Anschlag auf die Wasserversorgung – oder ein Naturereignis?

Langenhagen. Der 28. Oktober wird uns als der Tag benannt, an dem Reinigungsmittel in das Trinkwassersystem der Stadt Langenhagen „geraten“ sind. Bis zu 6000 Personen waren von der Trinkwasser-versorgung abgeschnitten. Aber – von einer konkreten Gesundheits-gefährdung sei nichts bekannt – alle Beteiligten hätten nämlich sofort und richtig reagiert, so erfahren wir es. Zudem sei das Wasser nach zwei Wochen wieder brauchbar geworden und alles ist inzwischen wieder gut.

Die Staatsanwaltschaft weiß auch schon, daß eine strafbare Handlung nicht vorgelegen hat, denn der Wasserversorger „enercity“ selbst habe Strafanzeige (mit welchem Sachverhalt?) erstattet. Enercity kann zwar auch nicht erklären, wie es zu dem Vorfall kam, aber nun sei ja alles wieder im normalen Betrieb, dank der vielen Helfer und engagierter Einsätze. So fand das auch der Lokalredakteur der HAZ in Ordnung, der noch dazu ermahnt hatte, die Staatsanwaltschaft in Ruhe arbeiten zu lassen – dann würde sich schon herausstellen, woran es gelegen habe. Der Gedanke war wohl ein Schuß in den Ofen.

Tja, sowas nenne ich Bürger veräppeln – und sich selbst noch als Helden feiern. Wenn aber die Ursache nicht ermittelt werden kann, wie soll dann für die Zukunft eine Wiederholung des Falles ausgeschlossen werden?

Wir sprechen hier von der öffentlichen Wasserversorgung!

Laut Echo-Meldung vom 28. Oktober sah das Trinkwasser schaumig aus und soll nach Reinigungsmittel gerochen haben. In den frühen Morgenstunden habe enercity reagiert und angefangen, die Leitungen zu spülen.
Wie lange zuvor war aber das Reinigungsmittel bereits im Trink-wassernetz? Erst kleine, dann immer größere Mengen. Wie lange hat es gedauert, bis erste Verbraucher mißtrauisch geworden sind und sich beim Wasserversorger oder der Stadtverwaltung beschwert haben? Wie viele Menschen haben wie lange verunreinigtes Wasser getrunken, daraus Kaffee oder Mahlzeiten bereitet, sich gewaschen? Wie hoch war oder ist die Gesundheitsgefährdung im Nachgang? Eine Vergiftung kann sich auch Wochen nach der Aufnahme des giftigen Stoffes bei Mensch und Tier offenbaren – sogar bei Pflanzen, wenn diese mit der Beimischung gewässert wurden.

Wie Geeignetheit und Zuverlässigkeit ist das Personal des Betreibers, der Aufsichtsbehörden und der Stadtverwaltung? Besitzen die damit beauftragten Personen durchgehend die nötige Fach- und Sachkunde? Sind sie persönlich und sittlich so gefestigt, dass sie auch eigenes Fehlverhalten im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit unumwunden und sofort eingestehen würden? Halten sie alle technischen Regeln und gesetzlichen Vorschriften ein und beachten sie die Empfehlungen und Handreichungen von Fachgremien? Wurde eine Vorsorge- und Notfallplanung ausgearbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht?

Beim Bau, der Einrichtung und dem Betrieb von wichtigen technischen Anlagen, wie in der Energie- und Wasserversorgung, sind zahlreiche Vorschriften zu beachten. Solche Anlagen müssen sogar nach dem Stand der Technik weiterentwickelt und nötigenfalls aufgerüstet werden. Vor allem gibt es auch Prüfungs- und Überwachungsvorschriften sowie präventive Pflichten zur Notfallplanung. In Deutschland ist nichts ungeregelt.

Wie kam es also dazu, daß in ein geschlossenes System Reinigungsmittel in großer Menge eingeleitet wurden? Im Grunde gibt es drei Möglichkeiten:

Es war ein Naturereignis (ein Erdbeben oder ähnliches). Bei höherer Gewalt gibt es keinen Schuldigen.

Es wurden rechtliche Vorgaben zu technischen Notwendigkeiten und Überwachungspflichten mißachtet. Also ein durch Fehlverhalten fahrlässig herbeigeführter „Unfall“. Unfälle werden verursacht!

Oder es war eine vorsätzliche Tat. Dann liegt ein Verbrechen vor.

Es gibt also Verantwortliche – denn ein Naturereignis ist auszuschließen.

Das Strafrecht kennt den Begriff „Begehen durch Unterlassen“ (§ 13 StGB).
(Verkürzt heißt dies: Wer rechtlich dafür verantwortlich ist, daß ein „Schaden“ nicht eintritt, dieser aber trotzdem eintritt, macht sich strafbar).

Hier handelt es sich nicht um eine Bagatelle, wie scheinbar versucht wird, es darzustellen.
Seltsam, der Bürger, der auf dem menschenleeren Marktplatz seine Maske nicht trägt, wird sofort aufgrund einer verfassungsmäßig fragwürdigen Verordnung seitens der Stadt belangt.
Wer hingegen in Langenhagen das Verbrechen der Brunnenvergiftung begeht, wird noch nicht einmal durch die Behörde angezeigt.

Selbst die Staatsanwaltschaft muß offenbar zum Jagen getragen werden. Aufgrund der dort vorliegenden Strukturen und Verhältnisse muß aber auch das nicht mehr verwundern. So könnte diese Behörde beispielsweise folgendes annehmen:

„Es besteht der Verdacht, dass ein oder mehrere Täter durch vorsätzliche Tathandlung Reinigungsmittel in die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Langenhagen eingebracht haben. Weil bis zu zweitausend Haushalte bis zu zwei Wochen von der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung abgeschnitten waren, war durch die Tat die Versorgung der betroffenen Bevölkerung mit dem lebenswichtigen Gut Wasser beeinträchtigt. Dadurch wurde der Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall erfüllt (§ 316 b I u. III StGB). Hier ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Weiter könnte der Tatbestand der Gemeingefährlichen Vergiftung nach § 314 StGB erfüllt sein: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer Wasser … in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern … vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt.

Weil nach wie vor nicht bekannt ist, um welches Reinigungsmittel es sich handelt und davon ausgegangen werden muss, dass davon erhebliche Gesundheitsgefahren ausgegangen sind und nicht auszuschließen ist, dass der oder die Täter das Reinigungsmittel als Abfall loswerden wollten und es zu diesem Zweck unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren abgelassen haben, ist der Tatbestand des Unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu prüfen (§ 326 StGB). 
Ein besonders schwerer Fall der Umweltstraftat liegt in der Regel vor, wenn der Täter die öffentliche Wasserversorgung gefährdet (§ 330 StGB). Wer dabei eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Zudem wurden mit der Einleitung des Reinigungsmittels in das Trinkwassersystem Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freigesetzt und dadurch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht (§ 330 a StGB). Die Tat wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“  

Für den Betreiber der Trinkwasserversorgung und für die Stadtverwaltung sollten überdies folgende Vorschriften interessant sein:

Nichtanzeige geplanter Straftaten nach § 138 I Nr. 8 StGB u.H.a. § 314 StGB.
Strafvereitelung nach §§ 257, 258 a StGB.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Weitere Quellen zu diesem Thema:

Frage den Staat – Anfrage an die Stadt Langenhagen:  
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

https://fragdenstaat.de/anfrage/verunreinigung-des-trinkwassernetzes-durch-einleitung-eines-reinigungsmittels-1/

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:  
Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil 1 Risikoanalyse  

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/PiB_15_Sicherheit_der_Trinkwasserversorgung.pdf?__blob=publicationFile 

Neben dem öffentlichen Recht gibt es das zu beachtende Zivilrecht. Wenn ich als Bürger von der Wasserversorgung abgeschnitten bin, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Für einen betroffenen Gewerbebetrieb kann das sogar richtig teuer werden. Schadenersatzpflichten des Betreibers der Trinkwasserversorgung stehen also zusätzlich im Raum.

Wir haben Platz – Moria soll kommen

Langenhagen. Die Ratslinke mit Frau Weck hat einen Dringlichkeitsantrag für die kommende Ratssitzung eingebracht. Sie möchte, daß Langenhagen über den Königsteiner Verteilschlüssel hinaus zusätzliche „Flüchtlinge“ aufnimmt. Und zwar jene, die sich mit Griechenland in einem sicheren Drittstaat befinden und von denen nicht einer als politischer Dissident, also als politischer Flüchtling, angesehen werden kann. Denn das wäre die Voraussetzung für ein Asylverfahren nach Art. 16a GG in Deutschland. Frau Weck fordert also einen Rechtsbruch. Einen Rechtsbruch zugunsten von hochkriminellen Brandstiftern, die zudem noch die eingesetzten Feuerwehren angegriffen haben, damit der von ihnen vorsätzlich gelegte Brand nicht gelöst wird.
Diese Leute möchte Frau Weck in Langenhagen haben, da wir ja angeblich so viel Platz haben. Frau Weck mißachtet dabei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Langenhagen. Zwar hat sie den mitbeschlossen, aber inzwischen vergessen, daß auch ohne zusätzliche Flüchtlinge in Langenhagen 2000 bis 2500 Wohnungen fehlen. Deshalb war auch vorgeschlagen worden, das Gebiet „Weiherfeld Ost“ vorzeitig zu bebauen.
Wo ist also der Platz für die Neuansiedlung traumatisierter Brandstifter aus Afghanistan und Afrika, die sich mit ihren Fähigkeiten so gerne in Langenhagen integrieren wollen?
Wer für das linke Anliegen bezahlen soll, interessiert Frau Weck dabei sicher genau so wenig, wie die Aussicht, daß Langenhagen im kommenden Jahr mit wohlmöglich nur noch 50 Mio. Euro Steuereinnahmen  auskommen muß.

Gerriet Kohls, Kaltenweide  

Petition mitzeichnen:

Nein zur Flüchtlingsaufnahme aus Moria!

https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zur-fluechtlingsaufnahme-aus-moria/

Große Politik im Rat?

Langenhagen. Es gibt Dinge, die gehören nicht in den Rat einer kommunalen Selbstverwaltung, wie etwa die pauschalen Faschismus-Vorwürfe gegen andere Ratsmitglieder. Leider ist es wieder dazu gekommen.
Siehe ECHO vom 04. Dez. 2019 unter: https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/mitgehangen-mitgefangen-d120494.html.

Diese Vorstöße dienen immer wieder dazu, vom eigenen Unvermögen abzulenken. Und weil ohnehin schon „Unvermögen“ vorliegt, kriegen die Anwender solcher Vorwürfe das Thema auch intellektuell nicht in den Griff.

Zum einen ist festzustellen, wer honorige Bürger unserer Stadt, die auf demokratischem Wege in den Stadtrat gewählt worden sind, ansatzlos als Faschisten bezeichnet, der verkennt das Ausmaß und die Geisteshaltung des verbrecherischen links-faschistischen Systems von 1933.

Der in den Medien verbreitete “Kurzschluß“, ein Gericht hätte “bescheinigt“, daß der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke, als Faschist bezeichnet werden dürfe, ist zudem falsch. So eine Entscheidung hat nämlich kein Gericht getroffen.
Vielmehr wurde im konkreten Einzelfall entschieden, daß im Bezug auf einen konkreten Sachverhalt, die Meinungsfreiheit höherwertiger ist als die persönliche Integrität des in der Öffentlichkeit stehenden Politikers Höcke.  

Der Angriff von Frau Golatka (CDU) gegen die zwei stets friedlichen AfD-Mitglieder im Stadtrat Langenhagen wurde jedoch undifferenziert und ohne Sachbezug vorgetragen. Die evtl. auch nur angedeutete Gleichsetzung dieser zwei Bürger mit den wirklichen, historischen Faschisten ist unverschämt und beleidigend – eine schlichte Ehrabschneidung und ein ganz schlechter Stil im Rat.

Leider konnte sich in diesem Zusammenhang auch das Ratsmitglied Musfeldt als Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen nicht zurückhalten. Laut ECHO meinte er: „Es gibt nur eine AfD und es gibt die menschenverachtenden Zitate derjenigen, die an der Spitze der Partei stehen, da können Sie als lokale Vertreter der AfD nicht sagen, das sind nicht wir. Sie können sich nicht selber davon ausnehmen. Wenn doch, müssen Sie konsequenterweise aus der Partei austreten.“

Wenn das der Maßstab sein soll, schauen wir uns doch mal nur wenige menschenverachtende Zitate derjenigen an, die an der Spitze der Partei Bündnis90/Die Grünen zu verorten sind:

Robert Habeck, Chef der grün-roten Partei, 22. November 2018: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wußte mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht.“

Claudia Roth marschiert in Hannover bei einer Demo gegen die AfD hinter Bannern mit, die kundtun: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ und „Deutschland verrecke!

Joschka Fischer, Bündnis90/Die Grünen (Quelle: Pflasterstrand 1982; zitiert “Nation & Europa“, Mai 1999, Seite 7): „Deutsche Helden müßte die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen.“

Dies ist der Boden, auf dem der Haß gedeiht! Ja, wer im Glashaus sitzt …

Und manchmal wird es auch sehr konkret, wenn es etwa um die Frühsexualisierung von Kindern geht – oder um Pädophilie. Ist das nicht etwa auch menschenverachtend? Und, wir können feststellen, es gibt nur eine Partei Bündnis90/Die Grünen!

Hier eine informative Quelle zur grünen Doppel-Moralpartei:

http://w55241n5q.homepage.t-online.de/Brosch%FCren/Die%20MoralPartei.pdf

Gerriet Kohls, Langenhagen

Ratsgrüne und Ratslinke bleiben ideologisch verblendet

Langenhagen. Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. So bestimmt es Art. 6 GG. Zudem wird den Eltern die Wahlfreiheit zugestanden, ob, wie und wo sie ihre Kinder in Betreuung einer Kindertagesstätte geben. Hier hat der Staat nicht hineinzureden – damit auch nicht die Kommune Langenhagen.

Auf der Ratssitzung am Montag, 09.09.2019, ist die Akzeptanz dieser Sachlage den Grünen und der Vertreterin der Linken wieder einmal vollständig abhanden gekommen. Der Verein FEBEL e.V. möchte mit großer Hoffnung interessierter Eltern einen Waldkindergarten einrichten und hat die entsprechenden Anträge gestellt. Hierüber hatte der Rat zu befinden und mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Dagegen stimmten aber die Grünen und Frau Weck (Linke).

Interessant dabei ist, daß diese Damen und Herren ihre getroffene Ratsentscheidung auf die Darstellung von schlichten Unwahrheiten gründen. Daß linke Atheisten den Glauben und die Kirche nicht verstehen, ist kein Geheimnis. Zu sehr versperrt ihnen die sozialistische Ideologie wie eine Mauer den weiteren Weg zur Erkenntnis (und zur Erlösung). Also wird gemutmaßt was das Zeug hält. Und dabei scheint die Regel zu gelten: „Was ich selber denk’ und tu’, traue ich dem Andern erst richtig zu!“ Eine ordentliche Recherche haben sie vorsätzlich oder aus Unvermögen nicht durchgeführt. Schade.

Schauen wir auf die Internetseite von Frau Weck. Im Nachgang zur Ratssitzung hat sie ihre Sichtweise dargelegt. So meint sie, daß der Träger der Einrichtung die Freie Bildungs- und Erziehungseinrichtung (FEBEL) der freikirchlichen ELIA-Gemeinde aus Langenhagen sein „soll“. Ein Blick auf die Internetseite http://febel-ev.de/ hätte Frau Weck Gewißheit beschert.

Dann hätte Frau Weck auch feststellen können, daß die Freie Evangelische Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Langenhagen e.V. ein eigenständiger Verein ist, der mit der Elia-Gemeinde nicht organisatorisch verbunden ist.
Zudem ist die Elia-Gemeinde keine Freikirche, sondern eine Landeskirche, nämlich die Ev.-Luth. Elia-Kirchengemeinde Langenhagen. Siehe unter http://www.elia-kirchengemeinde.de/.

Daß die Ev.-Luth. Elia-Kirchengemeinde die Bibel als Arbeitsgrundlage verwendet, scheint Frau Weck sehr suspekt zu sein: „Denn eine Einrichtung, die den Kindern ein sehr begrenztes und m.E. auch falsches Weltbild (z.B. Schöpfungsgeschichte, biblische Sexualethik) … vermitteln will, kann ich nicht auch noch durch die Stadt finanziell fördern.“ Toll! Wenn es um die Förderung des Islam geht, haben die Linken hingegen nie irgendwelche Bedenken. Aber wie gesagt, die FEBEL e.V. ist nicht die Kirchengemeinde. Das scheinen Frau Weck und die Ratsgrünen bislang nicht begriffen zu haben.

Zusammenfassend:

– Die Elia-Gemeinde ist nicht freikirchlich, sondern eine Gemeinde der Hannoverschen Landeskirche: Ev.-luth. Elia-Kirchengemeinde Langenhagen-Mitte;

– Die FEBEL als Träger gehört nicht zur Elia-Gemeinde, sondern ist ein selbständiger eingetragener Verein;

– Das oben angeführte Zitat bezieht sich auf die Elia-Gemeinde (siehe Gemeindebrief) und nicht auf die FEBEL;

– Man kann auch nicht von einem „sehr begrenzten Weltbild“ sprechen, da die Kinder in den FEBEL-Einrichtungen sehr vielseitig informiert werden (nicht nur real-sozialistisch, was Frau Weck wohl möchte);

– Die FEBEL praktiziert schon lange eine Toleranz, die sehr weit geht (Toleranz bedeutet allerdings nicht Akzeptanz!),

– Die Aussage „falsches Weltbild“ signalisiert bereits Intoleranz – seitens Frau Wecks!

Gerriet Kohls, Kaltenweide

Bildungsnotstand statt Klimanotstand

Langenhagen. Schlechte Umfragewerte im Allgemeinen, der Griff nach dem Strohhalm oder Politik um jeden Preis? Was ist die Motivation nun auch für die hiesige CDU, wenn sie prüfen möchte, ’ob es zweckmäßig ist, den Klimanotstand für Langenhagen auszurufen’.

Den Klimanotstand für Langenhagen ausrufen? Nein, das ist absurd. Einen Klima­notstand gibt es hier nicht – wohl aber einen immer schlimmer werdenden Bildungs­notstand.

Von diesem Bildungsnotstand sind nicht nur die Schüler betroffen, die nun wahrlich nichts dafür können, daß sie inzwischen in beengten Klassen-räumen und Containern lernen müssen. Das hat ihnen die verschlafene Politik eingebrockt.

Viele Ratsmitglieder mögen inzwischen vernebelt und lernresistent sein. Die mediale Dauerberieselung mit “Greta“ und “Fridays for Future-Aktionen“ fruchtet endlich. Alle werden langsam aber sicher blöd.

Unabhängige und seriöse Quellen aufzutun und sich gemäß Kant seines ’eigenen Verstandes’ zu bedienen, kommt zunehmend aus der Mode. Was nützt es uns, dass die Stadtverwaltung einen eLkw für den Bauhof anschafft, um Kohlendioxid zu vermeiden, wenn Vulkane zur selben Zeit Unmengen davon freisetzen?

Der italienische Stromboli ist wieder einmal besonders aktiv und schleudert u.a. Staub und Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre. Und zwar weitaus mehr CO2, als alle Kohlekraftwerke Deutschlands je emittieren könnten.
Und es speien aktuell nicht nur der Stromboli und der Ätna, sondern im außergewöhnlichen Maße dutzende weitere und größere Vulkane weltweit, vor allem im westlichen Nordpazifik und im Andengebiet Südamerikas.
Wie lange diese besondere Aktivität noch andauern wird und wie viel Staub, CO2 und andere Bestandteile des Auswurfs in die Atmosphäre gelangen werden, ist nicht absehbar. Der Mensch kann dabei nur zu-schauen und absolut nichts dagegen machen. Daher ist die Idee, einen „Klimanotstand“ ausrufen zu wollen, Theater ohne Wirkung.

Möglich ist aber, daß die von vielen erwartete „Klimaerwärmung“ einen deutlichen Dämpfer erhält.
Viel Vulkanstaub in der Atmosphäre führt nämlich zu einer „Verdunke-lung“ der Erde und somit zu einer Abkühlung und dazu, daß die vielen neuen Sonnenkollektoren auf den Dächern weniger Energie erzeugen werden. Wenn es kühler wird, wird jedoch mehr Energie für Haushalte und Industrie benötigt. Und dies findet statt zu einer Zeit, in der Kohlekraft- und Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden sind bzw. noch werden. Die Fokussierung auf das Kohlendioxid und der Drang, CO2 unbe-dingt reduzieren zu wollen, sind zudem nicht zielführend, weil die Bedeu-tung dieses Spurengases im Bezug auf die angeblich nötige Weltenrettung völlig überbewertet wird (siehe Link unten).

Viel wichtiger wäre es, sich mit dem Unvermeidlichen abzufinden und sich auf mögliche Veränderungen innerhalb einer natürlichen Bandbreite einzustellen, denn die Erde war zu keiner Zeit ein statisches Gebilde. Anstatt bei den Menschen diffuse Ängste zu generieren, viel Kraft und Unsummen an Geld in sinnlose Klimarettungsaktionen zu stecken, ist ein Strategiewechsel dringend nötig.

Der Verstand muß wieder eingeschaltet und der Blick für das Machbare geschärft werden. Da der deutsche Staat mit seiner gegenwärtigen Politik unter anderem die Energieversorgung gegen die Wand fährt, müssen sich Kommunen wie die Stadt Langenhagen überlegen, eigene Energiequellen zu schaffen. Zum Beispiel könnte für das neue Gymnasium ein Blockheiz-kraftwerk mit eigenem Stromgenerator gebaut werden. Dann funktioniert die Schule mit Heizung und Licht noch, wenn alle anderen bereits im Dunkeln sitzen. Diese Überlegungen gelten auch für Gewerbebetriebe in Langenhagen, die sich einen Stromausfall nicht leisten können. “Fridays for Future-Aktivisten“ denken so weit nicht.

Die Universität Erlangen hat zum angeblichen „Klimanotstand“ grund-legende Aussagen gemacht. So wird von Alfons Baier unter dem Titel: Von Wolkenschichten, Wärmespeichern und Vulkanen (einige Aspekte zur „Klimakatastrophe“) folgendes festgestellt (Auszug):

Im Laufe der Erdgeschichte war die chemische Zusammensetzung der Erdatmosphäre niemals stabil. Stets bestimmten die Einflüsse mikrobiellen, pflanzlichen und tierischen Lebens die Zusammensetzung der Luftschicht; umgekehrt wurden auch die Lebensformen durch die Zusammensetzung der Atmosphäre beeinflußt. Unsere heutige Atmosphäre ist das Ergebnis eines ausbalancierten Gleichgewichtes, welches sich das Leben im Laufe seiner Evolution selbst geschaffen hat.

Auf der Erde ist der atmosphärische Wasserdampf das Treibhausgas schlechthin: Es läßt zwar das sichtbare Sonnenlicht durch die Lufthülle auf die Erdoberfläche passieren, absorbiert oder reflektiert jedoch die lang-wellige Infrarot-Wärme­rück­strahlung von der Erdoberfläche in den Welt-raum. Dieser „natürliche Treibhauseffekt“ wird hauptsächlich durch das Vorhandensein von Wasserdampf in der Erdatmosphäre hervorgerufen und bewirkt letztlich die Durchschnittstemperatur unseres Planeten von +15°C.

Die heutigen Vulkane stoßen vor, während und nach der Eruption in großen Mengen Gase sowohl aus dem Krater als auch in Form diffuser Entgasung an den Vulkanflanken aus. Diese Gase gelangen in großen Mengen bis hoch in die Atmosphäre und können dadurch das Klima im Weltmaßstab spürbar verändern.

Die Hauptbestandteile vulkanischer Gase sind H2O, dann in veränderlichen Mengen (mit abnehmender Reihenfolge): CO2, SO2, H2S, CO, COS, CH4, H2, HCl, HF, O2, S2, N2, CS2, SO3, NH4, B, Br u.a.

Insgesamt stammt der Hauptteil des CO2 in der Erdatmosphäre aus dem Erdinneren, kommt aber nicht nur aus den Vulkanen, sondern tritt als sog. „juveniles Kohlendioxid“ aus einer Vielzahl von Stellen, die teilweise recht unspektakulär aussehen.

Es ist dies eine natürliche Folge der Plattentektonik, der hierdurch bedingten Aufschmelzung von z.B. Carbonatgesteinen und der so verursachten Freisetzung von Kohlendioxid, das dann aus Schwächezonen der Erdkruste — nicht nur Vulkane in tektonisch aktiven Gebieten, es mögen z.B. auch die Myriaden von Trennflächen wie Klüfte oder Störungszonen in der Erdkruste sein — nach mehr oder minder langer Zeit wieder austritt.

Dieser CO2-Kreislauf ist prinzipiell so alt wie die Erde. Eine exakte Quantifizierung der gesamten, aus dem Erdinneren ausströmenden CO2-Mengen ist heute noch nicht möglich. Dies liegt einfach darin begründet, daß es unmöglich ist, an einer genügend großen Anzahl von Stellen (so z.B. an den Ozeanböden) kontinuierlich zu messen: Erst so könnte über ein dichtes Meßnetz eine genaue Quantifizierung der insgesamt ausgasenden Kohlendioxidmengen vorgenommen werden.

Auf unserem Planeten wurde (und wird) der überwiegende Teil des atmosphärischen Kohlendioxids von sogenannten „CO2-Senken“ wie Wäldern und v.a. dem Meerwasser aufgenommen. Auch das vom submarinen Vulkanismus freigesetzte CO2 wird in den Ozeanen in bedeutenden Anteilen in der Wassersäule gelöst, wobei die Kohlendioxidlösung mit zunehmender Wassertiefe stark zunimmt. …

Die Weltmeere enthalten heute in gelöster Form das 60-fache des in der Atmosphäre vorhandenen Kohlendioxids. Wie oben beschrieben, wird v.a. im Meer das CO2 von Plankton und Schalentieren verbraucht und nach deren Tod schließlich in Form von Karbonatgesteinen (wie Kalken und Dolomiten) gebunden. In diesen Gesteinen ist etwa 100.000-mal mehr Kohlendioxid gebunden als in der Atmosphäre (Karbonate enthalten ebensoviel CO2 wie die Venusatmosphäre). Würde diese gesamte Menge in gasförmiges CO2 verwandelt und in die Atmosphäre abgegeben werden, ergäbe dies´ das Hunderttausendfache der CO2-Menge, welche die Erdatmosphäre gegenwärtig enthält. …

Quelle: http://www.angewandte-geologie.geol.uni-erlangen.de/klima1.htm?fbclid=IwAR2Dch_gYdbIpedha4Yo61lXxhDMEnX3EM3Ywp0nRuWCrt3rSd2uwfaL-sM

Bündnis 90/Die GRÜNEN – die Umweltvernichtungs-Partei

Langenhagen. Die Rats-GRÜNEN glauben nun, auch der privaten Wirtschaft in betriebswirtschaftliche Überlegungen und Entscheidungen hineinregieren zu müssen. Der neueste Vorstoß ist der absurde Gedanke, dem Flughafenbetreiber eine andere Preispolitik, nämlich eine lärmbezogene Staffelung der Start- und Landeentgelte, aufzwingen zu können.

Siehe: BD/2019/075-1 – Pkt. 3. b

Wie weit sich die GRÜNEN inzwischen von Gut und Böse entfernt haben, zeigt sich auch auf dem Feld der Energieversorgung, u.a. mit ihrer heiligen Kuh, der Windenergie. Schon lange als „Verspargelung“ der Landschaft kritisiert, zeichnet sich immer deutlicher ab, welch eine volkswirtschaftliche Fehlinvestition die Windenergie im Grunde bedeutet. Mehr noch – die GRÜNEN beweisen sich als Umweltvernichtungs-Partei.

Der bekannte Tierfilmer und Experte Andreas Kieling berichtet nun von kriminellen Tätern, die jahrzehntelang genutzte Schwarzstorchnester aus Baumkronen eines alten Waldbestandes in der Eifel entfernt haben, um offenbar die Erweiterung eines Windparks zu ermöglichen und er veranschaulicht die zerstörerische Wirkung von Windrädern auf die Vogelwelt.
Das Thema „Infraschall“ muß hierbei noch als zusätzliche Gefahrenquelle für Mensch und Tier wahrgenommen werden. Siehe Youtube:


Andreas Kieling

Die Windenergie ist weder fortschrittlich noch ökologisch verträglich. Sie kann auch die lebenswichtige Energieversorgung eines großen Industriestaates wie Deutschland nicht ersetzen, da sie keine Grundlastfähigkeit besitzt.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Die geopolitisch instrumentalisierte Massenwanderung

Langenhagen. Die Aktivitäten der Offenen Gesellschaft Langenhagen und auch deren Vorstoß über den Rat der Stadt Langenhagen, um die eigenen zerstörerischen Ziele mit Hilfe der UN-Agenda 2030 weiteren Anschub zu verleihen, wurden auf diesem Blog mehrfach diskutiert. Siehe u.a.: “Die UNO regiert in Langenhagen“ und “Kanakisierung unserer Gesellschaft“.

Ein guter Freund hat mir nun zu diesem Themenkreis den Brieftext seines Schreibens an die Staatsministerin und Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Widmann-Mauz, zur Veröffentlichung an dieser Stelle überlassen.

An das

Bundeskanzleramt

– Die Migrationsbeauftragte –

B e r l i n

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Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

ich las gerade von Ihren Äußerungen im Deutschlandfunk zur Migration und wie normal sie eigentlich sei…

Darf ich Sie fragen, warum es diese vor 30 Jahren nicht gab, jedenfalls nicht in den Größenordnungen, die uns nun zu schaffen machen?

Die Antwort ist einfach:

Weil es noch keine geopolitisch instrumentalisierte Massenwanderung gab.

Der weitgehend funktionierende Welthandel war mit dem zufrieden, was er hergab. Dann entdeckte man jedoch eine neue Geschäftsmöglichkeit für die internationalen Konzerne. Unter dem Stichwort: Teilhaben lassen entdeckte man neue Konsumentenkreise und eröffnete diesen gleichzeitig eine kostenfreie Möglichkeit, Konsument zu werden. Was in Afrika bzw. in Nahost nicht gelingt, das gelingt in Europa, denn dort wird der Konsum durch den Steuerzahler getragen. Sie wissen selbst, welche Summen da inzwischen für Vertreibungs- und Wanderungsbetroffene zusammenkommen. Der Begriff „Flüchtling“ paßt hier nicht, weil er eine unzulässige Verallgemeinerung einer Minderheit darstellt, die aus politischen Gründen flieht – nicht wegen Krieg oder Verbesserung des Lebensstandards.

Dazu kommt, daß Deutschland möglichst schnell wirtschaftlich und sozial ausgeblutet werden soll. Wir stehen in Europa inzwischen an einer hinteren Stelle, was die Privatvermögen betrifft. Dennoch behauptet die Kanzlerin, wir wären eines der reichsten Länder. Dieser Reichtum erstreckt sich auf wenige Multimillionäre und Milliardäre, die auf Grund von Zinseszins und Spekulation oder aber monopolistischer Marktstellung reich geworden sind, nicht auf das Volk!

Unser Land nach unten zu bringen, das war eine der Hauptmaximen bei der Massenwanderung, ebenso wie die Gründung der EU und die Einführung des Euro, die demselben Zweck dient. Von 400 € kann eine Kassiererin oder ein Leiharbeiter heute nicht mehr leben, von 800 DM ging das aber damals noch, wenn auch knapp. Die Folge ist: Beide Ehepartner MÜSSEN arbeiten, womit die staatliche Erziehung durchgesetzt werden kann – Sozialismus a la DDR und Familie mit Kindern obsolet wird. Das alles ist bekannt, darf aber in Medien wegen der kontrollierten und gesteuerten Meinung nicht erwähnt werden. In Talkshows erwähnt, werden solche Dinge als populistisch ausgegrenzt, weil niemand vom TV-Volk die Wahrheit erfahren soll.

Ich gebe Ihnen hier eine chronologische, wenn auch nicht vollständige Übersicht der wichtigsten Fakten:

  • Mit der sogenannten „Declaration of Barcelona“ wurde 1995 der erste Schritt getan. Europa soll bitteschön seinen Reichtum an die Mittelmeeranrainerstaaten abgeben. Hat es so etwas je gegeben?  Warum, wurde auch nicht gesagt. Es handelt sich also auch hier schon um einen Akt von Moralismus.
  • Anfang der 2000er Jahre tat die Schröder-Regierung den nächsten Schritt mit der Agenda 2010 und der Einführung von Dumpinglohn und ausländischen Billigarbeitern und dem sogenannten Outsourcing deutscher Firmen in Billiglohnländer.
  • Dann kamen die Bankenrettungen der hochverschuldeten Südeuropaländer, die ausschließlich zu Gunsten der dortigen Geldeliten gehen. Auch auf Kosten des betrogenen deutschen Steuerzahlers.
  • 2015 tat dann die deutsche Kanzlerin den nächsten entscheidenden Schritt: Illegale Grenzöffnung aus angeblich moralischen Gründen, trotz Warnungen des obersten Grenzpolizisten Romann vor den Folgen.
  • Dezember 2018 erfolgte die Besiegelung all dieser Ungesetzlichkeiten und Rechtsbrüche im sogenannten Marrakesch-Pakt der permanenten Migration.

Die Trickkarte der Migration haben die neoliberalen Staatszerstörer (Privatmilliardäre) aus den bekannten Klubs CFR, Trilaterale Kommission, Bilderberger, Komitee der 300, Club of Rome u.a. erst vor kurzem entdeckt und spielen diese jetzt über die kollaborierende UN aus, da dort die Mehrheitsverhältnisse von den Nutznießern dieser Migration „auf Kosten der bösen Weißen“ abgedeckt sind.

Also werden Sie bitte nicht naiv und erzählen sie uns solchen Unsinn von wegen Migration sei der Normalfall. Das haben Sie von der Ihnen als Integrationsbeauftragten vorgesetzten Agenda zwar gut auswendig gelernt, aber dennoch fallen darauf nur Uninformierte herein. Würden Sie sich mit den politischen Ursachen von Migration auseinandersetzen, so kämen Sie zu ganz anderen Auffassungen. Lesen Sie z.B. das Buch der US-Professorin Kelly Greenhill „Massenmigration als Waffe“. 

Migration hat immer die Ursache, daß sich bestimmte Länder volkswirtschaftlich nicht entwickeln konnten bzw. durften, weil sie weiterhin als Ausbeutungsgebiete für Rohstoffe und Militärstützpunkte der Amerikaner zu dienen haben und sich dort auch oft und nicht rein zufällig radikaler Islamterror ausbreitet, womit dem eingeflogenen Militär eine Legitimationsgrundlage gegeben ist. Die Ausbeuter sorgen damit angeblich für die Sicherheit der betr. Staaten, wie sie es nennen. Natürlich geht es um die Sicherheit ihrer Rohstoffquellen.

Und: Migration ist der ideale Hebel aller neoliberalen Weltunternehmen, endlich die obsoleten Nationalstaaten auszuschalten und ihnen mit der Moralkeule von „Menschenrechten und Klimaschuld“ den letzten Rest von Existenzberechtigung abzusprechen.

Uninformiertheit, Frau Widmann-Mauz, ist keine Entschuldigung dafür, im Deutschlandfunk solche albernen und haltlosen Bemerkungen zu machen. Damit werden Sie erneut eine Menge Wut produzieren, die Ihnen bei den nächsten Wahlen hinderlich sein wird. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen integrativen Tag!

(Unterschrift)

Die UNO regiert in Langenhagen

Langenhagen. Im Januar vor drei Jahren wurde dieser Blog eingerichtet, um die Politik in Langenhagen zu begleiten. Oft ist es doch so, daß Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Perspektiven betrachtet werden können. Politik und Medien mögen hingegen Sichtweisen gerne verengen, damit „spezielle“ Ziele durchsetzbar werden. Das Internet bietet mit seinen diversen Plattformen die Chance, hier ein Gegengewicht zu installieren. Das ist demokratisch und entspricht dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG), denn der Bürger kann nur dann eine geeignete Wahlentscheidung treffen, wenn er umfänglich informiert wird.
Die „gesteuerten“ Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten leisten dies nicht in zureichendem Maße, insbesondere dann nicht, wenn Berichte nach der Relotius-Methode frei erfunden werden.

Beim Abfassen mancher Texte ist mir aufgefallen, daß der Ansatz, Politik in Langenhagen zu kommentieren, oft nicht ausreicht, um die Auswirkungen politischer Aktivitäten zu erfassen, denn es sind ja nicht nur die Langenhagener Politiker und Parteien sowie ganz stark auch die „Drahtzieher“ in der Stadtverwaltung, die Politik in Langenhagen machen. Medien, parteinahe Organisationen, Vereine und Bürgerinitiativen im weitesten Sinne, auch außerhalb von Langenhagen, kommen hinzu.
Auf übergeordneter Ebene sehen wir den Einfluß der Landes- und Bundespolitik. Im Mai 2019 finden die EU-Wahlen statt. Das gewählte EU-Parlament, in dem Deutschland nur 99 Abgeordnete entsenden darf, während kleinere Mitgliedsstaaten deutlich überrepräsentiert sind, kann nur bedingt Einfluß auf die EU-Entscheidungen nehmen, denn Rat und Kommission bestimmen.
Der Blick soll also erweitert werden auf die Politik, die Einfluß auf Langenhagen nimmt.

Viel Macht haben inzwischen die sogenannten Nicht-Regierungs-organisationen (NGO), also Institutionen, die im Grunde keine demokratische Legitimierung besitzen, oft Interessenvertretungen sind. Diesen sind wir ausgeliefert, insbesondere dann, wenn nationale und kommunale Ebenen sich deren Ziele zu Eigen machen. Ein Beispiel ist der im Dezember in Marrakesch initiierte sogenannte UN-Migrationspakt. Bei der Implementierung spielte Merkels linke Bundesregierung eine führende Rolle, wie wir inzwischen wissen.
Ein weiteres, kommunales Beispiel ist die aktuell von Bürgermeister Heuer unterzeichnete UN-Resolution zur Agenda 2030 (auch ‚Zukunftsvertrag für die Welt’ genannt), die durch Betreiben der SPD-Fraktion vom Rat der Stadt am 10. Dezember 2018 unter der Vorlage BD/ 2018/446 angenommen wurde. Auf dem Umweg über die (erweiterte) Musterresolution des Deutschen Städtetages, ein freiwilliger Zusammenschluß der Kommunen in Deutschland, sind die UN-Ziele der Agenda 2030 nun auch die politischen Ziele der Stadt Langenhagen geworden.
Interessant ist dabei, daß die deutschen Kommunen völlig losgelöst vom deutschen Gesetzgeber sich auf internationaler Ebene formulierte Ziele zum Grundsatz machen können. Der Bürger wird dabei selbstredend nicht befragt und die tatsächlichen Inhalte des Zielekatalogs werden auch nicht öffentlich diskutiert. Hoch genug angesetzt sind die formulierten Ziele aber schon, denn u.a. soll damit die Erde vor dem Kollaps bewahrt werden.

So enthält der verwendete Musterentwurf des Deutschen Städtetages zum SDG 17 die Aufforderung, die „Potenziale von Migrantinnen und Migranten als Brückenbauer zu ihren Herkunftsländern einzubeziehen, auch mit dem Ziel, Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu verbessern“ sowie die „Willkommenskultur im Zuge der wachsenden Zuwanderung nach Europa auszubauen.“ Damit soll dann die angeblich bestehende Ungerechtigkeit bekämpft und extreme Armut innerhalb einer Generation beendet werden. Gleichzeitig erhält der UN-Migrationspakt von Marrakesch eine Stärkung.

Wir erkennen, daß trotz aller gegenteiligen Behauptungen UN-Verträge und UN-Resolutionen recht schnell in praktische Politik umgesetzt werden. Das gilt für den ‚UN-Migrationspakt’ genauso wie für den ‚Zukunftsvertrag für die Welt’. Bezüglich der ‚Gendermainstreaming’ durfte diese Erfahrung auch schon gemacht werden.
Bei all diesen Vorstößen wurde der Bürger nicht entsprechend informiert, ja regelrecht dumm gehalten. Dieser Blog soll hier etwas gegensteuern.

Gerriet Kohls, Langenhagen

Quellen:

Langenhagener Echo: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten – Stadt Langenhagen nimmt die Resolution zur „Agenda 2030“ an
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/nachhaltigkeit-auf-kommunaler-ebene-gestalten-d96695.html

Bundesentwicklungsministerium: Der Zukunftsvertrag für die Welt (Agenda 2030)
https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/Materialie270_zukunftsvertrag.pdf

Städtetag: 2030 – Agenda für nachhaltige Entwicklung
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/presse/2015/2030-agenda_nachhaltige_entwicklung_sept_2015.pdf

Stadt Langenhagen: Vorlage BD/ 2018/446
https://ris.langenhagen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001946

 

 

Langenhagener Moschee als Titelbild

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland
Lichtzeichen-Verlag 2018

Langenhagen. Ein brandneues Buch beschreibt die Probleme der Stadt Langenhagen mit dem türkischen  DITIB-Islam.

Rückblick: Vor zwei Jahren stellte der DITIB-Gemeindeverband Langenhagen e.V. (die türkische Moscheegemeinde) den Bauantrag für eine neue Moschee beim Bauamt der Stadt Langenhagen. Ein Jahr darauf wurde seitens der DITIB-Gemeinde der Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gestellt. Während der Bauantrag für die Moschee behördenintern im Eilverfahren genehmigt wurde, zieht sich die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hin. Zweimal bereits wurde die Entscheidung im Jugendhilfeausschuß (JHA) vertagt, weil u.a. die WAL kritische Anfragen und Anträge zum Thema stellte.

In den Ausschußsitzungen wurde offensichtlich, daß Verwaltung und Rat teilweise völlig ahnungslos und naiv agieren. Insbesondere die Verwaltung scheint keinerlei Berührungsängste mit einer Institution des türkischen Erdogan-Staates zu haben.
Beim Besuch der Moschee in der Karl-Kellner-Straße im Februar 2017 wurde das schon einmal deutlich. Der Bericht dazu hier: http://derdreizack.de/2017/02/19/buergermeister-versteht-die-welt-nicht/

Lesen gefährdet die Dummheit, heißt es. Aber wer weitreichende und wohlmöglich in der Auswirkung irreparable Entscheidungen treffen muß, kann sich keine Dummheiten leisten.

Das Cover-Bild des neuen Buches von Hermann J. Redel zeigt die Langenhagener Moschee im Rohbau.
Es ist erschienen im Lichtzeichen-Verlag, ISBN: 978-3-86954-356-7,  unter dem Titel:

Schwachstelle Christentum –
Erdogan und der türkische DITIB-Islam unterminieren Deutschland.

Quelle:
https://lichtzeichen-shop.com/Buecher/Studienliteratur/Schwachstelle-Christentum.html

Das Buch beschreibt die aktuelle, durch Unterdrückung und Verfolgung der Opposition gekennzeichnete, politische Situation in der Türkei; die Entwicklung Erdogans zum autokratischen Führer und seine ergebene Haltung zum Islam.
Das DITIB-System wird ausführlich beschrieben anhand der Vereinssatzungen, beginnend mit der übergeordneten Bundesverbandssatzung (Köln), der Landesverbandssatzung Niedersachsen-Bremen, bis zur Vereinssatzung des Langenhagener DITIB-Gemeindeverbandes. Die drei Satzungen sind eng miteinander verwoben. Für die Moscheegemeinde gelten alle drei Satzungen als unmittelbar bindend. Es wird deutlich, wie die DITIB das deutsche Vereinsrecht als „Trojanisches Pferd“ mißbraucht.

Für Langenhagen sind jene Kapitel besonders interessant, die sich mit dem Bauantrag und dem Bauherrn der Langenhagener Moschee befassen – sowie das zwölfte Kapitel: “Die DITIB – Träger der Jugendpflege?“
Die aus der eingetretenen Situation zu ziehenden Schlußfolgerungen werden ebenso dargestellt, wie auch Handlungsempfehlungen gegeben werden.

Textauszug aus dem Kapitel „Der Bauantrag – Langenhagens neue Moschee“:

“Sowohl Bürgermeister Heuer als auch Stadtbaurat Hettwer machten im weiteren Gang deutlich, daß es sich bei dem Moscheeprojekt um eine private Bauge­nehmi­gung handle, bei der Emotionen und Weltanschauungen keine Rolle spielen. Entschieden werde nach Recht und Gesetz, und so sei es auch in diesem speziellen Fall.
Leider war den höchsten Beamten der Langenhagener Stadtverwaltung offensichtlich nicht bewußt, was es mit dem islamischen Recht und den Prinzipien und Zielen der DITIB auf sich hat, und daß auch sie in der Pflicht stehen, die Normen und Werte des Grundgesetzes zu verteidigen.
Der Bau einer DITIB-Moschee ist eben keine Privat­sache; sondern hochpolitisch.
Insbesondere Stadtbaurat Hettwer sollte lernen, daß das Grundgesetz über dem Baurecht steht. Die Ratsmit­glieder haben insoweit das Recht und die Pflicht, der Stadtverwaltung auf die Finger zu schauen, Akteneinsicht zu nehmen und weitere Infos zur Sache einzufordern.
Nur so kann geprüft werden, ob die Stadtverwaltung im Genehmi­gungsverfahren oder bei der Verweigerung von Akteneinsichtnahme vielleicht rechtsfehlerhaft gehandelt hat.“

Gerriet Kohls, Langenhagen

Die „gesellschaftliche Landnahme“ geht weiter

Langenhagen. Die neue DITIB-Moschee in der Karl-Kellner-Straße ist noch im Rohbau, da beantragt die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde zu Langenhagen e.V. bei der Stadtverwaltung die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe. Die DITIB möchte eine eigene Kindertagesstätte (KiTa) in Langenhagen auf dem Grundstück der entstehenden Moschee errichten.

In der Jugendhilfeausschußsitzung (JHA) vom 19.04.2018 standen drei DITIB-Vertreter den Ausschußmitgliedern Rede und Antwort. Von der Moscheegemeinde Langenhagen war die Stellvertretende Vorsitzende Esma Yatakci, vom DITIB-Landesverband Hannover-Bremen die Geschäftsführerin Emine Oguz anwesend. Als Sachverständiger war das Mitglied, Faruk Sahin, der muslimischen KITA Lâlezâr – Tulpengarten in Mannheim mit von der Partie.

Zuvor hatten die Fraktionen bereits schriftlich Fragen über die Verwaltung an die DITIB-Gemeinde gerichtet. Die Antworten dazu wurden aber leider erst am Sitzungstage den Ratsmitgliedern zugestellt. Sie kamen daher in der Sitzung nicht mehr zum Tragen.

Die DITIB-Vertreter waren bemüht, wie in einem Bewerbungsgespräch, eine gute Figur abzugeben.
Sie konnten jedoch nicht die schwerwiegenden Bedenken der Ratsmitglieder im JHA ausräumen. Vor allem mit Blick auf die aktuelle Politik in der Türkei und die Abhängigkeit der DITIB von Ankara, scheint die frühere Naivität im Bezug auf den DITIB-Islam einer neuen  Nachdenklichkeit gewichen zu sein.

Ratsherr Andreas Eilers (WAL) richtete alleine schon 21 Fragen zur geplanten KiTa an die DITIB-Gemeinde. Hier ein Auszug seiner Fragen:

Wer trägt im DITIB-Verein die tatsächliche Verantwortung für die KiTa-Trägerschaft? (Bitte Personen und Zuständigkeiten benennen)

Unterliegen die Führung und die Arbeit in der KiTa der Aufsicht und Prüfung durch Dachverbände des Trägervereins?

Ist der von der Türkei entsandte Islamgelehrte (Imam) für die korrekte Lehre in der KiTa mit verantwortlich oder in diesem Zusammenhang anderweitig mit eingebunden?

Untersteht der Imam der Aufsicht des DITIB-Landesverbandes Niedersachsen?

Welche Zuständigkeiten obliegen dem Imam im Bezug auf die geplante KiTa – wird er dort auch selbst tätig?

Wieviel Zeit pro Woche wird auf das Studium des Korans mit den Kindern verwendet werden?

Findet die Kindererziehung in deutscher oder türkischer Sprache statt?

Wird bei der Erziehung der Kinder die körperliche Züchtigung, wenn auch nur symbolisch, toleriert?

Am 31. Mai 2018 wird sich der JHA erneut mit dem Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe der DITIB-Moscheegemeinde auseinandersetzen.
Dann sollte auch die Frage geklärt werden, ob gerade die DITIB ein Garant für die Integration junger Muslime in die deutsche Gesellschaft ist.
Oder handelt es sich dabei eher um den entgegen gesetzten Weg, um eine weitere „gesellschaftliche Landnahme“ durch Muslime (Zitat von Heinz Buschkowsky, 14 Jahre Bürgermeister des arabisch-türkisch geprägten Stadtteils von Berlin-Neukölln)?

Gerriet Kohls, Langenhagen

Der österreichische Bundeskanzler Kurz sieht durch die Einrichtung von muslimischen Kindergärten die staatlichen Integrationsbemühungen in Frage gestellt. Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=7-2wLNGzuAw