Verwaltungsdummheit erlangt Rechtskraft

Rathaus Langenhagen. Sapperlot! Da hat die Verwaltung schon wieder richtig einen rausgehauen. Am Tage nach der Ratssitzung erhielt ich einen Ablehnungsbescheid seitens des Bürgerbüros. Einen stümperhaften, einfachen Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung. Unterschrieben vom Leiter des Bürgerbüros, Herrn Gandenberger.

Herr Gandenberger teilt mir darin mit, dass die gescannte Kopie meiner Heiratsurkunde nicht aus dem Datenbestand der Verwaltung entfernt wird. Wörtlich:

Die digitale Speicherung des Dokuments „Heiratsurkunde“ ist nach den genannten Regelungen gesetzlich vorgesehen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag auf vorzeitige Löschung ab.

Herr Gandenberger lügt hier gleich zweimal. Der § 3 BMG (Bundesmeldegesetz) erlaubt nicht die Speicherung des „Dokuments Heiratsurkunde“. Zweitens habe ich keinen Antrag auf „Vorzeitige Löschung“ gestellt.

Was von Beginn an illegal war, bedarf keinen Antrag des Bürgers auf Löschung. Die Verwaltung selbst ist für einen ordnungs- und gesetzmäßigen inneren Zustand der Behörde verantwortlich.

Fassungslos blicke ich seit über zwei Jahren auf ein erbärmliches Behördenhandeln. In welchem intellektuellen Zustand befindet sich die Leitungsebene der Stadtverwaltung? Eine sichere Rechtsanwendung und der normale Menschenverstand gehören nicht zu den hervorstechenden Eigenschaften dieser Leute.

Das Bürgerbüro ist hier die Fachbehörde. Herr Gandenberger ist der Leiter.

Aber er ist nicht alleine. Was können diese Leute, was wissen diese Leute, was machen diese Leute, wenn mal „Dienst“ ist?
Wie wäre es mit der Anschaffung von Gesetzeskommentaren und einer Steigerung der Lesekompetenz? Dann würde sich nämlich folgendes feststellen lassen:
Der § 3 Abs. 1 BMG spricht von Daten und die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweisen. Diese dürfen von der Meldestelle gespeichert werden.
Hinweise in diesem Sinne sind Fristen- oder Quellenangaben, jedoch keine kompletten Urkunden, die als Bilddateien abgelegt werden.

Herr Gandenberger, ich fordere die Stadtverwaltung zum x-ten Mal auf, die Bilddatei meiner Heiratsurkunde aus der DVA zu entfernen und mir den Vollzug mitzuteilen.

Gegen den von Ihnen formulierten grundlegenden Unsinn werde ich keine Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dazu habe ich im Moment keine Zeit und keine Lust. Zudem, was gesetzlich eindeutig geregelt ist, braucht nicht in jedem Einzelfall eine richterliche Bestätigung. Es braucht nur Leute, die Gesetze lesen können. Keine Leute, die den größten Stuß in die Gesetze hineininterpretieren, so wie es gerade mal gebraucht wird.

Gerriet Kohls, 20.07.2025

Auszug aus einem Kommentar zu § 3 BMG:

„Auch wenn das Melderegister kein öffentliches Register ist, verlangen schon allein die schutzwürdigen Belange des Betroffenen, dass die über ihn gespeicherten Informationen richtig und vollständig sind und ihre Richtigkeit im Zweifel von der Meldebehörde nachgewiesen werden können. Daher erfasst die Speicherung nach § 3 Abs. 1 BMG nicht lediglich die aufgezählten Daten, sondern auch die „zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise“. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Benennung von Urkunden und anderen Nachweisen mit Bezeichnung der ausstellenden Behörde (z. B. aus den Personenstandsbüchern) oder des Gerichts (mit Aktenzeichen und Tag der Ausstellung) sowie den Tag des Ereignisses, die Rechtswirksamkeit der Änderung oder die Angabe von Fristen.“

Bürgerfrage zu „Corona-Impfungen“ an den Rat

Bürgerfrage in der Ratssitzung der Stadt Langenhagen am Montag, 21.02.2022, durch den Fragesteller Gerriet Kohls, Kaltenweide:

Wie ist es möglich,

daß dieses Bürgergremium hier, der Langenhagener Stadtrat,
gleichzeitig ein Entscheidungsorgan der kommunalen Langenhagener Selbstverwaltung,
es zuläßt, daß ihre jüngsten Schutzbefohlenen unter den Einwohnern, nämlich die Kinder und Jugendlichen dieser Stadt,
einer außerordentlichen Gesundheits- und Lebensgefahr ausgesetzt werden,
indem diesen jungen Menschen ein nach wie vor experimentelles Medikament eingespritzt wird,
welches auch nur durch eine (womöglich sogar in Teilen erschlichene) Notzulassung legitimiert ist,
und dieses Medikament ohne jede medizinische Notwendigkeit und ohne kalkulierbare Neben- und Folgewirkungen für die
Empfänger sogar in den Räumlichkeiten des Rathauses per Injektionsspritze verabreicht wird,
wobei jedes Impfrisiko per Unterschrift den getäuschten Erziehungsberechtigten respektlos aufgenötigt wird?

Nachtrag vom 16.11.2022

Inzwischen liegen zur Fragestellung weitergehende Tatsachen und Erkenntnisse vor, die die „Corona-Impfungen“ (Covid19-Impfungen, Gen-Behandlungen) insbesondere an Kindern und Jugendlichen als Verbrechen einstufen lassen. Aber auch erwachsene Empfänger dieser Gen-Behandlungen wurden leider zum Teil erheblich und nachhaltig an der Gesundheit geschädigt. Einige sind sogar daran verstorben.

In welchem Umfang die öffentlichen Institutionen, Kirchen, Pastoren, Beamte und Ärzte pp. möglicherweise Unrecht auf sich geladen haben, ergibt sich aus der rund dreistündigen MWGFD-Pressekonferenz unter dem Titel „KILLT KEINE KINDER“ vom 16.11.2022 durch Klardenken TV – siehe:

https://gettr.com/streaming/p1ygn7h459b

oder

Zusätzlich: „Die grosse Impflüge – Weltwoche Daily CH, 28.10.2022“ – https://www.youtube.com/watch?v=Qp3QOu0Bwts

Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Stadt Langenhagen ergreifen möchte, um den angerichteten Schaden einzugrenzen und Geschädigten Hilfe angedeihen zu lassen.

Nachtrag vom 16.02.2023:

AUF1 info (16.02.2023) Kindersterblichkeit explodiert seit Impfung der unter 15-Jährigen

https://auf1.info/kindersterblichkeit-explodiert-seit-impfung-der-unter-15-jaehrigen/