Datenklau beim Bürger durch die Stadtverwaltung

Langenhagen. Darf eine Behörde alles wissen? Muß eine Behörde alles wissen, um die Amtestätigkeiten vollziehen zu können? Mindestens im Bezug auf das Meldewesen scheint die Stadtverwaltung Langenhagen davon ausgehen zu wollen.

Offenbar glauben die verwöhnten Beamten, daß der Bürger nur Pflichten hat und die Verwaltung nur Rechte.

Anlaß der Kritik: Seit Jahren fordert die Verwaltung gewohnheitsmäßig die Vorlage der Heiratsurkunde, wenn der Bürger einen neuen Reisepass beantragt. Die Heiratsurkunde wird gescannt und als Bilddatei im System abgespeichert.
Personenstandsfragen und deren Dokumente gehören jedoch als sensible Daten in den Vertrauensbereich des besonders verpflichteten Standesbeamten.

Die Meldebehörde, die bekanntlich sehr großzügig mit der Weitergabe der Bürgerdaten umgeht, ist da keineswegs die vertrauenswürdige Institution. Hinzu kommt, daß eine Behörde nur die Daten heranziehen darf, die zur Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich sind. Ein Übermaß ist unzulässig.

Dies bekümmert die Stadtverwaltung von Langenhagen aber nicht. Es interessiert dort niemand, daß hier massiv in das Bürgergrundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, abgeleitet aus Artikel 2 des Grundgesetzes, eingegriffen wird. Grundrechtseingriffe darf der Staat und damit auch die Verwaltung Langenhagens nur aufgrund eines Gesetzes vornehmen. Eine solche gesetzliche Eingriffsbefugnis existiert aber nicht. Ganz im Gegenteil. Die Datenschutzvorschriften geben enge Grenzen vor und fordern „Minimalität“ bei der Datensammlung.

Es stellt sich also die Frage, warum die digitale Einbehaltung der Heiratsurkunde der Verwaltung so wichtig ist? Und dies ganz generell – auch von eingesessenen Bürgern, die bereits Reisepaß und Personalausweise von der Meldestelle in den Jahren zuvor erhalten haben. Was aktiviert die mit viel Mehraufwand verbundene Sammelwut?

Grundrechtseingriffe darf der Staat nur vornehmen, wenn die Maßnahme erforderlich, geeignet und rechtmäßig ist. Fehlt nur ein Argument, so ist die Maßnahme rechtswidrig.

Für die Reisepaßbeantragung durch Bürger benötigt die Meldebehörde aber nicht den Besitz der Heiratsurkunde im eigenen Datenbestand. Das gescannte Dokument ist dafür schlicht nicht erforderlich. Das Handeln der Meldebehörde ist auch nicht durch ein Gesetz gedeckt. Das Handeln ist also rechtswidrig.
Art. 20 Abs. 3 GG besagt: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Wer Verbotenes tut, kann unter Umständen bestraft werden. Es muß folgerichtig geprüft werden, ob die Stadtverwaltung Langenhagen Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen hat oder auch weiterhin begeht. Erforderlich ist ein Blick in die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Strafgesetzbuch (StGB).

Gerriet Kohls, Langenhagen

Quellen:

Art. 83 DSGVO Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
https://dsgvo-gesetz.de/art-83-dsgvo/

§ 42 BDSG Strafvorschriften
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/42-bdsg/

§ 43 BDSG Bußgeldvorschriften
https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/43-bdsg/

§§ 202 a – 204 StGB (u.a. Verletzung von Privatgeheimnissen)
https://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

Wer als Bürger in seinen Rechten verletzt wird, hat zudem ein Klagerecht und möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Siehe:

§ 823 Schadensersatzpflicht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Demokratie? Wo bleibt die Meinungs- und Pressefreiheit?

Die in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes formulierten Menschen- und Bürgerrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen Übergriffe des Staates. Alle Staatsgewalt geht vom Volke und damit vom wahlberechtigten Bürger aus. Um dieses Recht wahrnehmen zu können, hat der Bürger das Recht, sich unabhängig zu informieren und seine Meinung zu äußern. Das funktioniert wesentlich über unabhängige Medien, die informieren und „Volkes Meinung“ darstellen und nicht belehren wollen. Medien hingegen, die politikhörig sind, sind zugleich demokratieschädlich. Schon seit einiger Zeit befindet sich die „Berliner Republik“ auf der schiefen Bahn. Deutschlandfunk, ARD und ZDF sowie die in Medienkartellen zusammengefaßten Tageszeitungen, „reden der Politik nach dem Munde“. So war das ursprüngliche Konzept der „Verfassungsgeber“ aber nicht gedacht.

Nancy Faeser verbietet in ihrer Eigenschaft als Bundesinnenministerin das unabhängige Compact-Magazin von Jürgen Elsässer. Ein Medium, das inzwischen über eine Millionen Leser und TV-Seher erreichte. Das komplette Fernsehstudio mitsamt der Redaktion wurde durch eine Polizeiaktion regelrecht ausgeräumt. Alles an elektronischer Hardware und Inventar, incl. Stühle und Schreibtische, per Lkw fortgeschafft.

Begründet wird die Aktion mit dem Schutz der Demokratie, tatsächlich ist es ein Schlag gegen die Demokratie.

Die letzte gewählte rot-grüne Bundesregierung hat es innerhalb von drei Jahren fertig gebracht, die „gehabte deutsche Demokratie“ vollends zu ruinieren. Es gab dazu einen längeren Anlauf unter der Führung der Merkel-CDU, an der die SPD mit Olaf Scholz als Vizekanzler beteiligt war. Aber in nie zuvor gekanntem Umfang wagen es die aktuell im Amt eingesetzten Politiker und ihre willfährigen Verwaltungen und Gerichte die Bürger dermaßen zu drangsalieren, Recht und Gesetz faktisch außer Kraft zu setzen. Die Gewaltenteilung wird, wenn es im Einzelfall für die Politik brauchbar erscheint, einfach aufgehoben. Der Begriff „Verhältnismäßigkeit“ kommt nicht mehr vor. Es gibt offenbar inzwischen eine unantastbare politische Klasse. Oppositionelle werden zunehmend unter Rechtsbeugung verfolgt und teilweise ohne rechtliches Verfahren gar über Monate ins Gefängnis gesteckt.

Das alles ist unfaßbar und erinnert direkt an die sozialistische Machtübernahme in der Zeit um 1933. Der dazu förderliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Niedergang ist bereits im vollen Gange.

Ich war über 20 Jahre lang teilweise sehr aktives CDU-Mitglied – zum Beispiel als Ortsverbandsvorsitzender und auch als Mitglied im wichtigen Kreisparteiausschuß Hannover. Bereits 2012 war für mich das Maß voll und ich bin aus der CDU ausgetreten. Alles ist seither noch deutlich schlimmer geworden.
Wer heute noch den regierenden „Machtparteien“ sozusagen die „Hand vor den Hintern“ hält, sie als Mitglied, Spender oder Wähler unterstützt, macht sich mit schuldig an der Beseitigung der bislang gehabten Demokratie nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland.
Wer auf Scheindebatten und den dazu gehörigen Polit-Märchen des „Kampfes gegen Rechts“, des Genderns, des „Alles geht, nix muß“, der Erzählung vom „besten Deutschland aller Zeiten“, von Multikulti und dem Ukraine-Krieg hereinfällt, läßt sich leider gepflegt verarschen und sein bürgerliches Mitentscheidungsrecht aus der Hand nehmen. Der von den Parteien vorgetragene Aktionismus dient vor allem dem eigenen Machterhalt der Regierungsparteien, wie sie in Bund und Ländern bestehen.
Diese deutliche Wortwahl ist leider nötig, denn die abschüssige Bahn, auf der wir uns mittlerweile befinden, wird zunehmend steiler.

Und noch einmal: Das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser gehört zur Exekutive, also zur Verwaltung. Die Verwaltung hat Recht und Gesetz zu beachten, die bürgerlichen Grundrechte zu schützen!

Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie!

Nachfolgend weise ich auf die Nachrichtensendungen und Spezialbeiträge von AUF1.TV und anderen unabhängigen Quellen hin.

Gerriet Kohls, 20.07.2024

Die Weltwoche aus der Schweiz (16.07.2024) – «Eindeutig verfassungswidrig»

„Rupert Scholz mahnt, die Meinungsfreiheit dürfe nicht durch Exekutiventscheidungen wie jene von Innenministerin Nancy Faeser eingeschränkt werden.“

«Eindeutig verfassungswidrig»: Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und ehemaliger Bundesverteidigungsminister, kritisiert Faesers «Compact»-Verbot (weltwoche.ch)

AUF1.TV (18.07.2024) – 3. Verbotstag: Insider warnt: AUF1 die Nächsten! Kommt Elsässer zu AUF1?

„Am 3. Tag des Compact-Verbots durch Innenministerin Nancy Faeser berichtet AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet von einer neuen, bedrohlichen Entwicklung. Trotzdem, so Magnet, sei es die Aufgabe jedes Einzelnen, dem Willkür-Staat Einhalt zu gebieten. Jetzt nicht einschüchtern lassen!“

https://auf1.tv/auf1-spezial/3-verbotstag-insider-warnt-auf1-die-naechsten-kommt-elsaesser-zu-auf1

AUF1.TV (20.07.2024) – Elsässer unzensiert AUF1: Der Kampf geht weiter

https://auf1.tv/auf1-spezial/elsaesser-unzensiert-auf1-der-kampf-geht-weiter

Reitschuster.de (16.07.2024) – „Compact“-Verbot – wie sich die Medien selbst verraten

„Diese Zeilen schreibe ich Ihnen unter Schock. Bisher hat unser rot-grüner Linksstaat zumindest in der Regel noch versucht, die Fassade der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie aufrecht zu erhalten. Doch inzwischen sind die Ideologen, die sich über die Institutionen den Weg an die Schalthebel der Macht erkämpft haben, offenbar im Panikmodus: Weil sie spüren, dass die Realität ihrem öko-sozialistischen Glaubenskrieg immer mehr im Weg steht.“

https://reitschuster.de/post/compact-verbot-wie-sich-die-medien-selbst-verraten/

Nachrichten Aktuell (21.07.2024) – Höcke äußert sich zu COMPACT VERBOT in großartiger Rede!

https://www.youtube.com/watch?v=sR4OadE5eAg

Leb’ wohl, Parlamentssitz!

Langenhagen. Die Politik, die „wir in Berlin machen“, würde sehr wohl bis nach Langenhagen wirken, meinte MdB Hendrik Hoppenstedt (CDU) bei seinem leidlich besuchten Auftritt im Schützenhaus Kaltenweide.
So ist es – und man möchte hinzufügen, daß nach dem immer noch gültigen Grundgesetz „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. Also auch von den Langenhagenern.

Die durch Wahlen mit der Ausübung der Staatsgewalt beauftragten Personen und Institutionen haben sich infolge an die demokratischen Spielregeln zu halten.
Die Gesetzgebung, also der Bundestag, ist an die verfassungsmäßige Ordnung (Grundgesetz), die vollziehende Gewalt (Regierung und Verwaltung) und die Rechtsprechung (Gerichte) sind an Gesetz und Recht gebunden.

Diese grundsätzlichen Dinge werden durch „unsere Volksvertreter“ aber immer wieder mißachtet.
Wo bleibt denn die parlamentarische Kontrolle der Regierung? Liegt es daran, daß  es keine aktive Opposition im Bundestag gibt?
Wieso läßt die sogenannte „Große Koalition“ aus CDU und SPD zu, daß die Regierung immer wieder Rechtsbrüche begeht, ohne dagegen einzuschreiten? Liegt es am „Kadavergehorsam“ gegenüber aus den eigenen Reihen gestellter Regierung?
Kanzleramtsminister Pofalla (CDU) hat den möglichen Rahmen parlamentarischer Umgangsformen eindrucksvoll illustriert:
Als sein Parteikollegen Wolfgang Bosbach das zweite Griechenland-Hilfspaket mit guten Gründen ablehnte, war es soweit: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“, schleuderte Pofalla ihm entgegen.

Nach der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 fielen rund 15 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen unter den Tisch. Sie entfielen auf kleinere Parteien, die dann der der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert waren.
Diese 15 Prozent wurden anschließend als Parlamentssitze auf die „erfolgreichen“ Parteien verteilt. Nutznießer waren vor allem die SPD und die CDU.

Nach den aktuellen Prognosen zum Wählerverhalten dürfte diese Situation nicht wieder eintreten. FDP und AfD haben gute Chancen über 20 Prozent der Wählerstimmen einzusammeln. Auch unter den „Sonstigen“ gibt es Hoffnungsträger. Gelingt es den FREIEN WÄHLERN, drei Direktmandate zu ergattern, entfällt für die Gesamtpartei die Fünf-Prozent-Hürde bei der anstehenden Bundestagswahl.

Spannend wird die Bundestagswahl auch aus einem weiteren Grund: Es ist nicht sicher, daß Kanzlerin Angela Merkel ihr Direktmandat auf Rügen gewinnt. Der sympathische und sehr aktive AfD-Landesvorsitzender und AfD-Fraktionschef Leif-Erik Holm macht ihr dort gehörig Konkurrenz. Schon bei der letzten Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat sich Rügen als Hochburg der AfD herausgestellt.

In drei Wochen wird die „Große Koalition“ aus CDU und SPD durch Wählerwillen deutlich zusammengestutzt werden.
Von den derzeit 630 Bundestagsabgeordneten dürfen dann weit mehr als 120 Abgeordnete ihr Taschentuch zücken und „Leb’ wohl, lieber Bundestag!“ sagen. Das zu recht. Denn sie haben sich nicht nur durch Arbeitsverweigerung und Mißachtung des verfassungsmäßigen Auftrags ausgezeichnet. Nein, sie haben den Staat und damit das deutsche Volk vorsätzlich und in vielfältiger Weise nachhaltig geschädigt.

Gerriet Kohls, Langenhagen