Pistole und Flinte: Der Weg zur eigenen Feuerwaffe

Waffen sind nicht illegal. Der befugte Feuerwaffenbesitz ist lediglich an Bedingungen geknüpft, die der Bürger erfüllen muß, wenn er diese besitzen möchte. Weil über diese Bedingungen oft große Unsicherheiten herrschen, schafft dieses Buch Klarheit. Für den privaten Bürger in Deutschland gibt es im Grunde nur zwei Wege, um legal in Waffenbesitz zu gelangen. Entweder er wird Jäger oder Sportschütze, wobei der „kürzere“ Weg über den Status des Sportschützen führt. Dieses Buch bietet jene Informationen, die mit dem oft vorhandenen Halbwissen aufräumen, welches leider auch immer wieder in den Vereinen vorhanden ist. Dem angehenden Waffenbesitzer wird der direkte Weg gewiesen. Grundlage ist das aktuelle Waffengesetz Stand September 2020.

Aktuell – 1. Auflage Oktober 2020
Gerriet Kohls, Langenhagen

Als Taschenbuch und Kindle eBook erhältlich über Amazon:

https://tinyurl.com/y42fjprs

Produktinformation zum eBook:

  • Dateigröße : 1624 KB
  • Word Wise : Nicht aktiviert
  • Seitenzahl der Print-Ausgabe : 128 Seiten
  • ASIN : B08KRSCS2F
  • Sprache: : Deutsch
  • X-Ray : Nicht aktiviert
  • Verbesserter Schriftsatz : Aktiviert
  • Text-to-Speech (Vorlesemodus) : Aktiviert
  • Gleichzeitige Verwendung von Geräten : Keine Einschränkung
  • Screenreader : Unterstützt

Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Landwirtschaftliche Tierhaltung wird durch „Corona“ an die Wand gedrückt


Selbst der IWF hält einen strengen Lockdown für alternativlos! Der IWF – der Internationale Währungsfond? Ist der IWF plötzlich für die Gesundheit der Menschen weltweit zuständig? Oder was treibt diese Organisation bezüglich ihrer Finanzen so um?

Derweil leidet in Deutschland fast die gesamte Wirtschaft unter dem Lockdown. Und zur Wirtschaft gehört auch die Primärproduktion, die Landwirtschaft. Und da gibt es nicht nur das Getreide und die Kartoffeln auf den Äckern – da gibt es auch lebende Tiere. Und zwar zu Millionen. Alleine die Schweinehaltung in Niedersachsen reicht an die Bevölkerungszahl heran.
Sieben Millionen Schweine dienen hier der Fleischproduktion. Im vorgesehenen Zyklus werden sie nach wenigen Monaten geschlachtet. Die unverzichtbaren Schlachthöfe wurden aufgrund von „Corona-Fällen“ jedoch vielfach geschlossen. Als Folge bleiben die Schweine im Stall und wachsen munter weiter. Bald sind sie dadurch nicht mehr vermarktungsfähig und der zur Verfügung stehende Platz nicht mehr ausreichend. Hinzu kommen steigende Energie- und Futterkosten. Der Landwirt gerät in größte Not.

Wer zur Landwirtschaft überhaupt keinen Bezug hat – und das betrifft heute die meisten Menschen, kann sich die Dramatik nicht ausmalen. Soll das staatlich subventionierte Keulen und anschließende Wegwerfen des Fleisches einsetzen? Sollen auch das Grillen im Garten oder der Rollbraten aus dem Backofen der Vergangenheit angehören – dank „Corona“ und weil alles vom Kadaverwagen abgeholt wurde?

Heute gab es zu diesem Thema einen emotionalen Beitrag der Nds. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast im Landtag in Hannover: „Mich erreichen Telefonate von weinenden Männern und Frauen, die nicht mehr ein und aus wissen“, so Otte-Kinast. „Sie sagen, ich töte meine Schweine und werde mich umbringen.“
Auch das sind „Corona“-Folgen.

Quelle: NDR Niedersachsen – Hallo Niedersachsen

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Corona-auf-dem-Land-Otte-Kinast-bricht-in-Traenen-aus,ottekinast188.html

Bevormundung ohne Ende

Der sich sozialistisch verhaltende deutsche Nanny-Staat wird zunehmend „fürsorglicher“. Bund, Länder und Städte wissen eben genau, was dem Bürger gut tut – oder besser, was ihm sehr schadet, was unbedingt verhindert werden muß. Mit allerlei Verboten und Vorschriften wird ihm der „Weg gewiesen“ und mittels Desinformationen möglichst schmackhaft gemacht. Die herkömmlichen Medien unterstützen die staatlichen Machenschaften nach Herzen – sie manipulieren den Bürger wo sie nur können und was das Zeug hält.

Besonders tun sich dabei hervor: ARD und ZDF, die zwei Frankfurter Zeitungen, die Süddeutsche und andere Weltbeleuchter.
Wer die „zweite Meinung“ hören möchte, muß sich alternativ bedienen. Aber es gibt sie, die Meinungsträger, die versuchen, das Ganze zu sehen. Nachfolgend sind ein paar interessante Quellen für neugierige und kritische Zeitgenossen aufgeführt, die mehr wissen wollen:

Klaus Kelle
https://denken-erwuenscht.com/

Klaus Kelle
https://the-germanz.de/

Boris Reitschuster
https://www.reitschuster.de/

Journalistenwatch e.V.
https://www.journalistenwatch.com/

Anabel Schunke
https://www.youtube.com/watch?v=kxZyj34lgI4

Die Achse des Guten
https://www.achgut.com/

Tichys Einblick
https://www.tichyseinblick.de/

Daniel Matissek
https://www.facebook.com/daniel.matissek




Wem soll man noch glauben?

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland beträgt 80,99 Jahre, in Niedersachsen etwas weniger. Dies entspricht einer Mortalitätsrate von etwa 12,5 Promille/Jahr.

Bei einer aktuellen Einwohnerzahl von 1,2 Mio. Menschen in der Region Hannover ergeben sich somit pro Jahr 15625 Todesfälle.

Da der Altersdurchschnitt bei den „Corona-Toten“ mit 82,13 Jahren höher liegt, als das allgemeine durchschnittliche Sterbealter, darf man was daraus schließen …???  

In der Region Hannover gab es bisher 120 Todesfälle, die mit dem „Corona-Etikett“ versehen wurden. Da im August nur noch eine handvoll Patienten intensiv behandelt werden, deutet auch weiterhin nichts auf eine „Corona-Epidemie“ hin. Sollten am Jahresende in der Region Hannover 130 Menschen mit oder an „Corona“ verstorben sein, so hätte „Corona“ an der Gesamtzahl der in 2020 verstorbenen Personen einen Anteil von schlappen 0,8 Prozent erreicht.
Bemerkenswert dabei: Diese 0,8 Prozent sind älter geworden als ihre verstorbenen Zeitgenossen ohne „Corona“.

So fragt sich doch, wovor sollen uns die (heiß propagierten) Maßnahmen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eigentlich schützen? Vor „Corona“ oder vor dem Älterwerden?

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Zusatz:

Das was wirklich vor Infektionskrankheiten aller Art schützt, nämlich die Förderung der Gesundheit und der körpereigenen und natürlichen Abwehrkräfte, wird nicht in den Vordergrund gestellt und eingefordert. Lieber verbreitet „man“ Angst und Unsicherheiten.

Anstatt die Leute zu Hause einzusperren oder ihnen die Maske „aufs Gesicht zu drücken“, wäre es angebrachter, sie zu Aktivitäten an der frischen Luft aufzufordern. Die Sommerzeit ist ideal geeignet dafür. Lange Tage bringen viele Stunden Sonnenlicht und gestatten dem Körper, das wichtige Vitamin D zu produzieren. Spazierengehen, Radfahren und Schwimmen in einem See machen den Körper fit und widerstandsfähig. Ergänzend dazu gibt es frisches Obst und Gemüse aus der Region oder sogar aus dem eigenen Garten. Und einiges stellt uns die Natur kostenlos zur Verfügung. Zum Beispiel kann man nun an vielen Orten Brombeeren finden und somit den Jäger und Sammler in sich erwecken.

Die seelische Gesundheit wird vor allem dadurch gefördert, indem die unsägliche Staatspropaganda weitgehend ausgeblendet wird. Das heißt, die Zeitung ist abzubestellen (alternativ empfehle ich, nur noch die Werbe- und Familienanzeigen zu lesen), im Radio ist nur noch Musik zu hören und der Fernseher ist „aus dem Fenster“ zu werfen – soweit noch nicht geschehen. Die Sache mit dem Fernseher ist dabei alternativlos.

Viel gesünder für den Menschen als soziales Wesen ist es eben, sich mit Freunden zu treffen, mit ihnen gemeinsame Freuden (wohlmöglich bei einem Stichpimpuli) zu erleben, Karten zu spielen oder gar Sport zu treiben.

Die Alten in ihren Wohnungen oder Heimen einzusperren, vielleicht sogar noch isoliert, ist hingegen ein unverzeihliches Verbrechen.

Corona-Pandemie ist ausgefallen

Langenhagen. Die Corona-Pandemie ist eine Legende, eine Erzählung, die in der Realität nie stattgefunden hat – denn eine „wachsende und anhaltende Übertragung der Virusinfektion von Mensch zu Mensch in der gesamten Bevölkerung“ gab es nicht.
Es gab nicht einmal eine Epidemie in Europa – selbst in Italien nicht, einem Land, das die höchsten Infektionszahlen aufzuweisen hat. Nur 2,5 Prozent der Italiener haben sich insgesamt angesteckt. Davon sind deutlich unter vier Prozent verstorben. Die wenigsten an „Corona“, die meisten mit „Corona“.

Veranstaltungen unter freiem Himmel scheinen überhaupt keine Infektionsgefahren bezüglich „Corona“ aufzuweisen, wie die Massenveranstaltungen der letzten Wochen in großen deutschen Städten belegen. Nirgends gibt es Beweise für eine Ansteckungsgefahr im Freien.

Der Aufenthalt der Kinder auf den Spielplätzen oder das Grillen mit Nachbarn und Freunden im Garten waren zu keiner Zeit gefährlich.
Dass der für Ende September geplante Hegermarkt in Engelbostel ausfällt, ist durch keinerlei Fakten begründbar – und erst recht nicht mit einer angeblichen „Corona-Pandemie“.

Nichtsdestotrotz wird die von der Regierung entfachte und weiterhin befeuerte Corona-Panik, ein bemerkenswerter Feldversuch übrigens – der eine Menge Stoff für zukünftige wissenschaftliche Arbeiten liefert, die Gesellschaft und die Wirtschaft nachhaltig verändern.
Manche werden gewinnen, viele werden verlieren. Und es wird teuer werden, sehr teuer.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Hierzu die JF vom 07. August 2020:

„Ein Staat, der das private wie wirtschaftliche Leben seiner Bürger umfassend an sich zieht und mit Vorschriften durchdringt, ist übergriffig. Zwang und Regulierung müssen das letzte Mittel sein, nicht die erste Option.“

https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/augenmass-statt-paranoia/

Nachtrag vom 17.08.2020:

Dr. Bodo Schiffmann erörtert die Wahrheit über Corona und gibt einen Ausblick auf die Zukunft: „Die Wahrheit ist, die zweite Welle ist eine Lüge – und, nun muß ich sagen, die erste Welle war es auch. …

Die Heilung darf nicht schlimmer als die Krankheit sein. …Die Menschen sollen Angst bekommen. … Wir gefährden unsere Wirtschaft, unsere Psyche und mißhandeln unsere Kinder. …“ weitere Infos mit einem Blick auf die Politik im Video: 

Anzeichen des Vorbürgerkrieges mehren sich allerorten

Langenhagen. Von Köln, Berlin, Hamburg ist man es inzwischen schon gewöhnt und nun kam Stuttgart hinzu –  und Stuttgart offenbart ein weiteres „Wetterleuchten des ethnisch und ideologisch befeuerten Vorbürgerkriegs und der fortschreitenden Erosion von Rechtsstaat und Gewaltmonopol.“ (Michael Paulwitz, JF, 27. Juni 2020).

Dies hat auch außerhalb der großen Städte eine für uns unerwünschte Folgewirkung. Einschlägige Großfamilien schaffen sich nämlich ihr eigenes Recht und bilden quasi Staaten im Staate. Diese Familienstaaten versuchen permanent ihre Macht auszudehnen. Und das auch im kleinen Bereich und vermehrt im öffentlichen Raum.
So auch in dieser Woche in Langenhagen am Waldsee. Der Anblick von zwei jugendlichen Freunden auf der Parkbank war den angetrunkenen Herren einer solchen Großfamilie Anlaß zu einer erzieherischen Maßnahme in puncto „guten Betragens in der Öffentlichkeit“. Denn ein junges Pärchen, das nicht verheiratet ist, darf sich nicht beisammen auf eine Bank setzen. Das geziemt sich laut Koran eben nicht. Nach der verbalen folgte die körperliche Belehrung für beide. Der Junge trug eine sogenannte Kopfnuß davon, das Mädchen „durfte“ die Haare herhalten. Zwar gelang ihnen die Flucht zur Gaststätte des TSV Krähenwinkel-Kaltenweide, aber der Schaden war angerichtet.
Die herbeigerufene Polizei mußte anscheinend noch zum Einschreiten „motiviert“ werden. Was kein Wunder ist, denn eine einzelne Streifenwagenbesatzung hat inzwischen bei dieser Klientel kaum noch eine Chance – die einschreitenden Beamten tragen ein Risiko, ohne sich eines Rückhalts aus Politik, Justiz und Verwaltungsführung sicher sein zu können. Im Zweifel wird der Beamte geopfert.

So blieb es nicht bei nur einem Einsatzwagen und letztlich der Personalienfeststellung, des Platzverweises sowie der Strafanzeige. Wie der aufmerksame Bürger inzwischen weiß, sind besonders die Strafanzeigen unseres Rechtsstaates ein bei der entsprechenden Klientel „besonders gefürchtetes“ Instrumentarium. Da sie zudem zivilrechtlich ohnehin kaum belangt werden können, haben sie sich entsprechend aufgeführt und öffentlich demonstriert, was sie von den Polizeimaßnahmen so halten.

Da Ruhe die erste Bürgerpflicht (für Deutsche) ist, hat die Polizei auch kein öffentliches Aufsehen davon gemacht. In der Zeitung stand jedenfalls nichts davon. Leider ist dies auch ein Gradmesser für den Ernst der Lage.

Das Schachbrett. Virusepidemie im Anmarsch?

Langenhagen. Die Grippe ist eine Erkrankung der dunklen Jahreszeit. Sie wird auch auf den Mangel an Vitamin D zurückgeführt, welche von der Haut unter Sonneneinstrahlung produziert wird. Sollte das so stimmen, und sollte die Wettervorschau mit viel Sonne ab dem kommenden Wochenende korrekt sein, könnte es sein, daß die Sache noch einmal glimpflich für uns verläuft.
Fakt ist aber auch, daß der Corona-Virus einen exponentiellen Ansteckungsverlauf aufweist. Der Wert von 1,35 besagt, daß die Zahl der Infizierten sich alle drei Tage verdoppelt.

Das hat mich an eine Denksportaufgabe aus der Jugendzeit erinnert. Die Aufgabe war ungefähr so: Zwei chinesische Geschäftsleute, beide Freunde des Schachspiels, vereinbaren einen Kaufvertrag. Der Preis wird so festgelegt, daß der Käufer der Ware in Reiskörnern bezahlen soll. Und zwar in Anlehnung an das Schachbrett. Auf dem ersten Feld soll ein Reiskorn liegen, auf dem zweiten Feld zwei Reiskörner, auf dem dritten Feld vier Reiskörner. Die Anzahl der Körner soll sich also von Feld zu Feld verdoppeln – bis zum 64. Feld. Wieviel Reis muß der Käufer liefern?  
Die Rechnung und das Ergebnis auf die letzten drei Felder bezogen, haben den Schuldner dann ruiniert.

Das könnte uns bei einem ungünstigen und anhaltenden Verlauf der bisherigen Corona-Epidemie auch passieren. Dabei ist es unerheblich, wie unspektakulär der Ansteckungsverlauf am Anfang der Epidemie ist.

Gestern, am 10.03.2020, meldete die Verwaltung der Region Hannover, in der rund eine Millionen Menschen leben, acht Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Bevor die Krankheit nach der Ansteckung auffällt, dauert es naturgemäß ein paar Tage. Ausgehend von den obigen Überlegungen steht uns ein folgender Epidemie-Verlauf in Aussicht:

März:
Dienstag, 10.03.2020            Acht Fälle (drei Tage später):
Freitag, 13.03.2020                16 Fälle (drei Tage später):
Montag, 16.03.2020               32 Fälle (drei Tage später):
Donnerstag, 19.03.2020        64 Fälle (drei Tage später):
Sonntag, 22.03.2020              128 Fälle (drei Tage später):
Mittwoch, 25.03.2020           256 Fälle (drei Tage später):
Sonnabend, 28.03.2020        512 Fälle (drei Tage später):
Dienstag, 31.03.2020             1024 Fälle (drei Tage später):

April:
Freitag, 03.04.2020                 2048 Fälle (drei Tage später):
Montag, 06.04.2020                4096 Fälle (drei Tage später):
Donnerstag, 09.04.2020         8192 Fälle (drei Tage später):
Sonntag, 12.04.2020              16348 Fälle (drei Tage später):
Mittwoch, 15.04.202             32768 Fälle …

(… usw. – einfach an die März-Tabelle drei Nullen anhängen.)

Auf dem imaginären Schachbrett sind wir noch nicht sehr weit gekommen. Sollte das zur Corona-Grippe aber so eintreten, wird ab Mitte April das öffentliche Leben in der Region Hannover zum Erliegen kommen. Vielleicht sogar viel eher, denn Italien hat nur einen kleinen „Vorsprung“ vor uns.

Weitreichende Folgen hat die Corona-Epidemie ohnehin. Auch die Wirtschaft ist dabei, strategisch umzudenken. Siehe:

Managermagazin vom 06.03.2020: 
Epidemie als möglicher Wendepunkt. Wie Corona die Globalisierung bremsen könnte.

Intriganten-Duo aus der HAZ-Familie macht CDU-Parteipolitik

Langenhagen. Mit der Wahrnehmung der Meinungsfreiheit ist es in diesem Land inzwischen nicht mehr so einfach. Uneingeschränkt auf diesem Gebiet sind nur noch die linken Medien und ihre Nachbeter und jene Leute, die sich partout nicht den Mund verbieten lassen wollen.

Früher gab es den Journalisten mit einem Berufsethos – Nachrichten wurden ohne eine Parteinahme aufbereitet und möglichst neutral an Leser, Zuhörer und TV-Gucker weitergegeben. Dieser Journalisten-Typ trennte ganz klar seine parteilose Berichterstattung von seiner Meinung, die dann auch als solche bezeichnet wurde. Diese Zeiten scheinen vorwiegend vorbei zu sein. Heute gibt es den Haltungsjournalisten, der auch niederträchtige Methoden anwendet, um selbst Politik machen zu können.

Ein aktuelles Beispiel ist die Berichterstattung von Frau Antje Bismark für die HAZ, die den nach ihrer Meinung „schlimmen“ Fuhrberger CDU-Ortsverbandsvorsitzenden, Frank Töllner, ins Visier nimmt. Hat dieser doch tatsächlich gewagt, auf Facebook die für ihn wiederum richtige Meinung aus der „falschen Ecke“, nämlich der AfD, zu „liken“. Sowas geht gar nicht – und deswegen schritt die HAZ-Polit-Aktivistin Antje Bismark zur Tat. Als Zeugin rief sie ihre ehemalige HAZ-Kollegin Andrea Hesse auf – und zwar getarnt unter der Überschrift: „CDU-Posts: So reagieren die Leser auf die Berichterstattung. Burgwedeler und Fuhrberger diskutieren kontrovers über den Kommunalpolitiker Frank Töllner.“  
Was hat aber nun die Frau aus Langenhagen, die Andrea Hesse von der „Offenen Gesellschaft Langenhagen“ und zugleich Sprecherin des Kirchenkreises Burgwedel-Langenhagen, mit dem CDU-Ortsverband Fuhrberg zu tun? Im Grunde rein gar nichts. Hier spielen sich viel mehr zwei alte Freundinnen gegenseitig die Bälle zu, um das zu tun, was sie schon lange machen: Nämlich ihre Stellung in den Medien auszunutzen, um linke, kulturmarxistische Politik ohne Mandat zu befördern.

Und weil schon seit Monaten so gnadenlos und ausgrenzend übertrieben wird, und das nicht nur durch die HAZ mit ihren „guten Menschen“, empfehle ich dem Interessierten die nachfolgenden Links:

Gerriet Kohls, Langenhagen

Bunte Vielfalt? Nur noch Hass gegen Andersdenkende (Klaus Kelle)

Mit Merkels Sturz ist das Desaster nicht vorbei (Edgar Emanuel Roth)

Thüringen – Absturz der Demokratie? (Alexander Horn)

Verbrechen gegen die Demokratie – ein getarnter Staatsputsch

Deutschland. Die Kulturmarxisten der “Offenen Gesellschaft Langenhagen“ geben sich wieder einmal die “Ehre“. Nötigung und Gewalt werden für den Alltag gesellschaftsfähig gemacht.

Ein zutiefst demokratischer Vorgang im thüringischen Landesparlament, nämlich die verfassungsgemäße und geheime Wahl des Ministerpräsidenten Kemmerich, wird zum Anlaß genommen, den Langenhagener FDP-Vorsitzenden Joachim Balk zu einer öffentlichen “Haltung“ zu nötigen.
Die Kulturmarxisten der “Offenen Gesellschaft Langenhagen“ betreiben hier das durchsichtige Spiel der von den Linken konsequent angestrebten Gesellschaftsspaltung. Die Träger dieser “offene Gesellschaftsspaltung“ schrecken daher auch nicht vor der Billigung und Unterstützung von Verfassungsbruch und Verbrechen in der Politik zurück.

Kein Gedanke wird daran verloren, dass ein durch nichts dazu legitimiertes Gremium der Parteispitzen von CDU und SPD offenbar bestimmt, dass ein ordnungsgemäß gewählter FDP-Ministerpräsident zurückzutreten hat. Mehr Verachtung gegenüber eines (weisungsunabhängigen) Verfassungsorgans, des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung geht nicht. Im Grunde liegt hier ein Staatsputsch vor. Oder müssen wir die Demokratie tatsächlich völlig neu denken? Die Mehrheit darf einfach nicht entscheiden, wenn eine moralisch höherwertige Minderheit anderer Meinung ist?

Da Recht und Verfassung zumindest de jure noch nicht außer Kraft gesetzt sind und ich dafür kämpfe, daß dies auch nicht eintritt, habe ich am gestrigen Samstag, 08.02.2020, um 13.00 Uhr, per eMail den nachfolgenden Text als Strafanzeige an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof sowie an die Landespolizei Thüringen versandt:

Strafanzeige gem. §§ 105 ff. StGB – Nötigung von Verfassungsorganen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Donnerstagmorgen erklärte der frisch gewählte Ministerpräsident von Thüringen, Thomas Kemmerich, im Rundfunk, wie es mit der Regierung unter seiner Führung weitergehen solle.  Aber schon am Mittag, wenige Stunden später, gibt er seinen Rücktritt bekannt. Nicht zu übersehen ist, dass ein enormer Druck auf ihn ausgeübt wurde und immer noch wird. Sein Haus erlitt einen Farbanschlag und er erhielt einen umfangreicheren Polizeischutz auch für seine Familie. Offenbar hat die Bundeskanzlerin, die anscheinend weiß, wer im Parlament wen gewählt hat, die demokratische Wahl des bürgerlichen Ministerpräsidenten mit ihrem Druck rückgängig gemacht. Mehr noch, das Ergebnis einer Wahl eines frei gewählten Landes­parlaments ist von der faktischen Genehmigung durch die Vorsitzenden der Bundes­parteien abhängig gemacht worden. Liegt diese nicht vor, wird mit Gewalt und empfindlichen Übeln gegen den Unbotmäßigen gedroht – dann werden die Kettenhunde losgelassen. Das putschähnliche Handeln der Akteure stellt nicht nur einen Verfassungsbruch dar, sondern es erfüllt auch den Straftat­bestand eines Verbrechens.

Da Ministerpräsident Thomas Kemmerich gewählt und vereidigt im Amt ist, aber noch keine Minister berufen hat, ist er als Einzelperson die derzeitige legitime Landesregierung von Thüringen.
Wer die Regierung eines Landes rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheits­strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft (§ 105 I Nr. 3 StGB). Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23 StGB).
Wird ein Einzelmitglied der Landesregierung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszu­üben, wird der Täter mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 106 I Nr. 2c StGB). Der Versuch ist strafbar (§ 106 II StGB). Beide Tatbestände sind Offizial­delikte.
Die Vorgänge sind sehr ernst; sie beschädigen die Demokratie und die Unabhängigkeit von Abgeordneten. Direktiven aus einer Art von Politbüro sind in keiner Weise hinnehmbar.

Gerriet Kohls