„Was erlauben sich SPD?“


Langenhagen. Die Kommunalwahl vom 12. September 2021 ist vorbei und der gewesene Bürgermeister Mirko Heuer (CDU; aber im Herzen parteilos) wurde mit fast 56 Prozent der Wählerstimmen erneut gewählt.

Seine Herausforderin, die Hannoveranerin mit Migrationshintergrund und SPD-Kandidatin Afra Gamori, erhielt nur 30 Prozent der Stimmen. Der Rest ging an die Kandidaten der verschiedenen Wählergemeinschaften oder sie waren ungültig.

Mit den Kommunalwahlen werden die Organe der kommunalen Selbstverwaltung gewählt. Für Langenhagen waren dies der Bürgermeister, der Stadtrat und fünf Ortsräte.

Diese Kommunalorgane sind im Gegensatz zum gewählten Landes- oder Bundesparlament keine Gesetzgebungsorgane. Sie dienen, wie der Name schon sagt, der bürgerlichen Selbstverwaltung der eigenen Gemeinde oder Stadt. Hier spielt auch der Subsidiaritätsgedanke eine wesentliche Rolle.
Art. 28 GG besagt: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“

Weiter: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Art. 57 Nds. Verfassung bestätigt und ergänzt hier. Konkrete Regelungen finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

Zur SPD: Wie alle ehemals großen (Volks-) Parteien hat auch die SPD rund die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Die SPD hatte im Jahr 2019 noch schlappe 420-tausend Parteimitglieder. Da zur Bundestagswahl am 26. September 2021 rund 60 Mio. Wahlberechtigte vorhanden sind, macht der prozentuale Anteil der SPD-Mitglieder unter ihnen nur 0,7 Prozent aus.

Nach Art. 21 GG heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (…) Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.“

Auch die SPD hat als politische Partei nur das Recht, bei der politischen Willensbildung „mitzuwirken“! Sie hat hingegen nicht das Recht, aufgrund ihrer bundes- und landespolitischen Machtstellung in Politik und Verwaltung sowie durch die Möglichkeit auf ein großes, vor allem aus Steuergeldern finanziertes, Budget zuzugreifen – quasi eine feindliche Übernahme der Stadt Langenhagen zu organisieren.

Genau das hat die SPD jedoch versucht!

Das bürgerliche Engagement innerhalb der Stadt Langenhagen wurde vom SPD-Wahlkampf geradezu überfahren. Dass es nicht zu der „feindlichen Übernahme“ gekommen ist, ist den Langenhagener Wählern zu verdanken. Sie haben das unfaire und durchtriebene Spiel durchschaut und der SPD-Bürgermeisterkandidatin mit 70 Prozent eine Abfuhr erteilt. Anzumerken ist, dass selbst Langenhagener SPD-Mitglieder und SPD-Wähler sich dieser aufdringlichen, ja aggressiven Machenschaften verweigerten.

So einen „Wahlkampf“ seitens der SPD gab es in Langenhagen noch nie. Die Kandidatin mußte mittels landesweiter Ausschreibung regelrecht gesucht werden. Gefunden wurde eine Frau aus Hannover, auf die wohl einige positive Klischees ihrer Förderer passten: Jung, ausgebildet (Lehrerin), attraktive Erscheinung, mit Migrationshintergrund.

Diese Frau wurde seitens der SPD also für die Übernahme des Bürgermeisteramtes in Langenhagen in Stellung gebracht. Und nicht nur das. Es wurde alles mobilisiert was ging. Geld sollte keine Rolle spielen. Ein hauptamtliches Team organisierte die Kampagne. Mit im Boot: Der Büroleiter des Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD), Tim Julian Wook – und der Madsack-Verlag. Hier besitzt die SPD Eigentümeranteile. Die hiesigen Printmedien gaben alles – sowohl im redaktionellen Teil wie auch durch ganzseitige Parteien-Werbung.
Zur HAZ: Parteiischer geht es kaum!

Aber auch Rechtsverstöße wurden gern in Kauf genommen. Und zwar von Beginn an.

Der Wahlkampf durfte mit dem Anbringen der Wahlplakate im öffentlichen Raum beginnen –  laut Erlaß am Montag, den 12.07.2021.

Grund genug für die SPD sich mit mehreren Gruppen bereits einen Tag zuvor, ab dem Sonntagvormittag, die besten Plätze mit der flächendeckenden Plakatierung von DIN A0 Hohlkammerplakaten im gesamten Stadtgebiet zu sichern. Dass damit auch gegen das Nds. Feiertagsgesetz verstoßen wurde, interessierte die SPD-Aktivisten nicht.

Im weiteren Verlauf des Wahlkampfes wurde die SPD-Prominenz nach Langenhagen gekarrt, um Eindruck und öffentliche Aufmerksamkeit zu erzeugen:

06.07.2021: Vize-Kanzler Olaf Scholz und Ministerpräsident Stephan Weil diskutieren an IGS  
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/wir-stehen-uns-an-dieser-stelle-im-wege-d148042.html

04.08.2021: Bürgermeisterkandidatin Afra Gamoori (SPD) und Kevin Kühnert diskutieren mit Jugendlichen in der Markthalle

https://www.haz.de/Umland/Langenhagen/Langenhagen-Afra-Gamoori-und-Kevin-Kuehnert-diskutieren-mit-Jugendlichen

03.09.2021: Ministerpräsident Stephan Weil und Martin Schulz, Ex-Präsident des Europaparlaments, mit SPD-Kandidaten beim ECHO
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/ein-verjuengungsprozess-von-innen-heraus-d150558.html

Konnten die hiesigen Wählergemeinschaften hierbei selbstverständlich schon nicht mithalten, waren sie gegenüber der Finanzmacht der SPD völlig unterlegen. Die staatliche Parteienfinanzierung gestattete es der SPD mit dem Steuergeld gnadenlos „auf den Putz“ zu hauen. Die Plakate wurden ausgewechselt und ebenso wechselnde, großflächige Banner zusätzlich im Stadtgebiet installiert.

In den Medien wurden ständig Anzeigen geschaltet und die Haushalte mit Broschüren und SPD-Flyern geflutet.

In Langenhagen waren fünf verschiedene Wählergemeinschaften an den Start gegangen. Die BBL, WAL, Die Unabhängigen sowie UWE (UWW) und Change. So ein starkes Bürgerengagement und damit eine vorbildliche Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, gab es zuvor noch nie in Langenhagen. Dies beweist: Die Langenhagener hatten und haben ein großes Interesse an ihrer eigenen Stadt und der damit verbundenen kommunalen Selbstverwaltung.

Dieses bürgerliche Engagement, das sich in parteiunabhängige Wählerinitiativen fand, wurde jedoch durch die Parteienpolitik an die Wand gedrückt. Diese Gruppen wurden in der Flut der Parteienwerbung, insbesondere der Werbung der SPD, kaum wahrgenommen.

Dass die WAL mit Andreas Eilers einen wackeren Bürgermeisterkandidaten hatte und dieser 6,42 Prozent der Wählerstimmen erreichen konnte, ist unter den gehabten Bedingungen schon ein herausragendes Ergebnis.

Die SPD-Kandidatin Afra Gamoori erreichte als Nicht-Langenhagenerin nur 30,42 Prozent der Wählerstimmen – und das bei dem unfassbaren Aufwand.
Dieser dürfte geschätzt bei 15-tausend Euro pro einem Prozent der erreichten Bürgermeisterstimmen liegen. Dadurch hat die SPD vermutlich das Hundertfache an Finanzkraft aufgewandt, was die kleine 14-köpfige WAL aufzubringen bereit war – aber noch nicht einmal das fünffache erreicht.

Dieses krasse Mißverhältnis macht deutlich, dass von einer „gleichen“ Wahl gemäß Art. 28 GG nicht mehr gesprochen werden kann.

Die großen Parteien haben sich „den Staat“, hier die Stadt Langenhagen, zur Beute gemacht, denn immerhin erreichte die SPD mit vierzehn Sitzen die stärkste Fraktion im Rat, die CDU noch 13 Sitze. Sie hatten keine Skrupel auch unfaire und sogar gesetzwidrige Methoden im Wahlkampf anzuwenden. Aus der nach Art. 21 GG zugestandenen „Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes“ wurde ein „Absolutes Greifen nach der Macht“.
Alle großen Parteien, jedoch hier und insbesondere die SPD, haben jede Zurückhaltung während des Kommunalwahlkampfes in Langenhagen fahren lassen. Dieses Verhalten ist nicht mehr verfassungskonform – die Wahl vom 12.09.2021 wurde massiv manipuliert. Nämlich durch eine zweimonatige, ununterbrochene Parteienwerbung auf allen Kanälen, die sich auf unsere Bürger wie eine propagandistische Gehirnwäsche auswirkte.

Das Ergebnis ist, dass von den fünf „Nichtparteien“ in Langenhagen nur die BBL mit Dr. Jens Mommsen und die WAL mit Andreas Eilers je einen Sitz im Stadtrat gewinnen konnten.

Erkenntnis und Forderung aus dieser Kommunalwahl:

In dieser Form darf die kommunale Selbstverwaltung und die dazu gehörige Kommunalwahl durch übermächtige, politische Parteien nicht untergraben werden.

Die Parteien müssen verpflichtet werden, Auskunft über die Herkunft und Verwendung ihrer eingesetzten Mittel, insbesondere auch zur konkreten Kommunalwahl, zu geben (Art. 21 GG).  
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss entsprechend ergänzt werden.

Die WAL geht mit 14 Kandidaten an den Start

Langenhagen. Am 12. September werden in Langenhagen der Bürgermeister, der Stadtrat (41 Mitglieder) und die Ortsräte (jeweils 7 bis 11 Mitglieder) gewählt.

Die Wählergemeinschaft WAL hat dazu vierzehn Kandidaten aufgestellt, die sich um die politischen Ämter in Langenhagen bewerben. Für alle fünf Wahlbereiche der Stadtratswahl sowie für drei von fünf Ortsräten, nämlich Kaltenweide, Krähenwinkel und Engelbostel, hat die WAL Kandidaten erkoren.

Der Bürgermeisterkandidat für die WAL ist Andreas Eilers.

(Die Internetseite: www.STARKohnePARTEI.de)  

Zu den Stadtratswahlen treten für die WAL an:

Wahlbereich I (Wiesenau, Brink, Im hohen Felde):
Uwe Finsel

Wahlbereich II (Langenforth):
Norbert Missner, Brigitte Sewcz, Bernd Speich

Wahlbereich III (Langenhagen Mitte):
Ursula Missner, Anette Anders

Wahlbereich IV (Kaltenweide, Krähenwinkel, Alt-Langenhagen Nord):
Andreas Eilers, Norman Frigge, Viktor Plat,
Lars-Oliver Krüger, Banafshe Aberoumandi, Andrea Eilers

Wahlbereich V (Engelbostel, Godshorn, Schulenburg):
Gerriet Kohls, Monika Marherr

Siehe auch das Langenhagener Echo …

„Vielfältigste Kenntnisse und Fähigkeiten“ – Langenhagen – extra-verlag.de


Finanzlage bestimmt die Handlungsfähigkeit

Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen.
Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.

Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner (vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können, geht es an das rigorose „Sparen“.  Die Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.

Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde gestrichen werden.

Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.

Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.

Die Finanzabteilung (Abt. 20) der Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos mitgezeichnet.

In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:

Vorlage – BD/2019/276-2-1  

Betreff: Erweiterung der Grundschule Engelbostel – Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2021/239  

 
  Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen

Die tatsächlich zu tragenden Kosten liegen bei 4.975,10 €.

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem nicht gegeben.

Vorlage – BD/2019/004-2  

 
  Betreff: Sporthalle RKS/LIGS Neubau einer Sporthalle: Kostenannahme

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden.“

Vorlage – BD/2017/461-4  

 
  Betreff: Erweiterung IGS SÜD: Beschluss im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.


Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2019/425-1  

 
  Betreff: Neubau Feuerwehr Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung empfiehlt die weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude- und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.

Die Maßnahme soll öffentlich ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote unterbreiten.

Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 % Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen

Langenhagen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 GG“. Das funktioniert aber nur, wenn der Bürger über die Lage in Stadt und Land möglichst vollständig und wahrheitsgemäß informiert wird.
Weitere Voraussetzung ist, daß sich die Politiker der Vollständigkeit und Wahrheit ihrer Aussagen verpflichtet fühlen.
Nur so kann der Bürger sich ein eigenes Bild von der Lage machen und jene Politiker in die Entscheidungsgremien wählen, die seinen Interessen am ehesten vertreten könnten.

Wie sieht es mit der wahren Lage in Langenhagen aus? Wird sie dem Bürger gegenüber richtig dargestellt?
„Ja – aber es kommt darauf an!“, wäre wohl die richtige Antwort. Nämlich darauf, um was es geht.
Es muß hier zudem gefragt werden: „Wer ist im Besitz der richtigen und wichtigen Informationen und wie geht er damit um?
Politisch relevante Informationen sind ihrem Wesen nach passiv. Daher sind Menschen erforderlich, die diese Informationen überhaupt zur Kenntnis nehmen. Sind sie zudem dazu fähig, diese richtig zu erfassen, zu beurteilen und daraus eine zukünftige Entwicklung abzulesen?

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung im Besitz dieser Informationen. Von den über 1100 städtischen Mitarbeitern haben aber nur wenige Leute einen (formalen) vollständigen Zugriff darauf.
Einer davon ist der Bürgermeister. Was aber, wenn der Bürgermeister sich lieber im Freien bei Einweihungsfeiern fotografieren läßt, anstatt sich um die Lage der Stadt und um die „strategische Stadtentwicklung“ zu kümmern? Wenn er all dies seinem verbeamteten Stadtbaurat überläßt?
Dann tritt die Situation ein, daß die oben gestellte Frage mit einem „Nein!“ beantwortet werden muß. Der Bürger erhält aus dem Kreis der Verwaltung eben keinen ausreichenden Blick auf die wahre Lage seiner Stadt. Selbst aus dem Rat hört man gelegentlich die Klage, daß die Verwaltung „mauert“; Informationen nicht preisgibt. Gern versteckt man sich dabei auch hinter dem Datenschutz oder andere Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Folglich wird der Bürger im Grunde politisch entmündigt und die anstehende demokratische Wahl zu einer fragwürdigen Aktion.
Insbesondere die CDU und die SPD scheinen als alte politische Parteien keinerlei Interesse daran zu haben, daß sich an der gegebenen Situation irgendetwas ändert. Der Bürger soll sie wählen gehen und sich anschließend aus dem „Geschäft“ heraushalten.
Eine jahrzehntelang vor allem SPD-geführte Stadt Langenhagen hat die Stadtverwaltung rot eingefärbt und korrumpiert. Machtkonzentration befördert nun mal die Korruption. Die Grenzen zwischen Politik und Verwaltung sind hier verschwommen – die großen Parteien haben sich den „Staat zur Beute“ gemacht, wie es Max Weber bereits 1919 in „Politik als Beruf“ skizzierte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

https://www.deutschlandfunk.de/kursiv-max-webers-immer-aktueller-vortrag-politik-als-beruf.1310.de.html?dram:article_id=193616

Bürgermeisterkandidat Andreas Eilers

Langenhagen. Im September finden in Niedersachsen die Kommunal-wahlen statt. Die WAL hat dazu in ihrer Aufstellungsversammlung Andreas Eilers als Kandidat für das Bürgermeisteramt der Stadt Langenhagen gewählt.
Eilers ist bereits seit fünf Jahren Ratsmitglied in Langenhagen und Stellv. Ortsbürgermeister von Kaltenweide.

Die Kommunalwahl ist für den 12. September 2021 vorgesehen. Die zu erwartende Stichwahl zwischen den zwei stimmenstärksten Bewerbern findet zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Hierzu das Langenhagener Echo:

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/er-will-als-kapitaen-auf-der-bruecke-sein-d146176.html

CDU und SPD beschließen einen illusorischen Haushalt

Langenhagen. Die Ratssitzungen zum Haushalt haben es offenbart: Die Mitglieder der Ratsfraktionen von CDU und SPD führen ein unbekümmertes Dasein. Offenbar lassen sie sich durch nichts beeindrucken – weder durch Zahlen noch durch den Blick auf das konkrete Leben, als gäbe es die ganzen „Corona-Maßnahmen“ und all die anderen politischen Verwerfungen nicht, die uns so zugemutet worden sind. Dabei hätten sie nur mit offenen Augen und Maske im Gesicht seit nunmehr über einem Jahr durch Langenhagen oder Hannover gehen müssen. Besonders die letzten Monate waren für eine Feldstudie interessant.

Unsere Welt hat sich fundamental verändert. Die Finanzlage der Kommunen ist mehr als bedrohlich geworden. Obwohl die Steuergeld-einnahmen wegbrechen, wird agiert, als sei die „alte Welt“ noch vorhanden. Dabei stehen uns die schlimmsten Auswirkungen der verfehlten Politik der letzten Jahre noch bevor – und danach wird nichts mehr so sein, wie es einmal war.

Der aktuelle Haushalt sieht in Langenhagen, einer der reichsten Kommunen Niedersachsens, noch „schön“ aus, weil das Defizit durch die „Corona-Unterstützungen“ und durch eigene Rückstellungen ausgeglichen wurde. Aber das wird sich bald dramatisch anders darstellen. Bund und Länder sind selbst gnadenlos überschuldet und werden daher kaum ein zweites Mal Geld in dieser Größenordnung in die Kommunen geben können. Da zum kommenden Haushalt das Defizit noch höher ausfallen wird (und „Corona“ immer mehr Betriebe in die Insolvenz schickt), werden die verbliebenen Rücklagen keinesfalls mehr ausreichen. Der „ausgeglichene Haushalt“ ist damit Vergangenheit – denn der aktuelle Haushalt wurde schon als „ausgeglichen“ herbeigeschummelt.

Rettung ist nicht in Sicht. Merkels Bundesregierung aus CDU und SPD vermittelt inzwischen noch nicht einmal mehr den Anschein, als wolle sie die Bundestagswahl im September gewinnen. Bei dem, was uns blüht, ist das sogar verständlich – wenn auch im höchsten Maß niederträchtig und feige.

In dieser Situation den Neubau eines teuren Rathauses zu beschließen, ist unverantwortlich.
Die Bürger Langenhagens haben allen Grund sich diesen Vorgang bis zur Kommunalwahl im September zu merken und darauf zu hoffen, daß sich dann genügend geeignete Leute zur Wahl stellen, die willens und bereit sind, die Dinge in Zukunft besser zu regeln. Und zwar auf allen politischen Ebenen. Die Mitglieder der „eingefahrenen“ politischen Parteien gehören ganz sicher nicht dazu.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Der ewige Lockdown – und was nun?

Langenhagen. Der von der Politik angeordnete Lockdown greift mit noch unabsehbaren Folgen in jeden Lebensbereich des Bürgers ein. Das Private ist genau so betroffen wie das Wirtschaftliche. In einer Art von Salami-Taktik werden Verbote und Gebote von der Politik in einem Auf und Ab verkündet, eingefordert und wieder aufgehoben. Der bayerische Ministerpräsident Söder gibt sich dabei als Vorreiter und Hasardeur.

Das „Schauspiel“, welches uns seit März 2020 geboten wird, ist für viele Menschen unverständlich, die Gründe scheinen nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar zu sein. Ein Gedanke greift aber um sich: „Corona“ (also Covid 19) ist nicht der Grund, sondern das Vehikel für die Durchsetzung des Lock­downs – und der Lockdown ist die Umgebung, die benötigt wird, um den „Great Reset“ in die Tat umzusetzen.

Dies geschieht durchaus nicht völlig im Geheimen. Der von den aktiven Kreisen sehr beachtete Gründer und Vorstands­vorsitzende des Weltwirtschaftsforums, Prof. Klaus Schwab, offenbart das Ziel in seinem Buch „COVID-19: DER GROSSE UMBRUCH“.

Der Titel des Buches ist dabei das weltweite Programm. Es geht also um einen großen politischen und gesellschaftlichen Umbruch, in Englisch um einen „Reset“. Dieses Schlagwort, welches bereits von Hillary Clinton vor Jahren prominent eingeführt wurde, begegnet uns immer wieder.

Das heißt auch für die Langenhagener, es wird keine „Nach-Corona-Zeit“ geben. Nichts soll mehr so sein, wie es vor 2020 war. Die „Elite“-Sozialisten wollen (wieder einmal) das Glück der Menschen auf dieser Erde erzwingen. Gründe für ein rigoroses Eingreifen gibt es für sie zur Genüge. Überbevölkerung, Umweltprobleme und eine gigantische Verschuldung aller Staaten und Institutionen, sind nicht mehr in den Griff zu kriegen. Der Demokratie und dem bisherigen Wirtschaftssystem wird mißtraut. Das alles muß in ihrem Sinne geändert werden. Zur Durchsetzung der neuen Ziele ist ein Umbruch aus dem Chaos heraus nötig , weil die Masse der Menschen nicht freiwillig mitmachen würde. Dieses Chaos wird gerade angerichtet.
Weitestgehend homogene Kulturstaaten und Politiker, die sagen: „Mein Land zuerst“, stehen diesen neuen Zielen entgegen. Deswegen erleben wir seit 2015 eine ungebremste Masseneinwanderung vom Fremden nach Europa und deswegen wurde ein Präsident Donald Trump von Beginn seiner Amtszeit an gemobbt, inzwischen sogar verteufelt.

Was bedeutet der Lockdown konkret für Langenhagen? Prof. Schwab läßt uns da nicht im Stich und erläutert, was zu erwarten ist. Und dies wußte er bereits im Juni 2020 als er nach dem Verebben der angeblich ersten Pandemiewelle mit seinem Buch folgendes in Aussicht stellt:

Branchen, in denen soziale Interaktionen im Mittelpunkt stehen, werden von den Lockdowns am härtesten betroffen. Darunter befinden sich viele Sektoren, die einen entscheidenden Anteil der gesamten Wirtschafts-tätigkeit und Beschäftigung ausmachen: Reisen und Tourismus, Freizeit, Sport, Veranstaltungen und Unterhaltung.
Möglicherweise jahrelang werden sie gezwungen sein, mit reduzierter Kapazität zu arbeiten, belastet durch das doppelte Dilemma der Angst vor dem Virus und der obligatorischen Einhaltung von („Corona“-) Vorschriften. (S. 226)

Vor allem Hotels, Restaurants, Fluggesellschaften, Geschäfte und kulturelle Einrichtungen werden gezwungen sein, kostspielige Änderungen in der Art und Weise vorzunehmen, wie sie ihre Angebote präsentieren, um sich an die neue Normalität nach der Pandemie anzupassen.
In vielen dieser Bereiche werden kleine Unternehmen unverhältnismäßig stark betroffen sein – auf einem schmalen Grat zwischen dem Überleben und dem Konkurs. Diese kleinen Unternehmen sind der Hauptmotor des Beschäftigungszuwachses und stellen die Hälfte der Arbeitsplätze im privaten Sektor. (S. 227)
In Frankreich und in Großbritannien schätzen Branchenkenner, daß bis zu 75 Prozent der Restaurants die Lockdowns nicht überleben. Überleben werden hingegen die großen Ketten und Fast-food-Giganten. (S. 228)

Besonders bitter für Langenhagen: Einige sehr große Unternehmen, insbesondere Flug­gesellschaften, werden der gleichen Problematik zum Opfer fallen wie die sehr kleinen. Der Umbruch wird Jahre in Anspruch nehmen, zudem ist von einer dauerhaften Veränderung der Konsumgewohnheiten auszugehen. Die Freizeitreisen sind ebenso betroffen wie die Geschäftsreisen. Meetings der Unternehmen können online durchgeführt werden. (S. 229)
Vor der Pandemie machten Geschäftsreisen 30 Prozent des Flugverkehrsvolumens, aber 50 Prozent der Einnahmen aus.
Die langfristige Struktur der globalen Luftfahrt wird sich in Zukunft ändern. (S. 230)

Flughäfen stehen vor den gleichen Herausforderungen wie Fluggesellschaften. Fliegen weniger Menschen, wirkt sich das auf das Konsumaufkommen in den verschiedenen Geschäften des „Ökosystems“ Flughafen und der Zuliefernetzwerke aus. (S. 231)
(Der Flughafen in Langenhagen beschäftigt direkt und indirekt rund 20-tausend Menschen. Der anstehende Umbruch wird viele von ihnen treffen).

Der politisch herbeigeführte Lockdown hat eine Wirtschaftskrise verursacht. Prof. Schwab sieht dadurch die Banken im Zentrum des Sturms stehen. Er erwartet eine Verbraucher-Liquiditätskrise, die sich in eine größere Solvenzkrise der Unternehmen verwandelt. Die Resilienz der Banken wird deswegen auf eine harte Probe gestellt. (S. 245)
Weiter stellt die Pandemie eine besondere Gefahr für die Versicherungsbranche dar, weil ihr Bestehen und Funktionieren auf dem Prinzip der Risikostreuung beruht, das mit der Verhängung von Lockdowns durch die Regierungen praktisch ausgesetzt wurde. (S. 246)

All diese Hinweise bedeuten für den einzelnen Bürger, daß die Auswirkungen der Lockdowns lange anhalten und die bisherige Lebens- und Berufswelt nachhaltig verändern werden. Vermutlich wird es auch 2021 keine Schützenfeste und andere Großveranstaltungen in Langenhagen geben. Die Finanzen der Stadt, deren Einnahmen kontinuierlich sinken werden, werden nicht noch einmal durch den Bundeshaushalt gestützt. Der andere Fall ist allerdings genauso schädlich, denn Steuerausfälle werden dann durch das weitere Schuldenmachen ausgeglichen.

Wer als Einzelperson kann, sollte sich einen Liquiditätsspielraum erhalten und sich mental und körperlich fit halten für eine schwierige Zeit. Gute Familien und Freundeskreise können eine solide Stütze sein. Eine Fortbildung oder ein Fernstudium zur Ablenkung und zur beruflichen Qualifizierung könnten ins Auge gefaßt werden. Wer die Gelegenheit hat, in eine zukunftssichere Branche zu wechseln, sollte nicht lange zögern – denn unsere nähere und weitere (Um-)Welt wird sich unter den genannten Prämissen zunehmend verändern. Und ein Zurück soll es nach den Willen der dafür verantwortlichen Politiker ja nicht geben.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weiterführende Links:

AUF1 tv (19.01.2023): Weltwirtschaftsforum: Widerstand gegen Schwab-Pläne dank alternativer Medien

„Nach jahrelanger kritischer Berichterstattung über die selbsternannten „Globalen Führer“ des Weltwirtschaftsforums in Alternativmedien wächst zunehmend der weltweite Widerstand. In den USA und in einigen anderen Ländern wehren sich sowohl staatliche als auch private Akteure dagegen.“

https://auf1.tv/nachrichten-auf1/weltwirtschaftsforum-widerstand-gegen-schwab-plaene-dank-alternativer-medien



Ruhe als erste Bürgerpflicht von Birgit Kelle

2021: Große Veränderung steht kurz bevor! – Heiko Schrang  

https://www.heikoschrang.de/de/neuigkeiten/2021/01/13/2021-grosse-veraenderung-steht-kurz-bevor/

Paul Schreyer: Pandemie-Planspiele – Vorbereitung einer neuen Ära?

Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Corona-Pandemie ist ausgefallen

Langenhagen. Die Corona-Pandemie ist eine Legende, eine Erzählung, die in der Realität nie stattgefunden hat – denn eine „wachsende und anhaltende Übertragung der Virusinfektion von Mensch zu Mensch in der gesamten Bevölkerung“ gab es nicht.
Es gab nicht einmal eine Epidemie in Europa – selbst in Italien nicht, einem Land, das die höchsten Infektionszahlen aufzuweisen hat. Nur 2,5 Prozent der Italiener haben sich insgesamt angesteckt. Davon sind deutlich unter vier Prozent verstorben. Die wenigsten an „Corona“, die meisten mit „Corona“.

Veranstaltungen unter freiem Himmel scheinen überhaupt keine Infektionsgefahren bezüglich „Corona“ aufzuweisen, wie die Massenveranstaltungen der letzten Wochen in großen deutschen Städten belegen. Nirgends gibt es Beweise für eine Ansteckungsgefahr im Freien.

Der Aufenthalt der Kinder auf den Spielplätzen oder das Grillen mit Nachbarn und Freunden im Garten waren zu keiner Zeit gefährlich.
Dass der für Ende September geplante Hegermarkt in Engelbostel ausfällt, ist durch keinerlei Fakten begründbar – und erst recht nicht mit einer angeblichen „Corona-Pandemie“.

Nichtsdestotrotz wird die von der Regierung entfachte und weiterhin befeuerte Corona-Panik, ein bemerkenswerter Feldversuch übrigens – der eine Menge Stoff für zukünftige wissenschaftliche Arbeiten liefert, die Gesellschaft und die Wirtschaft nachhaltig verändern.
Manche werden gewinnen, viele werden verlieren. Und es wird teuer werden, sehr teuer.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Hierzu die JF vom 07. August 2020:

„Ein Staat, der das private wie wirtschaftliche Leben seiner Bürger umfassend an sich zieht und mit Vorschriften durchdringt, ist übergriffig. Zwang und Regulierung müssen das letzte Mittel sein, nicht die erste Option.“

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/augenmass-statt-paranoia/

Nachtrag vom 17.08.2020:

Dr. Bodo Schiffmann erörtert die Wahrheit über Corona und gibt einen Ausblick auf die Zukunft: „Die Wahrheit ist, die zweite Welle ist eine Lüge – und, nun muß ich sagen, die erste Welle war es auch. …

Die Heilung darf nicht schlimmer als die Krankheit sein. …Die Menschen sollen Angst bekommen. … Wir gefährden unsere Wirtschaft, unsere Psyche und mißhandeln unsere Kinder. …“ weitere Infos mit einem Blick auf die Politik im Video: 

Klimaforschung – was ist das?

Langenhagen und die Weltrettung. Klimaforschung – bereits nach nur zehn Jahren beginnt die Welt der Phantasie. Schon im Jahr 2001 stellte der„UN-Weltklimarat“ IPCC in seinem dritten Report fest:

„In Sachen Klimaforschung und -modellierung sollten wir anerkennen, dass es sich dabei um ein gekoppeltes, nicht-lineares, chaotisches System handelt. Deshalb sind längerfristige Vorhersagen über die Klimaentwicklung nicht möglich.“

Heute wird den Bürgern vor allem in Deutschland etwas anderes vorgegaukelt. Die Politik irrlichtert in die Zukunft. Regierung und Parlament veranlassen eine gezielte Senkung des Lebensstandards und gefährden damit Arbeitsplätze, Alterssicherung und soziale Hilfen in Notfällen.

Deshalb ist es wichtig, die richtigen Fragen zu stellen:

https://www.klimafragen.org/16-Klimafragen.pdf

und diese mitzuzeichnen –

was wir hier tun können:

https://www.klimafragen.org/#initiative