbei. Langenhagen wird sich in den kommenden Jahren verschulden – und das nicht zu knapp.
Da Langenhagen ein Ausgabenproblem hat, muß gespart werden. Und zwar nicht hier und da ein wenig, sondern überall ganz massiv. Die größten Kostenbereiche für Langenhagen sind große Bauprojekte und die personell überbordende Verwaltung. Fangen wir mit der Verwaltung an. Über viele Jahre der SPD-Mehrheiten im Rat und unter der Regie von SPD-Bürgermeistern wurde die Verwaltung gnadenlos aufgebläht. Oft gingen ausgeschriebene Stellen an Verwandte, Parteimitglieder, Freunde und Sympathisanten. „Stallgeruch“ vor Leistung, Eignung und Befähigung eben. Diese Auswahlkriterien schlagen sich im Laufe der Jahre merklich negativ nieder. Es gibt kaum noch Projekte ohne externes Fachwissen, das teuer eingekauft werden muß.
Die reinen Zahlen sprechen für sich. Die Langenhagener Verwaltung zählt 1080 Angehörige – vom Hilfssheriff bis zum Bürgermeister. Und das, obwohl Verwaltungsaufgaben zum Nachteil des Bürgers bereits an die Region abgegeben wurden. Was wollen wir mit so viel Verwaltungspersonal für nur 56-tausend Einwohner in Langenhagen? Die Verwaltung muß neu aufgestellt werden. Das Ganze muß gehörig gestrafft werden. Mit Blick auf die Zukunft ist eine Zahl von 500 Verwaltungsangehörigen wahrscheinlich noch übertrieben. Die wesentlichen Aufgaben könnten 200 bis 250 Leute bewältigen.
Anschließend stellt sich auch die Frage nach einem Rathausneubau nicht mehr. Ganz im Gegenteil. Das vorhandene Rathaus böte nach der Personalreduzierung genügend Platz für alle nötigen Aufgaben.
Platz muß übrigens auch für Flüchtlinge geschaffen werden. Langenhagen ist laut Ratsbeschluß ein „Sicherer Hafen“ und wird demnach auch weitere „Schutzsuchende“ erhalten, die nach den derzeitigen Plänen direkt in das Sozialsystem einwandern sollen. Also heißt es Wohnraum schaffen und Geld sowie Betreuungspersonal zur Verfügung stellen. Kosten, die nicht weggedrückt werden können. Das Personal für die Flüchtlingsbetreuung kann aber aus dem Bestand rekrutiert werden.
Was nun streichen bei der massiven Sparpflicht? Große Bauvorhaben sind es! Das neue Rathaus ist schon mal gecancelt. Aber das reicht noch lange nicht aus. Die IGS Zentrum wird ebenso dran glauben müssen. Wie beim Rathausprojekt lassen sich auch bei der IGS weit über 100 Mio. Euro zukünftiger Ausgaben vermeiden.

Gefordert wird ein ausgeglichener Haushalt als Ziel. Es darf zukünftig nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden. Wie viel jedoch noch eingenommen werden kann, steht in den Sternen. Denn noch wissen wir nicht, wer und was durch „Corona“ pleite gegangen ist oder noch gehen wird und welche Arbeitslosigkeit das nach sich ziehen wird. Wir wissen auch noch nicht, in welchem Ausmaß das „tolle deutsche Engagement“ im Bezug auf den Ukraine-Krieg uns schwerwiegende Nachteile unter anderem in der Energie- und Rohstoffversorgung bringen wird. Ohne Rohstoffe und Energie gibt es in Deutschland keine Wertschöpfung und entsprechend auch keine Steuereinnahmen. Zudem drohen Teile der Bundesregierung schon wieder mit einem Lockdown. Darf es diesmal ein Affenvirus sein?

Gerriet Kohls, Langenhagen

Interessante Quellen:

Deutschland jetzt vom Affen gebissen! › Jouwatch (journalistenwatch.com)

Habeck freut sich schon auf die ölfreie Zeit in Deutschland › Jouwatch (journalistenwatch.com)

AUF1.TV – Jürgen Meinhart zum Gas-Krieg: „Der Schuss ist nach hinten los gegangen“

Und etwas zur Entspannung (Tim Kellner):

BAERBOCK gesteht endlich: „Da ham Sie wieder WAS!“ ᴴᴰ – YouTube

Bürgerfrage zu „Corona-Impfungen“ an den Rat

Bürgerfrage in der Ratssitzung der Stadt Langenhagen am Montag, 21.02.2022, durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide:

Wie ist es möglich,

daß dieses Bürgergremium hier, der Langenhagener Stadtrat,
gleichzeitig ein Entscheidungsorgan der kommunalen Langenhagener Selbstverwaltung,
es zuläßt, daß ihre jüngsten Schutzbefohlenen unter den Einwohnern, nämlich die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt,
einer außerordentlichen Gesundheits- und Lebensgefahr ausgesetzt werden,
indem diesen jungen Menschen ein nach wie vor experimentelles Medikament eingespritzt wird,
welches auch nur durch eine (womöglich sogar in Teilen erschlichene) Notzulassung legitimiert ist,
und dieses Medikament ohne jede medizinische Notwendigkeit und ohne kalkulierbare Neben- und Folgewirkungen für die
Empfänger sogar in den Räumlichkeiten des Rathauses per Injektionsspritze verabreicht wird,
wobei jedes Impfrisiko per Unterschrift den getäuschten Erziehungsberechtigten respektlos aufgenötigt wird?

Nachtrag vom 16.11.2022

Inzwischen liegen zur Fragestellung weitergehende Tatsachen und Erkenntnisse vor, die die „Corona-Impfungen“ (Covid19-Impfungen, Gen-Behandlungen) insbesondere an Kindern und Jugendlichen als Verbrechen einstufen lassen. Aber auch erwachsene Empfänger dieser Gen-Behandlungen wurden leider zum Teil erheblich und nachhaltig an der Gesundheit geschädigt. Einige sind sogar daran verstorben.

In welchem Umfang die öffentlichen Institutionen, Kirchen, Pastoren, Beamte und Ärzte pp. möglicherweise Unrecht auf sich geladen haben, ergibt sich aus der rund dreistündigen MWGFD-Pressekonferenz unter dem Titel „KILLT KEINE KINDER“ vom 16.11.2022 durch Klardenken TV – siehe:

https://gettr.com/streaming/p1ygn7h459b

oder

Zusätzlich: „Die grosse Impflüge – Weltwoche Daily CH, 28.10.2022“ – https://www.youtube.com/watch?v=Qp3QOu0Bwts

Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Stadt Langenhagen ergreifen möchte, um den angerichteten Schaden einzugrenzen und Geschädigten Hilfe angedeihen zu lassen.

Nachtrag vom 16.02.2023:

AUF1 info (16.02.2023) Kindersterblichkeit explodiert seit Impfung der unter 15-Jährigen

https://auf1.info/kindersterblichkeit-explodiert-seit-impfung-der-unter-15-jaehrigen/

Impfzwang an Real-Schule

Langenhagen. Die Robert-Koch-Realschule bietet nach den Herbstferien ein Berufsorientierungsprojekt unter dem Namen „Do it! – Technik“ an.

Die Eltern der infrage kommenden Kinder erhielten deswegen mit Datum vom 05.10.2021 einen Elternbrief von der Schule mit folgender Aufklärung:

„Wir haben heute einvernehmlich folgenden Beschluss gefasst: Nach den Herbstferien gilt für die Teilnahme am Do it!-Projekt die 2G-Regel für die Schüler …“.
Schüler, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der Teilnahme am Projekt ausgeschlossen. Weiter: „Wir haben heute die Schüler noch einmal auf ihre gesellschaftliche- und ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Außerdem haben die Betreuer nochmals erklärt, dass sie an dem Projekt ehrenamtlich teilnehmen, und sie sich unter keinen Umständen anstecken und es in ihre Familien trage möchten. Wir würden uns freuen, nach den Herbstferien mit allen Schülerinnen und Schülern weitermachen zu können.“

Dieser Brief enthält unten einen abtrennbaren Abschnitt, womit die Eltern per Unterschrift und Datum bestätigen sollen: „Den Elternbrief habe ich erhalten und mit meinem Kind besprochen.“

Zur Erinnerung: ALLE zur Anwendung kommenden Corona-Impfstoffe stehen nur über eine Notzulassung für die Impfung zur Verfügung. Diese mRNA-Impfstoffe verfügen über völlig neue „Wirk-Technologien“, die erst seit kurzer Zeit zur Anwendung kommen und über die deshalb keine Langzeit-Erfahrungen vorliegen.
Kinder und Jugendliche sind so gut wie nicht von Covid-19 betroffen. Zudem wissen wir, dass auch geimpfte Personen das Virus übertragen und sogar daran erkranken können.

Stellt sich also nun die Frage: Was um alles in der Welt treibt eine Schule dazu, Eltern und Kinder derart unter Druck zu setzen, um die unsichere und unnötige Impfung ihrer Schüler zu verlangen?

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zu den nicht seltenen Nebenwirkungen nach der Impfung kommt? Wer möchte die Verantwortung übernehmen, wenn es erst in drei, sieben oder 12 Jahren zu unübersehbaren Schädigungen des zwangsgeimpften früheren Kindes oder Jugendlichen kommt? Wer an der Robert-Koch-Schule gehört zu dem „Wir-Kreis“, der dieses fahrlässige Vorgehen beschlossen hat?

Schlimmer noch – die Schule ist eine Behörde und hat sich deswegen an das Grundgesetz zu halten. Die Schule trägt sogar eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Schüler!

Aktuell liegen Rechtsgutachten u.a. des Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek und von Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vor.

Murswiek: „Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzustufen.“ Auch diese Maßnahme lasse sich nicht mit den von der Regierung angestrebten Zielen rechtfertigen.

„Der indirekte Impfzwang ist vor allem deshalb unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität äußerst schwerwiegend einschränkt und ihnen schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt.“ Der Staat dürfe die Menschen nicht zu einer Impfung zu ihrem eigenen Schutz zwingen. Und zum Schutz anderer bedürfe es keines Impfzwangs, weil Geimpfte durch die Impfung geschützt seien. Außerdem seien mögliche Langzeitfolgen durch die Corona-Impfung noch nicht systematisch ermittelt. (ls)

(Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/rechtsgutachten-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig/)

Papiers Fazit: „Auch das allgemeine legitime Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, rechtfertigt nicht jeden Grundrechtseingriff. Nutzen und Schaden müssen stets in einem angemessenen Verhältnis stehen, und die Beweislast für das Vorliegen der Verhältnismäßigkeit trägt der Staat. Schwerwiegende Freiheitsbeschränkungen aus bloßer Vorsorge sollte es künftig nicht mehr geben. Wir müssen uns rechtsstaatlich wappnen – das waren wir diesmal lange Zeit nicht.“

(Quelle: https://reitschuster.de/post/vertrauen-in-den-staat-erschuettert-ex-verfassungsgerichts-praesident-zerlegt-corona-politik/)

Die Robert-Koch-Realschule hat sich aus rechtlicher Sicht mit diesem Elternbrief eindeutig ins „Aus“ begeben. Es macht schon fassungslos, wie leichtfertig das schulische „Wir-Kollektiv“ sowas beschließen konnte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

„Was erlauben sich SPD?“


Langenhagen. Die Kommunalwahl vom 12. September 2021 ist vorbei und der gewesene Bürgermeister Mirko Heuer (CDU; aber im Herzen parteilos) wurde mit fast 56 Prozent der Wählerstimmen erneut gewählt.

Seine Herausforderin, die Hannoveranerin mit Migrationshintergrund und SPD-Kandidatin Afra Gamori, erhielt nur 30 Prozent der Stimmen. Der Rest ging an die Kandidaten der verschiedenen Wählergemeinschaften oder sie waren ungültig.

Mit den Kommunalwahlen werden die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt. Für Langenhagen waren dies der Bürgermeister, der Stadtrat und fünf Ortsräte.

Diese Kommunalorgane sind im Gegensatz zum gewählten Landes- oder Bundesparlament keine Gesetzgebungsorgane. Sie dienen, wie der Name schon sagt, der bürgerlichen Selbstverwaltung der eigenen Gemeinde oder Stadt. Hier spielt auch der Subsidiaritätsgedanke eine wesentliche Rolle.
Art. 28 GG besagt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“

Weiter: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Art. 57 Nds. Verfassung bestätigt und ergänzt hier. Konkrete Regelungen finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Zur SPD: Wie alle ehemals großen (Volks-) Parteien hat auch die SPD rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Die SPD hatte im Jahr 2019 noch schlappe 420-tausend Parteimitglieder. Da zur Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 60 Mio. Wahlberechtigte vorhanden sind, macht der prozentuale Anteil der SPD-Mitglieder unter ihnen nur 0,7 Prozent aus.

Nach Art. 21 GG heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Auch die SPD hat als politische Partei nur das Recht, bei der politischen Willensbildung „mitzuwirken“! Sie hat hingegen nicht das Recht, aufgrund ihrer bundes- und landespolitischen Machtstellung in Politik und Verwaltung sowie durch die Möglichkeit auf ein großes, vor allem aus Steuergeldern finanziertes, Budget zuzugreifen – quasi eine feindliche Übernahme der Stadt Langenhagen zu organisieren.

Genau das hat die SPD jedoch versucht!

Das bürgerliche Engagement innerhalb der Stadt Langenhagen wurde vom SPD-Wahlkampf geradezu überfahren. Dass es nicht zu der „feindlichen Übernahme“ gekommen ist, ist den Langenhagener Wählern zu verdanken. Sie haben das unfaire und durchtriebene Spiel durchschaut und der SPD-Bürgermeisterkandidatin mit 70 Prozent eine Abfuhr erteilt. Anzumerken ist, dass selbst Langenhagener SPD-Mitglieder und SPD-Wähler sich dieser aufdringlichen, ja aggressiven Machenschaften verweigerten.

So einen „Wahlkampf“ seitens der SPD gab es in Langenhagen noch nie. Die Kandidatin mußte mittels landesweiter Ausschreibung regelrecht gesucht werden. Gefunden wurde eine Frau aus Hannover, auf die wohl einige positive Klischees ihrer Förderer passten: Jung, ausgebildet (Lehrerin), attraktive Erscheinung, mit Migrationshintergrund.

Diese Frau wurde seitens der SPD also für die Übernahme des Bürgermeisteramtes in Langenhagen in Stellung gebracht. Und nicht nur das. Es wurde alles mobilisiert was ging. Geld sollte keine Rolle spielen. Ein hauptamtliches Team organisierte die Kampagne. Mit im Boot: Der Büroleiter des Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), Tim Julian Wook – und der Madsack-Verlag. Hier besitzt die SPD Eigentümeranteile. Die hiesigen Printmedien gaben alles – sowohl im redaktionellen Teil wie auch durch ganzseitige Parteien-Werbung.
Zur HAZ: Parteiischer geht es kaum!

Aber auch Rechtsverstöße wurden gern in Kauf genommen. Und zwar von Beginn an.

Der Wahlkampf durfte mit dem Anbringen der Wahlplakate im öffentlichen Raum beginnen –  laut Erlaß am Montag, den 12.07.2021.

Grund genug für die SPD sich mit mehreren Gruppen bereits einen Tag zuvor, ab dem Sonntagvormittag, die besten Plätze mit der flächendeckenden Plakatierung von DIN A0 Hohlkammerplakaten im gesamten Stadtgebiet zu sichern. Dass damit auch gegen das Nds. Feiertagsgesetz verstoßen wurde, interessierte die SPD-Aktivisten nicht.

Im weiteren Verlauf des Wahlkampfes wurde die SPD-Prominenz nach Langenhagen gekarrt, um Eindruck und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen:

06.07.2021: Vize-Kanzler Olaf Scholz und Ministerpräsident Stephan Weil diskutieren an IGS  
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/wir-stehen-uns-an-dieser-stelle-im-wege-d148042.html

04.08.2021: Bürgermeisterkandidatin Afra Gamoori (SPD) und Kevin Kühnert diskutieren mit Jugendlichen in der Markthalle

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-Afra-Gamoori-und-Kevin-Kuehnert-diskutieren-mit-Jugendlichen

03.09.2021: Ministerpräsident Stephan Weil und Martin Schulz, Ex-Präsident des Europaparlaments, mit SPD-Kandidaten beim ECHO
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/ein-verjuengungsprozess-von-innen-heraus-d150558.html

Konnten die hiesigen Wählergemeinschaften hierbei selbstverständlich schon nicht mithalten, waren sie gegenüber der Finanzmacht der SPD völlig unterlegen. Die staatliche Parteienfinanzierung gestattete es der SPD mit dem Steuergeld gnadenlos „auf den Putz“ zu hauen. Die Plakate wurden ausgewechselt und ebenso wechselnde, großflächige Banner zusätzlich im Stadtgebiet installiert.

In den Medien wurden ständig Anzeigen geschaltet und die Haushalte mit Broschüren und SPD-Flyern geflutet.

In Langenhagen waren fünf verschiedene Wählergemeinschaften an den Start gegangen. Die BBL, WAL, Die Unabhängigen sowie UWE (UWW) und Change. So ein starkes Bürgerengagement und damit eine vorbildliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, gab es zuvor noch nie in Langenhagen. Dies beweist: Die Langenhagener hatten und haben ein großes Interesse an ihrer eigenen Stadt und der damit verbundenen kommunalen Selbstverwaltung.

Dieses bürgerliche Engagement, das sich in parteiunabhängige Wählerinitiativen fand, wurde jedoch durch die Parteienpolitik an die Wand gedrückt. Diese Gruppen wurden in der Flut der Parteienwerbung, insbesondere der Werbung der SPD, kaum wahrgenommen.

Dass die WAL mit Andreas Eilers einen wackeren Bürgermeisterkandidaten hatte und dieser 6,42 Prozent der Wählerstimmen erreichen konnte, ist unter den gehabten Bedingungen schon ein herausragendes Ergebnis.

Die SPD-Kandidatin Afra Gamoori erreichte als Nicht-Langenhagenerin nur 30,42 Prozent der Wählerstimmen – und das bei dem unfassbaren Aufwand.
Dieser dürfte geschätzt bei 15-tausend Euro pro einem Prozent der erreichten Bürgermeisterstimmen liegen. Dadurch hat die SPD vermutlich das Hundertfache an Finanzkraft aufgewandt, was die kleine 14-köpfige WAL aufzubringen bereit war – aber noch nicht einmal das fünffache erreicht.

Dieses krasse Mißverhältnis macht deutlich, dass von einer „gleichen“ Wahl gemäß Art. 28 GG nicht mehr gesprochen werden kann.

Die großen Parteien haben sich „den Staat“, hier die Stadt Langenhagen, zur Beute gemacht, denn immerhin erreichte die SPD mit vierzehn Sitzen die stärkste Fraktion im Rat, die CDU noch 13 Sitze. Sie hatten keine Skrupel auch unfaire und sogar gesetzwidrige Methoden im Wahlkampf anzuwenden. Aus der nach Art. 21 GG zugestandenen „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes“ wurde ein „Absolutes Greifen nach der Macht“.
Alle großen Parteien, jedoch hier und insbesondere die SPD, haben jede Zurückhaltung während des Kommunalwahlkampfes in Langenhagen fahren lassen. Dieses Verhalten ist nicht mehr verfassungskonform – die Wahl vom 12.09.2021 wurde massiv manipuliert. Nämlich durch eine zweimonatige, ununterbrochene Parteienwerbung auf allen Kanälen, die sich auf unsere Bürger wie eine propagandistische Gehirnwäsche auswirkte.

Das Ergebnis ist, dass von den fünf „Nichtparteien“ in Langenhagen nur die BBL mit Dr. Jens Mommsen und die WAL mit Andreas Eilers je einen Sitz im Stadtrat gewinnen konnten.

Erkenntnis und Forderung aus dieser Kommunalwahl:

In dieser Form darf die kommunale Selbstverwaltung und die dazu gehörige Kommunalwahl durch übermächtige, politische Parteien nicht untergraben werden.

Die Parteien müssen verpflichtet werden, Auskunft über die Herkunft und Verwendung ihrer eingesetzten Mittel, insbesondere auch zur konkreten Kommunalwahl, zu geben (Art. 21 GG).  
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss entsprechend ergänzt werden.

Die WAL geht mit 14 Kandidaten an den Start

Langenhagen. Am 12. September werden in Langenhagen der Bürgermeister, der Stadtrat (41 Mitglieder) und die Ortsräte (jeweils 7 bis 11 Mitglieder) gewählt.

Die Wählergemeinschaft WAL hat dazu vierzehn Kandidaten aufgestellt, die sich um die politischen Ämter in Langenhagen bewerben. Für alle fünf Wahlbereiche der Stadtratswahl sowie für drei von fünf Ortsräten, nämlich Kaltenweide, Krähenwinkel und Engelbostel, hat die WAL Kandidaten erkoren.

Der Bürgermeisterkandidat für die WAL ist Andreas Eilers.

(Die Internetseite: www.STARKohnePARTEI.de)  

Zu den Stadtratswahlen treten für die WAL an:

Wahlbereich I (Wiesenau, Brink, Im hohen Felde):
Uwe Finsel

Wahlbereich II (Langenforth):
Norbert Missner, Brigitte Sewcz, Bernd Speich

Wahlbereich III (Langenhagen Mitte):
Ursula Missner, Anette Anders

Wahlbereich IV (Kaltenweide, Krähenwinkel, Alt-Langenhagen Nord):
Andreas Eilers, Norman Frigge, Viktor Plat,
Lars-Oliver Krüger, Banafshe Aberoumandi, Andrea Eilers

Wahlbereich V (Engelbostel, Godshorn, Schulenburg):
Gerriet Kohls, Monika Marherr

Siehe auch das Langenhagener Echo …

„Vielfältigste Kenntnisse und Fähigkeiten“ – Langenhagen – extra-verlag.de


Finanzlage bestimmt die Handlungsfähigkeit

Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen.
Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.

Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner (vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können, geht es an das rigorose „Sparen“.  Die Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.

Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde gestrichen werden.

Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.

Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.

Die Finanzabteilung (Abt. 20) der Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos mitgezeichnet.

In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:

Vorlage – BD/2019/276-2-1  

Betreff: Erweiterung der Grundschule Engelbostel – Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2021/239  

 
  Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen

Die tatsächlich zu tragenden Kosten liegen bei 4.975,10 €.

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem nicht gegeben.

Vorlage – BD/2019/004-2  

 
  Betreff: Sporthalle RKS/LIGS Neubau einer Sporthalle: Kostenannahme

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden.“

Vorlage – BD/2017/461-4  

 
  Betreff: Erweiterung IGS SÜD: Beschluss im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.


Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2019/425-1  

 
  Betreff: Neubau Feuerwehr Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung empfiehlt die weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude- und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.

Die Maßnahme soll öffentlich ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote unterbreiten.

Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 % Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen

Langenhagen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 GG“. Das funktioniert aber nur, wenn der Bürger über die Lage in Stadt und Land möglichst vollständig und wahrheitsgemäß informiert wird.
Weitere Voraussetzung ist, daß sich die Politiker der Vollständigkeit und Wahrheit ihrer Aussagen verpflichtet fühlen.
Nur so kann der Bürger sich ein eigenes Bild von der Lage machen und jene Politiker in die Entscheidungsgremien wählen, die seinen Interessen am ehesten vertreten könnten.

Wie sieht es mit der wahren Lage in Langenhagen aus? Wird sie dem Bürger gegenüber richtig dargestellt?
„Ja – aber es kommt darauf an!“, wäre wohl die richtige Antwort. Nämlich darauf, um was es geht.
Es muß hier zudem gefragt werden: „Wer ist im Besitz der richtigen und wichtigen Informationen und wie geht er damit um?
Politisch relevante Informationen sind ihrem Wesen nach passiv. Daher sind Menschen erforderlich, die diese Informationen überhaupt zur Kenntnis nehmen. Sind sie zudem dazu fähig, diese richtig zu erfassen, zu beurteilen und daraus eine zukünftige Entwicklung abzulesen?

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung im Besitz dieser Informationen. Von den über 1100 städtischen Mitarbeitern haben aber nur wenige Leute einen (formalen) vollständigen Zugriff darauf.
Einer davon ist der Bürgermeister. Was aber, wenn der Bürgermeister sich lieber im Freien bei Einweihungsfeiern fotografieren läßt, anstatt sich um die Lage der Stadt und um die „strategische Stadtentwicklung“ zu kümmern? Wenn er all dies seinem verbeamteten Stadtbaurat überläßt?
Dann tritt die Situation ein, daß die oben gestellte Frage mit einem „Nein!“ beantwortet werden muß. Der Bürger erhält aus dem Kreis der Verwaltung eben keinen ausreichenden Blick auf die wahre Lage seiner Stadt. Selbst aus dem Rat hört man gelegentlich die Klage, daß die Verwaltung „mauert“; Informationen nicht preisgibt. Gern versteckt man sich dabei auch hinter dem Datenschutz oder andere Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Folglich wird der Bürger im Grunde politisch entmündigt und die anstehende demokratische Wahl zu einer fragwürdigen Aktion.
Insbesondere die CDU und die SPD scheinen als alte politische Parteien keinerlei Interesse daran zu haben, daß sich an der gegebenen Situation irgendetwas ändert. Der Bürger soll sie wählen gehen und sich anschließend aus dem „Geschäft“ heraushalten.
Eine jahrzehntelang vor allem SPD-geführte Stadt Langenhagen hat die Stadtverwaltung rot eingefärbt und korrumpiert. Machtkonzentration befördert nun mal die Korruption. Die Grenzen zwischen Politik und Verwaltung sind hier verschwommen – die großen Parteien haben sich den „Staat zur Beute“ gemacht, wie es Max Weber bereits 1919 in „Politik als Beruf“ skizzierte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

https://www.deutschlandfunk.de/kursiv-max-webers-immer-aktueller-vortrag-politik-als-beruf.1310.de.html?dram:article_id=193616