Langenhagen. Es handelt sich durchaus nicht um „ein weiteres Schwein, das durchs Dorf getrieben wird“, wenn WAL und BBL darauf hinweisen, daß die Stadt Langenhagen wohl unausweichlich, aber spätestens im Jahr 2024, auf die finanzielle Handlungsunfähigkeit zusteuert. Denn das freiwillige Innehalten gehört nicht zu den Stärken der Verwaltung und der sie tragenden Parteien CDU, SPD und GRÜNEN. Zusammen mit dem amtierenden Bürgermeister Heuer halten Sie alle die Augen fest verschlossen.
Das Ergebnis dieses jahrelangen Wegsehens ist eine inzwischen hohe Verschuldung von mehr als 350 Millionen Euro der Stadt Langenhagen, die zu dem sogenannten „Haushaltssicherungskonzept“ führen könnte. Übrigens ein verwaltungstechnischer Begriff, der die Dramatik der Lage nicht widerspiegelt.
Wenn es nicht schon längst zu spät dafür ist, kann nur noch
eine dramatische Kursänderung verhindern, dass die Finanz-Aufsicht von der
Region Hannover übernommen werden wird.
Stellt sich die Frage: „Was geht das dem einzelnen Bürger oder besser Einwohner
(vom Kinde bis zum Greisen) Langenhagens an?“
Steuern und Abgaben der hierzu Zahlungspflichtigen sind bereits so hoch, dass
da nicht mehr „viel geht“. Wenn die Einnahmen aber nicht erhöht werden können,
geht es an das rigorose „Sparen“. Die
Region würde nur noch Ausgaben genehmigen, die zu den gesetzlich festgelegten
Pflichtaufgaben der Stadt gehören. Es gäbe keinen Gestaltungsspielraum mehr. Der
Rat könnte seine Arbeit weitestgehend einstellen.
Für Kunst, Kultur und Sport würde kein Geld mehr zur Verfügung stehen. Neue Projekte in diesem Bereich könnten nicht mehr auf den Weg gebracht werden. Straßenbau, Landschaftspflege und Naturschutz (und Vieles mehr) wären nur noch auf Sparflamme zu haben. ALLES über das Muß hinaus würde gestrichen werden.
Was geht es also dem einzelnen Einwohner an? Viel, sehr viel sogar. Denn alle wären in irgendeiner Form vom auferlegten „Sparzwang“ betroffen.
Diese Lage kommt durchaus nicht überraschend. Denn alle Ratsbeschlüsse, die eine (vermeidbare) finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt haben, werden von der Abteilung 20 – Finanzen – der Stadtverwaltung Langenhagens nicht mehr mitgetragen. In allen diesbezüglichen Drucksachen, die dem Rat vorgelegt werden, findet sich der Hinweis auf die Überschuldung der Stadt Langenhagen. Und ob wir bis zum Jahr 2024 noch die Zeit haben, ist nicht ausgemacht. Denn Bund und Länder sind ebenfalls unumkehrbar überschuldet. Hinzu kommt die anziehende Inflation, die in diesem Jahr 2021 schon bei fünf Prozent und darüber liegen dürfte.
Die Finanzabteilung (Abt. 20) der Stadtverwaltung Langenhagen ist bei allen Drucksachen mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Wenn keine gesonderten Vermerke in der Drucksache enthalten sind, hat die Finanzabteilung die Drucksache kommentarlos mitgezeichnet.
In folgenden Drucksachen, und das ist nur eine Auswahl, hat die Finanzabteilung auf die schlimme Finanzlage der Stadt Langenhagen hingewiesen:
Vorlage – BD/2019/276-2-1
Betreff: | Erweiterung der Grundschule Engelbostel – Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9) |
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Es erfolgt keine Mitzeichnung – Auch wenn die Drucksache inhaltlich nachvollziehbar ist, ist darauf hinzuweisen, dass der Haushalt bereits defizitär ist und auch bleiben wird. In der Drucksache werden Mehrkosten von über 2 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2021/239
Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zur Durchführung des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives,Technologielabor“ der IGS Langenhagen |
Die tatsächlich zu tragenden Kosten liegen bei 4.975,10 €.
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: Keine Mitzeichnung – Die Durchführung des Projektes ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht lassen die derzeitige Haushaltslage und die aktuell geltenden Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung aber keinen Handlungsspielraum, um diese freiwillige Leistung einzugehen. Die Unabweisbarkeit zur Rechtfertigung einer außerplanmäßigen Ausgabe ist zudem nicht gegeben.
Vorlage – BD/2019/004-2
Betreff: Sporthalle RKS/LIGS Neubau einer Sporthalle: Kostenannahme |
Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Die genannten Kosten sind noch nicht im Haushalt verankert, dennoch muss bereits jetzt jede Investition im Finanzhaushalt über Kredite finanziert werden. Der Schuldendienst kann aber schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden.“
Vorlage – BD/2017/461-4
Betreff: Erweiterung IGS SÜD: Beschluss im Projektverlauf LP2 / Beauftragung der weiteren Leitungsphasen (LPH 3-9) |
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme umzusetzen, um einen Mangel an adäquaten Unterrichtsräumen und Entwicklungsmöglichkeiten für die IGS SÜD vorzubeugen.
Nach
Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau
Stellungnahme Abt. 20 – Finanzen: „Keine Mitzeichnung – Der Haushalt ist bereits defizitär und wird dies auch über Jahre bleiben wird. In der Drucksache werden bereits jetzt schon Mehrkosten von knapp 6 Mio. € beziffert, die wiederum Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Vorlage – BD/2019/425-1
Betreff: Neubau Feuerwehr Kaltenweide/Krähenwinkel: Vorstellung LP2, Beschluss LP3 bis LP9 |
Empfehlung der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung empfiehlt die weiteren Beauftragungen und notwendigen weiteren Ausschreibungen der Planungs- und Bauleistungen durchzuführen. Das aktuelle Vorentwurfskonzept der Gebäude- und der Freianlagenplanungen soll hierbei umgesetzt werden.
Die Maßnahme soll öffentlich ausgeschrieben werden. Den Zuschlag sollen jeweils die Büros und Firmen erhalten, die in ihren Fachbereichen die wirtschaftlichsten Angebote unterbreiten.
Seitens der Abt. 20 – Finanzen erfolgte keine Mitzeichnung: „Die Mehrkosten belaufen sich auf mehr als 5 Mio. € die zu 100 % Kreditfinanziert werden müssen. Der Schuldendienst kann schon jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden. Im Haushalt 2021 und in den Finanzplanjahren sind bereits Kredite von mehr als 350 Mio. € geplant.“
Nach Beschlussfassung durch VA/RAT wird mit der Ausführung beauftragt: Abt. 65 – Hochbau