Volkspartei und Wahlplakat – wer zahlt?

Langenhagen. Auf Facebook wurde die berechtigte Frage gestellt, wer die vielen Plakate bezahlt, die zurzeit das Stadtbild in Langenhagen „verschönern“.
Die Volksparteien, die das mit oft aussagelosen Slogans und dies seit Jahrzehnten tun, sind nicht die Zahler, jedenfalls nicht am Schluß.
Volksparteien in diesem Sinne sind die Parteien, die nicht für das Volk sondern vom Volk leben. Insbesondere CDU, SPD und GRÜNE.
Diese Parteien erhalten über viele Wege ihre „Zuwendungen“. Nämlich über die sogenannte Parteienfinanzierung, parteinahe Stiftungen und verschiedene Steuervergünstigungen. Die SPD macht zudem Geschäfte mit ihrer AWO und Beteiligungen u.a. an Medien. Ist erstmal ein Rathaus gewonnen worden, ergeben sich weitere tolle Möglichkeiten, um eigene Leute und Interessen durchzusetzen. Es entstehen Abhängigkeiten und Geldflüsse. Das eine greift ins andere.

Alle Parteimitglieder zahlen ihre Mitgliedsbeiträge. Die in politische Funktionen gewählten Parteimitglieder bezahlen zudem gestaffelte Mandatsträgerabgaben an ihre Partei. Das scheint aus Sicht der Partei auch gerecht, denn diese Leute sind ja über die Partei überhaupt erst in diese Funktion gebracht worden. Aus eigener Anstrengung hätten sie es nicht geschafft. (Mitgliederbeiträge und Mandatsträgerabgaben werden aber zur Hälfte vom Finanzamt bis zur Obergrenze von 3300 Euro jährlich erstattet).

„Werbung tut noth!“, wie es in Abwandlung einer Parole aus dem Kaiserreich heißt.

Werbung muß aber bezahlt werden. Wie die Volksparteien das machen, soll anhand des Bundestags-Wahlplakates skizziert werden. Für andere Werbemittel wie Marktstand, Flaggen, Luftballons, Kugelschreiber, Flyer pp. trifft das jedoch genau so zu.

Der Bundestagskandidat „unserer“ Volkspartei macht für das Plakat-Vorhaben 3300 Euro aus der Tasche eines Spenders an die Partei locker. (Es gibt Spender, die ein Interesse an gern gezahlte Spenden haben).
Da diese Spende steuerlich anrechenbar ist (Zuwendungsanteil), erhält der Spender über die Steuererklärung vom Finanzamt 50 % erstattet – also 1650 Euro. (Es tut dem Spender also nur halb so weh).

Die Partei freut sich über die Spende von 3300 Euro. Der Staat findet das auch toll und zahlt der Partei zur Belohnung 45 Cent pro Euro obendrauf. Das sind 1485 Euro, zusammengerechnet mit der Ursprungsspende von 3300 Euro ergibt sich eine verfügbare Summe in Höhe von 4785 Euro.

Bis hierher hat also das Finanzamt 1650 Euro (an den Spender) und die staatl. Parteienfinanzierung 1485 Euro an Steuergeld für das Wahlplakat bezahlt. Das sind schon mal 3135 Euro. Und dies ausgelöst durch die anfängliche Spende von 3300 Euro. Zur vollkommenen Deckung durch den Steuerzahler fehlen also noch 165 Euro.

(Wahlplakate hängen deswegen an den Laternen, weil sie Wählerstimmen für die Partei einsammeln sollen. Vor allem sollen sie die eigene Klientel daran erinnern, dass die Wahl ansteht und dass diese bitteschön auch wahrgenommen wird. Plakate eignen sich im Allgemeinen nicht dazu, eingefleischte Wähler anderer Parteien zu sich herüber zuziehen).

Für 4785 Euro lässt sich schon eine Menge an Wahlplakaten kaufen und durch die Mitglieder  (das Fußvolk der Partei) kostenlos aufhängen.

Sollten diese Plakate tatsächlich die in sie gesteckte Erwartung entfalten, gibt es wiederum Geld vom Staat. Nämlich pro Stimme 85 Cent (Wählerstimmenanteil) zur Bundestagswahl.

Das Aufhängen der Wahlplakate ist für die Volkspartei am Schluß ein toller finanzieller Gewinn und ein außerordentlicher Verlust für den Steuerzahler.
(Wobei die Partei zusätzlich damit gewinnt, dass Bundestagssitze errungen werden. Der Bundestag kostet mit seiner ausufernden Verwaltung dem Steuerzahler inzwischen schon über eine Milliarde Euro pro Jahr. Hinzu kommen noch 16 Länderparlamente und in unserem Bereich die fragwürdige Region).

Bleibt nur noch der ursprüngliche Spender, der zunächst auf 1650 Euro „Verlust“ schaut. Den kann man aber später entschädigen, wenn das Rathaus in den darauf folgenden Jahren irgendwelche Aufträge zu vergeben hat.

All diese Möglichkeiten haben Wählergemeinschaften eben nicht! Und deswegen ist der Wahlkampf gegen Volksparteien für sie ein ungleicher Wettbewerb.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Siehe auch:

https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/zahlen-und-fakten/42240/staatliche-parteienfinanzierung