Nur Seeleute können in Seenot geraten

Die Handelsschifffahrt hat die Städte des Hanse-Bundes wohlhabend gemacht. „Seefahrt tut Noth!“, war ein Leitsatz im deutschen Kaiserreich. Der sich entwickelnde weltweite Seehandel hat erst die heutige Weltwirtschaft ermöglicht.

Die Schifffahrt ist aber auch immer mit hohen Risiken verbunden gewesen. In Nord- und Ostsee liegen unzählige versunkene Schiffswracks auf dem Meeresboden. Die Seeleute wurden schon immer von Stürmen und anderen Gefahren bedrängt. Es heißt nicht ohne Grund: „Nordsee ist Mordsee!“ Menschliches Versagen, Navigationsfehler, Schiffskollisionen und Brände an Bord gab es zu allen Zeiten.

Um in Seenotlagen Hilfe leisten zu können, wurden an den Küsten Seenoteinrichtungen aufgebaut. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wurde im Jahr 1865 in Kiel gegründet. Ziel des Vereins war und ist es, Schiffbrüchige aus Seenot zu retten.

Die Seeleute übten und üben ihren Beruf auf See aus. Sie sind in der Regel mit einer guten Ausrüstung und Sachverstand bei der Sache. Letzteres gilt auch für Freizeitkapitäne, die sich mit ihrem Leben und Eigentum nicht unnötig in Gefahr begeben. Gemessen an der hohen Zahl aller Schiffsbewegungen, sind Havarien daher ein seltenes Ereignis.

Wer aber absichtlich auf See eine Lage mit Lebensgefahr für sich und andere herbeiführt, ist kein Havarist, sondern ein Verbrecher.

Wer an der afrikanischen Mittelmeerküste ein überfülltes und seeuntaugliches Schlauchboot besteigt und damit die rettende Küste verläßt, ist hernach kein Schiffbrüchiger, sondern ein Hasardeur – ein Betrüger und Ganove, wenn er sich aus der absichtlich herbeigeführten „Seenot“ retten läßt.

Es handelt sich bei diesen Personen oft um welche, die das offene Meer überhaupt das erste Mal in ihrem Leben erblicken – und eben nicht um Seeleute. Ziel dieser Menschen ist die (Wirtschafts-)Migration nach Europa. Das von allen Seiten mißbrauchte Asylrecht soll es ihnen ermöglichen. Wirtschaftsmigranten sind aber keine politischen Dissidenten, was Voraussetzung für den Asylanspruch wäre. Schon vom Ansatz her handelt es sich deswegen um Rechtsbruch. Siehe Art. 16 a GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“. Das gilt aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die regelmäßig nicht erfüllt werden.
https://www.buzer.de/16a_GG.htm

Die „Seenotretter“, die mit ihren Schiffen vor der Libyschen Küste auf die vollbesetzten seeuntauglichen Schlauchboote der Migrations-Hasardeure warten, um diese an Bord zu nehmen und nach Italien zu bringen, sind kriminelle Schleuser.
Diese Schleuser werden u.a. mit deutschem Steuergeld, von (internationalen) NGO’s und irregeleiteten Privatpersonen und deren „Spenden“ bezahlt, offenbar mit der Absicht, Europa und insbesondere Deutschland nachhaltig zu beschädigen, woran ein starkes politisches Interesse bestehen muß.
Bei dieser Schleuserstruktur handelt es sich um ein kriminelles Geflecht, um eine Beziehung aus Täterschaft und Teilnahme, um organisierte Kriminalität, die von Politik, Justiz und Verwaltung in Deutschland weitestgehend geduldet, teils unterstützt wird.
Siehe: Strafvorschriften nach §§ 95, 96, 97 Aufenthaltsgesetz – Einschleusen von Ausländern nach § 96 Aufenthaltsgesetz: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/96.html

Doch selbst in der CDU wird „Resettlement“ und „Replacement migration“ als politisches Ziel formuliert. Deswegen fordern weder SPD noch CDU einen dauerhaften nationalen Grenzschutz ein.

In der praktizierten Durchführung ist es nicht abwegig von einem Krieg gegen die europäischen Völker zu sprechen, bei der die Migrationswaffe eingesetzt wird.

Langenhagen bleibt derweil ein „sicherer Hafen“. Naive Helfer gibt es eben überall.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Siehe auch:
Bekämpfung der Schleusungskriminalität

https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Schleusungskriminalitaet/schleusungskriminalitaet_node.html

Buch: Weapons of Mass Migration: Forced Displacement, Coercion, and Foreign Policy – Kelly M. Greenhill (Autor)

https://www.amazon.de/-/en/Kelly-M-Greenhill/dp/0801448719

AUF1.info (30.08.2023 – Daniel Matissek) – Migrantenzustrom: Rekordzahlen an Mittelmeerflüchtlingen in Italien

„Wenn Europa sich nicht endlich konsequent abschottet und nur noch unter strengsten Auflagen Zugang zu seinen Ländern gewährt, wird es an dieser Invasion zugrunde gehen.“

https://auf1.info/rekordzahlen-an-mittelmeerfluechtlingen-in-italien/


Volkspartei und Wahlplakat – wer zahlt?

Langenhagen. Auf Facebook wurde die berechtigte Frage gestellt, wer die vielen Plakate bezahlt, die zurzeit das Stadtbild in Langenhagen „verschönern“.
Die Volksparteien, die das mit oft aussagelosen Slogans und dies seit Jahrzehnten tun, sind nicht die Zahler, jedenfalls nicht am Schluß.
Volksparteien in diesem Sinne sind die Parteien, die nicht für das Volk sondern vom Volk leben. Insbesondere CDU, SPD und GRÜNE.
Diese Parteien erhalten über viele Wege ihre „Zuwendungen“. Nämlich über die sogenannte Parteienfinanzierung, parteinahe Stiftungen und verschiedene Steuervergünstigungen. Die SPD macht zudem Geschäfte mit ihrer AWO und Beteiligungen u.a. an Medien. Ist erstmal ein Rathaus gewonnen worden, ergeben sich weitere tolle Möglichkeiten, um eigene Leute und Interessen durchzusetzen. Es entstehen Abhängigkeiten und Geldflüsse. Das eine greift ins andere.

Alle Parteimitglieder zahlen ihre Mitgliedsbeiträge. Die in politische Funktionen gewählten Parteimitglieder bezahlen zudem gestaffelte Mandatsträgerabgaben an ihre Partei. Das scheint aus Sicht der Partei auch gerecht, denn diese Leute sind ja über die Partei überhaupt erst in diese Funktion gebracht worden. Aus eigener Anstrengung hätten sie es nicht geschafft. (Mitgliederbeiträge und Mandatsträgerabgaben werden aber zur Hälfte vom Finanzamt bis zur Obergrenze von 3300 Euro jährlich erstattet).

„Werbung tut noth!“, wie es in Abwandlung einer Parole aus dem Kaiserreich heißt.

Werbung muß aber bezahlt werden. Wie die Volksparteien das machen, soll anhand des Bundestags-Wahlplakates skizziert werden. Für andere Werbemittel wie Marktstand, Flaggen, Luftballons, Kugelschreiber, Flyer pp. trifft das jedoch genau so zu.

Der Bundestagskandidat „unserer“ Volkspartei macht für das Plakat-Vorhaben 3300 Euro aus der Tasche eines Spenders an die Partei locker. (Es gibt Spender, die ein Interesse an gern gezahlte Spenden haben).
Da diese Spende steuerlich anrechenbar ist (Zuwendungsanteil), erhält der Spender über die Steuererklärung vom Finanzamt 50 % erstattet – also 1650 Euro. (Es tut dem Spender also nur halb so weh).

Die Partei freut sich über die Spende von 3300 Euro. Der Staat findet das auch toll und zahlt der Partei zur Belohnung 45 Cent pro Euro obendrauf. Das sind 1485 Euro, zusammengerechnet mit der Ursprungsspende von 3300 Euro ergibt sich eine verfügbare Summe in Höhe von 4785 Euro.

Bis hierher hat also das Finanzamt 1650 Euro (an den Spender) und die staatl. Parteienfinanzierung 1485 Euro an Steuergeld für das Wahlplakat bezahlt. Das sind schon mal 3135 Euro. Und dies ausgelöst durch die anfängliche Spende von 3300 Euro. Zur vollkommenen Deckung durch den Steuerzahler fehlen also noch 165 Euro.

(Wahlplakate hängen deswegen an den Laternen, weil sie Wählerstimmen für die Partei einsammeln sollen. Vor allem sollen sie die eigene Klientel daran erinnern, dass die Wahl ansteht und dass diese bitteschön auch wahrgenommen wird. Plakate eignen sich im Allgemeinen nicht dazu, eingefleischte Wähler anderer Parteien zu sich herüber zuziehen).

Für 4785 Euro lässt sich schon eine Menge an Wahlplakaten kaufen und durch die Mitglieder  (das Fußvolk der Partei) kostenlos aufhängen.

Sollten diese Plakate tatsächlich die in sie gesteckte Erwartung entfalten, gibt es wiederum Geld vom Staat. Nämlich pro Stimme 85 Cent (Wählerstimmenanteil) zur Bundestagswahl.

Das Aufhängen der Wahlplakate ist für die Volkspartei am Schluß ein toller finanzieller Gewinn und ein außerordentlicher Verlust für den Steuerzahler.
(Wobei die Partei zusätzlich damit gewinnt, dass Bundestagssitze errungen werden. Der Bundestag kostet mit seiner ausufernden Verwaltung dem Steuerzahler inzwischen schon über eine Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen noch 16 Länderparlamente und in unserem Bereich die fragwürdige Region).

Bleibt nur noch der ursprüngliche Spender, der zunächst auf 1650 Euro „Verlust“ schaut. Den kann man aber später entschädigen, wenn das Rathaus in den darauf folgenden Jahren irgendwelche Aufträge zu vergeben hat.

All diese Möglichkeiten haben Wählergemeinschaften eben nicht! Und deswegen ist der Wahlkampf gegen Volksparteien für sie ein ungleicher Wettbewerb.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Siehe auch:

https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42240/staatliche-parteienfinanzierung