Verwaltungsdummheit erlangt Rechtskraft

Rathaus Langenhagen. Sapperlot! Da hat die Verwaltung schon wieder richtig einen rausgehauen. Am Tage nach der Ratssitzung erhielt ich einen Ablehnungsbescheid seitens des Bürgerbüros. Einen stümperhaften, einfachen Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung. Unterschrieben vom Leiter des Bürgerbüros, Herrn Gandenberger.

Herr Gandenberger teilt mir darin mit, dass die gescannte Kopie meiner Heiratsurkunde nicht aus dem Datenbestand der Verwaltung entfernt wird. Wörtlich:

Die digitale Speicherung des Dokuments „Heiratsurkunde“ ist nach den genannten Regelungen gesetzlich vorgesehen. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag auf vorzeitige Löschung ab.

Herr Gandenberger lügt hier gleich zweimal. Der § 3 BMG (Bundesmeldegesetz) erlaubt nicht die Speicherung des „Dokuments Heiratsurkunde“. Zweitens habe ich keinen Antrag auf „Vorzeitige Löschung“ gestellt.

Was von Beginn an illegal war, bedarf keinen Antrag des Bürgers auf Löschung. Die Verwaltung selbst ist für einen ordnungs- und gesetzmäßigen inneren Zustand der Behörde verantwortlich.

Fassungslos blicke ich seit über zwei Jahren auf ein erbärmliches Behördenhandeln. In welchem intellektuellen Zustand befindet sich die Leitungsebene der Stadtverwaltung? Eine sichere Rechtsanwendung und der normale Menschenverstand gehören nicht zu den hervorstechenden Eigenschaften dieser Leute.

Das Bürgerbüro ist hier die Fachbehörde. Herr Gandenberger ist der Leiter.

Aber er ist nicht alleine. Was können diese Leute, was wissen diese Leute, was machen diese Leute, wenn mal „Dienst“ ist?
Wie wäre es mit der Anschaffung von Gesetzeskommentaren und einer Steigerung der Lesekompetenz? Dann würde sich nämlich folgendes feststellen lassen:
Der § 3 Abs. 1 BMG spricht von Daten und die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweisen. Diese dürfen von der Meldestelle gespeichert werden.
Hinweise in diesem Sinne sind Fristen- oder Quellenangaben, jedoch keine kompletten Urkunden, die als Bilddateien abgelegt werden.

Herr Gandenberger, ich fordere die Stadtverwaltung zum x-ten Mal auf, die Bilddatei meiner Heiratsurkunde aus der DVA zu entfernen und mir den Vollzug mitzuteilen.

Gegen den von Ihnen formulierten grundlegenden Unsinn werde ich keine Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dazu habe ich im Moment keine Zeit und keine Lust. Zudem, was gesetzlich eindeutig geregelt ist, braucht nicht in jedem Einzelfall eine richterliche Bestätigung. Es braucht nur Leute, die Gesetze lesen können. Keine Leute, die den größten Stuß in die Gesetze hineininterpretieren, so wie es gerade mal gebraucht wird.

Gerriet Kohls, 20.07.2025

Auszug aus einem Kommentar zu § 3 BMG:

„Auch wenn das Melderegister kein öffentliches Register ist, verlangen schon allein die schutzwürdigen Belange des Betroffenen, dass die über ihn gespeicherten Informationen richtig und vollständig sind und ihre Richtigkeit im Zweifel von der Meldebehörde nachgewiesen werden können. Daher erfasst die Speicherung nach § 3 Abs. 1 BMG nicht lediglich die aufgezählten Daten, sondern auch die „zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise“. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Benennung von Urkunden und anderen Nachweisen mit Bezeichnung der ausstellenden Behörde (z. B. aus den Personenstandsbüchern) oder des Gerichts (mit Aktenzeichen und Tag der Ausstellung) sowie den Tag des Ereignisses, die Rechtswirksamkeit der Änderung oder die Angabe von Fristen.“

Bilddatei der Heiratsurkunde widerrechtlich gespeichert

Reisepaß nur mit Heiratsurkunde

Der nachfolgende Brief wurde dem Rathaus Langenhagen am Samstag, 03. Mai 2025, direkt zugestellt.

Da der Bürgermeister Mirko Heuer darauf bis zur Ratssitzung am Montag, 23. Juni 2025, nicht reagiert hat, wurde der Brief an den Ratsvorsitzenden in der Bürgerstunde überreicht.

An das Rathaus:

Gerriet Kohls

Bürgermeister Heuer
Rathaus

30853 Langenhagen

Langenhagen, 03. Mai 2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heuer, 

nun hat es fast zweieinhalb Jahre gedauert, bis Ihre Stadtverwaltung Langenhagen und die von Ihnen empfohlene Stelle der Region Hannover mir quasi verbindlich mitteilen konnten, dass es keinerlei Rechtsgrundlagen zur Speicherung von Heiratsurkunden im Bürgeramt gibt, die bei Gelegenheit der Passerteilung vom Bürger eingefordert und abgespeichert wurden und vermutlich immer noch werden. 

Warum in der Stadtverwaltung so gearbeitet wird, wie erfahren, bleibt für mich unverständlich und beim Versuch des Verstehens spekulativ. 
Im Rahmen des durchgeführten Schriftverkehrs habe ich meinen Standpunkt und meine Fragen mehrfach eindeutig formuliert. Die jeweiligen behördlichen Antworten darauf waren, ja, wie soll ich das nun formulieren, sie waren mindestens, ich sage es mal so: sonderbar! 

Fest steht, es gab und gibt keine Rechtsgrundlagen für den behördlichen Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Daraus folgt: 

Ich verlange hiermit, dass die abgespeicherte Bilddatei meiner Heiratsurkunde und alle Daten, die daraus gewonnen wurden, vollständig aus dem „Gedächtnis“ der Verwaltung gelöscht werden. 

Zweitens verlange ich über den Vollzug eine schriftliche Mitteilung. 

Drittens verlange ich als Bürger der Stadt Langenhagen, dass sich die Verwaltung als Exekutive selbstverständlich an Recht und Ordnung hält und nicht in jedem Einzelfall vom Bürger „zum Jagen getragen“ werden muss. 
Hierzu verweise ich auf Art. 20 Abs. 3 GG: „ … die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ 

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß
Ihr

Gerriet Kohls 

Anmerkung:

In der heutigen Bürgerfragestunde konnte Stadträtin Stefanie Duensing noch immer keine Rechtsgrundlage benennen, keinen einschlägigen Paragrafen, womit das Handeln der Stadtverwaltung legitimiert wäre. Somit:
Hunderte Heiratsurkunden sind widerrechtlich von der Stadtverwaltung zur digitalen Akte genommen worden.

Quellen:

http://derdreizack.de/datenklau-beim-buerger-durch-die-stadtverwaltung/

http://derdreizack.de/stadtverwaltung-handelt-rechtswidrig-region-schaut-zu/

Stadtverwaltung handelt rechtswidrig – Region schaut zu!

Langenhagen. Am 16. März 2025 wurde hier der Beitrag „Datenklau beim Bürger durch die Stadtverwaltung“ eingestellt. Das Bürgeramt der Stadt Langenhagen verlangt vom verheirateten Bürger beim Antrag auf Ausstellung von Personalausweis oder Reisepaß die Vorlage der Heiratsurkunde, die dann als Bilddatei abgespeichert wird.

Nach den bisherigen Schreiben der Stadtverwaltung Langenhagen und jetzt auch der Region Hannover steht fest: Die Verwaltung hat dafür keinerlei Rechtsgrundlagen.

Die „Angewohnheit“ der Stadtverwaltung, in das grundgesetzlich geschützte Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung einzugreifen, stellt eine schwerwiegende Rechtsverletzung da. Damit handelt die Stadtverwaltung Langenhagen rechtswidrig, sogar kriminell.
Die Regionsverwaltung stört sich daran nicht und verweigert ein Einschreiten gegen das rechtswidrige Tun der nachgeordneten Verwaltungsebene. Bemerkenswert, denn Gesetzesverstöße im Amt stellen regelmäßig auch Dienstvergehen da.
Offenbar orientiert „man“ sich immer stärker an das negative Vorbild prominenter Politiker, die sich auch nicht mehr um geltendes Recht und Gesetze scheren.
Der Staatsbürger und eigentlicher Träger der Demokratie wird im aktuellen Deutschland von Behördenmitarbeitern zunehmend als Staatsbüttel gesehen – teilweise auch als Gegner oder gar als Feind betrachtet und so behandelt. Alles läuft hierdurch auf die weitere Zerstörung des demokratischen Rechtsstaates hinaus. Damit sägen die Beamten und Angestellten in den Behörden und Institutionen an dem Baum, auf dem die meisten von ihnen alternativlos und vollkommen steuerzahlerabhängig sitzen. In einer besseren Lage befinden sich jene Leute, die einen Beruf in der wertschöpfenden Wirtschaft ausüben und derzeit noch für das gewaltige Steueraufkommen hierzulande sorgen. Das wird sich aber sehr bald ändern. Die Demographie und steigende Auswanderungsgelüste werden dafür sorgen. Wer dies nicht glauben mag oder für übertrieben hält, der sollte das brandneue Buch von Werner Reichel mit dem Titel „Endspiel – Der MultikultiCrash“ zur Hand nehmen. Über 600 Endnoten führen zu den Quellen, die den Vorgang des aktuellen Staatsniedergangs beschreiben. Ein Niedergang, der von Parteien, Medien und Behörden unter stetem Rechtsbruch und gegen den Willen des Volkes befeuert wird.

Gerriet Kohls, Langenhagen