Wir haben Platz (und auch das Geld)?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat aktuell vor einer Überforderung der Kommunen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen gewarnt. Und das nicht nur wegen der hohen Zahl der kriegsbedingten Migration aus der Ukraine, sondern auch im Hinblick auf Einwanderer aus anderen Ländern weltweit. Inzwischen kommen sogar vermehrt „Flüchtlinge“ aus Indien. Der Bundesgesetzgeber hat mit jüngsten Entscheidungen zusätzliche Einwanderungs- und Ansiedlungsanreize geschaffen. Ein großer Teil der Zuwanderer soll absehbar auf Dauer in Deutschland bleiben. Anforderungen an sie werden nicht gestellt.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Mit wie vielen weiteren „Flüchtlingen“ rechnet der Rat der Stadt Langenhagen für unsere Kommune? Welche Herkunftsländer, Alters- und Geschlechtsmerkmale weisen diese Neubürger auf? Wo ist der Platz in Langenhagen? Müssen weitere Unterkünfte für Einwanderer gebaut werden? Ist es erforderlich neue Baugebiete kurzfristig auszuweisen? Ist die übrige vorhandene Infrastruktur auf den Zustrom vorbereitet? Gibt es insbesondere eine genügende Anzahl von freien Plätzen an den Gemeinbildenden Schulen?
Und vor allem: Mit welchen zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt muß in den kommenden fünf Jahren gerechnet werden?
Erinnert sei daran: Langenhagen hat sich per Ratsbeschluß als „Sicherer Hafen“ für Flüchtlinge definiert und will mehr tun, als andere Kommunen in Niedersachsen.

Diese Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt und Klimaschutzausschusses der Stadt Langenhagen am Dienstag, 01.11.2022, gestellt.

Gerriet Kohls

Weitere Infos siehe:

Wir haben Platz: „Die Welt unterwegs zu Freunden“

„Deutschland befindet sich inmitten einer Migrationskrise, die die von 2015 noch zu übertreffen droht. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) prophezeit, dass die Rekordzahl von 2,1 Millionen Zuwanderern aus dem Jahr 2015 bis Ende des Jahres noch übertroffen wird.“

https://journalistenwatch.com/2022/10/25/von-wegen-wir-haben-platz-immer-mehr-entmietungen-und-beschlagnahmen-fuer-fluechtlinge/

1.500 Illegale kommen am Tag: „Wie Faeser den Asyl-Kollaps verheimlichen will“

„Aktuell, so berichtet es der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft bei der Bundespolizei, Manuel Ostermann, kämen jeden Tag 1.500 Migranten, von denen die Grenzschützer nur jeden dritten aufgreifen. Heißt im Klartext: Allein im September könnten also rund 40.000 Asylsuchende nach Deutschland geströmt sein. Ukrainer werden in dieser Statistik nicht mitgezählt.“

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/faeser-asyl/

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 06.12.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

im Namen der Stadt Langenhagen lasse ich Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen zur Migration aus dem StaBuKa am 01.11.2022 zukommen:

  • Frage nach der Anzahl:                                          

Zuweisungsquote des Landes, Verteilung über die Region Hannover, beläuft sich für Langenhagen auf 481 Personen.

  • Herkunftsländer, Nationalität, Geschlecht:         

Erst bei direkter Zuweisung bekannt.

  • Wo ist der Platz in Langenhagen:                         

Die Unterkünfte befinden sich dezentral, als kleinere und etwas größere Unterkünfte, über Ortsteile und das Stadtgebiete verteilt.

  • Müssen weitere Unterkünfte gebaut werden?     

Bei dieser Frage ist der Zeitraum leider nicht konkretisiert worden, daher lässt sich auch keine konkrete Antwort geben. Ob zukünftig noch weitere Unterkünfte gebaut werden müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab und wird unter den Aspekten:  Angebote und bestehende Kapazitäten im Verhältnis zum Bedarf stehen.  

  • Erschließung von Baugebieten?

Das Land Niedersachsen ordnet die Stadt Langenhagen als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt ein. Gemäß Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030)  und Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Langenhagen besteht ein erheblicher Bedarf an Wohnraum in der Stadt Langenhagen bis 2030. Demnach müssten jährlich 127 neue Wohnungen im Stadtgebiet entstehen, was aber in den letzten beiden Jahren nicht der Fall war. Eine Ausweisung von neuem Wohnbauland ist somit bereits grundsätzlich städtebaulich erforderlich. Der zeitliche Vorlauf für die Entwicklung von Bauland (durchzuführende Bauleitplanverfahren sowie Planung und Bau von Leitungsnetz und Baustraßen) ist zu beachten. Mit baureifen Grundstücken in Neubaugebieten ist deshalb nicht vor Mitte 2025 zu rechnen.

  • Infrastruktur ausreichend?

Ja, die Infrastruktur in Langenhagen ist ausreichend

  • Schulplätze ausreichend?

In der aktuellen Situation sind die Schulplätze ausreichend.

  • Kosten über die nächsten 5 Jahre:

Eine Prognose zu den Kosten über die kommenden 5 Jahre kann nicht erstellt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Isabella Gifhorn
Stadtbaurätin | Leitung Eigenbetrieb Bad


Telefon: 0511 7307-9400
E-Mail: isabella.gifhorn@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de | www.wasserwelt-langenhagen.de

Stadt Langenhagen

Geschäftsbereich III | Eigenbetrieb Bad
Marktplatz 1
30853 Langenhagen

Nahwärmeversorgung im Weiherfeld

Einwohnerforderung an den Ortsrat Kaltenweide
Dienstag, 20.09.2022, Zelleriehaus

Geehrte OR-Mitglieder,

infolge des durch die rot-grüne Bundesregierung geführten Wirtschafts-kriegs gegen Rußland kommt es zum Ausfall von russischen Erdgas-lieferungen nach Deutschland, wodurch auch die Nahwärmeversorgung des Weiherfeldes tangiert wird. 
Dadurch und weil zudem die städtische EPL nicht die tatsächlichen eigenen Kosten für die Preisbildung zu Grunde legt, sondern dafür auf die Werte des Statistischen Bundesamts zugreift, müssen auch die Kaltenweider mit erheblichen Preiserhöhungen für die Nahwärme rechnen.
Jedenfalls wurden die Preise im ersten Zuge schon mal zum 01.07.2022 um 19,6 Prozent auf schlappe 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöht. 

Ich fordere den Ortsrat Kaltenweide auf, die Preispolitik der städtischen EPL zu hinterfragen und Konzepte und Notfallpläne für den Fall zu entwickeln oder von der bislang trägen Verwaltung entwickeln zu lassen, dass die Gaslieferung völlig einbricht und möglicherweise zusätzlich der Strom ausfällt. Denn der grüne Wirtschaftsminister Habeck tut alles, um solch ein Szenario Wirklichkeit werden zu lassen – und sein Chef, der SPD-Bundeskanzler „Senilus“ Scholz, schaut ihm dabei zu.

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Hinweis: Die Firmenpleitenwelle rollt bereits auf uns zu …
https://reitschuster.de/post/liste-des-grauens-zahllose-betriebe-kurz-vor-dem-aus/

Bürgerfrage zum Zivilschutz an den Rat

Bürgerfrage in der Langenhagener Ratssitzung vom Montag, 12.09.2022, zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide.

Meine Frage geht an die Ratsmitglieder, die Fraktionen, den Ratsvorsitzenden und den Bürgermeister als Verwaltungschef:

Wie ist der Katastrophenschutz in Langenhagen mit Blick auf die Kriegssituation im Osten, also der faktischen Kriegsbeteiligung Deutschlands als Koalitionär an der Seite der Ukraine gegen Rußland, aufgestellt, um die Zivilbevölkerung vor den direkten und indirekten Auswirkungen dieses Krieges zu schützen?
Wie wird also die Versorgungssicherheit mit Lebensmittel und Energie sichergestellt, wenn genügend hohe Einfuhren von Gas, Öl und anderen Rohstoffen nach Deutschland ausbleiben und es deswegen zu Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und zu Störungen in den Lieferketten kommt?
Wie hat sich die Langenhagener Stadtverwaltung auf die reale Möglichkeit eines „Blackout“ bei der Versorgung mit elektrischer Energie vorbereitet? Können die kritischen Infrastrukturen*, u.a. die Trinkwasserversorgung, die Fernwärmeversorgung im Weiherfeld, das Abwasserregime und die Müllentsorgung in der Stadt aufrecht erhalten werden? Ist die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte sichergestellt?
Auf welche Szenarien haben sich Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Falle eines tagelang anhaltenden Stromausfalles vorbereitet?/Ko.

*Kritische Infrastrukturen im Sinne des BSIG sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die

den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören

und

von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

Hinweise auf:

Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG);
Fassung vom 26. August 2022:

https://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr-KatSchGND2022pIVZ&doc.part=S

Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV):

https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html

Die Antwort der Stadtverwaltung Langenhagen erfolgte am 27.09.2022 per eMail:

Sehr geehrter Herr Kohls,

in der Sitzung des Rates am 12.09.2022 stellten Sie im Rahmen der Einwohner/innenfragestunde eine Anfrage mit mehreren Einzelfragen zur aktuellen Lage des Katastrophenschutzes. Da eine Beantwortung in der Sitzung nicht sofort erfolgen konnte, übersende ich Ihnen hiermit die folgende schriftliche Beantwortung.

Die Stadt Langenhagen ist keine Katastrophenschutzbehörde. Der Katastrophenschutz obliegt in Niedersachsen den Landkreisen. Die Frage nach dem Stand des Katastrophenschutzes ist also grundsätzlich an die Region Hannover zu richten. Unserer Kenntnis nach ist die BRD auch nicht, wie vom Fragesteller behauptet, de-facto-Kriegspartei beim völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf den ukrainischen Staat. Hier können wir lediglich eine Anfrage an das Auswärtige Amt empfehlen. Zu den konkreten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Stadt Langenhagen verfügt nicht über Lebensmittellagerstätten, um die Bevölkerung im Fall einer Lebensmittelknappheit zu versorgen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der Kommune offensichtlich überfordern und liegt ohnehin in der Zuständigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes, welcher wie gesagt auf höherer Ebene (Landkreise und darüber) angesiedelt ist. Sollte es zu einem solchen Szenario kommen, ist allerdings anzunehmen, dass die Stadt Langenhagen die Verteilung von Versorgungslieferungen, die im Zuge des Zivil- und Katastrophenschutzes das Stadtgebiet erreichen, übernehmen müssen wird. Es wird also in erster Linie logistische und Führungsunterstützung für die Katastrophenschutzbehörde geleistet. Es besteht aber ca. ein Dutzend regelmäßig gewarteter Trinkwassernotbrunnen im Stadtgebiet, um notfalls die Trinkwasserversorgung sicherzustellen.
  • Dasselbe gilt für die Treibstoffversorgung; auch hier hält die Stadt keine Reserven für die Gesamtbevölkerung vor. Allerdings ist, soviel sei gesagt, die Treibstoffversorgung der Freiwilligen Feuerwehr auch bei Stromausfällen sichergestellt.
  • Zu „Produktionseinbrüchen, Firmenpleiten und Lieferkettenstörungen“ kann von hier keine Stellung bezogen werden, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gefahrenabwehrbehörde fällt. Hier sollte ggf. eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium erfolgen.
  • Bei langanhaltenden Stromausfällen werden die Feuerwehrgerätehäuser im Stadtgebiet zu Anlaufstellen für die Bevölkerung umfunktioniert. Diese sind notstromversorgt und dienen dann als dezentrale Informations- und Notrufannahmestelle. Dieses Programm wird auch „Leuchtturmkonzept“ genannt.
  • KRITIS-Betriebe nach der bisherigen Definition auf Bundesebene sind in Langenhagen quasi nicht vorhanden, da auf dem Gebiet der KRITIS in völlig anderen Maßstäben gedacht wird. Auf dem Gebiet einer Kommune wie Langenhagen können zwar lokal oder regional wichtige Betriebe wie z.B. die Kläranlage, die Kliniken oder der Flughafen identifiziert werden, es handelt sich aber nicht um KRITIS-Betriebe in dem Sinn, wie der Begriff (inzwischen leider auch stark inflationär) benutzt wird. Soweit die Frage darauf abzielen sollte: Die Stadtverwaltung wird nicht jeden Betrieb innerhalb des Stadtgebietes zu 100 % versorgen können, sondern es erfolgt eine individuelle Unterstützung von Betrieben im Ermessen und im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommune. Die Kommunikationsfähigkeit der Einsatzkräfte ist sichergestellt.
  • Weitere Fragen zur Fernwärme-, und Energieversorgung sowie zur Müllentsorgung bitten wir direkt an die jeweiligen Unternehmen zu stellen.
  • Es ist nicht klar, auf welche Szenarien mit der letzten Frage angespielt wird. Mangels konkreter Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass sich hier auf die in Buch, Film und Fernsehen oft kolportierten Klischees marodierender Plündererbanden und eines zusammenbrechenden Staates bezieht. Hierzu sei gesagt, dass es in Deutschland bereits regional mehrtägige Stromausfälle gab, ohne dass derartige Szenarien eingetreten wären. Des Weiteren muss auch hier gesagt sein, dass selbst eine gut ausgestattete und vorbereitete Kommune wie Langenhagen dennoch finanzielle, personelle, organisatorische und rechtliche Grenzen hat, innerhalb derer sich ihre Möglichkeiten zur Vorbereitung erschöpfen.
  • Auch dies muss ausdrücklich gesagt werden: Die Stadt hat keinen Einfluss darauf, wie die Kräfte der Landespolizei, der Bundespolizei, des THW oder die Katastrophenschutzeinheiten der Rettungsdienste eingesetzt werden. Eine Kommune kann zwar bei Bedarf Ressourcen anfordern, wenn diese allerdings bereits durch eine andere Behörde, wie z.B. die Katastrophenschutzbehörde, in Anspruch genommen und anderweitig eingesetzt wurden, ist das schlicht nicht zu ändern. Auch die Hilfsorganisationen sind schlussendlich durch ihre personellen und finanziellen Mittel beschränkt. Selbst über die „hauseigene“ Freiwillige Feuerwehr kann die Stadtverwaltung im Katastrophenfall nicht uneingeschränkt verfügen. Daher erfolgt hier nochmals die Bitte, sich mit weiteren Fragen bei der Katastrophenschutzbehörde der Region Hannover zu melden.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass durch den Unterhaltungssektor, die sozialen Medien und Nachrichtenmedien im Moment ein stark erhöhtes Bewusstsein für Krisen geschaffen wird. Insofern möchten wir betonen, dass wir die Ängste der Bevölkerung ernst nehmen. Wir möchten allerdings auch anmerken, dass nicht alle Weltuntergangsszenarien realistisch sind, nur, weil sie in der Öffentlichkeit oft wiederholt werden. Außerdem können Maßnahmen, die von Behörden im Rahmen der Krisenvorsorge entwickelt werden, manchmal nicht im Detail veröffentlicht werden, um Sabotage vorzubeugen. Es soll ferner nicht unerwähnt bleiben, dass Bürgerinnen und Bürger stets aufgerufen sind, auch selbst für den Notfall vorzusorgen. Details hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Porada
Referat des Bürgermeisters
Gremienbetreuung

Telefon: 0511 7307-9578
Telefax: 0511 7307-9505
E-Mail: jessica.porada@langenhagen.de
Internet: www.langenhagen.de



Stadt Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen

Spaziergänge und Maskentragepflicht im Rat

Langenhagen. In der aktuellen Stunde gleich zu Beginn der Ratssitzung vom 24. Januar wurde über die Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung zur Maskenpflicht während eines Spaziergangs gesprochen. Diese war nach Aufforderung des SPD-Ortsvereins an die Stadtverwaltung zustande gekommen. Man hatte sich darüber geärgert, daß Teilnehmer an Spaziergängen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen aussprachen, nicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren belangt werden konnten. Kurz vor Silvester war sogar eine große Polizeiaktion ins Leere gelaufen, weil die Polizei den unangemeldeten Spaziergang von rund 50 Personen viel zu spät bemerkte. Sie konnte noch einen Rentner in Begleitung eines Freundes ansprechen – und hatte aufgrund fehlender Verfügung nichts in der Hand. Hätte sie nichts unternommen, wäre der harmlose Spaziergang noch nicht einmal aufgefallen. Nun allerdings wollte man handeln.

Daß die darauf erlassene Allgemeinverfügung von fast allen Ratsmitgliedern, bis auf den Ratsleuten von AfD und WAL, für toll erachtet wird, ist kein Wunder.
Leider ist es wie in der Bundespolitik – auch auf kommunaler Ebene sind zumeist nur noch Polit-Versager am Werk. Leute mit unzureichender Allgemeinbildung und Fachkompetenz. Sie haben auch kein Herz mehr, kein Gefühl für das Richtige. Schlicht ausgedrückt: Es fehlt ihnen am gesunden Menschenverstand.
Diese Leute helfen dabei mit, die Demokratie und den Rechtsstaat zu beseitigen. Beschädigt ist dieser Staat in mancherlei Hinsicht schon lange. Der Bürger wird monetär ausgebeutet und in seinen Grundrechten, seinen Freiheitsrechten, massiv eingeschränkt. Der Bürger wurde und wird seitens Politik und Verwaltung entmündigt, degradiert und zunehmend gegängelt.

Die SPD, einst eine Partei mit sozialem Gewissen, verteidigt und unterstützt die diktatorische Linie der derzeitig amtierenden rot-grünen Bundesregierung mit FDP-Anhang. Die angeblich in Teilen immer noch bürgerliche CDU hätte hierbei aber Grund zum differenzierten Nachdenken. Aber mit Leuten wie dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Domenic Veltrup ist da kein Start zu machen. Er meint laut Echo doch tatsächlich, die Verwaltung habe nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch rasch und richtig reagiert. Alle drei Feststellungen sind leider falsch – auch deswegen, weil sie die geforderten gesetzlich Kategorien mißachten. Und das sehr gründlich!

Die erlassene Allgemeinverfügung hätte vor dem Verwaltungsgericht keine Chance auf Zustimmung. Sie war nämlich nicht erforderlich, nicht geeignet, noch verhältnismäßig. Damit war sie schlicht eine rechtswidrige Aushebelung bürgerlicher Grundrechte. Vorsichtshalber wurde diese Allgemeinverfügung vom 06. Januar bis zum 15. Januar 2022 zeitlich begrenzt erlassen.

Ziel der Allgemeinverfügung war, Fußgängern, die sich an der frischen Luft bewegten, die Maske ins Gesicht zu drücken. Angeblich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Tatsächlich, um die Spaziergänge so anstrengend wie möglich zu machen. Das wird aber nicht gesagt, weil die Rechtswidrigkeit der Verfügung sofort offensichtlich werden würde.

Die verordneten Masken bewirken gegen Viren so gut wie nichts und an der frischen Luft sogar gar nichts. Diesbezügliche Untersuchungen werden seitens der deutschen Politik beharrlich ignoriert.
Auch beruht die Begründung der Allgemeinverfügung auf inzwischen widerlegte Behauptungen und auf Interpretationen von Daten, die nicht, unzureichend oder falsch erhoben wurden. Kurz: Das alles beruht auf Lug und Betrug!

Da fühlen sich „unsere“ unfähigen Kommunalpolitiker mit ihrer Verwaltung doch wie die Fische im Wasser. Aber wie lange noch?

Gerriet Kohls

Weiterführend:

Meine Fragen zur Bürgerfragestunde vom 24. Januar 2022 sind unten angehängt.

Versammlungsbegriff
Eine Versammlung im Sinne des NVersG ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
(Gehe ich mit meinem Onkel spazieren und reden wir dabei über politische Dinge, könnte das bereits eine Versammlung sein. Eine Polizeibeamtin hat in Hannover gegenüber einer Einzelperson die „Versammlung“ festgestellt – so wirr sind die Behörden inzwischen).

Wohin könnte die Reise gehen?
Dieser nachfolgende Beitrag läßt nichts Gutes für die nahe Zukunft erwarten.

„Die nächsten roten Linien auf dem Weg dahin sind nun jedenfalls schon überschritten: Versammlungsverbote durch kommunale Verordnungen, über einen inzwischen generalmissbrauchten „Infektionsschutz“ gerechtfertigte Aushebelungen von Artikel 8 GG (Demonstrationsfreiheit) und Einschüchterungsversuche durch massive Polizeiaufgebote und staatlich unterstützte „Gegendemonstranten“ gedungener Schergen der „Zivilgesellschaft“ und Impflobby reichen der Staatsmacht nicht mehr; um jegliche Aktionen der wachsenden Zahl von über die wahren Absichten des Corona-Impfstaats desillusionierter Bürger und insbesondere Gegnern einer Impfpflicht wirksam bekämpfen zu können, macht sie nun richtig mobil.“
Weiter …



An

Rat und Verwaltung der Stadt Langenhagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bezug auf die Allgemeinverfügung zur Maskentragepflicht im Freien vom 05. Januar 2022 stelle ich zur heutigen Ratssitzung als von initialer Aggression seitens des Staates betroffener Bürger folgende


Fragen zur Bürgerfragestunde:

1. Aus welchen konkreten Gründen hält die Verwaltung das Tragen der Masken (FFP2 oder KN 95) im Bezug auf Spaziergänge im Freien und auf Langenhagen bezogen für so dringend erforderlich, dass sie sich genötigt sieht, per Allgemeinverfügung eine angebliche, gegenwärtige Gesundheitsgefahr für Teilnehmer von Spaziergängen anzunehmen und mit der Allgemeinverfügung abwehren zu müssen.

1.1 Welche konkreten Fakten sprechen für die Geeignetheit dieser Maskentragepflicht  in der konkreten Situation, um das Ziel zu erreichen?
1.2 Kann das Ziel nicht auch auf einer anderen Weise,  die mit einem geringeren Eingriff in die Grundrechte der Spaziergänger verbunden ist, erreicht werden? 

2. Wie erkennen Personengruppen, also zwei Leute oder mehr, daß sie Teil eines von Amtswegen als „Versammlung“ deklarierten Spaziergangs sind und damit der Maskentragepflicht unterliegen? /GK

Zusatz: Mit der vorgelegten Allgemeinverfügung behauptet die Verwaltung, daß die geforderten Masken im vorgesehenen Rahmen einen deutlich verbesserten Gesundheitsschutz vor der Ansteckung mit „Corona“ bieten. Diese Behauptung wird aber weder konkret begründet noch mit Fakten belegt; sie scheint eine reine Spekulation zu sein. Eine Abwägung zwischen der angeblich erforderlichen Gefahrenabwehr einerseits und der Grundrechts­eingriffe bezüglich möglicher Teilnehmer an Spaziergängen andererseits, wird nicht überzeugend vorgenommen. Die Behauptung, auch mit Maske würden den Spaziergängern kaum Nachteile entstehen, wird ebenso nicht belegt. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn Tatsache ist: Selbstverständlich behindern diese Masken die freie Atmung und Kommunikation. Kommuniziert wird nicht nur durch die Sprache, sondern auch Gestik und Mimik gehören dazu. Die Maske deckt das Gesicht ab, die Mimik wird so versteckt. Außerdem wird das gesprochene Wort durch die Maske gedämpft. Hinzu kommen Gesundheitsgefahren für den Träger, die von der Maske und die Tragesituation, u.a. durch erschwerte Atmung, direkt ausgehen.

Ich verweise hierzu auf die nachfolgenden Ausführungen, die die oft behaupteten Schutz­funktionen der im Freien sowie in Räumen getragenen Gesichtsmasken und deren gesund­heitliche Unbedenklichkeit detailliert und mit vielen Quellen belegt gänzlich widersprechen:

Sind Gesichtsmasken effektiv?

Internetseite:

Are Face Masks Effective? The Evidence.

Updated: January 2022
First published: July 2020
 

Powered by Swiss Policy Research (SPR)

An overview of the current evidence regarding the effectiveness of face masks.

Contents

A) Studies B) WHO review C) Real-world evidence D) N95/FFP2 masks E) Additional aspects F) The aerosol issue G) Contrary evidence H) Mask-related risks I) Conclusion

Übersetzung (die Quellen finden sich auf der o.g. Internetseite)

Inhalt

A) Studien B) WHO-Review C) Evidenz aus der Praxis ⇓ D) N95-/FFP2-Masken E) Zusätzliche Aspekte F) Aerosolproblematik G) Gegenbeweise ⇓ H ) Risiken im Zusammenhang mit Masken ⇓ I) Fazit

A) Studien über die Wirksamkeit von Gesichtsmasken

Bislang haben die meisten Studien wenig bis gar keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung gefunden, weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz.

    Eine im Mai 2020 von der US-amerikanischen CDC veröffentlichte Metastudie zur Grippepandemie ergab, dass Gesichtsmasken weder als persönliche Schutzausrüstung noch als Quellenschutz wirksam sind. (Quelle)

    Eine im September 2019 von der WHO veröffentlichte Überprüfung von zehn randomisierten, kontrollierten Studien zu Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen ergab keinen statistisch signifikanten Nutzen. (Quelle)

    Eine dänische randomisierte kontrollierte Studie mit 6000 Teilnehmern, die im November 2020 in den Annals of Internal Medicine veröffentlicht wurde, ergab keine statistisch signifikante Wirkung von hochwertigen medizinischen Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld. (Quelle)

    Eine große randomisierte kontrollierte Studie mit fast 8000 Teilnehmern, die im Oktober 2020 in PLOS One veröffentlicht wurde, ergab, dass Gesichtsmasken „weder gegen im Labor bestätigte virale Atemwegsinfektionen noch gegen klinische Atemwegsinfektionen wirksam zu sein scheinen.“ (Quelle)

    Eine im Februar 2021 von der europäischen Gesundheitsbehörde CDC durchgeführte Überprüfung ergab, dass es keine qualitativ hochwertigen Beweise für Gesichtsmasken gibt, und empfahl ihre Verwendung nur auf der Grundlage des „Vorsorgeprinzips“. (Quelle)

    Eine Überprüfung durch das Oxford Centre for Evidence-Based Medicine vom Juli 2020 ergab, dass es keine Belege für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen Virusinfektionen oder -übertragungen gibt. (Quelle)

    Ein Cochrane-Review vom November 2020 ergab, dass Gesichtsmasken die Zahl der grippeähnlichen Erkrankungen (ILI) weder in der Allgemeinbevölkerung noch bei Beschäftigten des Gesundheitswesens verringern. (Quelle)

    Eine im August 2021 veröffentlichte Studie im Int. Research Journal of Public Health veröffentlichte Studie fand „keinen Zusammenhang zwischen Maskenpflicht oder -verwendung und einer geringeren Verbreitung von COVID-19 in US-Bundesstaaten“. (Quelle)

    Eine im Juli 2021 vom American Institute of Physics veröffentlichte experimentelle Studie ergab, dass Gesichtsmasken die Aerosolbelastung in Innenräumen um höchstens 12 % verringerten und sie lokal sogar erhöhten. (Quelle)

    Ein Artikel im New England Journal of Medicine vom Mai 2020 kam zu dem Schluss, dass Gesichtsmasken im Alltag wenig bis gar keinen Schutz bieten. (Quelle)

    Eine Studie aus dem Jahr 2015 in der britischen medizinischen Fachzeitschrift BMJ Open ergab, dass Stoffmasken von 97 % der Partikel durchdrungen werden und das Infektionsrisiko durch das Zurückhalten von Feuchtigkeit oder wiederholten Gebrauch erhöhen können. (Quelle)

    Eine Studie eines deutschen Professors für Virologie, Epidemiologie und Hygiene vom August 2020 kam zu dem Schluss, dass es keine Beweise für die Wirksamkeit von Gesichtsmasken gibt und dass die unsachgemäße tägliche Verwendung von Masken in der Öffentlichkeit sogar zu einem Anstieg der Infektionen führen kann. (Quelle)

B) WHO-Überprüfung der Versuche mit Gesichtsmasken (2019)

Im September 2019, kurz vor der Coronavirus-Pandemie, veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen umfassenden Bericht über „Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza“.

In dem Bericht wurden zehn randomisierte kontrollierte Studien zur Wirksamkeit von Gesichtsmasken gegen grippeähnliche Erkrankungen (ILI) untersucht. Wie die folgende Tabelle zeigt, konnte in keiner der Studien ein statistisch signifikanter Nutzen von Gesichtsmasken festgestellt werden.


C) Entwicklung der Fälle nach Einführung der Maskenpflicht

In vielen Staaten haben die Coronavirus-Infektionen nach Einführung der Maskenpflicht stark zugenommen. Die folgenden Grafiken zeigen die typischen Beispiele für Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich, Kalifornien und Hawaii. Außerdem zeigt ein direkter Vergleich zwischen US-Bundesstaaten mit und ohne Maskenpflicht, dass die Maskenpflicht keinen Unterschied gemacht hat. (Diagramme: Y. Weiss)

Eine aktualisierte Fassung dieser Diagramme finden Sie im Postskriptum unten. (Siehe unter der eingangs genannten Internetadresse! Die Grafiken und Diagramme werden hier aus Platzgründen nicht dargestellt.)

D) Wirksamkeit von N95/FFP2-Maskenverordnungen

Im Januar 2021 hat Bayern als eines der ersten Bundesländer weltweit N95/FFP2-Masken für die meisten öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern, in denen Stoffmasken oder medizinische Masken vorgeschrieben waren, zeigt, dass auch N95/FFP2-Masken keinen Unterschied gemacht haben.

Covid-Fälle im Bundesland Bayern (FFP2/N95-Mandat seit 01/21) vs. Deutschland insgesamt (RKI/ISC)

Im Januar 2021 hat Österreich als erstes Land der Welt ein N95/FFP2-Maskenmandat auf nationaler Ebene eingeführt. Das Mandat wurde im September 2021 weiter ausgeweitet. Dennoch meldete Österreich im November 2021 die höchste Infektionsrate der Welt.

E) Zusätzliche Aspekte

1.         Es gibt immer mehr Hinweise darauf, dass das neue Coronavirus zumindest in Innenräumen nicht nur durch Tröpfchen, sondern vor allem durch kleinere Aerosole übertragen wird. Aufgrund ihrer großen Porengröße und ihres schlechten Sitzes können die meisten Gesichtsmasken jedoch keine Aerosole herausfiltern (siehe Videoanalyse unten): Über 90 % der Aerosole durchdringen oder umgehen die Maske und füllen innerhalb von Minuten einen mittelgroßen Raum.

2.         Die WHO gab gegenüber der BBC zu, dass ihre Aktualisierung der Maskenpolitik im Juni 2020 nicht auf neue Erkenntnisse, sondern auf „politische Lobbyarbeit“ zurückzuführen war: „Uns wurde aus verschiedenen Quellen berichtet, dass der WHO-Ausschuss, der die Beweise prüfte, Masken nicht befürwortete, sondern sie aufgrund von politischer Lobbyarbeit empfahl. Dieser Punkt wurde der WHO vorgetragen, die dies nicht dementierte.“ (D. Cohen, medizinischer Korrespondent der BBC).

3.         Bis heute hat die einzige randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) zu Gesichtsmasken gegen SARS-CoV-2-Infektionen in einem Gemeinschaftsumfeld keinen statistisch signifikanten Nutzen ergeben (siehe oben). Drei große Fachzeitschriften weigerten sich jedoch, diese Studie zu veröffentlichen, wodurch sich ihre Veröffentlichung um mehrere Monate verzögerte.

4.         Eine Analyse der amerikanischen CDC ergab, dass 85 % der mit dem neuen Coronavirus infizierten Personen angaben, „immer“ (70,6 %) oder „oft“ (14,4 %) eine Maske zu tragen. Im Vergleich zur Kontrollgruppe nicht infizierter Personen führte das ständige Tragen einer Maske nicht zu einer Verringerung des Infektionsrisikos.

5.         Forscher der Universität von Minnesota fanden heraus, dass die infektiöse Dosis von SARS-CoV-2 nur 300 Virionen (Viruspartikel) beträgt, während eine einzige Minute normalen Sprechens mehr als 750.000 Virionen erzeugen kann, so dass Gesichtsmasken eine Infektion wahrscheinlich nicht verhindern.

6.         Entgegen der landläufigen Meinung haben Studien in Krankenhäusern ergeben, dass das Tragen einer medizinischen Maske durch Chirurgen während Operationen die postoperativen bakteriellen Wundinfektionen bei Patienten nicht verringert.

7.         Viele Gesundheitsbehörden behaupteten, dass Gesichtsmasken die Influenza unterdrückten; in Wirklichkeit wurde die Influenza vorübergehend durch das infektiösere Coronavirus verdrängt. Tatsächlich verschwand die Influenza sogar in Staaten, in denen es keine Masken gab, und in denen Schulen geschlossen wurden (z. B. in Schweden und Florida).

8.         Die anfänglich niedrige Infektionsrate mit dem Coronavirus in einigen asiatischen Ländern war nicht auf Masken zurückzuführen, sondern auf die sehr schnellen Grenzkontrollen. So hatte Japan trotz der weit verbreiteten Verwendung von Gesichtsmasken seine letzte Grippeepidemie nur ein Jahr vor der Covid-Pandemie erlebt.

9.         Zu Beginn der Pandemie behauptete die Interessengruppe „Maske für alle“, dass es in Tschechien dank der frühen Verwendung von Masken nur wenige Infektionen gab. In Wirklichkeit hatte die Pandemie Osteuropa einfach noch nicht erreicht; einige Monate später hatte die Tschechische Republik eine der höchsten Infektionsraten der Welt.

10.       Während der berüchtigten Grippepandemie von 1918 war die Verwendung von Gesichtsmasken in der Bevölkerung weit verbreitet und an einigen Orten sogar obligatorisch, was jedoch keinen Unterschied machte.

G) Studien, die behaupten, dass Gesichtsmasken wirksam sind

In einigen neueren Studien wurde behauptet, dass Gesichtsmasken tatsächlich wirksam gegen das neue Coronavirus sind und zumindest die Ansteckung anderer Menschen verhindern könnten. Die meisten dieser Studien sind jedoch methodisch mangelhaft und zeigen manchmal das Gegenteil von dem, was sie zu zeigen vorgeben.

In der Regel werden bei diesen Studien die Auswirkungen anderer Maßnahmen, die natürliche Entwicklung der Infektionsraten und Veränderungen der Testaktivität nicht berücksichtigt, oder es werden Orte mit unterschiedlichen epidemiologischen Bedingungen verglichen. Studien, die in einem Labor oder als Computersimulation durchgeführt werden, sind oft nicht auf die reale Welt übertragbar.

H) Risiken im Zusammenhang mit Gesichtsmasken

Das Tragen von Masken über einen längeren Zeitraum ist möglicherweise nicht unbedenklich, wie die folgenden Hinweise zeigen:

1.         Die WHO warnt vor verschiedenen „Nebenwirkungen“ wie Atembeschwerden und Hautausschlägen.

2.         Untersuchungen des Universitätsklinikums Leipzig in Deutschland haben gezeigt, dass Gesichtsmasken die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit gesunder Erwachsener deutlich verringern.

3.         Eine deutsche psychologische Studie mit etwa 1000 Teilnehmern hat „schwerwiegende psychosoziale Folgen“ infolge der Einführung der Mundschutzpflicht in Deutschland festgestellt.

4.         Das Hamburger Umweltinstitut warnte vor der Inhalation von Chlorverbindungen in Polyestermasken sowie vor Problemen bei der Entsorgung von Gesichtsmasken.

5.         Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX hat bereits über 100 Maskenmodelle zurückgerufen, weil sie nicht den EU-Qualitätsstandards entsprachen und zu „ernsthaften Risiken“ führen könnten.

6.         Eine Studie der Universität Münster in Deutschland ergab, dass Sars-CoV-2 auf N95-Masken (FFP2) mehrere Tage lang infektiös bleiben kann, was das Risiko einer Selbstkontamination erhöht.

7.         In China wurden mehrere Kinder, die während des Sportunterrichts eine Maske tragen mussten, ohnmächtig und starben; die Autopsie ergab einen plötzlichen Herzstillstand als wahrscheinliche Todesursache. In den USA wurde ein Autofahrer, der eine N95-Maske (FFP2) trug, ohnmächtig und stürzte aufgrund einer CO2-Vergiftung.

Video: Ein 19-jähriger US-Athlet, der eine Maske trug, brach während eines 800-Meter-Laufs zusammen (April 2021):

Schlussfolgerung

Gesichtsmasken in der Allgemeinbevölkerung könnten zumindest unter bestimmten Umständen wirksam sein, doch gibt es derzeit wenig bis gar keine Belege für diese These. Wenn das Coronavirus tatsächlich über Aerosole in Innenräumen übertragen wird, ist es unwahrscheinlich, dass Gesichtsmasken einen Schutz bieten. Daher sollten die Gesundheitsbehörden nicht davon ausgehen oder suggerieren, dass Gesichtsmasken die Infektionsrate oder das Infektionsrisiko verringern.

Wahlfälschungen in Langenhagen?

Langenhagen. Der Verdacht steht im Raum und die Hinweise mehren sich von Tag zu Tag. Im Wahlamt der Stadt Langenhagen wachsen sich „Unregelmäßigkeiten“ zu einem echten Wahlskandal aus.

Gefragt werden muß, wie sicher die Wahl, insbesondere die Briefwahl überhaupt ist. Offenbar gibt es einige Einfallstore, die eine Wahlverfälschung und sogar vorsätzliche Manipulation begünstigen.

Zunächst scheint festzustehen, daß Wahlzettel so gravierende Fehler aufwiesen, daß sie vom Gemeindewahlleiter Hettwer für ungültig erklärt wurden und neu gedruckt werden mußten. Einige dieser für ungültig erklärten Wahlzettel wurden aber mit den Briefwahlunterlagen an Wähler in Langenhagen verschickt.

In einem separaten Vorgang wurden Wahlzettel für die Briefwahl verwechselt. So haben Briefwähler jene Wahlzettel erhalten, die für einen anderen Wahlbereich vorgesehen waren. Diese Wähler konnten also nicht die „eigenen“ Kandidaten „ankreuzen“.

Angeblich und bislang sind 167 Briefwahlunterlagen mit ungültigen Stimmzetteln betroffen.  

Diese Vorgänge wurden seitens des Wahlamtes jedoch nicht kommuniziert. Selbst der Wahlausschuß wurde über die Vorgänge nicht in Kenntnis gesetzt.

Hinzu kommt, daß von den 167 Briefwahlunterlagen mit ungültigen Stimmzetteln ganze 77 Stimmzettel von Wählern im Rathaus direkt ausgefüllt und in die vorgesehene und versiegelte Wahlurne gesteckt worden sind.
Diese versiegelte Wahlurne, tatsächlich eine gelbe Plastiktonne mit Einwurfschlitz, wird aber täglich geöffnet, um die Wahlbriefe in acht separate Tonnen zu stecken, die den einzelnen Wahlbereichen zugeordnet sind. Das findet in einem separaten Raum im zweiten Stock des Rathauses unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.
Bei dieser Gelegenheit wurden dann offenbar die „falschen Stimmzettel“ herausgefischt und den Wählern neue Wahlunterlagen zugestellt. Die Wähler mit „falschen Unterlagen“ wurden zudem mit einem offiziellen Anschreiben unter dem Briefkopf des Bürgermeisters gebeten, sich umgehend beim Wahlamt zu melden.
Auch dieses wurde vom Wahlamt unter der Decke gehalten. Selbst der Wahlausschuß weiß von nichts. Der amtierende Bürgermeister Heuer, der selbst Kandidat für das Bürgermeisteramt ist, wurde aber offenbar umfänglich über die Vorgänge (durch Gemeindewahlleiter Hettwer?) in Kenntnis gesetzt.

Wieviel Vertrauen in eine korrekt durchgeführte Kommunalwahl ist dabei noch gerechtfertigt? 

Die Bürger Langenhagens wählen am 12. September 2021 den neuen Bürgermeister sowie den Stadt- und die Ortsräte. Hinzu kommen die Wahl des Präsidenten der Region Hannover sowie die Kandidaten der Regionsversammlung.
Sollte es zu einer Bürgermeister-Stichwahl kommen, findet diese zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 statt.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Finanzlage bestimmt die Handlungsfähigkeit

Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen.
Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.

Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner (vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können, geht es an das rigorose „Sparen“.  Die Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.

Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde gestrichen werden.

Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.

Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.

Die Finanzabteilung (Abt. 20) der Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos mitgezeichnet.

In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:

Vorlage – BD/2019/276-2-1  

Betreff: Erweiterung der Grundschule Engelbostel – Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2021/239  

 
  Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen

Die tatsächlich zu tragenden Kosten liegen bei 4.975,10 €.

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem nicht gegeben.

Vorlage – BD/2019/004-2  

 
  Betreff: Sporthalle RKS/LIGS Neubau einer Sporthalle: Kostenannahme

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden.“

Vorlage – BD/2017/461-4  

 
  Betreff: Erweiterung IGS SÜD: Beschluss im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9)

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.


Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Vorlage – BD/2019/425-1  

 
  Betreff: Neubau Feuerwehr Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung empfiehlt die weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude- und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.

Die Maßnahme soll öffentlich ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote unterbreiten.

Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 % Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“

Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen

Langenhagen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 GG“. Das funktioniert aber nur, wenn der Bürger über die Lage in Stadt und Land möglichst vollständig und wahrheitsgemäß informiert wird.
Weitere Voraussetzung ist, daß sich die Politiker der Vollständigkeit und Wahrheit ihrer Aussagen verpflichtet fühlen.
Nur so kann der Bürger sich ein eigenes Bild von der Lage machen und jene Politiker in die Entscheidungsgremien wählen, die seinen Interessen am ehesten vertreten könnten.

Wie sieht es mit der wahren Lage in Langenhagen aus? Wird sie dem Bürger gegenüber richtig dargestellt?
„Ja – aber es kommt darauf an!“, wäre wohl die richtige Antwort. Nämlich darauf, um was es geht.
Es muß hier zudem gefragt werden: „Wer ist im Besitz der richtigen und wichtigen Informationen und wie geht er damit um?
Politisch relevante Informationen sind ihrem Wesen nach passiv. Daher sind Menschen erforderlich, die diese Informationen überhaupt zur Kenntnis nehmen. Sind sie zudem dazu fähig, diese richtig zu erfassen, zu beurteilen und daraus eine zukünftige Entwicklung abzulesen?

Grundsätzlich ist die Stadtverwaltung im Besitz dieser Informationen. Von den über 1100 städtischen Mitarbeitern haben aber nur wenige Leute einen (formalen) vollständigen Zugriff darauf.
Einer davon ist der Bürgermeister. Was aber, wenn der Bürgermeister sich lieber im Freien bei Einweihungsfeiern fotografieren läßt, anstatt sich um die Lage der Stadt und um die „strategische Stadtentwicklung“ zu kümmern? Wenn er all dies seinem verbeamteten Stadtbaurat überläßt?
Dann tritt die Situation ein, daß die oben gestellte Frage mit einem „Nein!“ beantwortet werden muß. Der Bürger erhält aus dem Kreis der Verwaltung eben keinen ausreichenden Blick auf die wahre Lage seiner Stadt. Selbst aus dem Rat hört man gelegentlich die Klage, daß die Verwaltung „mauert“; Informationen nicht preisgibt. Gern versteckt man sich dabei auch hinter dem Datenschutz oder andere Verschwiegenheitsverpflichtungen.
Folglich wird der Bürger im Grunde politisch entmündigt und die anstehende demokratische Wahl zu einer fragwürdigen Aktion.
Insbesondere die CDU und die SPD scheinen als alte politische Parteien keinerlei Interesse daran zu haben, daß sich an der gegebenen Situation irgendetwas ändert. Der Bürger soll sie wählen gehen und sich anschließend aus dem „Geschäft“ heraushalten.
Eine jahrzehntelang vor allem SPD-geführte Stadt Langenhagen hat die Stadtverwaltung rot eingefärbt und korrumpiert. Machtkonzentration befördert nun mal die Korruption. Die Grenzen zwischen Politik und Verwaltung sind hier verschwommen – die großen Parteien haben sich den „Staat zur Beute“ gemacht, wie es Max Weber bereits 1919 in „Politik als Beruf“ skizzierte.

Gerriet Kohls, Langenhagen

https://www.deutschlandfunk.de/kursiv-max-webers-immer-aktueller-vortrag-politik-als-beruf.1310.de.html?dram:article_id=193616

Der Nanny-Staat gibt sich die Ehre

Langenhagen. Aufgabe der kommunalen Selbst-Verwaltung ist es, das Recht im eigenen und übertragenen Wirkungskreis umzusetzen. Dabei hat die Verwaltung in neutraler Weise dem Bürger gegenüber aufzutreten. So war es mal gedacht. Rechtssicherheit und Rechtsgehorsam liegen zudem im Interesse der bürgerlichen Gemeinschaft.
Vom Grundsatz hat sich die Verwaltung mehr und mehr entfernt. Soweit entfernt, daß es schon fast nicht mehr auffällt, wie übergriffig diese Verwaltung geworden ist und wie locker und missbräuchlich Steuergeld für eine politische Einflussnahme ausgegeben wird.
Es ist eben nicht die Aufgabe der Verwaltung, Politik zu betreiben und Menschen zu indoktrinieren, gar politisch zu beeinflussen.  

Beispiele:

Frage: „Woher kommst Du?“ Antwort: „Vom Bäcker!“          

Mit einer Plakatkampagne glaubte die Langenhagener Stadtverwaltung Einfluß auf die Bürger nehmen zu müssen, weil „man“ ihnen pauschal latenten Rassismus unterstellt?  
Belege gibt es dafür nicht. Vor allem wird hier der Souverän mißachtet, der durchaus eine politische Meinung äußern darf und muß, wenn wir weiterhin in einer Demokratie leben wollen. Dabei sind auch sehr abweichende Einzelmeinungen legitim und erwünscht. Sonst gäbe es keine Diskussion und keinen Fortschritt.

Ich komme zum Beispiel aus Ostfriesland. Und mir geht es gewaltig auf den Keks, wenn die Administration mir die „richtige“ Gesinnung auf Kosten des Steuerzahlers beibringen will. Wobei noch nicht einmal festgestellt ist, ob meine ethischen und moralischen Ansprüche überhaupt aufpoliert werden müssen. Vielleicht ist es ja umkehrt und die Verwaltung braucht einen Lehrgang – vor allem in den Fächern Staatsbürgerkunde und Verfassungsrecht.

Bei der Region geht es munter weiter. Die Gleichstellungsbeauftragte der Region Hannover äußert sich im Netz:

„Ich bin fassungslos, dass Schwangerschaftsabbrüche noch heute ein Gegenstand des Strafrechts sind. Sie müssen selbstverständlich Bestandteil der Gesundheitsfürsorge für Frauen sein,“ meint Petra Mundt?

Das eine schließt das andere doch nicht aus! Dann betreiben Sie doch eine ordentliche Gesundheitsvorsorge und Lebensnachsorge für Mutter und Kind, lautet die Antwort. Was hält Sie davon ab? „Unser“ Staat bezahlt auch locker pro Monat über 5000 Euro für Migrantenkinder u. – jugendliche, die „ohne Begleitung“ der Region Hannover zugeteilt worden sind. Wo liegt also Ihr Problem? Im Übrigen haben Sie sich als Verwaltung an Recht und Gesetz zu halten und nicht durch Überschreitung Ihrer Amtsbefugnisse auf eine Änderung des Strafrechts hinzuwirken. Das obliegt in der repräsentativen Demokratie der Legislative.

Keine Probleme hat die Verwaltung auch damit, den Bürgern mit Gendersprache und „Neue deutsche Rechtschreibung“ auf die Nerven zu gehen.
Auch das hat mit einer neutralen Amtsführung nichts zu tun und mißachtet das Grundgesetz.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Art 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Weiterführend dazu Birgit Kelle:

https://www.amazon.de/GenderGaga-absurde-Ideologie-unseren-erobern/dp/3863340450

Der Bürger bürgt – und zwar immer!

Langenhagen. Über ein Jahr lang Corona-Lockdown. Die Grundrechte werden zunehmend mit Füßen getreten. Aber: Auch die Verwaltung (Exekutive) besitzt eine Eigenverpflichtung, die verfassungsmäßigen Grundrechte des Bürgers gegenüber dem Staat Geltung zu verschaffen. Denn diese Rechte sind die Grundlagen unserer Demokratie. Selbstverantwortung und Freiheitsrechte sind die Basis unserer bisherigen staatlichen Ordnung. Diese staatliche Ordnung wird aber ausgerechnet von den staatlichen Organen unterminiert – der Bürger zum zahlenden Befehlsempfänger degradiert und in weiten Teilen entmündigt. Was die Stadtverwaltung dabei nicht schafft, schafft das Gesundheitsamt oder die Region Hannover – oft auch arbeitsteilig und mit wachsender Begeisterung.

Gesetze werden mißachtet, Schulden ohne jegliche Hemmungen durch Politik und Verwaltungen in die Höhe getrieben, der Verwaltungsapparat aufgeblasen. Der Bürger wird ausgebootet oder belogen und gleichzeitig am „Aufmucken“ gehindert, indem er unter dem Vorwand der Pandemie-bekämpfung zu Hause eingesperrt wird. Die mediale Dauerberieselung mit Corona, Klima und anderen Kunstthemen betäuben ihn obendrein.

Die Überschuldungen der EU-Staaten, Deutschlands und der Bundesländer sind nicht wieder einzufangen. In den meisten Kommunen ist es genauso. Die Stadt Langenhagen sieht am Horizont schon die Marke von einer Milliarden Euro Schulden auf sich zukommen. Und das bei rund 56000 Einwohnern und eintausend Menschen in der Stadtverwaltung. Eine Verwaltung, die völlig überdimensioniert ist – zumal viele Aufgaben an die bürgerfernen grün-roten Apparatschiks der Region Hannover abgegeben wurden.

Bevor es zum finalen Kollaps kommt, wird der Bürger geschröpft werden. Und die Fantasie kennt hier keine Grenzen. Neben dem Staat versuchen u.a. auch Krankenkassen und Sparkassen an das Geld ihrer Kunden zu kommen. Der „Tag der Wahrheit“ soll so weit wie möglich nach hinten hinausgeschoben werden. Aber es wird nichts nützen – der Schneeball rollt. Viele Bürger, die die Augen nicht geschlossen halten mögen,  reagieren darauf.

Die themenübergreifenden Berichte aus den Medien markieren die Lage. Hier eine beispielhafte Auswahl:

„25 Prozent Steuern auf den gestiegenen Wert des Eigenheims in Planung?
Steuerzahlende Mittelständler suchen mit zunehmender Ernsthaftigkeit nach Alternativen.“ 


„Von den 27 Millionen Produktiven in Deutschland sind aber wiederum rund zwölf Millionen direkt oder indirekt vom Staat abhängig. Diese werden also auch wieder von den Steuern und Abgaben der restlichen 15 Millionen bezahlt.“

https://schweizerzeitung.ch/deutschland-von-82-millionen-einwohnern-sind-bloss-noch-15-mio-netto-steuerzahler/


„Im zweiten Jahr seit Beginn der Pandemie stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor einer finanziellen Schieflage. Im Jahr 2022 drohe eine Finanzlücke von bis zu 19 Milliarden Euro.
Eine Beitragserhöhung wird die Folge sein.“  

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitssystem-kassen-warnen-vor-milliardenloch-versicherten-droht-beitragserhoehung/27140186.html

„Sparkasse Unna-Kamen erhöht drastisch Gebühren. Zum 1. Juli 2021 steigen die Kontoführungsgebühren für ein Onlinekonto von bisher 3,90 € im Monat auf 9 Euro. Das bedeutet einen Sprung um 130 Prozent.“  

„Der Lufthansa-Konzernumsatz sank um 60 Prozent auf nur noch 2,56 Milliarden Euro. Gleichzeitig konnten die operativen Aufwendungen um 51 Prozent auf vier Milliarden Euro gedrückt werden, auch durch Personalabbau. Die Zahl der Mitarbeiter schrumpfte binnen Jahresfrist um 19 Prozent auf insgesamt 111.262.“  

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/fluggesellschaft-lufthansa-verbucht-erneut-milliardenverlust-frachtgeschaeft-erzielt-rekordgewinn/27142410.html

„Studie zu Lockdowns aus Kanada: Der Schaden, den die rigiden Maßnahmen anrichten, ist ungleich höher als ihr Nutzen. Fraser-Ökonom Allen folgert daraus: „Dies bedeutet, dass der Lockdown möglicherweise als eines der größten politischen Versäumnisse in Friedenszeiten in die Geschichte Kanadas eingehen wird.“

https://reitschuster.de/post/neue-studie-zu-lockdowns-schaeden-deutlich-hoeher-als-ihr-nutzen/

Die Lügen der „Experten“ und NGOs – es ist der große Ärger, der aufkommt, wenn man sich anschaut, was den Bürgern seit 20 Jahren mantraartig von Seiten der sogenannten Wolfsexperten und der NGOs, wie beispielsweise dem Naturschutzbund Deutschland, über das Wesen der großen Spitzenprädatoren erzählt wurde.

„Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterten die Richter weiter. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: „Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.“

https://www.deutschlandfunk.de/klimaklagen-vor-dem-verfassungsgericht-deutsches.2897.de.html?dram:article_id=496452

„Der Druck in der Wohnraumsuche auf Langenhagen ist groß“ – aber warum denn das?

Wir haben doch Platz! Und wir sind deswegen laut Ratsbeschluß aus September 2020 ein „sicherer Hafen“. Langenhagen gehört seitdem zu den rund 180 deutschen Kommunen, die sich bereit erklären, zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen.

https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/langenhagen-wird-ein-sicherer-hafen-d136295.html

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz hält nach dem wegweisenden Klimaschutzurteil steigende CO2-Preise längerfristig für möglich. „Es ist gut, dass diese Bundesregierung eine CO2-Bepreisung eingeführt hat“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Spätestens ab Mitte des Jahrzehnts werde sich der CO-Preis an der Menge des zulässigen Kohlendioxid-Ausstoßes orientieren.“

Autofahren, Heizöl und Gas werden teurer: Scholz hält steigende CO2-Preise für denkbar › Jouwatch (journalistenwatch.com)

Koste es, was es wolle – der (doofe) Bürger wird es schon zahlen (?)

Gerriet Kohls, Langenhagen

Es besteht kein Zweifel mehr

Langenhagen. Es besteht kein Zweifel mehr, wir sind verarscht worden – und wir werden es noch immer. Die „Corona-Epidemie“ hat es als Epidemie nie gegeben.
Meine „Berechnungen“ zur möglichen Ausbreitung der Krankheit in der Region Hannover (aufgrund des Schachbrett-Beispiels vom 11. März 2020 und der angenommenen und von der Regierung propagierten exponentiellen Ansteckungsrate von 1,3) sind zu keiner Zeit eingetreten. Ganz im Gegenteil, als der Lockdown im März 2020 in die Tat umgesetzt wurde, gingen die Zahlen bereits deutlich zurück.

Wenn zudem das durchschnittliche Sterbealter der „Corona-Toten“ höher liegt, als das übliche durchschnittliche Sterbealter, stimmt ebenfalls etwas an der Erzählung der Regierung nicht. Wo sind also die Toten, wo ist die Übersterblichkeit? Die mittelalterliche Pest, die teilweise ganze Ortschaften und Landstriche entvölkerte, mag als Schreckgespenst für „Corona“ dienen, beschreibt aber nicht die diesbezügliche Gesundheitslage des Jahres 2020/21 in der Welt und erst recht nicht in Deutschland.

Wenn die Medizin schädlicher ist als die Krankheit, taugt sie nichts. Sie ist nicht geeignet, nicht erforderlich und als gefahrenabwehrende Maßnahme vor allem nicht verhältnismäßig. Und da das offensichtlich ist, sind alle „Corona-Maßnahmen“ gesetzwidrig. Alle Verbote, alle Zwangsmaßnahmen, jede von der Verwaltung angefertigte und durchgezogene Anzeige – ALLE sind sie nicht zu rechtfertigen!

Wo bleiben da „unsere“ demokratisch gewählten Volksvertreter?

Was wir seit einem Jahr erleben ist die „Corona-Diktatur“! Jürgen Elsässer bringt es im neuen „COMPACT“ auf den Punkt:
„Wer braucht noch Wahlen, wenn die Parlamente ohnedies nichts mehr zu sagen haben? Seit fast einem Jahr fallen alle wichtigen Entscheidungen in Merkels Politbüro, pardon: der Bund-Länder-Kommission, einem im Grundgesetz gar nicht vorgesehenen und damit illegalen Gremium.
Selbst diese Runde ist überflüssig, denn nach den Buchstaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes von 2020 kann der Bundesgesundheitsminister alle Corona-Maßnahmen im Alleingang beschließen und muss sich von den Ministerpräsidentchen gar nicht dreinreden lassen – jedenfalls solange ihn die Kanzlerin nicht feuert.
Nach der Maßgabe dieses veritablen Ermächtigungsgesetzes können die beiden Gruselgestalten munter fortfahren mit der Suspendierung von Grundrechten und der Stilllegung der Wirtschaft – bis alles in Scherben fällt.“

Quelle:

COMPACT 3/2021: Kinder des Lockdowns. Wie sie leiden. Wie wir sie schützen.