Impfzwang an Real-Schule

Langenhagen. Die Robert-Koch-Realschule bietet nach den Herbstferien ein Berufsorientierungsprojekt unter dem Namen „Do it! – Technik“ an.

Die Eltern der infrage kommenden Kinder erhielten deswegen mit Datum vom 05.10.2021 einen Elternbrief von der Schule mit folgender Aufklärung:

„Wir haben heute einvernehmlich folgenden Beschluss gefasst: Nach den Herbstferien gilt für die Teilnahme am Do it!-Projekt die 2G-Regel für die Schüler …“.
Schüler, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der Teilnahme am Projekt ausgeschlossen. Weiter: „Wir haben heute die Schüler noch einmal auf ihre gesellschaftliche- und ihre Eigenverantwortung hingewiesen. Außerdem haben die Betreuer nochmals erklärt, dass sie an dem Projekt ehrenamtlich teilnehmen, und sie sich unter keinen Umständen anstecken und es in ihre Familien trage möchten. Wir würden uns freuen, nach den Herbstferien mit allen Schülerinnen und Schülern weitermachen zu können.“

Dieser Brief enthält unten einen abtrennbaren Abschnitt, womit die Eltern per Unterschrift und Datum bestätigen sollen: „Den Elternbrief habe ich erhalten und mit meinem Kind besprochen.“

Zur Erinnerung: ALLE zur Anwendung kommenden Corona-Impfstoffe stehen nur über eine Notzulassung für die Impfung zur Verfügung. Diese mRNA-Impfstoffe verfügen über völlig neue „Wirk-Technologien“, die erst seit kurzer Zeit zur Anwendung kommen und über die deshalb keine Langzeit-Erfahrungen vorliegen.
Kinder und Jugendliche sind so gut wie nicht von Covid-19 betroffen. Zudem wissen wir, dass auch geimpfte Personen das Virus übertragen und sogar daran erkranken können.

Stellt sich also nun die Frage: Was um alles in der Welt treibt eine Schule dazu, Eltern und Kinder derart unter Druck zu setzen, um die unsichere und unnötige Impfung ihrer Schüler zu verlangen?

Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es zu den nicht seltenen Nebenwirkungen nach der Impfung kommt? Wer möchte die Verantwortung übernehmen, wenn es erst in drei, sieben oder 12 Jahren zu unübersehbaren Schädigungen des zwangsgeimpften früheren Kindes oder Jugendlichen kommt? Wer an der Robert-Koch-Schule gehört zu dem „Wir-Kreis“, der dieses fahrlässige Vorgehen beschlossen hat?

Schlimmer noch – die Schule ist eine Behörde und hat sich deswegen an das Grundgesetz zu halten. Die Schule trägt sogar eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Schüler!

Aktuell liegen Rechtsgutachten u.a. des Freiburger Staatsrechtlers Dietrich Murswiek und von Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vor.

Murswiek: „Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einzustufen.“ Auch diese Maßnahme lasse sich nicht mit den von der Regierung angestrebten Zielen rechtfertigen.

„Der indirekte Impfzwang ist vor allem deshalb unverhältnismäßig, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bezüglich ihrer körperlichen Integrität äußerst schwerwiegend einschränkt und ihnen schwerwiegende Lebens- und Gesundheitsrisiken auferlegt.“ Der Staat dürfe die Menschen nicht zu einer Impfung zu ihrem eigenen Schutz zwingen. Und zum Schutz anderer bedürfe es keines Impfzwangs, weil Geimpfte durch die Impfung geschützt seien. Außerdem seien mögliche Langzeitfolgen durch die Corona-Impfung noch nicht systematisch ermittelt. (ls)

(Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/rechtsgutachten-benachteiligungen-von-ungeimpften-sind-verfassungswidrig/)

Papiers Fazit: „Auch das allgemeine legitime Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, rechtfertigt nicht jeden Grundrechtseingriff. Nutzen und Schaden müssen stets in einem angemessenen Verhältnis stehen, und die Beweislast für das Vorliegen der Verhältnismäßigkeit trägt der Staat. Schwerwiegende Freiheitsbeschränkungen aus bloßer Vorsorge sollte es künftig nicht mehr geben. Wir müssen uns rechtsstaatlich wappnen – das waren wir diesmal lange Zeit nicht.“

(Quelle: https://reitschuster.de/post/vertrauen-in-den-staat-erschuettert-ex-verfassungsgerichts-praesident-zerlegt-corona-politik/)

Die Robert-Koch-Realschule hat sich aus rechtlicher Sicht mit diesem Elternbrief eindeutig ins „Aus“ begeben. Es macht schon fassungslos, wie leichtfertig das schulische „Wir-Kollektiv“ sowas beschließen konnte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Leb’ wohl, Parlamentssitz!

Langenhagen. Die Politik, die „wir in Berlin machen“, würde sehr wohl bis nach Langenhagen wirken, meinte MdB Hendrik Hoppenstedt (CDU) bei seinem leidlich besuchten Auftritt im Schützenhaus Kaltenweide.
So ist es – und man möchte hinzufügen, daß nach dem immer noch gültigen Grundgesetz „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. Also auch von den Langenhagenern.

Die durch Wahlen mit der Ausübung der Staatsgewalt beauftragten Personen und Institutionen haben sich infolge an die demokratischen Spielregeln zu halten.
Die Gesetzgebung, also der Bundestag, ist an die verfassungsmäßige Ordnung (Grundgesetz), die vollziehende Gewalt (Regierung und Verwaltung) und die Rechtsprechung (Gerichte) sind an Gesetz und Recht gebunden.

Diese grundsätzlichen Dinge werden durch „unsere Volksvertreter“ aber immer wieder mißachtet.
Wo bleibt denn die parlamentarische Kontrolle der Regierung? Liegt es daran, daß  es keine aktive Opposition im Bundestag gibt?
Wieso läßt die sogenannte „Große Koalition“ aus CDU und SPD zu, daß die Regierung immer wieder Rechtsbrüche begeht, ohne dagegen einzuschreiten? Liegt es am „Kadavergehorsam“ gegenüber aus den eigenen Reihen gestellter Regierung?
Kanzleramtsminister Pofalla (CDU) hat den möglichen Rahmen parlamentarischer Umgangsformen eindrucksvoll illustriert:
Als sein Parteikollegen Wolfgang Bosbach das zweite Griechenland-Hilfspaket mit guten Gründen ablehnte, war es soweit: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“, schleuderte Pofalla ihm entgegen.

Nach der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 fielen rund 15 Prozent der abgegebenen Wählerstimmen unter den Tisch. Sie entfielen auf kleinere Parteien, die dann der der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert waren.
Diese 15 Prozent wurden anschließend als Parlamentssitze auf die „erfolgreichen“ Parteien verteilt. Nutznießer waren vor allem die SPD und die CDU.

Nach den aktuellen Prognosen zum Wählerverhalten dürfte diese Situation nicht wieder eintreten. FDP und AfD haben gute Chancen über 20 Prozent der Wählerstimmen einzusammeln. Auch unter den „Sonstigen“ gibt es Hoffnungsträger. Gelingt es den FREIEN WÄHLERN, drei Direktmandate zu ergattern, entfällt für die Gesamtpartei die Fünf-Prozent-Hürde bei der anstehenden Bundestagswahl.

Spannend wird die Bundestagswahl auch aus einem weiteren Grund: Es ist nicht sicher, daß Kanzlerin Angela Merkel ihr Direktmandat auf Rügen gewinnt. Der sympathische und sehr aktive AfD-Landesvorsitzender und AfD-Fraktionschef Leif-Erik Holm macht ihr dort gehörig Konkurrenz. Schon bei der letzten Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat sich Rügen als Hochburg der AfD herausgestellt.

In drei Wochen wird die „Große Koalition“ aus CDU und SPD durch Wählerwillen deutlich zusammengestutzt werden.
Von den derzeit 630 Bundestagsabgeordneten dürfen dann weit mehr als 120 Abgeordnete ihr Taschentuch zücken und „Leb’ wohl, lieber Bundestag!“ sagen. Das zu recht. Denn sie haben sich nicht nur durch Arbeitsverweigerung und Mißachtung des verfassungsmäßigen Auftrags ausgezeichnet. Nein, sie haben den Staat und damit das deutsche Volk vorsätzlich und in vielfältiger Weise nachhaltig geschädigt.

Gerriet Kohls, Langenhagen